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FAQ: Arbeiten an Privatschulen

Warum gibt es Privatschulen?

Das Recht zur Errichtung von Privatschulen ist im Grundgesetz verankert (Art. 7 Absatz 4 GG). Diese Festschreibung in den Grundrechten hat zum Ziel, eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden und offen zu sein für neue Lehr- und Lernansätze oder die Verwirklichung alternativer pädagogischer, weltanschaulicher oder religiöser Konzepte. Schulen in Freier Trägerschaft sind deshalb keine Konkurrenz, sondern eine Alternative zu staatlichen Schulen.

Wer betreibt Privatschulen?

Träger können z. B. Elternvereine, Stiftungen, Personengesellschaften, Privatpersonen, Sozialwerke oder kirchliche Organisationen sein. Diese freien Träger sind für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Nichtsdestotrotz stehen – zumindest in Europa – auch die freien Schulen unter staatlicher Aufsicht und verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status. Das heißt, Privatschulen erfüllen wie die staatlichen Schulen einen öffentlichen Bildungsauftrag. Deshalb bevorzugen sie die Bezeichnung „Schulen in Freier Trägerschaft“.

Welche Arten privater Schulen gibt es?

Man unterscheidet zunächst Ersatzschulen und Ergänzungsschulen. Ersatzschulen sind allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft, die – meist nach einer Bewährungszeit von ca. 3 Jahren – öffentliche Zuschüsse erhalten. Die Schulen in Freier Trägerschaft führen nach ihrem Gesamtzweck auf dieselben Schulabschlüsse hin wie die entsprechenden staatlichen Schulen. Die Rahmenlehrpläne der jeweiligen Bundesländer sind für sie deshalb bindend. An Ersatzschulen können Schüler*innen der Schulpflicht genügen.
Ergänzungsschulen hingegen ergänzen das vorhandene Bildungsangebot beliebig. Sie lehren Inhalte, die staatliche Schulen und Ersatzschulen so nicht anbieten, z. B. die internationalen Schulen. An Ergänzungsschulen können keine herkömmlichen Schulabschlüsse erworben werden und sie erhalten deshalb auch keine öffentlichen Zuschüsse.

Was unterscheidet Schulen in Freier Trägerschaft von staatlichen Schulen?

Privatschulen bieten meist besondere pädagogische Profile (z. B. reformpädagogisch, demokratisch, bilingual, international, christlich) sowie eine Vielzahl zusätzlicher außerunterrichtlicher Angebote an. Dazu zählen beispielsweise Sportangebote, Zusatzangebote für Schülerinnen mit Förderbedarf oder besonders begabte Schülerinnen, kreative und musikalische Angebote usw. Vor allem aber gewährleisten Schulen in Freier Trägerschaft in der Regel eine optimale Betreuung der Schülerinnen aufgrund ihres guten Personalschlüssels. Dieser wird ergänzt durch Fachpersonal wie Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Psychologinnen oder Lehrende aus dem kreativen, sportlichen, sprachlichen Bereich.

Wie viele Privatschulen gibt es in Deutschland?

Im Jahr 2020 gab es bundesweit 5.839 Privatschulen (Ersatzschulen), davon 3.681 allgemeinbildende sowie 2.158 berufsbildende Schulen. Seit 1992 ist die Zahl der Schulen in Freier Trägerschaft in Deutschland um 80 % gestiegen.

Ist der Privatschulbesuch nur Kindern aus wohlhabenden Familien vorbehalten?

Da Schulen in Freier Trägerschaft nicht zu 100 % vom Staat finanziert werden, müssen sie ein Schulgeld erheben, um die Differenz auszugleichen. Art. 7 Absatz 4 GG gibt jedoch vor, dass die Besitzverhältnisse der Eltern nicht ausschlaggebend für die Wahl der Schule sein dürfen. Oft ist die Höhe des zu zahlenden Schulgelds daher an das Einkommen der Eltern geknüpft. Einige Schulen bieten auch Stipendien für Schüler*innen aus weniger einkommensstarken Elternhäusern.

Wen suchen Schulen in freier Trägerschaft?

Gesucht werden in erster Linie Lehrkräfte mit 2. Staatsexamen, aber auch Referendarinnen, Seiten- und Quereinsteigende, Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen als schulische Lernbegleitende oder für die Kitas, Vorschulen oder den Hort. Zudem gesucht werden Psychologinnen, Verwaltungspersonal und schulische Führungskräfte.

Zahlen Privatschulen grundsätzlich schlechter als öffentliche Schulen?

Die Situation der Lehrkräfte an privaten Schulen ist wirtschaftlich und rechtlich besonders geschützt. Dennoch kommt es vor, dass Schulen in freier Trägerschaft, insbesondere in der Anfangszeit, wenn sie noch keine staatlichen Zuschüsse erhalten, weniger zahlen als öffentliche Schulen. Dies ist aber immer weniger der Fall, denn zum einen weiß der Schulträger, dass die Qualität des Unterrichts, und damit die Attraktivität der Schule, von guten Lehrkräften abhängt. Zum anderen zwingt der Fachkräftemangel die privaten Schulen, ihre angestellten Lehrkräfte ebenso gut zu bezahlen und abzusichern wie dies an öffentlichen Schulen der Fall ist. Beamte erhalten im Idealfall einen Ausgleich für ihre Pensionsansprüche und die Beihilfe. Immer öfter gibt es an Privatschulen auch Planstellen für verbeamtete Lehrkräfte, insbesondere im Leitungsbereich.

Was sind die häufigsten Vorteile für Lehrkräfte an Privatschulen?

Privatschulen haben häufig kleinere Klassen. Zudem sind die schulinternen Entscheidungswege meist kurz, die Zusammenarbeit im Kollegium ist enger und die Hierarchien häufig flach, sodass die einzelne Lehrkraft größeren Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung eigener Ideen und pädagogischer Vorstellungen hat. Auch die räumliche wie materielle Ausstattung ist meist gut bis sehr gut. Die in der Regel bessere Personaldecke – etwa durch eine feste Vertretungsreserve, Doppelsteckung im Unterricht, eigene Schulpsychologinnen, Schulsozialarbeiterinnen, eigenes Verwaltungspersonal und kaufmännische Leitung vor Ort – sorgt nicht nur für Entlastung im Schulalltag, sondern auch dafür, dass sich die Lehrkräfte primär auf das Unterrichten und pädagogische Begleiten der Kinder und Jugendlichen konzentrieren können.

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