Förderprogramme für Privatschulen und deren Träger

Ob zum Aufbau des Ganztagsbetriebs oder zur Erweiterung der unterrichtlichen Möglichkeiten, ob zur Ausstattung der Schule mit digitalen Endgeräten oder zur Sanierung eines Schulgebäudes: Schulen in freier Trägerschaft bzw. deren Träger können sich bei verschiedensten Stellen um Gelder oder sonstige schulbezogene Zuwendungen bewerben. Als Fördergeber kommen dabei sowohl Bund, Länder als auch die EU infrage. Folgende Programme geben u.a. einen Einblick in die Vielfältigkeit möglicher Förderungen:

 

Förderung der Ganztagsbetreuungsangebote von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe an Schulen in freier Trägerschaft

Förderart:                               Zuschuss

Fördergebiet:                         Hamburg

Förderberechtigte:                Verbände/Vereinigungen

Ansprechpartner:                  Behörde für Schule und Berufsbildung

Gefördert werden:                Ganztagsbetreuungsprojekte

 

Förderung von Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz in Kindertagesstätten und Schulen (STARK III EFRE)

Förderart:                               Zuschuss

Fördergebiet:                         Sachsen-Anhalt

Förderberechtigte:                Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Ansprechpartner:                  Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Gefördert werden u.a.:         Energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen

 

Schulische Infrastruktur (Förderrichtlinie SchulInfra FöriSIF)

Förderart:                               Zuschuss

Fördergebiet:                         Sachsen

Förderberechtigte:                Kommunen, Verbände/Vereinigungen

Ansprechpartner:                  Sächsische Aufbaubank (SAB); Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Gefördert werden u.a.:         Neubau, Erweiterung, (Teil)Sanierung von Schulgebäuden, Schulsporthallen und Schulhorten, energetische Maßnahmen

 

Zuwendungen aus dem Sozialfonds für Schüler (RL-Sozialfonds – RL-Sofo)

Förderart:                              Zuschuss

Fördergebiet:                        Brandenburg

Förderberechtigte:               Kommunen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Ansprechpartner:                 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg

Gefördert werden u.a.:        ergänzende, kostenpflichtige Ganztagsangebote, Lern- und Arbeitsmittel, höherwertige technische Hilfsmittel

 

Einen umfassenden Überblick sowie eine Auflistung der Förderkriterien gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

Doch was heißt das für Sie?

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