{"id":227448,"date":"2023-11-22T10:32:31","date_gmt":"2023-11-22T09:32:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lehrcare.de\/?p=227448"},"modified":"2023-11-22T10:32:33","modified_gmt":"2023-11-22T09:32:33","slug":"arbeitszeugnisse-inhalt-formulierungen-fallstricke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lehrcare.de\/en\/arbeitszeugnisse-inhalt-formulierungen-fallstricke\/","title":{"rendered":"Arbeitszeugnisse: Inhalt, Formulierungen, Fallstricke"},"content":{"rendered":"<p>Welche formalen und inhaltlichen Regeln gelten f\u00fcr Arbeitszeugnisse? Wie ist die Rechtslage zu deren Aush\u00e4ndigung? Und wie wichtig sind Arbeitszeugnisse im Bewerbungsprozess? Interview mit Recruiting-Experte Dr. J\u00f6rg K\u00f6bke, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Personalberatung LehrCare.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Ordnen wir zun\u00e4chst einmal die Begrifflichkeiten ein: Wodurch unterscheiden sich Arbeitszeugnis, qualifiziertes Arbeitszeugnis und dienstliche Beurteilung?<\/h5>\n\n\n\n<p>Ein einfaches Arbeitszeugnis enth\u00e4lt keinerlei Beurteilungen und wird eigentlich nur bei kurzfristig ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeiten ausgestellt. Das qualifizierte Arbeitszeugnis dagegen sollte der Besch\u00e4ftigungsdauer angemessen ausf\u00fchrlich sein. Neben der genauen Besch\u00e4ftigungsdauer und der Auflistung der T\u00e4tigkeitsbereiche muss es die Leistungen und das Verhalten des\/der Arbeitnehmerin beurteilen und dabei der Gesamtpers\u00f6nlichkeit gerecht werden. Neben finalen Beurteilungen zu Leistung und Verhalten sollten auch Bef\u00e4higung, Qualit\u00e4t der Arbeitsergebnisse und weitere Punkte, wie etwa Engagement, hervorgehoben werden. Wichtig ist, dass die Zeugnisgeberseite wahrheitsgem\u00e4\u00df und wohlwollend beurteilt, um dem\/der Arbeitnehmer*in das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. F\u00fcr dienstliche Beurteilungen, wie sie meist im \u00f6ffentlichen Dienst und insbesondere bei Verbeamteten \u00fcblich sind, gilt dies nicht, da diese i.d.R. standardisierten Vorgaben entsprechen und in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden oder aufgrund bestimmter Anl\u00e4sse (Bef\u00f6rderung) erfolgen. Verl\u00e4sst man den \u00f6ffentlichen oder auch den Kirchendienst, ist es ratsam, sich z. B. bei Ausscheiden aus dem Beamt*innenverh\u00e4ltnis ein qualifiziertes Dienstzeugnis ausstellen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Welches Dokument verlangen potenzielle Arbeitgeber*innen von Bewerbenden?<\/h5>\n\n\n\n<p>Das ist leider nicht pauschal zu beantworten. Klassischerweise sind dies: Anschreiben, Examenszeugnisse (Studienabschl\u00fcsse und\/oder Berufsausbildung, insb. f\u00fcr die Stelle relevante) und die letzten zwei, drei Arbeitszeugnisse sowie ggf. Nachweise \u00fcber relevante Zusatzqualifikationen (als Dokument oder Liste im Anhang an den Lebenslauf). Es gibt aber Arbeitgeber*innen, auch aus dem Bereich Bildung und Erziehung, die kein Anschreiben mehr m\u00f6chten. Zum einen, weil dieses ohnehin meist nur das enth\u00e4lt, was bereits in der Stellenanzeige und im Lebenslauf des\/der Bewerber*in steht. Zum anderen, weil gerade bei p\u00e4dagogischen Berufen der pers\u00f6nliche Eindruck und die bisherigen beruflichen Stationen wichtiger sind als Dokumente. Allerdings m\u00fcssen Bewerbende nat\u00fcrlich erst einmal die Chance bekommen, sich pers\u00f6nlich vorstellen zu d\u00fcrfen.<br>So nicht angegeben, kann man bei der ausschreibenden Stelle vorab anfragen, welche Dokumente gew\u00fcnscht sind, insbesondere falls noch weitere wichtige Fragen bestehen. Erfolgt die Bewerbung per Mail, sollte erw\u00e4hnt sein, dass ein Anschreiben sowie weitere Dokumente auf Wunsch gerne nachgereicht werden k\u00f6nnen. Soll die Bewerbung \u00fcber ein spezielles Bewerber*innenportal bzw. auf Karriereseiten der potenziellen k\u00fcnftigen Arbeitgeber*innenseite hochgeladen werden, sieht man dort, welche Dokumente gew\u00fcnscht sind. Wichtig ist, dass die eingereichten Unterlagen zur Stelle passen. Hat man vor dem P\u00e4dagogikstudium eine Lehre als Feinmechaniker*in gemacht, ist der Nachweis ggf. nicht relevant. Hat man nach einschl\u00e4giger Ausbildung oder Studium bereits mehrere Jahre im Beruf gearbeitet, kann man sich das schulische Abschlusszeugnis in der Regel sparen. Wenn man keine Arbeitszeugnisse hat, aber schon in \u00e4hnlicher Funktion gearbeitet hat, w\u00fcrde ich ehemalige Arbeitgeber*innen inklusive Kontaktdaten am Ende des Lebenslaufs als Referenz angeben.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, ausscheidenden Lehrkr\u00e4ften ein Arbeitszeugnis auszustellen?<\/h5>\n\n\n\n<p>Am Ende einer Berufsausbildung muss die Arbeitgeber*innenseite ein Arbeitszeugnis ausstellen. Auch ansonsten hat der\/die Arbeitnehmer*in ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ausnahmen: kurzfristige Besch\u00e4ftigungen, Aushilfst\u00e4tigkeiten oder T\u00e4tigkeiten auf Honorarbasis. Hier reicht ein nicht qualifiziertes Arbeitszeugnis. Allerdings muss dieses ausdr\u00fccklich verlangt werden.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Wie sollten sich Lehrkr\u00e4fte oder Erzieher*innen verhalten, wenn sie mit Formulierungen oder Inhalten im Arbeitszeugnis des\/der letzten Arbeitgebers bzw. Arbeitgeberin nicht einverstanden sind?<\/h5>\n\n\n\n<p>Wenn man Gl\u00fcck hat oder es geschickt anstellt, hat man die Chance, sein Arbeitszeugnis selbst vorzuformulieren, sofern man dies will und kann. So spart sich die Arbeitgeber*innenseite Zeit und Arbeit. Das geht nicht immer und sollte ja auch nicht so sein. Zumindest aber kann man dann anbieten, die im Laufe der Zeit ausge\u00fcbten T\u00e4tigkeiten vorab aufzulisten, inkl. besonderer Leistungen aus Arbeitnehmer*innensicht. So geht man sicher, dass die Arbeitgeber*innenseite nichts vergisst. Ist man mit einzelnen Beurteilungen oder gar mit der wichtigen Schlussbeurteilung der Leistungen und des Verhaltens nicht einverstanden oder fehlen diese, sollte man die Arbeitgeberseite direkt ansprechen und gerne bereits alternative Formulierungen vorschlagen. Bei der Formulierung helfen im Handel erh\u00e4ltliche professionelle Ratgeber oder zur Not das Internet. Kommt man nicht weiter, m\u00f6chte aber unbedingt, dass das Zeugnis oder einzelne Formulierungen darin ge\u00e4ndert werden, weil diese nicht der Wahrheit entsprechen, hilft ggf. auch eine Mahnung mit Fristsetzung. Im Extremfall ist anwaltlicher Rat einzuholen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Welchen Stellenwert haben Arbeitszeugnisse bei Lehrkr\u00e4ften, Erzieher*innen und Sozialp\u00e4dagog*innen im Bewerbungsverfahren?<\/h5>\n\n\n\n<p>Das kommt auf den\/die k\u00fcnftigen Arbeitgeber*in an. Der Fachkr\u00e4ftemangel spielt Stellensuchenden sicher in die H\u00e4nde. H\u00e4ufig ist die Arbeitgeber*innenseite froh, wenn \u00fcberhaupt qualifizierte Bewerbungen eingehen. Dennoch will \u2013 au\u00dfer bei Berufsanf\u00e4ngerinnen \u2013 eigentlich jede*r Arbeitgeber*in wissen, wie der\/die potenzielle neue Mitarbeiter*in von fr\u00fcheren Arbeitgeber*innen beurteilt wurde. Hat man, aus irgendwelchen Gr\u00fcnden, keine t\u00e4tigkeitsbezogenen Arbeitszeugnisse, w\u00fcrde ich deshalb auch Arbeitszeugnisse aus besch\u00e4ftigungsfremden Arbeitsverh\u00e4ltnissen beif\u00fcgen oder, so man \u00fcber keine oder keine aktuellen Arbeitszeugnisse verf\u00fcgt, ehemalige Arbeitgeber*innen unter Angabe der Funktion und Kontaktdaten wie oben erw\u00e4hnt, am Ende des Lebenslaufs, benennen. Zumindest aber sollte man in einem evtl. Anschreiben, erkl\u00e4ren, weshalb man \u00fcber keine oder keine aktuellen Arbeitszeugnisse verf\u00fcgt. Sonst denkt die andere Seite ggf., man h\u00e4tte etwas zu verbergen.<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">Muss ein Arbeitszeugnis auch Auskunft \u00fcber Art und Umfang der geleisteten T\u00e4tigkeiten geben?<\/h5>\n\n\n\n<p>Siehe oben. Wichtig ist noch, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis datiert ist \u2013 und zwar m\u00f6glichst nah am Tag des eigentlichen Ausscheidens \u2013\u00a0 und dass es m\u00f6glichst eine Bedauernsformel anl\u00e4sslich des Ausscheidens der\/des Arbeitnehmer*in und eine sog. Gute-W\u00fcnsche-Formel f\u00fcr dessen\/deren weitere berufliche Zukunft enth\u00e4lt. Wichtig ist auch, dass die Funktion der das Arbeitszeugnis unterzeichnenden Person erw\u00e4hnt wird. Es sollte m\u00f6glichst hochrangig unterzeichnet werden, d.h. nicht etwa von der Gruppen- oder Stufenleitung, sondern beispielsweise von der Personal-, Einrichtungs- oder Schulleitung bzw. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Damit gewinnt das im Zeugnis Gesagte an Wert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die hier erw\u00e4hnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie f\u00fcr rechtssichere Informationen bitte eine*n Fachanwalt*in.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welche formalen und inhaltlichen Regeln gelten f\u00fcr Arbeitszeugnisse? Wie ist die Rechtslage zu deren Aush\u00e4ndigung? Und wie wichtig sind Arbeitszeugnisse im Bewerbungsprozess? 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