Archiv für die Kategorie „Schularten & -profile“

Vorbereitungslehrgang für Lehrer/innen aus der EU

Deutschland ist eines der Länder mit den besten Verdienstmöglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer weltweit. Insbesondere als Lehrer/in aus der Europäischen Union können Sie in Deutschland grundsätzlich an einer allgemeinbildenden Schule tätig werden. Besonders leicht ist dies an sogenannten Schulen in Freier Trägerschaft oder auch Privatschulen, da diese bei der Einstellung von Personal mehr Freiheiten besitzen als staatliche Schulen.

Grundsätzlich verfügen Sie über zwei Möglichkeiten: Entweder Sie bewerben sich in Deutschland direkt an einer Privatschule oder Sie nutzen unseren – wie immer für Sie kostenfreien Service – und lassen sich bei der Suche nach einer geeigneten Schule von uns beraten.

Rechtsgutachten: Prof. Dr. Bodo Pieroth: “Die Freien Schulen in der Standortkonkurrenz. Die Verfassungswidrigkeit der Versagung der Genehmigung von privaten Ersatzschulen bei Bestandsgefährdung von öffentlichen Schulen.”

Unter dem Titel “Die Freien Schulen in der Standortkonkurrenz. Die Verfassungswidrigkeit der Versagung der Genehmigung von privaten Ersatzschulen bei Bestandsgefährdung von öffentlichen Schulen.” veröffentlichte Prof. Dr. Bode Pieroth beim Institut für Bildungsforschung und -recht (IfBB) eine Studie zur Problematik der Genehmigung von Privatschulen. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Verfassungsmäßigkeit einer solchen staatlichen Maßnahme, so das Vorwort. Außerdem zeigt das Gutachten, wie weit die spezifische Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen reicht, die den Privatschulen in Gestalt der Ersatzschulen im Unterschied zu sonstigen privaten Rechtsträgern zuerkannt wird. Es soll nämlich Aufgabe der Privatschulen sein, so Pieroth, mit ihren individuellen Bildungsangeboten an der Verwirklichung eines vielfältigen, insgesamt öffentlichen Schulwesens „neben staatlichen Schulen und an ihrer Stelle“ mitzuwirken (Vgl. BVerfGE 75, 40 (65 f.) – Finanzhilfeurteil; BVerwGE 17, 41 (42); 27, 360 (364); J.P. Vogel, 50 Jahre Grundrecht auf Errichtung freier Schulen, in:  Jach/Jenkner, Grundgesetz und Schulverfassung, S. 39 (43)). Schließlich soll das Gutachten ein Beitrag zur Behebung des für das Schulrecht konstatierten Dogmatisierungsdefizits dadurch leisten, dass bei dieser Klärung auf anerkannte Rechtsfiguren aus anderen Bereichen des öffentlichen Rechts zurückgegriffen wird.

Rechtsgutachten: Prof. Hermann Avenarius: “Die Herausforderung des öffentlichen Schulwesens durch private Schulen. Aktuelle Rechtsfragen in einer angespannten Beziehung.“

Unter dem Titel „Die Herausforderung des öffentlichen Schulwesens durch private Schulen. Aktuelle Rechtsfragen in einer angespannten Beziehung.“ erstellte der führende deutsche Schulrechtsexperte Professor  Dr. jur. Hermann Avenarius im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und mit Finanzierung der Max-Traeger-Stiftung ein Rechtsgutachten, in dem  die Genehmigungsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft ungewohnt restriktiv ausgelegt werden. Privatschulen sind durch das Grundgesetz garantiert und stehen wie das gesamte Schulwesen unter staatlicher Aufsicht. Mit dem vorliegenden Gutachten werden, so die GEW im Vorwort, die staatlichen Organe an diesen rechtlichen Rahmen und an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erinnert, damit beides nicht weiter in Vergessenheit gerät. Zudem ergäben sich als Folge der demografischen Entwicklung neue Fragen, die von den Vätern des Grundgesetzes nicht vorhersehbar gewesen wären. Etwa die, dass Privatschulgründungen den Bestand staatlicher Schulen gefährden würden. Der Schulrechtsexperte Professor Dr. jur. Hermann Avenarius untersucht in der vorliegenden Studie vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Grundlagen eine Reihe von Fragen, die sich in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Privatschulgründungen ergeben haben. Er kommt laut GEW  zu Ergebnissen, die die rechtlichen Grundlagen und Praktiken einiger Bundesländer als unvereinbar mit dem Grundgesetz einstufen.

Studie: Helmut Klein: “Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung”

Im Juli 2011 veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln eine aktuelle Untersuchung zur Finanzierung der Privatschulen in Deutschland mit dem Titel “Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinan-zierung und der Wettbewerbsbeschränkung”. Der Autor Helmut E. Klein verweist in dieser kurzen Studie auf den Umstand, dass die Privatschulen zu wenig öffentliche Mittel bekommen, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Der Text spricht von „Wettbewerbsbeschränkung“ und sogar von einem „Kalkül staatlicher Unterfinanzierung“. Schulen in freier Trägerschaft erhalten nach Klein deutlich weniger öffentliche Mittel als staatliche Schulen, obwohl die Privatschulen einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Im Schnitt decken die staatlichen Zuschüsse nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen Kosten des Privatschulbetriebs. Am größten sei die Lücke zwischen staatlichen Zuwendungen und tatsächlichen Kosten bei den Privatschulen in Hessen: Um den Lehrbetrieb betriebswirtschaftlich betrachtet komplett zu gewährleisten, hätte der Staat dort 2007 fast 5.200 Euro je Schüler/in mehr zahlen müssen, als er an die freien Träger überwiesen hat. Am geringsten sei der Fehlbetrag in Brandenburg, wo sich die Finanzierungslücke der Privatschulen auf annähernd 1.800 Euro pro Schüler/in summierte. Um diese Finanzlöcher zu stopfen, verlangen deshalb viele Schulen in freier Trägerschaft Schulgebühren. Zur Existenzsicherung müssen Privatschulen zudem zunehmend auf Sponsoren, Spendengelder, Eigenmittel und Verschuldung zurückgreifen.

Studie: Prof. Manfred Weiß: “Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland. Bereicherung oder Gefährdung des öffentlichen Schulwesens?”

Die Studie “Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland. Bereicherung oder Gefährdung des öffentlichen Schulwesens?” von Prof. Dr. Manfred Weiß vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) in Frankfurt versucht im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)” eine stringente und lesbare Studie vorzulegen, die einen datengestützten Eindruck des Gesamtzusammenhangs der Bedeutung und Rolle des Privatschulwesens erlaubt”. Privatschulen finden laut Weiß in der empirischen Bildungsforschung wenig Beachtung und es fehlt bislang an einer systematischen Zusammenführung verfügbarer Daten. Diese Lücke versucht diese Studie zu schließen. Neben den rechtlichen Grundlagen des Privatschulwesens wird daher auf die unterschiedlichen Formen und Verbreitung privater Schulen eingegangen. Außerdem befasst sich der Autor mit statistischen Werten zu Privatschulen, der Finanzierung, der Leistungsfähigkeit, den gesellschaftliche Funktionen und negativen Systemwirkungen von Privatschulen.

Die wichtigsten Gutachten und Studien des Jahres 2011 zu Privatschulen

Im letzten Jahr sind eine Vielzahl von Studien und Rechtsgutachten zu Privatschulen erschienen. Die wichtigsten dieser Gutachten und Studien des Jahres 2011 möchten wir Ihnen hier vorstellen.

Prof. Manfred Weiß: Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland

Die Studie “Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland. Bereicherung oder Gefährdung des öffentlichen Schulwesens?” von Prof. Dr. Manfred Weiß vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) in Frankfurt versucht im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)” eine stringente und lesbare Studie vorzulegen, die einen datengestützten Eindruck des Gesamtzusammenhangs der Bedeutung und Rolle des Privatschulwesens erlaubt”. Privatschulen finden laut Weiß in der empirischen Bildungsforschung wenig Beachtung und es fehlt bislang an einer systematischen Zusammenführung verfügbarer Daten. Diese Lücke versucht diese Studie zu schließen. Neben den rechtlichen Grundlagen des Privatschulwesens wird daher auf die unterschiedlichen Formen und Verbreitung privater Schulen eingegangen. Außerdem befasst sich der Autor mit statistischen Werten zu Privatschulen, der Finanzierung, der Leistungsfähigkeit, den gesellschaftliche Funktionen und negativen Systemwirkungen von Privatschulen.

FAQ: Arbeit an Privatschulen – Fakten, Chancen, Risiken

Warum gibt es Privatschulen?

Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetztes ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert.
Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte oder einer christlichen/weltanschaulichen Prägung, in jüngster Zeit aufgrund des demographischen Wandels verstärkt auch der Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots.

Wer betreibt Privatschulen?

Schulen für Hochbegabte in freier Trägerschaft

Mittlerweile gibt es an verschiedenen Orten Grund- und weiterführende Schulen mit Spezialklassen für Hochbegabte oder Schulen, die spezielle Angebote für hochbegabte Kinder und Jugendliche haben. Auch wenn die Notwendigkeit der Hochbegabtenförderung von vielen Seiten anerkannt wird, fördern insgesamt nur wenige Schulen hochbegabte Schüler/innen und nutzen das gesamte Spektrum der möglichen Fördermaßnahmen noch zu selten aus.

Konfessionsschulen in freier Trägerschaft

Konfessionelle Privatschulen sind Schulen, in denen Schüler/innen des gleichen religiösen Bekenntnisses unterrichtet werden. Die in kirchlicher Trägerschaft befindlichen Privatschulen in Deutschland sind fest in die Bildungslandschaft Deutschlands etabliert und stellen die größte Gruppe der Privatschulen. Inzwischen müssen die Schüler/innen keine Mitglieder der jeweiligen Kirche sein, allerdings Offenheit gegenüber den jeweils religiösen Werten und dem Konzept der Schulen haben.  In der Regel verlangen Privatschulen in kirchlicher Trägerschaft ein geringes oder gar kein Schulgeld und erfreuen sich deshalb steigender Beliebtheit.

Hart, aber herzlich – Das Konzept der sozialwirksamen Schule

Das Konzept der „sozialwirksamen Schule“ geht auf Dr. Werner H. Hopf, München, zurück. Es hat zum Ziel, vor allem anderen erst einmal Bedingungen für einen guten Unterricht herzustellen, was heutzutage an vielen Schulen schwer genug ist. Lehrkräfte sollen so von Disziplinproblemen entlastet und so auch vor dem Ausbrennen geschützt werden. Die Evaluierung von Schulen, die dem Konzept folgen, ergab eine Zunahme des Verantwortungs- und Gemeinschaftsgefühls und der Dimension „Wärme und Miteinander“ sowie eine deutliche Verminderung aller Arten von körperlicher und psychischer Gewalt. Klingt ganz interessant, findet das LehrCare-Team.

Mehr dazu: http://www.sozialwirksame-schule.de

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