1. Tarifverträge für Lehrer
Es gibt drei verschiedene Tarifverträge, die für angestellte Lehrer in Frage kommen:
- TV-L
- TV-H Hessen
- Spezialfall: kommunal beschäftigte Lehrer nach TVÖD
Hinweis: Seit der Tarifrunde 2019 entsprechen die Entgelttabellen des Tarifgebietes Ost denen des Tarifgebietes West.
2. Eingruppierung der Lehrkräfte
Das Entgelt nach den TV-L ergibt sich immer aus zwei verschiedenen Kategorien:
- der jeweiligen Entgeltgruppe und
- der Stufenzuordnung innerhalb dieser Entgeltgruppe.
Leistungsfremde Faktoren wie Familienstand, Anzahl der Kinder oder Lebensalter bleiben unberücksichtigt – lediglich Jahressonderzahlungen sind möglich.
2.1 Entgeltgruppen
Jede Lehrkraft wird in eine der sechs Entgeltgruppen eingruppiert. Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe richtet sich nach der individuellen Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung. Generell gilt: Je höher die Ausbildung und Qualifikation und je umfassender die Erfahrung ist, desto höher ist die Eingruppierung. Eine grobe Orientierung für die Eingruppierung gibt folgende Tabelle:
Entgelt– gruppe | Bildungsabschluss | Mögliche Berufsgruppen |
E 1 – E 4 | An- und Ungelernte | Bote, Küchenhelfer, Helfer in der Justiz |
E 5 – E 8 | Mind. 2- oder 3-jährige Ausbildung | Alten- und Kinderpfleger, Ergotherapeuten, Logopäden |
E 9 – E 12 | Bachelor- oder FH- Abschluss | Lehrer an Grund-, Real- und Hauptschulen sowie Sek I und II als Quereinstieg |
E 13 – E 15 | Hochschulstudium, Master | Lehrer an Gymnasien und Förderschulen |
2.2 Stufenzuordnung
Die Entgeltgruppen sind in Stufen unterteilt. Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung in Stufe 1, sofern keine beruflichen Vorerfahrungen vorliegen. Zeiten einer „einschlägigen Berufserfahrung“sind bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L). Dabei muss es sich um berufliche Erfahrungen in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit handeln. Sie liegen vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird.
Darüber hinaus bietet der TV-L die Möglichkeit, im Rahmen des Ermessens „förderliche Zeiten“bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2 Satz 4) bzw. eine Vorweggewährung von Stufen (§ 16 Abs. 5) vorzunehmen. Für alle neu einzustellenden Lehrkräfte wird durch Erlassregelungen der Ministerien die Anrechnung förderlicher Zeiten unterschiedlich ermöglicht.
Als förderliche Zeit wird jede nachgewiesene berufliche Vorerfahrung, die bei großzügiger Auslegung für den angestrebten Lehrerberuf dienlich ist, berücksichtigt. Maximal ist eine Zuordnung in Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe möglich, die bei einer berücksichtigungsfähigen Zeit von in der Regel sechs Jahren erreicht wird. Die Verweildauer in den sechs Entgeltgruppen richtet sich immer nach den Berufsjahren (und ist für Nicht-Erfüller, d.h. ohne 2. Staatsexamen, deutlich länger):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
Einstiegsstufe | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 |
ab Einst. | nach 1 Jahr | nach 3 Jahren | nach 6 Jahren | nach 10 Jahren |
3. Jahressonderzahlungen
Die Jahressonderzahlungen wurden in der Tarifrunde 2019 eingefroren. Es gelten somit im laufenden Tarifjahr die Sonderzahlungssätze aus 2018. Dies führt zu einer Verringerung der linearen Erhöhung um jeweils ca. 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte.
Die Jahressonderzahlung wird zusätzlich zum mtl. Entgelt gezahlt. Anspruch haben Tarifbeschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen (§ 20 TV-L). Die Jahressonderzahlung beträgt für Beschäftigte in den Entgeltgruppen
· E 9 bis E 11 80 v.H.
· E 12 bis E 13 50 v.H.
· E 14 bis E 15 35 v.H.
des mtl. Entgelts, das jeweils in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird.
4. Entgelttabellen
4.1 Lehrer im Beschäftigtenverhältnis (allgemeiner TV-L)
Hinweis zum TV-L Berlin „Lehrer“:
Zum 01.12.2017 erfolgte die Angleichung des TV-L in Berlin zum allgemeinen TV-L. Die wöchentliche Arbeitszeit erhöhte sich um 24 Minuten auf 39:24 Stunden, was dem Durchschnitt der Bundesländer entspricht.
4.2 TV-H Hessen
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen
4.3 TvöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Bereich Bund
4.4 TvöD Kommune/VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände)
5. Forum/Gehaltsrechner/Links
In dem aktuellen und gut besuchten Forum der Seite Öffentlicher-Dienst.info können bereits gestellte Fragen durchstöbert oder neue Fragen gestellt werden. Zudem befinden sich auf der Seite eine gute Linksammlung sowie ein Gehaltsrechner zum TV-L 2019.