Primary school
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Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule
Franz-Schubert-Straße 3, 35578 Wetzlar
01.08.2026
2019 begann die Gründung der bilingualen Grundschule an der FWR, zunächst mit einer Klasse und wenigen Schülern – heute ist sie fester Bestandteil der Friedrich Wilhelm Raiffeisen- Schule. Aus einer Idee wurde ein Schulzweig, aus einem Konzept gelebter Alltag, aus einem Team eine internationale Gemeinschaft. Heute lernen hier knapp 70 Kinder ab der Eingangsstufe intensiv Englisch – nicht als „Fach“, sondern als selbstverständlicher Teil ihres Lernens und Lebens.
An der FWR suchen wir ab dem kommenden Schuljahr (01.08.2026) eine
Schulzweigleitung für unsere bilinguale Grundschule
(m/w/d) in Vollzeit
Die Friedrich Wilhelm Raiffeisen- Schule Wetzlar eG (FWR) ist eine 2006 gegründete und wachsende Schulgenossenschaft in Wetzlar. Sie verbindet eine Grundschule mit einer Gesamtschule und führt bis zum Haupt- und Realschulabschluss bzw. dem Übergang zur Oberstufe. Gegenwärtig wird sie von ca. 200 Schülerinnen und Schüler besucht, die von einem Team von 35 Mitarbeitenden betreut werden. Die Schule gliedert sich in einen einzügigen deutschsprachigen und einen einzügigen bilingualen Zweig, der im nächsten Schuljahr die 8. Klasse erreicht und in den kommenden Jahren weiter aufgebaut wird. Bilingual bedeutet an der FWR, dass 50% des Unterrichts in Englisch erfolgen. Die Klassenstärken liegen zwischen 10 bis 15 Kinder. Nach der Förderstufe erfolgt die Beschulung in den Jahrgängen 7 bis 10 in einer digital gestützten personalisierten Lernumgebung.
Haben Sie selbst schon Schule mitgestaltet, Konzepte mit Leben gefüllt, Teams aufgebaut, Kinder mit Respekt und Sachverstand begleitet? Vielleicht glauben Sie – so wie wir – daran, dass Schule mehr sein muss als Stoffvermittlung. Dann bewerben Sie sich!
Wir suchen jemanden, der oder die
Sie sollten Erfahrung im Grundschulbereich mitbringen, sehr gute Englischkenntnisse besitzen und Lust haben, Verantwortung zu übernehmen – für Menschen, für Prozesse und für eine Vision von Schule, die weiter wachsen darf.
Was Sie bei uns erwartet
Hinweis für verbeamtete Lehrkräfte: Beurlaubungen vom Staatsdienst ohne Bezüge sind in Absprache mit dem jeweiligen Schulamt bis zu sechs Jahren möglich („Arbeitsmarkturlaub“ nach HBG § 85f). Eine A 13 Leerstelle für die Schulzweigleitung ist beantragt.
Bewerbung und Rückfragen: