Als erstes der 16 Bundesländer hat am 15. Oktober Hessen eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst erzielt. Hessen ist seit einigen Jahren nicht mehr Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und verfügt daher mit dem TV-H über einen eigenen Tarifvertrag. Die Eckpunkte:
- Die Einkommen der Beschäftigten steigen zum 1. August 2022 um 2,2 Prozent und ein Jahr später nochmal um 1,8 Prozent (mindestens aber 65 Euro).
- Neu eingeführt wird die Entgeltgruppe 16*. Führungskräfte erhalten mit dieser zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten.
- Die Beschäftigten erhalten im Dezember 2021 und im März 2022 jeweils eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 500 Euro (steuer- und abgabenfrei; Auszubildende: 250 Euro).
- Stufe 1 wird gesplittet in 1a und 1b*. So entstehen beschleunigte Aufstiegsmöglichkeiten für neu eingestellte Beschäftigte.
- Die Möglichkeiten für mobiles Arbeiten werden ausgebaut.
- Geschaffen wurde die Wahlmöglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung in zwei zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln.
Weiterführende Informationen liefert die Übersichtsseite der GEW-Hessen.
Was heißt dies für Lehrkräfte?
„Die GEW und das Land Hessen haben seit September 2020 über tarifvertragliche Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen verhandelt. Anders als in allen anderen Bundesländern galt für deren Eingruppierung ein einseitig durch das Land festgelegter Erlass. Jetzt unterschrieben die Gewerkschaften und das Land einen Tarifvertrag zur Eingruppierung der Lehrkräfte, der am 1. August 2022 in Kraft tritt. Verbesserungen gibt es insbesondere für voll ausgebildete Grundschullehrkräfte und für nicht voll ausgebildete Lehrkräfte im Bereich der Sekundarstufe I. Mehr Geld erhalten auch Beschäftigte ohne formale Lehramtsbefähigung, die seit vielen Jahren nach der Entgeltgruppe 5 oder 6 vergütet werden, obwohl sie alle Aufgaben von Lehrkräften übernehmen, zum Teil sogar als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer eingesetzt werden. Die GEW bereitet jetzt ein umfassendes Angebot zur Information und Beratung ihrer Mitglieder vor.“ Quelle: https://www.gew-hessen.de/bildung/weiterbildung-bildungsmarkt/details-1/tarifeinigung-mit-dem-land-hessen-1
(Gültigkeit der Tabelle: 01.01.2021 – 31.07.2022)
*Die Tabelle enthält noch nicht die neu eingeführte Entgeltgruppe 16 sowie die in 1a und 1b gesplittete Gruppe 1.