Verbeamtete Lehrkräfte an Privatschulen: Rechtslage und Wissenswertes

Beamte behalten bei einer Tätigkeit an Privatschulen ihren Beamtenstatus bei, wenn sie der Privatschule zugewiesen wurden. Diese Regelung fußt auf § 20 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), einem Bundesgesetz, das die beamtenrechtliche Stellung der Beamten der Länder und Kommunen regelt.

 

Welche Rechtsquellen sind relevant?

Als Rechtsquellen relevant sind die jeweiligen Beamtenstatus-/Besoldungs- und Schulgesetze des betreffenden Bundeslandes:

  • Landesversorgungsgesetze bei Fragen zur Anerkennung bei der Pension
  • Landesbeamtengesetze bei Fragen zu Abordnungen und Beurlaubungen
  • Privatschulgesetze für privatschulspezifische Fragen

Für manche Privatschultypen (z.B. Katholische Schulen in freier Trägerschaft in NRW oder Baden-Württemberg) existieren spezifische Regelungen, zu erfragen bei den jeweiligen Trägern. Ebenso gibt es für Waldorfschulen zum Teil im Laufe der Jahre gewachsene Besonderheiten. Genaueres teilt der Bund der Freien Waldorfschulen mit.

 

Ist eine dauerhafte Zuweisung möglich?

Zwar ist eine dauerhafte Zuweisung nicht möglich, wohl aber die Verlängerung der Zuweisung.

 

Gibt es die Möglichkeit, unter Beibehaltung der Bezüge eine Planstelle an einer Privatschule zu besetzen?

Prinzipiell ist ein solches Vorgehen nicht vorgesehen. Jedoch existiert in den meisten Bundesländern ein Vertrag zwischen Kultusministerium und Privatschulen, in dem geregelt ist, dass das Geld weiter vom Land kommt, die Privatschulen aber die Besoldung, einen Teil des Ruhegehaltes und ggf. Sonderzahlungen an das Kultusministerium zahlen. Auf diese Weise behält der Beamte seine Bezüge, aber die Privatschule zahlt an den Staat.

 

Was geschieht mit bereits erworbenen Pensionsansprüchen?

Bleibt der Beamtenstatus über eine Beurlaubungslösung gewahrt, gilt dies auch für die Versorgungsansprüche. Falls für den Privatschuldienst ein Ausscheiden aus dem Beamtendienst erfolgt oder erforderlich wird, findet eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Hierbei werden dann Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgezahlt und zwar in der Form, als sei der Versicherte schon seit jeher Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt u. a. die Deutsche Rentenversicherung.

 

Was geschieht mit der Beihilfe zur Krankenkasse?

Beihilfe zu einer Krankenkasse kann nicht gewährt werden, denn Beihilfe ist immer an beamtenrechtliche Dienstbezüge gekoppelt, also: Beamtenstatus = Beihilfe. Im Angestelltenverhältnis gibt es ggf. einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, abhängig von der Einkommenshöhe. Unter Umständen sind Krankenkostenübernahmen bzw. -zuschüsse auch für Angestellte möglich. Dies fällt dann jedoch unter privatrechtliche Vereinbarungen und hat nichts mit Beamtenrecht zu tun.

 

Wie kommt eine Lehrkraft bzw. ein Schulleiter wieder zurück in die öffentliche Schule?

Sie muss sich bei einer öffentlichen Schule wieder bewerben bzw. die Zuweisung auslaufen lassen.

 

Wer erteilt weiterführende Informationen?

Auskunft geben die landesspezifischen Schulämter oder Kultusministerien. Gewerkschaftsmitglieder können sich an die Landesverbände ihrer jeweiligen Fachgewerkschaft wenden.

 

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

Doch was heißt das für Sie?

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.