Über 22.000 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts existieren in Deutschland, davon agieren etwa drei Viertel im Handlungsfeld Bildung, das heißt sie fördern beispielsweise gesellschaftliche Initiativen politischer, sozialer, kultureller oder gesundheitlicher Bildung. Auch allgemeinbildende Schulen – sowohl staatliche als auch private – können mit Stiftungen kooperieren, Projekte gemeinsam gestalten oder für eigene Projekte finanzielle Fördermittel erhalten. Dabei gibt es neben regional tätigen auch einige bundesweit agierende Stiftungen.
Was bedeutet das für Schulen?
Erhält eine Schule eine Förderzusage durch eine Stiftung, bedeutet dies, es fließt eine konkrete Summe Geld, beispielsweise um Projekte zu realisieren, die schulische Ausstattung zu verbessern, das Kollegium weiterzubilden oder schulbezogene Schwerpunkte zu verwirklichen. Dabei gilt: Stiftungen sind grundsätzlich neutral, da sie nicht gebunden sind an Politik und/oder Wirtschaft. Dadurch unterscheiden sich Förderungen durch oder Kooperationen mit Stiftungen wesentlich von Partnerschaften beispielsweise mit Unternehmen. Von einer Öffnung hin zu Stiftungen – und damit zur Zivilgesellschaft – können Schulen sehr profitieren, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Die Anregungen und Möglichkeiten, die eine außerschulische Kooperation mit sich bringt, sind wertvolle Impulsgeber.
Stiftungen in Deutschland – so funktionieren sie
Grundsätzlich verfolgt jede Stiftung einen bestimmten, in ihrer Satzung festgelegten Stiftungszweck. Dieser ist Grundlage der thematischen Ausrichtung der Stiftungsarbeit sowie Richtlinie für die Auswahl von Förderzusagen. Unterschieden werden zwei Arten von Stiftungen:
Rein fördernde Stiftungen vergeben aus ihrem Stiftungsvermögen konkrete Fördermittel, zum Beispiel Preise und Stipendien an Einzelpersonen oder Fördermittel an beispielsweise Schulen, deren geplantes Projekt dem Stiftungszweck entspricht und für förderungswürdig erachtet wird.
Operativ tätige Stiftungen legen selbst entworfene Programme und Projekte gemäß der eigenen Schwerpunktsetzung auf. Es existieren auch Mischformen aus beiden Arten von Stiftungen.
Schulen und Stiftungen – so entsteht eine Zusammenarbeit
Interessiert sich eine Schule für eine Zusammenarbeit mit einer Stiftung, gilt es zunächst, den Förderzweck genau zu umreißen und sich auf die Suche nach einer passenden Stiftung zu begeben. Hierbei hilfreich sind folgende Stiftungs-Suchmaschinen:
– Stiftungssuche des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
– Liste von Förderstiftungen beim Deutschen Stiftungszentrum
– Mitglieder des Netzwerkes Stiftungen und Bildung
Die Antragstellung
Bei der Beantragung von Leistungen aus einem Stiftungs-Fördertopf gilt es zu unterscheiden zwischen privaten und staatlichen Schulen:
Allgemeinbildende Privatschulen bzw. deren Träger können natürliche oder juristische Personen sein, das heißt also beispielsweise eingetragene Vereine (e.V.), GmbHs, eingetragene Genossenschaften (e.G.) oder aber UGs. Für diese ist es rechtlich möglich, sich direkt bei Stiftungen um eine Förderung zu bewerben.
Staatliche allgemeinbildende Schulen dürfen aufgrund ihres Status in der Regel nicht direkt Mittel empfangen. Möglich ist es jedoch, einen Antrag über einen Förder- oder Elternverein der Schule zu stellen. Verfügt eine Schule nicht über solche, kann im Einzelfall auch die Kommune als Mittelempfänger fungieren. Darüber hinaus agiert auch die Stiftung Bildung bei Bedarf als Stellvertreter für den Mittelempfang. Kurzum: Grundsätzlich ist jede allgemeinbildende Schule in der Lage, Zuwendungen von Stiftungen zu erhalten.