Lehrmöglichkeiten an deutschen Schulen im Ausland

Die Möglichkeit, an einer deutschen Schule, Hochschule oder sonstigen Bildungseinrichtung im Ausland zu unterrichten ist für viele Lehrkräfte eine wertvolle und unersetzliche Bereicherung  persönlicher als auch fachlicher Art. Die Chancen auf eine Stelle im Ausland hängen stark von persönlichen Faktoren der Bewerber ab. Dazu gehören neben der Qualifikation vor allem auch die Fächerkombination, der Status und zu einem entscheidenden Teil die persönliche Flexibilität. Nicht zuletzt spielen auch finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Denn das Gehalt kann je nach Art des Einsatzes erheblich variieren.

 

Viele Wege führen ins Ausland

Grundsätzlich haben Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen und bereits absolvierter Lehrerfahrung gute Chancen bei der Bewerbung um eine Stelle im Ausland. Prinzipiell steht jedoch nicht nur examinierten Lehrerinnen und Lehrern eine Anstellung an Auslandschulen offen. Die Art der zu besetzenden Stelle wird jeweils in der Stellenausschreibung genannt. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich eine kurze Nachfrage bei der ausschreibenden Schule.

Unterschieden werden generell folgende Lehrmöglichkeiten:

  • Auslandsdienstlehrkraft (ADLK): Diese Lehrkräfte müssen im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet angestellt sein und mindestens zwei Jahre Lehrerfahrung nachweisen. Wie auch in Deutschland sind im Ausland derzeit besonders die MINT-Fächer nachgefragt. Auch Lehrkräfte, die Fachunterricht in einer Fremdsprache (beispielsweise englischsprachiger Erdkundeunterricht) unterrichten, haben gute Karten bei Auslandsbewerbungen. Generell zählt überdies die Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache (DaF) als gute Voraussetzung für eine Auslandstätigkeit. Die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg.
  • Landesprogrammlehrkraft (LPLK): Wer als LPLK eine Auslandsstelle antreten will, ist normalerweise im Landesschuldienst angestellt oder verbeamtet und wird für die Auslandstätigkeit freigestellt. Die Anzahl der LPLK-Stellen ist jedoch weitaus geringer als die der BPLK- und ADLK-Stellen.
  • Bundesprogrammlehrkraft (BPLK): Voraussetzung ist ein erfolgreich abgelegtes 2. Staatsexamen oder ein gleichwertiger Abschluss, bei verbeamteten und unbefristet angestellten Lehrkräften Gewährleistungs- bzw. Freistellungszusage des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers. Im Gegensatz zu ADLK ist hier keine aktuelle Anstellung nötig. Bewerber können daher beispielsweise auch schon direkt nach dem Referendariat eine Stelle als BPLK antreten. Die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg.
  • Ortslehrkraft oder Ortskraft (OLK oder OK): Prinzipiell können sich alle Lehrerinnen und Lehrer als OLK bewerben, das Zweite Staatsexamen wird aber nicht immer zwingend vorausgesetzt. OLK werden nach Landesrecht angestellt – und zwar entweder als Lehrkräfte oder als Erzieher/-innen, Sozialpädagog/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen für den außerschulischen Bereich. Entsprechende Bewerber schließen also direkt mit der ausländischen Schule einen Arbeitsvertrag ab und verhandeln auch das Gehalt selbst. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) veröffentlicht auf ihrer Website Stellenangebote auch für OLK/OK, übernimmt jedoch nicht die Vermittlung. Auch LehrCare veröffentlicht regelmäßig Stellenangebote deutscher Schulen im Ausland.

 

Weiterführende Informationen erhalten interessierte Lehrkräfte, Referendare und sonstige pädagogische Fachkräfte bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sowie auf den Seiten der Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und -lehrer (AGAL).

Eine sehr hilfreiche Anlaufstelle ist auch der Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLIA). Er verfügt über umfangreiche Informationen zum Auslandsaufenthalt und zu rechtlichen sowie organisatorischen Fragen und unterhält mehrere Regionalgruppen, in denen Mitglieder Unterstützung erfahren und sich austauschen können.

Doch was heißt das für Sie?

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