Studie: Helmut Klein: „Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung“

Im Juli 2011 veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln eine aktuelle Untersuchung zur Finanzierung der Privatschulen in Deutschland mit dem Titel „Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinan-zierung und der Wettbewerbsbeschränkung“. Der Autor Helmut E. Klein verweist in dieser kurzen Studie auf den Umstand, dass die Privatschulen zu wenig öffentliche Mittel bekommen, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Der Text spricht von „Wettbewerbsbeschränkung“ und sogar von einem „Kalkül staatlicher Unterfinanzierung“. Schulen in freier Trägerschaft erhalten nach Klein deutlich weniger öffentliche Mittel als staatliche Schulen, obwohl die Privatschulen einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Im Schnitt decken die staatlichen Zuschüsse nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen Kosten des Privatschulbetriebs. Am größten sei die Lücke zwischen staatlichen Zuwendungen und tatsächlichen Kosten bei den Privatschulen in Hessen: Um den Lehrbetrieb betriebswirtschaftlich betrachtet komplett zu gewährleisten, hätte der Staat dort 2007 fast 5.200 Euro je Schüler/in mehr zahlen müssen, als er an die freien Träger überwiesen hat. Am geringsten sei der Fehlbetrag in Brandenburg, wo sich die Finanzierungslücke der Privatschulen auf annähernd 1.800 Euro pro Schüler/in summierte. Um diese Finanzlöcher zu stopfen, verlangen deshalb viele Schulen in freier Trägerschaft Schulgebühren. Zur Existenzsicherung müssen Privatschulen zudem zunehmend auf Sponsoren, Spendengelder, Eigenmittel und Verschuldung zurückgreifen.

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