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Handyverbote an Schulen – Stand der Dinge in den Ländern

Die Diskussion um ein Handyverbot an Schulen gewinnt zunehmend an Fahrt, besonders nachdem Dänemark ein solches Verbot plant und andere Länder bereits ähnliche Maßnahmen eingeführt haben. Auch in Deutschland wird darüber intensiv debattiert. Dabei unterscheiden sich jedoch die Marschrichtungen der Länder erheblich.
Für ein Handyverbot spricht einiges: Handys können im Unterricht erheblich ablenken, was sich negativ auf den Lernerfolg auswirkt. So berichten Schulen, die ein Handyverbot eingeführt haben, von besseren Testergebnissen, insbesondere bei leistungsschwächeren Schüler*innen. Nicht zuletzt entsteht durch das Fehlen von Handys mehr Raum für soziale Interaktion und Kommunikation.
Auf der anderen Seite dienen Handys auch als Werkzeuge für Lernzwecke, wenn sie gezielt in den Unterricht integriert werden. Schließlich bieten sie Zugang zu Informationen und ermöglichen schnelle Recherche. Zudem sehen sich Schulen in der Pflicht, die Medienkompetenzerziehung entscheidend zu begleiten. Wie handhaben die einzelnen Länder die Frage nach dem Handyverbot? Und welche Strategie planen sie? Eine Übersicht:

Baden-Württemberg
Generelles Handyverbot? Nein (kein pauschales Verbot; Schulgesetz-Änderung geplant, die Schulen zu restriktiven Handyregeln verpflichtet)
Entscheidung der Schule? Ja (bislang legen Schulen per Schulordnung selbst fest, ob und wo Handys genutzt werden dürfen; künftig müssen sie im Rahmen der Gesetzesvorgabe eigene Regeln erlassen)
Neue Regelungen? Ja (Schulgesetz soll 2025 geändert werden, um landesweit verbindliche Leitplanken vorzugeben)
Betroffene Stufen: Alle (gelten für alle Schularten; Regeln sollen altersangemessen sein)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (Verbot zielt auf private Handynutzung; der pädagogisch sinnvolle Einsatz von Smartphones/Tablets im Unterricht bleibt erlaubt)

Bayern
Generelles Handyverbot? Ja (einziges Bundesland mit Gesetz: Art. 56 Abs. 5 BayEUG – Grundschulen: private Handynutzung generell verboten; weiterführende Schulen: falls keine eigene Nutzungsordnung der Schule, gilt ebenfalls ein Nutzungsverbot)
Entscheidung der Schule? Teilweise (weiterführende und berufliche Schulen können per Hausordnung Ausnahmen für die private Handynutzung außerhalb des Unterrichts erlauben; ohne eigene Regelung greift das gesetzliche Verbot)
Neue Regelungen? Nein (aktuelle Regelung seit 2022 in Kraft; keine neuen Änderungen angekündigt)
Betroffene Stufen: Grundschulen vs. weiterführende Schulen (unterschiedliche Handhabung nach Schulform laut Gesetz)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (Regelung bezieht sich auf privaten Handygebrauch; pädagogisch begleiteter Einsatz digitaler Geräte im Unterricht ist davon ausgenommen und weiterhin möglich)

Berlin
Generelles Handyverbot? Nein (kein landesweites Handyverbot; die Bildungsverwaltung lehnt ein generelles Verbot derzeit ab)
Entscheidung der Schule? Ja (jede Schule kann im Rahmen der Schulautonomie eigene Handy-Regeln in ihrer Schulordnung festlegen)
Neue Regelungen? Nein (vorerst keine neuen landesweiten Regelungen geplant)
Betroffene Stufen: Alle (keine zentralen Vorgaben nach Stufen; Regeln – falls eingeführt – gelten schulweit für alle Jahrgänge der jeweiligen Schule)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (Fokus liegt auf privatem Gebrauch in Pausen und außerhalb des Unterrichts; Nutzung im Unterricht zu Lernzwecken entscheidet die Lehrkraft)

Brandenburg
Generelles Handyverbot? Teilweise geplant
Entscheidung der Schule? Ja (derzeit entscheiden Schulen selbst; künftig sollen Grundschulen jedoch landeseinheitliche Einschränkungen umsetzen. An Sekundar- und Oberschulen bleibt die Handynutzung weiterhin in der Verantwortung der Schule)
Neue Regelungen? Ja (neue Regierung plant ab Schuljahr 2024/25 verbindliche Handy-Einschränkungen in Grundschulen)
Betroffene Stufen: Grundschulen (Primarstufe – hier ist ein Verbot in der Schulzeit vorgesehen); weiterführende Schulen: keine neuen Verbote, es wird auf verantwortungsvollen Umgang gesetzt
Trennung schulischer Nutzung? Ja (die Initiative zielt auf private Handynutzung – digitale Geräte sollen für den Unterricht weiterhin genutzt werden können)

Bremen
Generelles Handyverbot? Nein (kein flächendeckendes Verbot; es besteht kein Bedarf an einem gesetzlichen Handyverbot, da im Unterricht auf schulische iPads zurückgegriffen wird)
Entscheidung der Schule? Ja (jede Schule erlässt eigene Regeln per Hausrecht; in der Praxis untersagen die Schulen die private Handynutzung im Unterricht und oft auch in Pausen)
Neue Regelungen? Nein (keine neuen Regelungen geplant – Bremen setzt auf flächendeckende digitale Ausstattung und Medienkompetenz statt Verbote)
Betroffene Stufen: Alle (gilt einheitlich: alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge sind mit schuleigenen Tablets ausgestattet, Regeln für Handys liegen bei den Schulen)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (es wird zwischen schulischer und privater Nutzung unterschieden: Lernen erfolgt mit schuleigenen Tablets, wohingegen private Smartphones im Schulalltag nicht benötigt und daher durch Hausordnungen beschränkt werden)

Hamburg
Generelles Handyverbot? Nein (kein landesweites Handyverbot in Planung)
Entscheidung der Schule? Ja (die Schulen entscheiden weiterhin selbst via Schulkonferenz/Hausordnung, wann und wo Handys genutzt werden dürfen)
Neue Regelungen? Nicht gesetzlich – aber Empfehlungen in Arbeit (die KMK hat vereinbart, gemeinsame Handlungsempfehlungen für Grundschulen und Klassen 5–8 zu erarbeiten, damit Schulen zum neuen Schuljahr beraten können) |
Betroffene Stufen: Alle (Hamburg macht bisher keine Unterschiede nach Stufen; anstehende Empfehlungen sollen jedoch speziell für Grundschulen und Unterstufe formuliert werden)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (es geht um die private Nutzung – z.B. in Pausen. Die Verwendung zu Unterrichtszwecken bleibt weiterhin zulässig, sofern von der Lehrkraft erlaubt)

Hessen
Generelles Handyverbot? Ja (beschlossene Neuregelung: ab dem Schuljahr 2025/26 ist die private Handynutzung auf dem Schulgelände und im Schulgebäude generell untersagt)
Entscheidung der Schule? Eingeschränkt (an weiterführenden Schulen können per Schulordnung bestimmte Bereiche als Ausnahmen für private Handynutzung definiert werden – z.B. Aufenthaltsräume für die Oberstufe)
Neue Regelungen? Ja (Gesetzentwurf für diese „Smartphone-Schutzzonen“ wurde im März 2025 in den Landtag eingebracht, damit die Regeln zum neuen Schuljahr greifen)
Betroffene Stufen: Alle (Grundschulen: keinerlei private Handynutzung während der Schulzeit; Sekundarstufe I/II: nur in ausdrücklich ausgewiesenen Bereichen erlaubt)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (klare Trennung: die Verbotsregel gilt für private Handy-/Smartwatch-Nutzung; der Einsatz digitaler Endgeräte zu Unterrichtszwecken bleibt in allen Jahrgangsstufen erlaubt)

Mecklenburg-Vorpommern
Generelles Handyverbot? Nein (kein allgemeines Handyverbot – ein pauschales Verbot wird vom Land abgelehnt)
Entscheidung der Schule? Ja (viele Schulen haben bereits eigene verbindliche Handy-Regeln; das Land erarbeitet derzeit gemeinsame Empfehlungen)
Neue Regelungen? Ja (Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte in der Schule werden 2025 in breitem Austausch mit Schüler-, Eltern- und Lehrvertretern entwickelt)
Betroffene Stufen: Alle (die geplanten Leitlinien sollen altersgerecht formuliert werden – d.h. z.B. andere Regeln für Grundschüler als für Schüler der 12. Klasse)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (MV setzt auf Bildung statt Verbote: Ministerium, Eltern und Schüler sind gegen ein generelles Verbot und für Unterstützung der Schulen)

Niedersachsen
Generelles Handyverbot? Nein (keine landesweite Verbotsregelung; das Kultusministerium zeigt sich jedoch offen für eine bundeseinheitliche Lösung)
Entscheidung der Schule? Ja (die Schulen können schon jetzt über ihre Schulordnungen die Handynutzung einschränken oder verbieten)
Neue Regelungen? Unklar (die Kultusministerin befürwortet gemeinsame Regelung der Länder, z.B. nach Altersstufen, hat aber bislang keine konkrete Änderung auf Landesebene angestoßen)
Betroffene Stufen: Alle (bisher keine Differenzierung nach Schulformen durch landesweite Vorgaben; perspektivisch wird eine Abstufung nach Altersgruppen diskutiert)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (der Einsatz von Smartphones im Unterricht ist weiterhin möglich und teils fester Bestandteil – die Diskussion in Niedersachsen zielt eher auf Einschränkungen der privaten Nutzung in unterrichtsfreien Zeiten als auf ein komplettes Nutzungsverbot ab)

Nordrhein-Westfalen
Generelles Handyverbot? Nein (kein pauschales Verbot, stattdessen werden verbindliche Regeln durch die Schulen selbst umgesetzt)
Entscheidung der Schule? Ja (alle Schulen in NRW sollen bis Herbst 2025 eigene, altersgerechte Handy-Regeln formulieren und in die Schulordnung aufnehmen)
Neue Regelungen? Ja (seit März 2025 gilt die Empfehlung, an Grundschulen private Handys und Smartwatches grundsätzlich nicht zu erlauben)
Betroffene Stufen: Alle (Grundschulen und Förderschulen Primarstufe: Handy bleibt grundsätzlich in der Schultasche)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (Regelung betrifft die private Handynutzung; die Nutzung digitaler Geräte zu Unterrichtszwecken ist ausdrücklich nicht gemeint und weiterhin erlaubt)

Rheinland-Pfalz
Generelles Handyverbot? Nein (kein generelles Handyverbot vom Land erlassen)
Entscheidung der Schule? Ja (bisher legen die Schulen die Handy-Nutzungsregeln eigenverantwortlich fest)
Neue Regelungen? In Prüfung (das Bildungsministerium prüft, ob und wie die Schulen mit einheitlichen Empfehlungen unterstützt werden können)
Betroffene Stufen: Alle (derzeit keine landesweiten Differenzierungen; geplante Leitlinien sollen aber nach Altersgruppen gestuft sein)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (die Debatte fokussiert sich auf private Smartphone-Nutzung und deren Folgen. Die schulische Nutzung digitaler Medien zur Bildung wird getrennt betrachtet und nicht eingeschränkt)

Saarland
Generelles Handyverbot? Ja (beschlossene Neuregelung: an allen Grundschulen und Primarstufen der Förderschulen wird die Nutzung privater Mobiltelefone und Smartwatches flächendeckend verboten)
Entscheidung der Schule? Nein (für diese Stufen gilt künftig eine einheitliche Landesregel statt individueller Schulentscheidungen)
Neue Regelungen? Ja (Gesetz soll zum 1.8. in Kraft treten)
Betroffene Stufen: Grundschulen (inkl. Förderschulen Primarstufe – hier greift das Verbot); Sekundarstufe: keine landesweite Neuregelung, dort weiterhin Schulkonferenz-Regeln
Trennung schulischer Nutzung? Ja (Ausnahmen im Grundschul-Verbot sind vorgesehen für pädagogische Zwecke, medizinische Gründe oder Notfälle)

Sachsen
Generelles Handyverbot? Nein (kein landesweites Handyverbot – Sachsen setzt auf pädagogische Konzepte statt strikte Verbote)
Entscheidung der Schule? Ja (jede Schule erlässt eigene Handyregeln; ein flächendeckendes Verbot durch das Land wird als kaum kontrollierbar und wenig sinnvoll erachtet)
Neue Regelungen? Nein (keine neuen Verbots-Pläne bekannt; das Kultusministerium betont die Notwendigkeit der Medienkompetenzförderung statt einfacher Verbote)
Betroffene Stufen: Alle (keine spezifische Einschränkung durch das Land für bestimmte Stufen)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (Fokus auf souveränen Umgang statt Verbote: Nur durch pädagogische Begleitung und Kompetenzentwicklung lernen Kinder den richtigen Umgang)

Sachsen-Anhalt
Generelles Handyverbot? Nein (kein generelles Handyverbot – ein „diktiertes, flächendeckendes“ Verbot hält das Land weder für sinnvoll noch für durchsetzbar)
Entscheidung der Schule? Ja (die Schulen und Lehrkräfte vor Ort entscheiden über die Handy-Nutzung via Hausordnung selbst)
Neue Regelungen? Nein (keine landesweiten Neuregelungen geplant – man setzt auf die bestehenden schulischen Lösungen)
Betroffene Stufen: Alle (keine Differenzierung durch das Land; jede Schule regelt das für alle ihre Jahrgänge eigenständig)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (pädagogische Lösungen statt Verbote: komplettes Verbot wird abgelehnt)

Schleswig-Holstein
Generelles Handyverbot? Teilweise (Grundschulen: private Handynutzung weitgehend verboten – in Pausen nur mit ausdrücklicher Lehrer-Erlaubnis bei besonderen Anlässen)
Entscheidung der Schule? Ja (übergangsweise – bislang beschlossen Schulkonferenzen die Handyregeln)
Neue Regelungen? Ja (geplant: bis Ende 2025 soll eine landesweite Regelung in Kraft treten)
Betroffene Stufen: Grundschulen (bereits jetzt strikte Regeln); die neue Regelung soll bis etwa Klasse 10 gelten
Trennung schulischer Nutzung? Ja (klar getrennt: private Nutzung ist untersagt, die mitgebrachten Handys bleiben aber in der Schultasche)

Thüringen
Generelles Handyverbot? Teilweise geplant (neue Regierung will Smartphones weitgehend aus Grundschulen verbannen)
Entscheidung der Schule? Eingeschränkt (bisher regelten die Schulen das selbst)
Neue Regelungen? Ja (Brombeer-Koalition arbeitet an der Umsetzung des vereinbarten Handyverbots an Grundschulen)
Betroffene Stufen: Grundschulen (Primarstufe – hier sollen Handys während Unterricht und Pausen nicht mehr genutzt werden dürfen)
Trennung schulischer Nutzung? Ja (Unterricht: digitale Geräte dürfen weiterhin eingesetzt werden, wenn pädagogisch begründet)

Quellen:
https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/handyverbot-an-schulen-ja-oder-nein-was-sagen-die-studien/
https://www.rnd.de/beruf-und-bildung/handyverbot-an-schulen-das-planen-die-bundeslaender-M2EEWVCX3ZGMNAMGFF6L44H4Q4.html

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