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Formulierungen und „Geheimcodes“ in Arbeitszeugnissen

Arbeitszeugnisse gehören zu den wichtigsten Unterlagen in Bewerbungsprozessen. Daher haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Unterschieden wird dabei das einfache Zeugnis (enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, keine Beurteilungen) und das qualifizierte Zeugnis (enthält zudem Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis).

Welche Leistungsmerkmale bewertet das Arbeitszeugnis?

Üblicherweise gehören in Arbeitszeugnisse Aussagen über:
Arbeitsbereitschaft (= Motivation, Fleiß, Arbeitswille, Eigeninitiative und Selbstständigkeit)
Arbeitsbefähigung (= Fachkenntnisse, Auffassungsgabe, absolvierte Weiterbildungen, Ausdrucksvermögen, Belastbarkeit)
Arbeitsweise (= Qualität der geleisteten Arbeit, Zuverlässigkeit, Verhandlungsgeschick, Arbeitstempo)
Arbeitserfolg (= Menge und Ergebnisse der geleisteten Arbeit, Auswirkungen auf den Betriebserfolg)
Führung (= Verhalten im Betrieb, Einfügen in die betriebliche Ordnung, Soft Skills)

Wie sieht die Systematik bei den Formulierungen aus?

Vereinfacht dargestellt gilt: Je ausschweifender die Wortwahl, desto positiver die Bewertung. Nach manchen Faustformeln sind sehr gute Leistungen (Schulnote 1) gekennzeichnet durch eine dreifache Steigerung der Bewertung, gute Leistungen (Schulnote 2) durch eine zweifache Steigerung. Eine befriedigende Leistung (Schulnote 3) wird durch nur eine Steigerung ausgedrückt.

Sehr gut:
„(…) hat die übertragenen Aufgaben „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ erfüllt.“
„(…) hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt“
„(…) sein/ihr „Verhalten zu Vorgesetzten/Kunden/Arbeitskollegen war stets und in jeder Hinsicht vorbildlich“

Gut:
„(…) hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“
„(…) hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.“
„(…) sein/ihr Verhalten zu Vorgesetzten/Kunden/Arbeitskollegen war in jeder Hinsicht vorbildlich

Befriedigend:
„(…) hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“
„(…) hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“

Ausreichend:
„(…) hat die übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt.“

Mangelhaft:
„(…) hat die übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“

Ungenügend:
„(…) konnte den übertragenen Aufgaben nicht gerecht werden.“

„Geheimcodes“ in Arbeitszeugnissen

Da laut § 109 GewO Arbeitszeugnisse keine irrelevanten oder über das Arbeitsverhältnis hinausgehenden Informationen über den/die Arbeitnehmer*in enthalten dürfen, hat sich ein „Geheimcode“ etabliert, mit dem die Arbeitgeberseite bei Bedarf entscheidende Informationen transportieren kann, ohne diese explizit zu benennen. Denn: Arbeitszeugnisse müssen – im Rahmen der Wahrheit – wohlwollend formuliert sein. Folgende (oder ähnliche) Sätze transportieren verschlüsselte Botschaften:


Zeugnistext: „Er verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.“
Verschlüsselte Botschaft: Sein Fachwissen ist nicht überragend, aber er verbirgt dies durch Prahlerei.

Zeugnistext: „Sie trug durch ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
Botschaft: Sie neigt im Dienst zu übertriebenem Alkoholgenuss.

Zeugnistext: „Sie delegierte ihre Aufgaben mit vollem Erfolg.“
Botschaft: Sie drückte sich vor der Arbeit und ihren Aufgaben.

Zeugnistext: „Er arbeitete mit größter Genauigkeit.“
Botschaft: Er war langsam, pedantisch und unflexibel

Zeugnistext: „Er hat alle Aufgaben in seinem und im Interesse der Firma gelöst.“
Botschaft: Er hat sich unrechtmäßíg bereichert und/oder verhielt sich anderweitig grob falsch.

Zeugnistext: „Sie engagiert sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Kolleg*innen.“
Botschaft: Sie gehört dem Betriebsrat an.

Zeugnistext: „Er setzt sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Arbeitnehmer*innen ein.“
Botschaft: Er engagiert sich in der Gewerkschaft.

Zeugnistext: „Sie hatte Gelegenheit, sich das notwendige Wissen anzueignen.
Botschaft: Sie hatte die Gelegenheit – nutzte sie aber nicht.

Zeugnistext: „Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte sie eine erfrischende Offenheit.“
Botschaft: Sie war frech und hat sich nichts sagen lassen.

Zeugnistext: „Er erledigte seine Aufgaben mit der ihm eigenen Sorgfalt.“
Botschaft: Er neigte zu Chaos.

Zeugnistext: „Er zeigte Verständnis für die anfallenden Arbeiten.“
Botschaft: Er ist faul.

Zum Weiterlesen:

Auflistung von Formulierungen speziell für die Beurteilung von Lehrkräften

Wegweiser Arbeitszeugnisse von Verdi

Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern

FAQ Beurteilungsrichtlinien NRW

Exemplarische Bewertung eines Lehrkräfte-Arbeitszeugnisses

Doch was heißt das für Sie?

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