{"id":1280,"date":"2015-03-03T21:42:39","date_gmt":"2015-03-03T19:42:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.lehrcare.de\/blog\/?p=1280"},"modified":"2015-03-03T21:42:39","modified_gmt":"2015-03-03T19:42:39","slug":"kopieren-einscannen-weiterverbreiten-urheberrecht-im-schulalltag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lehrcare.de\/en\/kopieren-einscannen-weiterverbreiten-urheberrecht-im-schulalltag\/","title":{"rendered":"Kopieren, Einscannen, Weiterverbreiten: Urheberrecht im Schulalltag"},"content":{"rendered":"<p>In welchem Umfang ist Lehrkr\u00e4ften das Fotokopieren aus Druckwerken wie z.B. Lehr- oder Sachb\u00fcchern erlaubt? Wie sieht die Rechtslage bei der Erstellung von Scans und\/oder digitalen Kopien aus? Welche Medien d\u00fcrfen gespeichert oder auch weitergereicht werden? Ein \u00dcberblick \u00fcber die aktuellen Regelungen, basierend auf der zum 1. Januar 2013 eingef\u00fchrten Gesetzesregelung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Fotokopien<\/strong><\/p>\n<p>Generell gilt f\u00fcr die Anfertigung von Fotokopien der Grundsatz, dass Kopien nicht den gr\u00f6\u00dften Teil der im Unterricht verwendeten Materialien ausmachen sollen. Doch verst\u00e4ndlicherweise geh\u00f6rt das Fotokopieren einzelner Seiten aus einem Schulbuch oder anderen Print-Werk zur einfachsten \u2013 und daher weit verbreiteten \u2013 Art, Sch\u00fclern Materialien zug\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>Kommen Fotokopien im Unterricht zum Einsatz, gelten folgende Regeln:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Umfang von aus gedruckten Publikationen (z. B. Schulb\u00fccher, Sachb\u00fccher, Arbeitshefte, Atlanten) in Klassenst\u00e4rke fotokopierten Seiten darf 10 % der jeweiligen Seitenzahl und insgesamt 20 Seiten nicht \u00fcbersteigen.<\/li>\n<li>Sogenannte \u201ekleine Werke\u201c mit maximal 25 Seiten d\u00fcrfen vollst\u00e4ndig kopiert werden. Hierzu z\u00e4hlen z.B. (Fach)Zeitschriften und sonstige Druckwerke au\u00dfer Schulb\u00fccher und Unterrichtsmaterialien. Ebenso d\u00fcrfen Musikeditionen mit maximal 6 Seiten vollst\u00e4ndig vervielf\u00e4ltigt werden.<\/li>\n<li>Auf den Kopien m\u00fcssen folgende Quellenangaben vermerkt werden: Autor, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seitenzahl.<\/li>\n<li>Werden in Ausnahmef\u00e4llen mehr als 20 Seiten eines Werks ben\u00f6tigt, kann die Lehrkraft beim jeweiligen Verlag oder der herausgebenden Institution eine Kopierlizenz anfordern.<\/li>\n<li>Ausgenommen von der 10 %-Regelung sind Kopien von explizit ausgewiesenen Kopiervorlagen. Von solchen darf eine Lehrkraft f\u00fcr den eigenen Gebrauch (d.h. die eigene zu unterrichtende Klasse) eine unbeschr\u00e4nkte Anzahl kopieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>Digitale Kopien<\/strong><\/p>\n<p>Digitale Kopien entstehen durch das Einscannen von Print-Vorlagen. F\u00fcr das Vervielf\u00e4ltigen via digitaler Kopie gelten folgende gesetzliche Regelungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Bei ab 2005 erschienenen Werken d\u00fcrfen Lehrkr\u00e4fte \u2013 analog der Regelung f\u00fcr Fotokopien \u2013 10 %, maximal aber 20 Seiten eines Print-Werkes einscannen und abspeichern.<\/li>\n<li>Sogenannte \u201ekleine Werke\u201c (maximal 25 Seiten) d\u00fcrfen vollst\u00e4ndig eingescannt werden. Hierzu z\u00e4hlen z.B. (Fach)Zeitschriften und Druckwerke au\u00dfer Schulb\u00fcchern und Unterrichtsmaterialien. Ebenso d\u00fcrfen Musikeditionen mit maximal 6 Seiten vollst\u00e4ndig eingescannt werden.<\/li>\n<li>Die gescannten Seiten d\u00fcrfen von der Lehrkraft nur im eigenen Unterricht verwendet werden. Das Weiterreichen (digital und ausgedruckt) an Sch\u00fcler f\u00fcr den Gebrauch im Unterricht ist gestattet.<\/li>\n<li>Pro Schuljahr und Klasse d\u00fcrfen aus einer Publikation nur einmal in dem dargestellten Umfang Seiten eingescannt werden.<\/li>\n<li>Auf dem Scan ist die Quelle zu verzeichnen. Dies ist m\u00f6glich, indem entweder die Titelseite und\/oder das Impressum mit eingescannt werden, oder aber, indem die relevanten bibliografischen Angaben vor dem Scannen per Hand auf der Vorlage notiert werden.<\/li>\n<li>Lehrkr\u00e4fte d\u00fcrfen die Scan-Dateien auf verschiedenen Endger\u00e4ten (z.B. PC, Laptop, Tablet, Whiteboard) speichern.<\/li>\n<li>Dritte d\u00fcrfen keinen Zugriff auf die Scan-Dateien haben. Dies kann z.B. durch einen passwortgesch\u00fctzten Zugang gew\u00e4hrleistet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr weitere Ausk\u00fcnfte zur urheberrechtlichen Lage im Schulalltag steht der <a href=\"http:\/\/www.bildungsmedien.de\/\" target=\"_blank\">Verband Bildungsmedien<\/a> zur Verf\u00fcgung. Ein zuverl\u00e4ssiges Kompendium in Sachen Urheberrecht ist zudem die Brosch\u00fcre <a href=\"http:\/\/www.schulbuchkopie.de\/VBM_Schulbuchkopie_Ansicht.pdf\" target=\"_blank\">\u201eDigitale Schulb\u00fccher, Einscannen &amp; Kopieren in der Schule\u201c<\/a>, herausgegeben von der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Verband Bildungsmedien.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In welchem Umfang ist Lehrkr\u00e4ften das Fotokopieren aus Druckwerken wie z.B. Lehr- oder Sachb\u00fcchern erlaubt? Wie sieht die Rechtslage bei der Erstellung von Scans und\/oder digitalen Kopien aus? Welche Medien d\u00fcrfen gespeichert oder auch weitergereicht werden? 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