Archiv für die Kategorie „Unterschiede zu öffentlichen Schulen“

FAQ: Arbeit an Privatschulen – Fakten, Chancen, Risiken

Warum gibt es Privatschulen?

Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetztes ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert.
Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte oder einer christlichen/weltanschaulichen Prägung, in jüngster Zeit aufgrund des demographischen Wandels verstärkt auch der Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots.

Wer betreibt Privatschulen?

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