Urheberrecht im Schulalltag (Teil 2): Filme zeigen – wie geht das rechtssicher?

Urheberrechtliche Bestimmungen gelten selbstverständlich nicht nur für die Anfertigung von Fotokopien und digitalen Kopien (z.B. Scans) für den schulischen Gebrauch, sondern in besonderem Maße auch für das Abspielen von Filmen im Unterricht.

 

Gesetzesnovelle eröffnet neue Möglichkeiten

Um Lehrkräften eine Einbindung visueller Medien in den Unterricht zu ermöglichen, gilt seit dem 1. März 2018 eine erneuerte Version des Urheberrechts (§ 60a UrhG). Nach dieser dürfen Lehrerinnen und Lehrer Filmausschnitte im Umfang von 15 Prozent der Gesamtdauer des Films ohne Lizenz und ohne Genehmigung im Unterricht zeigen. Voraussetzung ist, dass der Film auf legalem Wege erworben – und nicht etwa unrechtmäßig kopiert wurde. Darüber hinaus dürfen Filme mit einer Gesamtlänge unter fünf Minuten komplett gezeigt, gespeichert und digital verwaltet werden.

Ausgenommen von dieser Regelung sind eigens gekennzeichnete Schulfernsehsendungen, explizite Lehrfilme, die über eine lizensierte Verleihstelle entliehen wurden sowie Filme oder sonstige audiovisuelle Werke, die für eine kostenfreie Nutzung freigegeben wurden („Open Educational Resources“).

 

Abspielen von ganzen Filmen

Das Abspielen von ganzen Filmen – beispielsweise eigenen DVDs der Lehrkraft – vor mehreren Personen bewegt sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Generell gilt die Regelung, dass die Filmvorführung nicht öffentlich stattfinden darf und die Zuschauenden durch eine persönliche Beziehung „miteinander verbunden“ sein müssen, beispielsweise als Familie oder Freundeskreis. Ob auch ein schulischer Zuschauerkreis, etwa eine Klasse, per definitionem als „miteinander verbunden“ anzusehen ist, ist juristisch derzeit strittig. Lehrkräfte sollten daher von schulweiten oder gar öffentlichen Vorführungen ganzer Filme absehen und DVDs maximal im Klassenverband zeigen.

 

Medienverleihstellen für Schulen

Eine weitere Möglichkeit, sich in puncto Filmvorführungen im Unterricht auf rechtssicherem Terrain zu bewegen, ist das Entleihen eines Films bei einem offiziellen Film- bzw. Medienverleih:

 

 

Weitere kompetente Anlaufstellen

 

2 Kommentare zu „Urheberrecht im Schulalltag (Teil 2): Filme zeigen – wie geht das rechtssicher?“

  • Moin Frau oder Herr Redakteur(in),

    ich möchte Sie auf einen kleinen Fehler hinweisen.

    Das FWU verleiht keine Filme. Daher ist der Link unter „Verleihstelle“ unpassend. Wenn es Ihnen aber darum geht, Firmen zu promoten, die Verleihrechte für Bildungszwecke anbieten, dann nehmen Sie doch gerne auch die privatwirtschaftlichen Anbieter unter http://www.ipau.de mit auf.

    Ich würde nicht empfehlen, Filme im Klassenverband zu zeigen, weil ja eben dies strittig ist. In Österreich zählt der Unterricht als öffentlich (höchst richterlich geklärt). Es gibt diverse Indikatoren, dass es der BGH ähnlich sehen würde. In Deutschland fehlt allerdings eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema… Wer rechtssicher Medien einsetzen will, entscheidet sich für die Lizenz.

    Ansonsten schöner Artikel, weiter so.

    Viele Grüße
    Kay Gollhardt

    Viele Grüße
    Kay Gollhardt

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