Die eigene Gehaltsvorstellung formulieren

Das gewünschte Gehalt zu beziffern, fällt den meisten Bewerberinnen und Bewerbern schwer. Recruiting-Experte Dr. Jörg Köbke, Geschäftsführer der Personalberatung LehrCare, zeigt auf, wie sich Lehrkräfte auf Stellensuche Schritt für Schritt an ihren eigenen tragfähigen Gehaltswunsch annähern können.

Wo finden Lehrkräfte Anhaltspunkte über realistische Gehaltsvorstellungen?
Schulen in Freier Trägerschaft orientieren sich in der Regel am TVL, auch wenn dieser für jene nicht bindend ist. Das heißt, Bewerbende sollten sich gemäß ihrer Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung selbst entsprechend einstufen. Manche Schulen orientieren sich auch am TVöD oder an Tarifen, die für den Träger in anderen Bereichen gelten, wie zum Beispiel AVR Caritas. Diese Tarife wiederum orientieren sich auch häufig am TVL. Man hat dann eine realistische Einschätzung seines Gehalts. Der Rest ist Verhandlungssache. Relevant ist natürlich auch, ob 12 oder 13 Monatsgehälter gezahlt werden und ob es vom Träger sonstige Leistungen gibt, wie beispielsweise Fahrkostenzuschüsse, Boni oder Ähnliches. Beamte, die sich auf eine Planstelle bei einer freien Schule bewerben oder über eine Beurlaubung dort arbeiten möchten, sollten darauf achten, ob es eine Ausgleichszahlung für ihre Pensionsansprüche und die Beihilfe zur privaten KV gibt.

Welche Argumente (z.B. Berufserfahrung, Zusatzqualifikationen) untermauern Gehaltswünsche?
Alle relevanten. Bewirbt man sich zum Beispiel mit 2. Staatsexamen für das Grundschul-Lehramt an einer Montessori-Grundschule und verfügt bereits über ein Montessori-Diplom, hat man ein gutes Argument. Unterrichtet man Mangelfächer, etwa Mathematik und Physik, kann man, auch wenn man aufgrund der Berufserfahrung vielleicht analog TVL 13, Stufe 2 eingestuft werden würde, gegebenenfalls die 3 fordern. Soll man an der Schule zusätzliche Funktionen übernehmen, sollte sich dies im Gehalt oder durch Ermäßigungsstunden bemerkbar machen. Kandidat*innen, die zum Beispiel schon über Erfahrung als Fachbereichsleitung verfügen, haben ein gutes Argument, ihre Forderungen durchzusetzen. Gibt es mehrere Jobangebote, können Bewerbende auch offen ansprechen, dass sie bei Schule X in eine höhere Stufe eingestuft werden würden, aber lieber bei der Schule, mit der sie gerade sprechen, arbeiten möchten und fragen, was bzw. ob man da was machen kann.

Was ist von online verfügbaren Gehaltsrechnern oder dem Entgeltatlas der Arbeitsagentur zu halten?
Ich würde prinzipiell immer einen Online-Tarifrechner zu Rate ziehen, auch wegen der Sonderzahlungen. Bei TVL sollte zum Beispiel das 13. Monatsgehalt in Höhe von 60/100 Berücksichtigung finden. Diese Tarifrechner gibt es auch im Internet.

Können sich Kandidat*innen versehentlich selbst „aus dem Rennen schießen“, wenn sie beim Gehaltswunsch dramatisch danebenliegen?
Natürlich können sie das. Zunächst einmal würde ich auf keinen Fall selbst das Thema aufs Tapet bringen, zumindest nicht beim ersten Kennenlernen. Das erweckt den Eindruck, dass alles andere nicht so wichtig ist und es einem nur ums Geld geht. Wird man dann gefragt oder kommt das Thema auf, empfehle ich ansonsten, sich maximal eine Stufe höher einzuschätzen als Qualifikation und Erfahrung dies zulassen. Ferner ist es empfehlenswert, sich selbst eine Untergrenze zu setzen, die man mindestens erreichen will, die man dem künftigen Arbeitgeber aber nicht mitteilt. Einigt man sich dann mindestens auf diese, obwohl man mehr gefordert hat, ist das Ziel erreicht, ohne dass man groß ins Diskutieren oder Verhandeln kommt. Das kann schnell unangenehm werden. Wir selbst haben für die über uns ausgeschriebenen Vakanzen in der Regel übrigens Gehaltsangaben des Trägers vorliegen und können daher hinsichtlich einer realistischen Einschätzung im konkreten Fall beraten. So manchem/r der/die zu niedrig lag, haben wir so schon zu einer besseren Vergütung geholfen.

Welche sonstigen Tipps geben Sie zum Thema Gehaltsverhandlung? Sich im Kolleginnenkreis umzuhören, kann nie schaden. Des Weiteren rate ich dazu, beim Gehalt nie eine Marge anzugeben, z. B. „zwischen 3.500 und 4.000 Euro Monatsbrutto“, denn dann fangen die Verhandlungen bei 3.500 an. Stattdessen sollten Bewerber*innen immer sagen, „round about“ oder VHB und eine konkrete Summe angeben und ein wenig pokern, aber eben nicht zu viel, also z. B. 3.750 Euro zu fordern, wenn man mindestens 3.500 haben möchte. Auch empfehle ich, das Bruttojahresgehalt anzugeben und nicht das Monatsgehalt, damit auch das ggf. gezahlte 13. Monatsgehalt, freiwillige Boni etc. berücksichtigt sind. Was gar nicht geht: Nettobeträge angeben oder sagen: „Ich brauche so und so viel zum Leben.“ Stattdessen immer von der Qualifikation und Berufserfahrung ausgehen und, wenn nötig, die Vorstellungen mit Fach- und Sachargumenten begründen. Erreicht man sein Zielgehalt beim Einstieg in den neuen Job übrigens nicht, möchte oder muss die Stelle aber trotzdem antreten, empfehle ich zu versuchen, das Gehalt unter der Bedingung zu akzeptieren, dass nach der Probezeit bzw. nach dem ersten Beschäftigungsjahr die Gehaltsanpassung nach oben erfolgt oder doch zumindest nochmals offen darüber gesprochen wird. Im positiven Fall kann man dann auf das Erreichte verweisen und hat damit ein gutes Argument für eine Gehaltserhöhung.

Doch was heißt das für Sie?

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