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10 Anlaufstellen zur schulischen Integration ukrainischer Schüler*innen
Ob Materialiensammlungen, Online-Ressourcen, technische Übersetzungs-Lösungen oder Beratungsmaßnahmen: Neben den großen, überregional tätigen Hilfsorganisationen haben in den letzten Wochen auch viele Institutionen aus der Bildungswelt Maßnahmen zur Integration ergriffen. Ein Überblick:
- Deutsches Schulportal: Sehr umfangreiche Sammlung an Links, Kontaktadressen und Online-Ressourcen. Darunter auch ukrainische Lehrbücher, Übersetzungs-Tools und Hinweise auf Fördermittel.
- Bildungsserver: Hier befindet sich ein allgemeines Portal zu Bildungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine.
- Bildungsserver: Hier gibt es Hintergrundinfos zum Ukrainischen Bildungssystem.
- ZUM: Die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. (ZUM) hält einen riesigen Materialienfundus (hauptsächlich Deutsch als Zweitsprache) bereit.
- KMK: Auf den Seiten der KMK gibt es dezidierte Informationen aus den einzelnen Bundesländern für Geflüchtete aus der Ukraine.
- Volkshochschulverband: Der Volkshochschulverband liefert gebündelte Angebote der Volkshochschulen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie für Helfende.
- Bundesbildungsministerium: Auf diesen Sonderseiten des Ministeriums gibt es Informationen in ukrainischer Sprache.
- Goethe Institute: Hier gibt es einen Überblick zum Aufbau des deutschen Bildungswesens (speziell an Ukraine-Geflüchtete gerichtet) sowie einen digitalen Selbstlernkurs Deutsch für Erwachsene.
- DAAD: Der DAAD hält Informationen zum ukrainischen Hochschulwesen und zur Wissenschaft bereit.
- Langenscheidt Verlag: Vom Langenscheidt Verlag gibt es zahlreiche Materialien, u.a. ein kostenlos downloadbares „Ohne Wörter Buch“ mit 650 Zeigebildern für die einfache Kommunikation.
Inklusion in Deutschland: Warten auf die Analyse
Mit der 2008 in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen verpflichteten sich 138 Länder, darunter auch die EU-Staaten, die Lebenssituation von behinderten Menschen zugunsten einer selbstverständlichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu gehört unter anderem die Implementierung von inklusiver Bildung, gekennzeichnet vor allem durch die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern.
Fragenkatalog beschlossen
Doch die Praxis zeigt: Die Umsetzung gestaltet sich schwierig – und ist vor allem langwierig. Regelmäßige Überprüfungen durch Gremien der Vereinten Nationen, sogenannte Staatenprüfungen, überwachen daher die in der BRK geforderten Prozesse und fordern von den Regierungen der einzelnen Länder regelmäßige Zwischenbilanzen. Nachdem 2013 Österreich unter die Lupe genommen wurde, steht für September 2014 die Staatenprüfung Deutschlands an, für die aktuell der Fragenkatalog beschlossen wurde. In diesem nimmt die Begutachtung der im Bildungsbereich umgesetzten Maßnahmen eine zentrale Stellung ein. Allen voran wird die Bundesregierung aufgefordert werden, Zahlen zu nennen, die die tatsächliche Inklusionsrate zwischen 2008 und 2014 offenlegen.
„Im Bildungsbereich ein Entwicklungsland“
Nach Überzeugung der Juristin Prof. Dr. Theresia Degener, Mitglied des VN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, liefern die österreichischen Ergebnisse bereits einen „Vorgeschmack“ auf die Resultate, mit denen bei der Überprüfung Deutschlands gerechnet wird. Denn zwischen Deutschland und Österreich gibt es in punkto Bildungssystem mehrere Parallelen. So verfügen beispielsweise beide Länder über selektive Schulsysteme samt stark ausgebauten Sonderschulnetzen. Diese Zweiteilung in allgemeinbildende Schulen und solche mit speziellen Förderungsangeboten festigt jedoch segregierende Tendenzen, statt sie aufzuheben. Denn, so klärt Theresia Degener in einem Interview mit dem Deutschlandfunk auf, während andere europäische Länder eine Inklusionsquote behinderter Schülerinnen und Schülern in Regelschulen von über 80 % haben, liegt dieser Wert in Deutschland bei mageren 16 – 20 %. Degener: „Im Bildungsbereich ist Deutschland ein Entwicklungsland“.