Wird in einer Stellenausschreibung explizit die Angabe eines Gehaltswunsches verlangt, so ist dies nicht nur als eine Empfehlung, sondern als unverzichtbarer Bestandteil der Bewerbung zu verstehen. Nicht selten werden Bewerbungen ohne eine solche Angabe schlichtweg aussortiert. Zudem gilt: Spätestens im Vorstellungsgespräch kommen Gehaltswünsche ohnehin auf den Tisch.
Lohnende Auseinandersetzung mit dem eigenen Marktwert
Besonders für Berufseinsteiger*innen kann die Bestimmung der eigenen Gehaltsvorstellung ein lehrreicher Prozess sein. Denn es gilt, ein erstes Fazit zu ziehen: Wo stehe ich in meiner Laufbahn? Über welche Erfahrungen verfüge ich bereits? Welche zusätzlichen Qualifikationen kann ich in die Waagschale werfen? Und wie sieht meine Bewerberpersönlichkeit im Vergleich zu anderen aus? Hier ist Recherche gefragt. Folgende Anlaufstellen helfen bei einer Einschätzung:
Jobportale: Einige Jobportale liefern Durchschnittswerte zu Gehältern auf Basis von Informationen, die registrierte Nutzer*innen angegeben haben. Diese geben erste Anhaltspunkte für eine Gehaltsspanne. Besonders empfehlenswert ist beispielsweise die aktuelle Gehaltsstudie des Karrierenetzwerkes XING.
Bundesagentur für Arbeit: Auch die Bundesagentur für Arbeit stellt eine Online-Gehaltsdatenbank, den sogenannten Entgeltatlas, zur Verfügung. Abhängig von Bundesland, Altersgruppe und Geschlecht finden Bewerberinnen und Bewerber hier vor allem die Einkommensdaten der klassischen Berufe.
Verbände und Tarife: Je nach Beruf können entsprechende Verbände ergiebige Anlaufstellen in Sachen Gehaltsauskunft sein. Fällt die anvisierte Stelle in einen Tarifbereich, ist selbstverständlich die Auseinandersetzung mit den gültigen Tarifen sowie wie mit Fragen wie Eingruppierung unumgänglich. Für angestellte Lehrkräfte empfiehlt sich ein Blick auf die Gehaltsrechner für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst.
Rat von Kollegen und Freunden einholen
Haben Sie sich einer potenziellen Gehaltsmarke angenähert, sollten Sie nach Möglichkeit einmal Rücksprache mit Freunden, Bekannten oder ehemaligen Studienkolleg*innen halten. Diese befinden sich möglicherweise gerade in einer ähnlichen Situation oder verfügen gar über ähnliche Ausbildungswege und Qualifikationen.
Was genau umfasst mein Gehaltswunsch?
Üblicherweise geben Stellensuchende in ihrem Gehaltswunsch die angestrebte Jahres-Brutto-Summe an. Hinter dieser können sich auch Posten wie beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien oder vermögenswirksame Leistungen verbergen. Diese werden in der Gehaltswunschangabe zwar nicht explizit benannt, sollten aber in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Wo kommt der Gehaltswunsch hin?
Der richtige Patz für die Angabe des Gehaltswunsches ist im Bewerbungsschreiben ganz am Schluss, als vorletzten Satz, also direkt vor dem Schlusssatz. Denn selbstverständlich müssen zuvor Motivation und Qualifikationen genannt werden. Formuliert werden sollte der Gehaltswunsch kurz und knapp, in etwa: „Meine Gehaltsvorstellung beträgt…“
Verhandelt wird erst im Vorstellungsgespräch
Natürlich ist mit Angabe des eigenen Gehaltswunsches noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn verhandelt wird im Vorstellungsgespräch. Hier kommen dann auch noch eventuelle Zusatzleistungen, Vergünstigungen oder individuelle Absprachen aufs Tapet. Mitunter gleichen diese ja auch ein eher niedrigeres Gehalt aus. Wichtig ist daher, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, welche Zusatzleistungen interessant sein könnten. Dies ermöglicht dann auch ein schlagfertiges Reagieren, wenn der zukünftige Chef das Gehalt drücken möchte.