Ein Zwischenzeugnis ist ein während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses ausgestelltes Zeugnis, das die Arbeitgeberseite auf Wunsch des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ausstellt. Jedoch kann die Frage danach heikel sein. Denn unweigerlich liegt dann die Vermutung in der Luft, dass das Zwischenzeugnis für die Bewerbung auf eine neue Stelle benötigt wird. Zudem ist ein Zwischenzeugnis – ebenso wie ein Abschlusszeugnis – an gewisse formale und inhaltliche Vorgaben gebunden und bedeutet für die Arbeitgeberseite einen nicht unerheblichen Aufwand.
Existiert ein Rechtsanspruch?
Im Gegensatz zu einem Abschlusszeugnis haben Arbeitnehmer*innen keinen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Zwischenzeugnisses. Generell gilt jedoch: Nennt der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin einen plausiblen Grund, wird dieser zumeist als gerechtfertigt betrachtet und von der Arbeitgeberseite nicht verwehrt. Plausible Gründe sind beispielsweise:
- Wechsel des/der Angestellten in eine andere Position oder Beförderung
- Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, die die Vorlage eines Zwischenzeugnisses erfordert
- Wechsel des/der Vorgesetzten bzw. der Schulleitung
- Bevorstehende Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses (Elternzeigt, Sabbatical o.Ä.)
- Bevorstehende grundlegende Umstrukturierungen an der Schule
Gibt es verschiedene Arten von Zwischenzeugnissen?
Es wird unterschieden zwischen einfachen und qualifizierten Zwischenzeugnissen.
Ein einfaches Zwischenzeugnis enthält in der Regel nur die persönlichen Daten des/der Arbeitnehmers*in, die Bezeichnung der Position oder Aufgabe im Unternehmen sowie das Eintrittsdatum in den Betrieb.
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis hingegen enthält neben einer detaillierteren Tätigkeitsbeschreibung auch die sogenannte tätigkeitsbezogene Leistungsbeurteilung. Diese nimmt eine Beurteilung von Kriterien wie Produktivität, Sozialverhalten, Loyalität, Motivation und Zuverlässigkeit vor. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis kann die Arbeitgeberseite daher erst nach einer gewissen Zeit der Unternehmenszugehörigkeit ausstellen (und nicht etwa schon kurz nach Ende der Probezeit).
Wie fragt man nach dem Zwischenzeugnis?
Die Bitte um ein Zwischenzeugnis sollte an den/die Vorgesetzten oder an ein Mitglied der Personalabteilung adressiert sein. Es genügt eine formlose E-Mail. Gibt es eine Begründung (z.B. einen der o.g. plausiblen Gründe), sollte dieser genannt werden. Andernfalls kann folgende Formulierung verwendet werden: „Sehr geehrte/r Frau/Herr…, gerne würde ich erfahren, wie mein aktueller Leistungsstand ist und möchte Sie deshalb um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses bitten“.
Kann ein Zwischenzeugnis „verfallen“?
Nein, ein einmal ausgestelltes Zwischenzeugnis behält ab dem Ausstellungszeitpunkt dauerhaft seine Gültigkeit. Es muss auch nach Erhalt des Abschlusszeugnisses nicht zurückgegeben oder vernichtet werden.