Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft werden in der Regel in Anlehnung an die
Entgelttabellen des Öffentlichen Dienstes bezahlt (vgl. Verdienstmöglichkeiten und
Tarifverträge für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft). In manchen Fällen, beispielsweise bei Funktionsstellen, beim Ausscheiden oder der Beurlaubung vom Beamtenstatus, lohnt es sich, bei Gehaltsverhandlungen mit der Schule bzw. dem Träger auch die Einordnung in die jeweilige Besoldungstabelle für verbeamtete Lehrkräfte zu kennen. Über die unterschiedlich ausfallenden Zulagen, Zuschläge und Prämien für verbeamtete Lehrkräfte informiert das Bundesbesoldungsgesetz (BbesG).
Im staatlichen Schuldienst fällt die Besoldung verbeamteter Lehrkräfte in die Hoheit der Länder. Die Besoldung erfolgt dementsprechend in der Regel nach verschiedenen Landesbesoldungsordnungen für Beamte. Auch wenn jedes Bundesland eigene, von den unten aufgeführten Besoldungsgrundsätzen abweichende Regelungen hat, lassen sich Lehrkräfte allgemein in folgende Besoldungsgruppen einordnen:
A 12: Lehrkräfte in der Primarstufe oder Sekundarstufe I (an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien)
A 12Z: Konrektor*in an Grundschulen oder kleinen Hauptschulen
A 13: Grundschullehrkräfte in einigen Bundesländern, Realschullehrkräfte, Sonderschullehrkräfte oder Lehrkräfte an der Sek. I im 1. Beförderungsamt,
Rektorinnen an Grundschulen oder Konrektorinnen an Hauptschulen (Anmerkung: Seit 2022 sollen Grundschullehrkräfte schrittweise in A13 eingruppiert werden. Zum Stand der Dinge vgl. diese Übersicht: https://www.gew.de/ja13/a13-stand-der-dinge
A 13Z: Lehrkräfte in der Sekundarstufe II (an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs), Studienrätinnen, Konrektorinnen an größeren Hauptschulen oder Rektor*innen an kleinen Hauptschulen
A 14: Rektorinnen an großen Grund- oder Hauptschulen, Konrektorinnen an Real- oder Sonderschulen, Oberstudienrät*innen, Abteilungsleitende an Gesamtschulen
A 14Z: Funktionsstellen mit Zulage
A 15: Rektorinnen an Real- oder Sonderschulen, Studiendirektorinnen
A 15Z: stellv. Schulleitende an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen
A 16: Oberstudiendirektorinnen, Schulleiterinnen an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen
Aktuelle Beamtenbesoldung nach Bundesländern
Beamtenbesoldung Baden-Württemberg 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2023
Beamtenbesoldung Bayern 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Bayern 2023
Beamtenbesoldung Berlin 2023
gültig ab 01.12.2022
Besoldungsrechner Berlin 2023
Beamtenbesoldung Brandenburg 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Brandenburg 2023
Beamtenbesoldung Bremen 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Bremen 2023
Beamtenbesoldung Hamburg 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Hamburg 2023
Beamtenbesoldung Hessen 2023
gültig 01.04.2023 – 31.07.2023
Besoldungsrechner Hessen 2023
Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Mecklenburg-Vorpommern 2023
Beamtenbesoldung Niedersachsen 2023
gültig 01.01.2023 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Niedersachsen 2023
Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Nordrhein-Westfalen 2023
Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz 2023
Beamtenbesoldung Saarland 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Saarland 2023
Beamtenbesoldung Sachsen 2023
gültig ab 01.12.2022
Besoldungsrechner Sachsen 2023 (Prognose)
Beamtenbesoldung Sachsen-Anhalt 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt 2023
Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Schleswig-Holstein 2023
Beamtenbesoldung Thüringen 2023
gültig ab 01.01.2023
Besoldungsrechner Thüringen 2023
Weitere Links
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