Bewerbung und Vorbereitung: Als deutsche Lehrkraft ins Ausland

 

Grundsätzlich gibt es für Lehrkräfte vier verschiedene Wege, als pädagogische Fachkraft im Ausland tätig zu werden. Je nachdem, ob sich Interessenten als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), Bundesprogrammlehrkraft (BPLK), Landesprogrammlehrkraft (LPLK) oder Ortskraft (OK) bewerben möchten, variiert der Bewerbungsprozess.

 

ADLK: Im ersten Schritt entscheidet die Schulleitung über die grundsätzliche Eignung eines Bewerbers/einer Bewerberin zur Auslandsdienstlehrkraft (ADLK). Die Schulleitung leitet die Bewerbungsunterlagen dann an die Landesschulbehörde weiter. Versehen mit einem Hinweis, ab wann eine Freistellung erfolgen kann (Freistellungsvermerk), werden die Unterlagen dann weiter an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) übermittelt.

 

BPLK: Wer sich als Bundesprogrammlehrkraft bewirbt, ist in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht im deutschen Schuldienst beschäftigt. Dies trifft zum Beispiel auf Kandidaten zu, die direkt nach Abschluss des Referendariats ins Ausland gehen möchten. Die Bewerbung als BPLK erfolgt direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Interessenten müssen dort zunächst einen Bewerbungsbogen ausfüllen. Anschließend erfolgt ein Auswahlverfahren, das über die Aufnahme in die Bewerberdatenbank entscheidet.

 

LPLK: Landesprogrammlehrkräfte haben den schwerpunktmäßigen Auftrag, den Auf- und Ausbau von Deutsch als Fremdsprache im Ausland voranzutreiben. Eine Lehrbefähigung für das Fach Deutsch oder Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache ist hier klar von Vorteil. LPLK sind in der Regel im Landesschuldienst verbeamtet oder angestellt und werden für die Auslandstätigkeit freigestellt.

 

OK: Wer als Lehrkraft, erzieherische Fachkraft oder Angestellte/r aus der Schulverwaltung mit einer Auslandstätigkeit als Ortskraft (OK) liebäugelt, bewirbt sich direkt bei der Schule im Ausland. Darüber hinaus bezieht er/sie auch das Gehalt direkt von der ausländischen Schule und handelt mit dieser auch den Arbeitsvertrag aus.

 

Eine schematische Übersicht über den Ablauf von Auslands-Bewerbungen gibt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

 

Doch was heißt das für Sie?

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