Dürfen Lehrerinnen und Lehrer Seiten aus Druckwerken einscannen und/oder kopieren? Wenn ja, in welchem Umfang? Und was gilt für die Verbreitung der Kopien? Um die komplizierte Rechtslage zu vereinfachen, existiert seit 2023 der sogenannte Fotokopiervertrag.
Fotokopieren:
- Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen (staatlich als auch privat) sowie an Schulen des Gesundheitswesens dürfen einmal pro Schuljahr und Klasse bis zu 15 % eines Werkes (aber max. 20 Seiten) kopieren. Dies gilt für Schulbücher, Arbeitshefte, Atlanten, Sachbücher, Musikeditionen sowie belletristische Werke.
- Die Kopien müssen komplette Quellenangaben enthalten (Autor*in, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seite).
- Die Kopien dürfen an Kopiergeräten in der Schule, zu Hause oder in Copyshops erstellt werden.
- Sogenannte „kleine Werke“ dürfen vollständig fotokopiert werden. Dazu zählen: Bilder, Fotos, sonstige Abbildungen. Sonstige Druckwerke mit max. 20 Seiten.
- Zulässig ist diese Form der Vervielfältigung für den Schulunterricht oder für Prüfungszwecke, nicht jedoch für z.B. Schulchor, Schulbands etc.
Einscannen:
- Wie auch bei Fotokopien dürfen Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen (staatlich als auch privat) sowie an Schulen des Gesundheitswesens einmal pro Schuljahr und Klasse bis zu 15 % eines Werkes (aber max. 20 Seiten) einscannen. Dies gilt für Schulbücher, Arbeitshefte, Atlanten, Sachbücher, Musikeditionen sowie belletristische Werke.
- Die gescannten Seiten, auch Digitalisate genannt, müssen komplette Quellenangaben enthalten (Autor*in, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seite)
- Sogenannte „kleine Werke“ dürfen vollständig eingescannt werden. Dazu zählen: Bilder, Fotos, sonstige Abbildungen. Sonstige Druckwerke mit max. 20 Seiten
- Zulässig ist die Anfertigung von Scans für den Schulunterricht oder für Prüfungszwecke, nicht jedoch für z.B. Schulchor, Schulbands etc.
- ACHTUNG: Gescannte Inhalte dürfen nicht über das Internet zugänglich gemacht werden (auch nicht innerhalb geschlossener Cloud-Systeme) und nicht in KI-Anwendungen hochgeladen werden.
Zum Weiterlesen:
Weitere Fragen beantwortet die Seite www.schulbuchkopie.de. Sie enthält zudem den Fotokopiervertrag im Wortlaut.