Artikel-Schlagworte: „Kennenlernen“

Bewerben an Privatschulen (Teil 5): Wissenswertes zum Probearbeitstag an der Schule

Ist das erste Vorstellungsgespräch zur beidseitigen Zufriedenheit verlaufen und Schulleitung und Bewerber/Bewerberin haben Interesse an einem näheren Kennenlernen, bieten viele Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit einer Hospitation bzw. eines Probearbeitstages an. Ein sinnvoller Schritt, denn mehr noch als an staatlichen Schulen entscheidet an Privatschulen – neben der fachlichen Qualifikation – zu einem großen Teil auch die Persönlichkeit des Bewerbers/der Bewerberin über die Eignung für eine konkrete Stelle.

 

Rechtliche Einordnung beachten

Unverbindlich und zwanglos soll der Tag zum näheren Kennenlernen des Bewerbers/der Bewerberin vonstatten gehen. Daher kursieren auch unterschiedlichste Bezeichnungen für den Kennenlerntag. Doch egal ob die Personalverantwortlichen von einem „Schnuppertag“, vom „Probearbeitstag“ oder von „Hospitation“ sprechen: Bewerberinnen und Bewerber tun gut daran, sich vor der Vereinbarung eines Termins mit dem rechtlichen Status dieses Arrangements auseinanderzusetzen.

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei einem Probearbeitstag um ein sogenanntes „Einfühlungsverhältnis“. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bewerbungskandidaten weder einen Anspruch auf Versicherungsschutz, noch auf Lohn haben. Im Gegenzug müssen sie jedoch auch nicht arbeiten, sondern dürfen den Tag lediglich zum „Einfühlen“ nutzen. Des Weiteren darf ein Probearbeitstag auch nicht mit der vertraglich geregelten Probezeit verwechselt werden, die erst nach Aufnahme des Arbeitsverhältnisses beginnt.

 

Vertragliche Regelung möglich

Um auf Nummer sicher zu gehen, kann zwischen Arbeitgeber und Bewerberin bzw. Bewerber ein schriftlicher Vertrag zum Einfühlungsverhältnis geschlossen werden. Jedoch ist hier Fingerspitzengefühl gefragt. Bewerbungskandidaten sollten einen solchen Vertrag nicht unter allen Umständen einfordern. Sie können beim Arbeitgeber jedoch dadurch punkten, dass sie sich nach den üblichen Modalitäten für Einfühlungstage erkundigen. Gleichzeitig bringen sie auf diese Weise Näheres über die Vorstellungen des Arbeitgebers zum Probearbeitstag in Erfahrung.

 

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

 

Bewerben an Privatschulen: Das Vorstellungsgespräch (Teil 3)

Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist die erste große Hürde im Bewerbungsverfahren an einer privaten Schule genommen. Nun gilt es, sich bestmöglich auf das Job-Interview vorzubereiten. Im Gegensatz zur Bewerbung bei einer staatlichen Schule bedeutet die Bewerbung bei einer privaten Schule, sich bei einem (auch) wirtschaftlich denkenden Arbeitgeber vorzustellen. Zwar spielen auch dort Fächerkombination und Notendurchschnitt bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber eine Rolle, jedoch haben andere Faktoren mitunter mehr Gewicht. Dazu zählen neben der Aussagekraft der Bewerbungsunterlagen beispielsweise die konkreten Kompetenzen, die Berufserfahrung, die pädagogischen Grundeinstellungen sowie das Auftreten im persönlichen Gespräch. Ein Vorstellungsgespräch bei einer Schule in freier Trägerschaft ist somit schärfer auf die Persönlichkeit der sich bewerbenden Person fokussiert und darauf, ob diese zur Schule passt oder nicht.

 

Ablauf und Reihenfolge

Je nachdem wo und wie breit gestreut eine Schule die Stelle ausschreibt, ist davon auszugehen, dass sie mehrere Bewerbungen erhält und diese systematisch auswertet. Wer zu einem Gespräch eingeladen wird, hat grundsätzlich schon einmal das Interesse des Arbeitgebers geweckt. Verläuft das Gespräch zur beidseitigen Zufriedenheit, wird entweder ein weiteres Gespräch anberaumt, oder aber eine Hospitation vereinbart. Bietet die Schule zunächst keine Hospitation an, sollten Bewerber dennoch danach fragen. Denn nur so erhalten sie die Chance, den Alltag in der Schule kennenzulernen.

 

Grundsätzlich gilt: Viel stärker als staatliche Schulen identifizieren sich Schulen in freier Trägerschaft mit ihrem Profil – sei es pädagogischer, inhaltlicher oder aber konfessioneller Art. Bewerber sollten sich daher sehr gut über das Profil informieren und schon im Vorhinein abwägen, ob sie tatsächlich zu diesem passen. In jedem Fall wird das Schulprofil auch im Vorstellungsgespräch eine große Rolle spielen.

Da Bewerbungsverfahren an Schulen in freier Trägerschaft – anders als an öffentlichen Schulen – keinen strengen Reglementierungen unterworfen sind, lässt sich der Verlauf eines Vorstellungsgesprächs nicht im Detail vorhersagen. Bewerber können sich daher an allgemeinen Empfehlungen für Vorstellungsgespräche orientieren. Hierfür ist es sinnvoll, einen Katalog potenzieller Fragen zusammenzustellen und für sich selbst zu beantworten:

 

Fragen zu Motivation und Beweggründen

Warum haben Sie sich auf diese Stelle beworben?

Warum möchten Sie an einer Privatschule tätig werden?

Was erwarten Sie von Kolleginnen und Kollegen bzw. von der Schulleitung?

Was waren Ihre Beweggründe für die Wahl des Lehrerberufs?

Welche Bestandteile unseres Schulprogramms/pädagogischen Konzepts sprechen Sie an? Welche nicht?

Wie haben Sie sich über unsere Schule informiert?

 

Fachliche Fragen

Was waren die Schwerpunkte Ihrer bisherigen Arbeit?

Was war in beruflicher Hinsicht Ihr größter Erfolg bzw. Misserfolg?

Wie beziehen Sie Eltern in die Unterrichtsarbeit und in das Schulgeschehen ein?

Wie reagieren Sie auf regelmäßig störende Schülerinnen und Schüler?

Wie gehen Sie mit sich prügelnden oder verbal attackierenden Schülerinnen und Schülern um?

Wie sieht für Sie die optimale Förderung für ausländische Mitschüler aus?

Wie können Sie mit Vertretern anderer Fächer kooperieren?

Welche Unterrichtsformen bevorzugen Sie?

Durch welche AGs oder außerschulische Aktivitäten könnten Sie unsere Schule bereichern?

Wie stellen Sie eine funktionierende Kommunikation mit den Eltern her?

 

Fragen zur persönlichen Einstellung

Wie würden Sie sich als Lehrer/-in charakterisieren?

Welche Persönlichkeitsmerkmale einer Lehrperson sind Ihrer Ansicht nach besonders wichtig?

Wie gehen Sie mit Kritik um?

Worauf legen Sie in Ihrer Funktion als Erzieher/-in besonders wert?

Wie reagieren Sie auf Mobbing-Situationen?

Wie stehen Sie zu Lehrerfortbildungen? An welcher Maßnahme würden Sie gerne teilnehmen?

 

Auch Wünsche und Forderungen artikulieren

Ein Vorstellungsgespräch an einer privaten Schule ist kein einseitiges „Unter-die-Lupe-nehmen“. Auch Bewerber können (und sollten!) in einem Gespräch ihre Wünsche und Forderungen klar äußern. Neben der Thematisierung des Gehalts sollte beispielsweise auch über Urlaubstage, eventuelle Sondervergütungen, Aufstiegsmöglichkeiten, die Ausstattung des Fachbereiches oder aber die Arbeitsplätze im Schulgebäude gesprochen werden. Sehr wahrscheinlich werden einige dieser Punkte bereits in der Stellenausschreibung erwähnt. Nehmen Sie diese Angaben dann als Grundlage und wägen Sie vor dem Gespräch ab, über welche Punkte Sie mit der Schule noch verhandeln möchten.

Archiv
Kategorien