Auf einen Blick: Lehrpläne der Bundesländer (Stand: Februar 2020)
Allgemeinbildende Privatschulen, die den Status einer sogenannten Ersatzschule haben, sind genau wie staatliche Schulen an die jeweils landesgültigen Lehrpläne gebunden. Unter Ersatzschulen versteht man Privatschulen, also Schulen in Freier Trägerschaft, die Bildungsgänge oder Abschlüsse anbieten, die so oder vergleichbar auch an staatlichen Schulen angeboten werden. Sie „ersetzen“ also eine staatliche Schule. Folgende Übersicht liefert die Anlaufstellen für die aktuellen Lehrpläne der jeweiligen Bundesländer.