Genau wie andere Berufsgruppen, können auch Lehrerinnen und Lehrer eine berufliche Auszeit, ein Sabbatjahr nehmen. Neben dem Wunsch nach Regeneration bzw. Burnout-Prävention oder einer langen Reise sind die Triebfedern dabei häufig auch konkrete Weiterbildungsmaßnahmen oder die Verwirklichung persönlicher Vorhaben, wie etwa einer intensiven Familienphase, ehrenamtlichem Engagement oder einem Hausbau.
Frühe Planung – das A & O
Details einer beruflichen Auszeit sind für Lehrkräfte – ob angestellt oder verbeamtet – länderspezifisch geregelt. Prinzipiell funktioniert ein Sabbatjahr jedoch meist nach einem einfachen Modell: Während der sogenannten Anspar- oder Arbeitsphase, deren Dauer individuell geregelt wird, verzichtet die auszeitwillige Person auf einen Teil des Einkommens und geht im Anschluss dann in die Freistellungsphase, während der sie die gleichen Bezüge weiter erhält.
Da sich die Ansparphase je nach Bundesland auf einen Zeitraum von zwei bis sieben Jahren erstrecken kann, ist eine frühe Planung und Verhandlung mit dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber unerlässlich. Dieser zeitlich begrenzte Lohnverzicht ist das gängigste Modell und in einigen Bundesländern für Lehrer zugleich das einzig mögliche. Folgende Sabbatjahr-Modelle sind darüber hinaus in manchen Ländern bzw. Beschäftigungsverhältnissen möglich:
Teilzeit
Arbeitnehmer und Lehrer schließen einen Teilzeitvertrag mit entsprechend reduziertem Gehalt. Die Lehrkraft arbeitet jedoch Vollzeit weiter und sammelt so Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto. In der Freistellungsphase arbeitet die Lehrkraft dann nicht mehr, erhält aber weiter die gleichen Bezüge.
Fondsparmodell
Dieses Modell ist nur für Angestellte möglich. Sie sammeln auf einem Arbeitszeitkonto Urlaub, Überstunden und/oder Teile des Gehalts an. Das angesparte Geld wird vom Arbeitgeber in Fonds angelegt, aus denen die Lehrkraft während der Freistellungsphase dann ihre Bezüge erhält.
Vorgezogener Ruhestand
Hier nutzt die Lehrkraft das angesparte Zeitguthaben dazu, kurz vor dem Ruhestand entweder Stunden zu reduzieren oder gänzlich vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln.
Unbezahltes Sabbatjahr
Nach Absprache mit dem Arbeitgeber ist es auch möglich, einen längeren unbezahlten Urlaub zu nehmen, um anschließend in den Unterricht zurückzukehren.
Umfassende Recherche wichtig
Die Regelungen zum Sabbatjahr befinden sich in den einzelnen Ländern teils in ständigem Wandel. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Vorschriften zeitnah zum eigenen Vorhaben zu recherchieren. Da jedoch generell die Beliebtheit von Sabbatjahren steigt, ist damit zu rechnen, dass Regelungen zunehmend einfacher zugänglich werden.
Sind die wesentlichen Recherchen abgeschlossen, sollten Auszeitwillige sich mit der vertraglichen Regelung auseinandersetzen. Diese muss enthalten:
- Zeitraum der Anspar- und der Freistellungsphase bzw. eventuelle Befristung einer Arbeitszeitreduzierung
- Regelung zur Rückkehr und zum Wiedereinstieg
- Krankheitsregelungen
- Kündigungsregelungen
Zum Weiterlesen
- Die KMK gibt in ihrer Publikation „Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen | Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen der Voll- bzw. Teilzeitlehrkräfte | Besondere Arbeitszeitmodelle“ weiterführende Informationen zu Arbeitszeitregelungen
- Weitere Details zu möglichen Arbeitszeitregelungen in der Ansparphase, u.a. auch bei Teilzeitbeschäftigten, gibt der VBE auf seinem Portal „Schule machen mit dem VBE“
- Verdi hält eine ausführliche, eher allgemein gehaltene Übersicht über berufliche Auszeiten im öffentlichen Dienst bereit.
- Das Portal www.fachanwalt.de erläutert in seinem Beitrag „Sabbatical: Was versteht man darunter und was gilt es zu beachten?“ unter anderem auch rechtliche Aspekte rund ums Sabbatjahr, etwa zu Urlaubsanspruch, Sozialversicherung oder zu den Modalitäten der Rückkehr. Ein Abschnitt widmet sich gezielt dem Sabbatical im öffentlichen Dienst.