Zielvereinbarungen: 7 Punkte, die es zu beachten gilt

Die Begriffe Mitarbeitergespräch, Zielvereinbarungsgespräch, Jahresgespräch – oder eine andere, ähnliche Wortschöpfung, werden oft synonym verwendet. Sie alle verbindet das gleiche Ziel: Das jährliche Vier-Augen-Gespräch zwischen Führungsperson und Mitarbeiter*in soll ein Feedback zu erbrachten Leistungen beinhalten und künftige Marschrichtungen feststecken. Folgende Punkte gilt es zu beachten, damit das Gespräch für alle Beteiligten zufriedenstellend verläuft:

  1. Konkret werden: Bei der Formulierung der Ziele nicht in Allgemeinplätze rutschen, sondern konkret formulieren.
  2. Messbare Ziele einbauen: Eine ausgewogene Mischung aus qualitativen und quantitativen Zielen anstreben, denn quantitative, also messbare Ziele wirken motivierender.
  3. Zuständigkeiten abstecken: Besonders bei neuen Aufgabenbereichen gilt es, Verantwortlichkeiten und Freiräume anzusprechen. Unnötige Rücksprachen mit der Führungsperson sind eine große Motivationsbremse.
  4. Dokumentation abklären: Wie sollen die besprochenen Leistungsschritte der Zielvereinbarung dokumentiert un d zur Wiedervorlage aufbereitet werden?
  5. Individuelle Stärken einbringen: Mitarbeiter*innengespräche sind eine gute Gelegenheit, eigene Stärken und Erfahrungen, die bislang vielleicht nicht relevant waren, hervorzuheben. Im Idealfall sind diese tragend für neue Zielvereinbarungen.
  6. Realistisch bleiben: Bei zu ehrgeizigen Zielen sollten Mitarbeiter*innen nicht davor zurückschrecken, Bedenken zu äußern. Überzeugend vorgetragen, ist dies nicht ein Zeichen von Schwäche, sondern zeugt von Sachverstand und Realitätssinn.
  7. Persönliche Entwicklung thematisieren: In welche Richtung möchte sich der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin weiterentwickeln? Ist eine Spezialisierung und/oder gezielte Fortbildung angedacht? Das Mitarbeitergespräch ist DER Zeitpunkt, dies anzusprechen.

Doch was heißt das für Sie?

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