{"id":668,"date":"2012-03-30T16:01:11","date_gmt":"2012-03-30T14:01:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lehrcare.de\/blog\/?p=668"},"modified":"2012-03-30T16:01:11","modified_gmt":"2012-03-30T14:01:11","slug":"die-wichtigsten-gutachten-und-studien-des-jahres-2011-zu-privatschulen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lehrcare.de\/en\/die-wichtigsten-gutachten-und-studien-des-jahres-2011-zu-privatschulen\/","title":{"rendered":"Die wichtigsten Gutachten und Studien des Jahres 2011 zu Privatschulen"},"content":{"rendered":"<p>Im letzten Jahr sind eine Vielzahl von Studien und Rechtsgutachten zu Privatschulen erschienen. Die wichtigsten dieser Gutachten und Studien des Jahres 2011 m\u00f6chten wir Ihnen hier vorstellen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/studienfoerderung\/07833.pdf\" target=\"_blank\"><strong>Prof. Manfred Wei\u00df: Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland<\/strong> <\/a><\/p>\n<p>Die Studie &#8222;Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland. Bereicherung oder Gef\u00e4hrdung des \u00f6ffentlichen Schulwesens?&#8220; von <a href=\"http:\/\/www.dipf.de\/de\/mitarbeiter\/weiss\" target=\"_blank\">Prof. Dr. Manfred Wei\u00df<\/a> vom <a href=\"http:\/\/www.dipf.de\/de\/dipf-aktuell\" target=\"_blank\">Deutschen Institut f\u00fcr Internationale P\u00e4dagogische Forschung (DIPF)<\/a> in Frankfurt versucht im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)&#8220; eine stringente und lesbare Studie vorzulegen, die einen datengest\u00fctzten Eindruck des Gesamtzusammenhangs der Bedeutung und Rolle des Privatschulwesens erlaubt&#8220;. Privatschulen finden laut Wei\u00df in der empirischen Bildungsforschung wenig  Beachtung und es fehlt bislang an einer systematischen Zusammenf\u00fchrung  verf\u00fcgbarer Daten. Diese L\u00fccke versucht diese Studie zu  schlie\u00dfen. Neben den rechtlichen Grundlagen des Privatschulwesens wird daher auf die unterschiedlichen Formen und Verbreitung privater Schulen eingegangen. Au\u00dferdem befasst sich der Autor mit statistischen Werten zu Privatschulen, der Finanzierung, der Leistungsf\u00e4higkeit, den gesellschaftliche Funktionen und negativen Systemwirkungen von Privatschulen.<\/p>\n<p>Eine <a href=\"http:\/\/www.freie-alternativschulen.de\/cms\/jml\/images\/download\/stellungnahme%20alternativschulen%20zu%20fes-studie_allgemeinbildende%20privatschulen%20in%20deutschland.pdf\" target=\"_blank\">Stellungnahme<\/a> des <a href=\"http:\/\/www.freie-alternativschulen.de\/cms\/jml\/\" target=\"_blank\">Bundesverbandes der Freien Alternativschulen (BFAS)<\/a> setzt sich kritisch mit der FES-Studie und ihren Ergebnissen auseinander. Sie biete einen guten \u00dcberblick \u00fcber die Verbreitung und die verschiedenen Formen von allgemein bildenden Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft sowie die rechtlichen Grundbedingungen ihrer Existenz. Nach Ansicht des BFAS zeigt die Studie au\u00dferdem, &#8222;dass die allgemein bildenden Privatschulen bis auf wenige Ausnahmen eben keine solchen sind. Sie werden in der Tr\u00e4gerschaft gemeinn\u00fctziger Organisationen betrieben, haben sich also staatlich \u00fcberpr\u00fcfbar verpflichtet, keine privaten Gewinne zu erzielen, sondern ausschlie\u00dflich bestimmte als besonders f\u00f6rderungsw\u00fcrdiganerkannte p\u00e4dagogische, religi\u00f6se oder weltanschauliche Ziele zu verfolgen. Sehr eindeutig seien die Befunde der Studie aber hinsichtlich der negativen Systemwirkungen von Privatschulen. &#8222;Diese werden als (bewusste oder unbewusste) Agenten selektionsbedingter Chancenungleichheiten und sozialer und ethnischer Segregation gewertet. Die sich vom Abstieg bedroht f\u00fchlende Mittelschicht w\u00fcrde sich in den Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft ein Reservat von Milieun\u00e4he und Distinktion schaffen. Die freien Schulen w\u00fcrden damit die gesellschaftliche Integrationsfunktion des Schulwesens gef\u00e4hrden und damit Entsolidarisierungsprozessen Vorschub leisten. Au\u00dferdem w\u00fcrde die Existenz von Privatschulen aufgrund schulgr\u00f6\u00dfenbedingter Kostennachteile die sch\u00fclerbezogenen Kosten auch des staatlichen Schulsystems steigern&#8220;. Laut BFAS ignoriert die Studie in diesem pauschalen Negativurteil einen Gutteil der eigenen empirischen Befunde. Wenn einerseits die Wahl des Schultyps der weiterf\u00fchrenden<br \/>\nSchule die wesentlichste selektive Entscheidung darstellt, andererseits Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft einen sehr geringen \u201eMarktanteil\u201c haben, der gerade beim Gymnasium auch noch r\u00fcckl\u00e4ufig ist, dann ist das erw\u00e4hnte Pauschalurteil laut BFAS nicht nachvollziehbar. Zu ganz \u00e4hnlicher Kritik kommt auch der <a href=\"http:\/\/www.vdp-sachsen-anhalt.de\/\" target=\"_blank\">VDP Sachsen-Anhalt<\/a> in seiner <a href=\"http:\/\/www.vdp-sachsen-anhalt.de\/download\/Stellungnahme_150211.pdf\" target=\"_blank\">Stellungnahme zur Wei\u00df-Studie<\/a>.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.iwkoeln.de\/Portals\/0\/PDF\/trends02_11_6.pdf\"><strong>Helmut Klein: Privatschulfinanzierung im Kalk\u00fcl staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Im Juli 2011 ver\u00f6ffentlichte das <a href=\"http:\/\/www.iwkoeln.de\/de\" target=\"_blank\">Institut der deutschen Wirtschaft  K\u00f6ln<\/a> eine aktuelle Untersuchung zur Finanzierung der Privatschulen in  Deutschland mit dem Titel &#8222;Privatschulfinanzierung im Kalk\u00fcl staatlicher Unterfinan-zierung und der Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung&#8220;. Der Autor <a href=\"http:\/\/www.iwkoeln.de\/de\/wissenschaft\/expertenliste\/detail\/19680\" target=\"_blank\">Helmut E. Klein<\/a> verweist in dieser kurzen Studie auf den Umstand, dass die  Privatschulen zu wenig \u00f6ffentliche Mittel bekommen, obwohl sie einen  gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Der Text spricht von \u201eWettbewerbsbeschr\u00e4nkung\u201c und sogar von einem \u201eKalk\u00fcl  staatlicher Unterfinanzierung\u201c. Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft erhalten nach Klein deutlich weniger \u00f6ffentliche  Mittel als staatliche Schulen, obwohl die Privatschulen einen  gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Im  Schnitt decken die staatlichen Zusch\u00fcsse nur etwa 50 bis 60 Prozent der  tats\u00e4chlichen Kosten des Privatschulbetriebs. Am gr\u00f6\u00dften sei die  L\u00fccke zwischen staatlichen Zuwendungen und tats\u00e4chlichen Kosten bei den  Privatschulen in Hessen: Um den Lehrbetrieb betriebswirtschaftlich  betrachtet komplett zu gew\u00e4hrleisten, h\u00e4tte der Staat dort 2007 fast  5.200 Euro je Sch\u00fcler\/in mehr zahlen m\u00fcssen, als er an die freien Tr\u00e4ger  \u00fcberwiesen hat. Am geringsten sei der Fehlbetrag in Brandenburg, wo sich  die Finanzierungsl\u00fccke der Privatschulen auf ann\u00e4hernd 1.800 Euro pro  Sch\u00fcler\/in summierte. Um diese Finanzl\u00f6cher zu stopfen, verlangen deshalb  viele Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft Schulgeb\u00fchren. Zur  Existenzsicherung m\u00fcssen Privatschulen zudem zunehmend auf Sponsoren,  Spendengelder, Eigenmittel und Verschuldung zur\u00fcckgreifen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/gew.de\/Binaries\/Binary78488\/Gutachten_privateschulen_WEB.pdf\"><strong>Prof. Hermann Avenarius: Die Herausforderung des \u00f6ffentlichen Schulwesens durch private Schulen<\/strong> <\/a><\/p>\n<p>Unter dem Titel \u201eDie Herausforderung des \u00f6ffentlichen Schulwesens durch  private Schulen. Aktuelle Rechtsfragen in einer angespannten Beziehung.\u201c erstellte der f\u00fchrende deutsche Schulrechtsexperte  <a href=\"http:\/\/www.dipf.de\/de\/mitarbeiter\/avenarius\" target=\"_blank\">Professor\u00a0 Dr. jur. Hermann Avenarius<\/a> im Auftrag der <a href=\"http:\/\/www.gew.de\/Startseite.html\" target=\"_blank\">Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)<\/a> und mit Finanzierung der <a href=\"http:\/\/www.gew.de\/Max-Traeger-Stiftung.html\">Max-Traeger-Stiftung<\/a> ein Rechtsgutachten, in dem\u00a0 die  Genehmigungsbedingungen f\u00fcr Schulen in freier Tr\u00e4gerschaft ungewohnt  restriktiv ausgelegt werden. Privatschulen sind durch das Grundgesetz garantiert und stehen wie das gesamte Schulwesen unter staatlicher Aufsicht. Mit dem vorliegenden Gutachten werden, so die GEW im Vorwort, die staatlichen Organe an diesen rechtlichen Rahmen und an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erinnert, damit beides nicht weiter in Vergessenheit ger\u00e4t. Zudem erg\u00e4ben sich als Folge der demografischen Entwicklung neue Fragen, die von den V\u00e4tern des Grundgesetzes nicht vorhersehbar gewesen w\u00e4ren. Etwa die, dass Privatschulgr\u00fcndungen den Bestand staatlicher Schulen gef\u00e4hrden w\u00fcrden. Der Schulrechtsexperte Professor Dr. jur. Hermann Avenarius untersucht in der vorliegenden Studie vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Grundlagen eine Reihe von Fragen, die sich in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Privatschulgr\u00fcndungen ergeben haben. Er kommt laut GEW\u00a0 zu Ergebnissen, die die rechtlichen Grundlagen und Praktiken einiger Bundesl\u00e4nder als unvereinbar mit dem Grundgesetz einstufen.<\/p>\n<p>Die <a href=\"http:\/\/www.waldorfschule-hessen.de\/fileadmin\/PDFs\/LAG-intern\/11_06_14_info_146_avenarius_gew.pdf\" target=\"_blank\">Stellungnahme<\/a> der <a href=\"http:\/\/www.waldorfschule-hessen.de\/index.php\">Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Hessen<\/a> setzt sich kritisch mit der Avenarius-Studie auseinander. Laut dem Autor der Stellungnahme, Norbert Handwerk, diene das Gutachten offensichtlich der Argumentation gegen die ungeliebte Konkurrenz der privaten Schulen. Das Bild der \u201ePrivatschulen\u201c in der \u00d6ffentlichkeit sei stark gepr\u00e4gt durch die \u201eEliteschulen\u201c f\u00fcr die \u201eReichen\u201c, die sich vom Volk abgrenzen wollen. Einer Verbesserung der staatlichen Finanzhilfe steht das entgegen. Die Aussagen des Avenarius-Gutachtens seien daher je nach Argumentationszusammenhang unterschiedlich zu bewerten. Die Fragestellungen, die Avenarius in seinem Gutachten aufwirft, liesen die Antworten allerdings schon erahnen: 1. K\u00f6nnen private Einrichtungen auch dann als Ersatzschulen genehmigt werden, wenn sie deutlich von der Organisationsform der \u00f6ffentlichen Schule abweichen? (NEIN)2. M\u00fcssen die Landesregierungen die Genehmigung von Privatschulen versagen, wenn dadurch \u00f6ffentliche Schulen in ihrem Bestand gef\u00e4hrdet werden? (JA)<br \/>\n3. Gen\u00fcgt der Staat seiner Verantwortung f\u00fcr das Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG), wenn er vorhandene \u00f6ffentliche Schulen wegen Unterschreitens der vorgeschriebenen Mindestz\u00fcgigkeit schlie\u00dft und stattdessen neu errichtete Privatschulen mit einemreligi\u00f6s-weltanschaulichen Profil auch dann genehmigt und finanziell f\u00f6rdert, wenn sie die f\u00fcr \u00f6ffentliche Schulen geltenden Anforderungen an die Mindestz\u00fcgigkeit nicht erf\u00fcllen? (NEIN)<br \/>\n4. Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn eine offensichtlich gegen das Sonderungsverbot versto\u00dfende Schule aus Steuermitteln subventioniert wird? (NEIN) 5. Ist eine Finanzierung von Ersatz- und Erg\u00e4nzungsschulen im allgemeinen schulischen Bereich auf der Grundlage von Bildungsgutscheinen mit dem Grundgesetz vereinbar? (NEIN) 6. Ist ein auf Gewinn abzielendes Gesch\u00e4ftsmodell im allgemeinen schulischen Bereich mit dem Grundgesetz und mit den schulrechtlichen Bestimmungen der L\u00e4nder vereinbar? (NEIN)<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.institut-ifbb.de\/resources\/Gutachten_Pieroth_Privatschule_Endfassung+netzversion.pdf\"><strong>Prof. Dr. Bodo Pieroth: Die Freien Schulen in der Standortkonkurrenz<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Unter dem Titel &#8222;Die Freien Schulen in der Standortkonkurrenz. Die Verfassungswidrigkeit der Versagung der Genehmigung von privaten Ersatzschulen bei Bestandsgef\u00e4hrdung von \u00f6ffentlichen Schulen.&#8220; ver\u00f6ffentlichte Prof. Dr. Bode Pieroth beim Institut f\u00fcr Bildungsforschung und -recht (IfBB) eine Studie zur Problematik der Genehmigung von Privatschulen. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit, insbesondere die Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit einer solchen staatlichen Ma\u00dfnahme, so das Vorwort. Au\u00dferdem zeigt das Gutachten, wie weit die spezifische Verantwortung f\u00fcr das \u00f6ffentliche Bildungswesen reicht, die den Privatschulen in Gestalt der Ersatzschulen im Unterschied zu sonstigen privaten Rechtstr\u00e4gern zuerkannt wird. Es soll n\u00e4mlich Aufgabe der Privatschulen sein, so Pieroth, mit ihren individuellen Bildungsangeboten an der Verwirklichung eines vielf\u00e4ltigen, insgesamt \u00f6ffentlichen Schulwesens \u201eneben staatlichen Schulen und an ihrer Stelle\u201c mitzuwirken (Vgl. BVerfGE 75, 40 (65 f.) \u2013 Finanzhilfeurteil; BVerwGE 17, 41 (42); 27, 360 (364); J.P. Vogel, 50 Jahre Grundrecht auf Errichtung freier Schulen, in:\u00a0 Jach\/Jenkner, Grundgesetz und Schulverfassung, S. 39 (43)). Schlie\u00dflich soll das Gutachten ein Beitrag zur Behebung des f\u00fcr das Schulrecht konstatierten Dogmatisierungsdefizits dadurch leisten, dass bei dieser Kl\u00e4rung auf anerkannte Rechtsfiguren aus anderen Bereichen des \u00f6ffentlichen Rechts zur\u00fcckgegriffen wird.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.institut-ifbb.de\/23.html\"><strong>IfBB-Symposium &#8222;Gerecht und effizient: Anforderungen an die Schulfinanzierung&#8220;<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Anfang M\u00e4rz lud das IfBB (Institut f\u00fcr Bildungsforschung und -recht) zum wissenschaftlichen Schlagabtausch \u00fcber das Thema Schulfinanzierung. Gerade in Zeiten massiver K\u00fcrzungen in den ostdeutschen Bundesl\u00e4ndern eine Vielzahl von Gutachten und Studien zum Thema Schulen in Freier Tr\u00e4gerschaft publiziert. So trafen hier u.a. Prof. Wei\u00df (DIPF) und Helmut Klein (IW K\u00f6ln), Prof. Avenarius (DIPF) und Prof. Pieroth (Uni M\u00fcnster) aufeinander. Juristische und bildungs\u00f6konomische Diskussionen und Kontroversen brachten die deutlichen Unterschiede der Sichtweisen zu Tage. Einige Eindr\u00fccke vom Symposium in Leipzig gibt es auf den Seiten des IfBB.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im letzten Jahr sind eine Vielzahl von Studien und Rechtsgutachten zu Privatschulen erschienen. Die wichtigsten dieser Gutachten und Studien des Jahres 2011 m\u00f6chten wir Ihnen hier vorstellen. Prof. Manfred Wei\u00df: Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland Die Studie &#8222;Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland. 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