Es gibt zwei relevante Tarifverträge, nach denen angestellte Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Deutschland beschäftigt sind und an denen sich die meisten freien Schulträger orientieren:
– TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder außer Hessen)
– TV-H (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen)
Eingruppierung von angestellten Lehrkräften
Das Entgelt nach dem TV-L ergibt sich aus der Eingruppierung der jeweiligen Lehrkraft. Geregelt ist diese im TV EntgO-L (https://www.gew.de/tv-l/lehrkraefte-eingruppierung). Die Eingruppierung setzt sich aus zwei verschiedenen Faktoren zusammen:
- der jeweiligen Entgeltgruppe (je nach Tätigkeit und Qualifikation) und
- der Stufenzuordnung (Berufserfahrung) innerhalb dieser Entgeltgruppe.
Leistungsfremde Faktoren wie Familienstand, Anzahl der Kinder oder Lebensalter bleiben unberücksichtigt – lediglich Jahressonderzahlungen sind möglich.
Entgeltgruppen
| 1. Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung (1.+2. STX/sog. „Erfüller“*) | |
| Entgeltgruppe | Befähigung für das Lehramt |
| E11 | an Haupt- und Realschulen und den entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschulen sowie an Grundschulen in den Ländern, die A13 für Grundschullehrkräfte noch nicht eingeführt haben (vgl. hierzu https://www.gew.de/ja13/a13-stand-der-dinge) |
| E13 | für Sonderpädagogik sowie für Grundschullehrkräfte in den Ländern, die A13 für Grundschullehrkräfte bereits eingeführt haben (vgl. hierzu https://www.gew.de/ja13/a13-stand-der-dinge) |
| E13 + Z(ulage)/E13*/E13SR | an Gymnasien und Gesamtschulen (in der Tätigkeit von Studienräten und -rätinnen) |
| E13 + Zulage | an Berufskollegs, Berufsschulen u. ä. |
| 2. sog. „Nicht-Erfüller“** (nur 1. STX/Master of Education/Universitätsabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern zu best. Unterrichtsfächern/Fachrichtungen; Seiten-/Quereinsteiger) | |
| Meist E11 | an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Sek. I im Seiteneinstieg |
| E12 (ohne Zulage) | an Gymnasien und Gesamtschulen (in der Tätigkeit von Studienräten), Sek. II im Seiteneinstieg |
| E12 (ohne Zulage) | an Berufskollegs, Berufsschulen u. ä. |
*) „Erfüller“ sind Angestellte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen. Darunter fallen auch Lehrkräfte mit DDR-Lehrbefähigung.
**) „Nicht-Erfüller“ sind Angestellte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllen (z.B. sog. Seiten- oder Quereinsteigende, Kolleg*innen mit anderen Uni-Abschlüssen) sowie diejenigen Lehrkräfte, für die im jeweiligen Landesrecht keine Lehrämter vorgesehen sind.
Rechtlicher Hinweis: Jede Eingruppierung ist vorläufig und begründet keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand. Die Zuordnung einer Lehrkraft zu einer Entgeltgruppe erfolgt auf der Grundlage der bisherigen Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zur Eingruppierung der Lehrkräfte, bis eine neue Entgeltordnung zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt und in Kraft getreten ist.
Stufenzuordnung
Die Entgeltgruppen sind in Stufen unterteilt. Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung in Stufe 1, sofern keine beruflichen Vorerfahrungen vorliegen. Zeiten einer „einschlägigen Berufserfahrung“sind bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L). Dabei muss es sich um berufliche Erfahrungen in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit handeln. Sie liegen vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird.
Darüber hinaus bietet der TV-L die Möglichkeit, im Rahmen des Ermessens „förderliche Zeiten“bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2 Satz 4) bzw. eine Vorweggewährung von Stufen (§ 16 Abs. 5) vorzunehmen. Allen neu einzustellenden Lehrkräften wird durch die Ministerien die Anrechnung förderlicher Zeiten unterschiedlich ermöglicht.
Als förderliche Zeit wird jede nachgewiesene berufliche Vorerfahrung, die bei großzügiger Auslegung für den angestrebten Lehrerberuf dienlich ist, berücksichtigt. Maximal ist eine Zuordnung in die Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe möglich, die bei einer berücksichtigungsfähigen Zeit von in der Regel sechs Jahren erreicht wird.
Die Verweildauer in den 6 Entgeltgruppen richtet sich immer nach den Berufsjahren (und ist für Nicht-Erfüller, d.h. ohne 2. Staatsexamen, deutlich länger):
| EG | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
| E9 – E15 | 1 Jahr ab Einstellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
| E15 Ü | 5 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre |
Schulen in Freier Trägerschaft sind nicht an die Tarife gebunden oder haben, bei größeren Trägern, z. B. kirchlichen, eigene Tarife. Sie orientieren sich aber, wie oben erwähnt, immer am TV-L/TV-H bzw. zahlen oft (aber nicht immer) analog. Berufsanfänger, insbesondere, wenn sie über das zweite Staatsexamen verfügen, werden an einigen Privatschulen mitunter sogar höher eingestuft als es der Tarif vorgibt. Vorerfahrung wird in der Regel bei der Einstufung berücksichtigt, oft, aber nicht immer, analog zu den Tabellen im Öffentlichen Dienst. Oft werden auch die sog. „Nicht-Erfüller“ wie die „Erfüller“ eingestuft.
Ergebnisse der Tarifrunde TV-L 2026 (Einigung am 14.02.2026)
Laufzeit des TV-L: 01.04.2026 – 28.02.2027
Entgelttabelle für angestellte Lehrkräfte (TV-L), gültig 01.04.26 bis 28.02.27
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l-2026&matrix=1
Entgelttabelle für angestellte Lehrkräfte in Hessen (TV-H)
Das Land Hessen verfügt über einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H. Am 27.3.2026 wurde die neue Tarifeinigung erzielt. Ergebnis: Das Gehalt für die hessischen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst wird ab 1. Juli 2026 um 3 %, mindestens jedoch 110 Euro monatlich erhöht. Zudem steigen die Gehälter ab 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 %. Bis 30.6.2026 gilt noch die Entgelttabelle 2025.
Entgelttabelle für angestellte Lehrkräfte (TV-H), gültig 01.08.25 bis 30.06.26
Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2025b&matrix=1
Forum/Gehaltsrechner/Links
Auf den Seiten von http://oeffentlicher-dienst.info befindet sich ein aktuelles, gut besuchtes Forum https://forum.oeffentlicher-dienst.info/ , verschiedene Gehaltsrechner https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/tr/2025?id=tv-l-2026 sowie eine umfangreiche Linksammlung https://oeffentlicher-dienst.info/links/ .
Quellen
https://oeffentlicher-dienst.info
Alle Angaben ohne Gewähr. | Stand: 22.04.2026