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Unzulässige oder kritische Fragen beim Vorstellungsgespräch
Einige Fragen sind im Bewerbungsgespräch unzulässig, andere kritische Fragen wiederum in gewissen Berufsgruppen durchaus legitim. Und auf manche Fragen dürfen Bewerber*innen gar mit einer Lüge antworten. Ein Überblick.
Unzulässig:
- Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft
- Frage nach einer geplanten Schwangerschaft. Diese Frage darf von einer Frau auch bewusst falsch beantwortet werden, ohne dass negative Konsequenzen drohen.
- Frage nach einer bestehenden oder geplanten Eheschließung
- Frage nach dem bisherigen Gehalt
- Frage nach der Religions- oder Parteizugehörigkeit
- Frage nach Vorerkrankungen und/oder dem aktuellen Gesundheitszustand
- Frage nach Erbkrankheiten in der Familie
- Frage nach einer Behinderung sowie nach einer Einstufung als Schwerbehinderte*r (vgl. Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX für Schwerbehinderte und Gleichgestellte)
- Frage nach den Vermögensverhältnissen
- Frage nach der ethnischen Herkunft und Kultur
In gewissen Berufen erlaubt
- Bei sogenannten Tendenzbetrieben (z.B. Parteizentralen, parteilichen Medien oder sonstigen politisch untermauerten Betrieben) sowie (im Einzelfall) bei kirchlichen Einrichtungen ist die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit nach § 118 BetrVG zulässig.
- Ebenfalls erlaubt bei Tendenzbetrieben ist die Frage nach der Religions- oder Parteizugehörigkeit.
- Sofern die künftige Tätigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin dies erfordert, darf der Arbeitgeber nach Vorstrafen fragen (z.B. Verkehrsdelikte bei Kraftfahrer*innen). Ist die Vorstrafe nicht (mehr) im Bundeszentralregister eingetragen, darf sich der Bewerber bzw. die Bewerberin als unbestraft bezeichnen
Wie reagieren auf unzulässige Fragen?
Zwar ist es naheliegend, in diesem Fall auf die Unzulässigkeit der Frage zu verweisen und die Antwort zu verweigern. Für den weiteren Verlauf des Gesprächs ist dies jedoch nicht förderlich und sollte daher vermieden werden, zumal es durchaus eine bewusste Provokation seitens des Personalers oder der Personalerin sein könnte. Zu empfehlen ist, im Falle einer unzulässigen Frage freundlich und zugewandt zu bleiben. Als Antwort eignet sich die Äußerung: „Inwieweit ist diese Frage denn relevant für die Besetzung der Stelle?“ Hiermit setzt der/die Kandidat*in das deutliche Signal: Ich weiß, dass ich hierauf nicht antworten muss, bleibe aber dennoch gesprächsbereit.
Checkliste: Wissenswertes zum Probearbeitstag an der Schule
Mehr noch als an staatlichen Schulen ist an Privatschulen auch die Bewerber*innen-Persönlichkeit relevant für die Eignung für eine konkrete Stelle. Ist das Vorstellungsgespräch positiv verlaufen, beginnt die nächste Phase des Bewerbungsprozesses. Hierzu bieten viele Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit eines Probearbeitstages an. Wie ist dieser rechtlich einzuordnen und was gilt es zu beachten?
- Der Probearbeitstag dient dem näheren Kennenlernen. Er ist eine für beide Seiten unverbindliche Maßnahme.
- Der Probearbeitstag darf nicht mit der vertraglich geregelten Probezeit verwechselt werden. Diese beginnt erst nach der Vertragsunterzeichnung und nach dem Start des Arbeitsverhältnisses.
- Je nach Schule kann ein Probetag unterschiedliche Bezeichnungen haben. Gebräuchlich sind u.a. Kennenlerntag, Schnuppertag oder Hospitation.
- Aus juristischer Sicht handelt es sich beim Probearbeitstag um ein sogenanntes „Einfühlungsverhältnis“. Bei diesem haben die Bewerbungskandidat*innen weder Anspruch auf Versicherungsschutz, noch auf Lohn.
- Bewerbende sollten sich genau nach den üblichen Modalitäten für die Einfühlungstage erkundigen. Denn es besteht zwischen Schule und hospitierender Lehrkraft die Möglichkeit, einen schriftlichen Vertrag zum Einfühlungsverhältnis abzuschließen. Es empfiehlt sich jedoch, als Kandidat*in nicht auf einen solchen Vertrag zu beharren.
- Empfehlenswert ist es hingegen, sich beim potenziellen neuen Arbeitgeber nach dessen Vorstellungen zum Probearbeitstag zu erkundigen: In welche Bereiche wird der Kandidat bzw. die Kandidatin reinschnuppern dürfen?
- Ebenfalls wichtig: Darf bzw. soll der/die Bewerbende etwas vorbereiten? Wird es die Gelegenheit geben, sich „in Aktion“ zu präsentieren und mit Schüler*innen zu arbeiten?
- Nicht zuletzt sollte schon vorab geklärt werden, wie der weitere Verlauf des Bewerbungsverfahrens nach dem Probearbeitstag ist. Gibt es weitere Hospitationen? Oder einen weiteren Gesprächstermin?
Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.
Bewerbungsgespräch: Auf diese Fragen sollten Sie gefasst sein (Stand: Juni 2022)
Es lohnt sich, sich vor einem Vorstellungsgespräch mit den gängigsten Fragen auseinanderzusetzen. Nicht zuletzt helfen diese auch dabei, eigene Wünsche und Vorstellungen zu sortieren und Erwartungen klarer herauszuarbeiten.
Motivation und Einstellung zum Beruf
• Welche Motivation hatten bzw. haben Sie für die Wahl des Lehrer*innenberufs?
• Haben Sie ein pädagogisches Leitbild?
• Wie würden Sie sich als Lehrkraft charakterisieren?
• Haben Sie bislang besondere Schwerpunkte in Ihrer beruflichen Tätigkeit setzen können?
• Nennen Sie uns die drei prägendsten Erfahrungen im Referendariat.
• Worin sehen Sie die Hauptaufgabe der Klassenleitung?
• Was tragen Sie zu einem guten Zusammenarbeiten im Team bei?
• Wie sieht für Sie gelungene Elternarbeit aus?
• Was erwarten Sie von der Schulleitung?
• Wie würden Sie Eltern in den Unterricht bzw. den Schulalltag einbeziehen?
• Worauf legen Sie als pädagogische/erzieherische Fachkraft besonders wert?
• Was war Ihr Beweggrund für eine Bewerbung auf diese Stelle?
Fragen an Bewerbende an Privatschulen
• Was war Ihr Beweggrund für eine Bewerbung an einer Privatschule?
• Was spricht Sie an unserem Schulprofil besonders an?
• Warum sind Sie, Ihrer Einschätzung nach, an einer Privatschule gut aufgehoben?
• Was sind für Sie die herausragenden Vorteile von Privatschulen?
• Sehen Sie an Privatschulen auch negative Punkte? Welche?
• Wie würden Sie unsere Schule gerne mitgestalten?
Handeln in ausgewählten Situationen
• Wie gehen Sie mit störenden Schülerinnen und Schülern um?
• Hatten Sie bereits einmal mit Aggressionen oder gar Gewalt auf Schüler*innenseite zu tun? Wie haben Sie darauf reagiert?
• Wie schätzen Sie Ihre interkulturelle Kompetenz ein?
• Welche (technischen und pädagogischen) Erfahrungen haben Sie während der Pandemie im Distanzlernen gesammelt?
• Wie reagieren Sie auf Mobbing im Kollegium?
• Wie könnten Sie mit Vertretern anderer Fächern kooperieren?
• Haben Sie Erfahrungen mit „offenen“ Unterrichtsformen?
• Was könnten Sie fachfremd unterrichten?
• Mit welcher AG könnten Sie unsere Schule bereichern?
• Welche Kenntnisse haben Sie in digitalen Medien bzw. im Internet? Wie setzen Sie diese ein?
• Welche Erfahrungen haben Sie mit Inklusion sammeln können?
• Welche Lehrerfortbildung würde Sie interessieren?
Bei Lehrkräften aus dem Fachbereich Sprachen
• Kennen Sie Maßnahmen zur Leseförderung? Welche?
• Wie könnten Sie eine Theater-AG aufbauen?
• Wie fördern Sie Schülerinnen und Schüler mit LRS?
• Wie sieht für Sie eine handlungsorientierte Förderung der (fremdsprachlichen) Sprachkompetenzen aus?
• Haben Sie Erfahrungen mit Kooperationen zu Partnerschulen in anderen Ländern? Wie würden Sie solche Partnerschaften aufbauen?
Bei Lehrkräften aus den MINT-Fächern
• Wie wecken Sie das Interesse an Ihrem Fach bei den Schülerinnen und Schülern?
• In welchem Umfang haben Sie im Unterricht bereits mit Tablets/PCs gearbeitet?
• Haben Sie Erfahrung mit der Nutzung von Whiteboards?
• Binden Sie Apps bzw. das Smartphone in den Unterricht ein? Wie?
• Halten Sie es für notwendig Mädchen in den MINT-Fächern besonders zu fördern? Wenn ja, wie?
Bei Lehrkräften aus den künstlerischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern
• Haben Sie bereits Kunstausstellungen o.Ä. in der Schule organisiert oder einen Chor/ein Orchester geleitet?
• Wo sehen Sie die Relevanz des Fachs Religion in der heutigen Zeit?
• Verfügen Sie über Erfahrungen mit Schulgottesdiensten?
• Welchen Beitrag können Sie mit Ihrem Fach zu unserem pädagogischen Leitbild leisten?
• Wie regen Sie eine Diskussionskultur im Unterricht an?
Impfstatus: Was müssen Bewerber*innen offenlegen?
Prinzipiell gelten Gesundheitsinformationen, wie etwa auch die Frage nach Impfungen, im Bewerbungsverfahren zu den besonders schützenswerten Informationen. Sie dürfen im Normalfall nicht abgefragt werden. In Anbetracht von Corona sieht die Lage jedoch anders aus: In der Pandemie ist die Schutzpflicht der Arbeitgeberseite gegenüber Angestellten und Geschäftspartner*innen übergeordnet. Zur Schutzpflicht gehört die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes. Doch welche Daten dürfen Arbeitgeber abfragen? Was müssen Bewerber*innen offenlegen?
Vorgehensweise in der Praxis
Die Mindestanforderung an Angestellte in Deutschland ist aktuell 3G. Mitarbeitende müssen also mindestens genesen, getestet oder geimpft sein. Um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen, darf von Angestellten der 3G-Nachweis verlangt werden. Die Bekanntgabe des Impf- oder Genesenenstatus hingegen ist für Angestellte nicht verpflichtend. Teilen diese den Status jedoch auf freiwilliger Basis mit, sind keine weiteren Zugangskontrollen zum Arbeitsplatz mehr nötig. Anders sieht es aus, wenn etwa eine Behörde eine offizielle Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz durchführt. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer*innen ihren Impfstatus offenlegen.
Sonderregelungen für Beschäftigte in Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen
Für Arbeitnehmer*innen, die mit besonders vulnerablen Personengruppen in Kontakt kommen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Kranke und Pflegebedürftige), gelten in Deutschland Sonderregelungen. Hier dürfen Arbeitgeber den Impfstatus der Angestellten abfragen. Weniger eindeutig ist die Lage bei Bewerbungsgesprächen. Für die Abfrage des Impfstatus bei Bewerber*innen gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage. Arbeitgeber bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Weitere Informationen liefert die FAQ-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Zu beachten:
Die vorgenannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie berufen sich auf den rechtlichen Stand vom 07. Januar 2022. Je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens ist eine Anpassung/Verschärfung dieser Regelungen nicht ausgeschlossen.
„Haben Sie noch Fragen?“ Fünf Tipps, um Vorstellungsgespräche souverän abzuschließen
Mit der Äußerung „Haben Sie noch Fragen?“ leitet die Arbeitgeberseite zumeist die Endphase des Vorstellungsgesprächs ein. Gleichzeitig erhält der/die Bewerber*in die Gelegenheit, noch einmal etwas bislang Ungesagtes zu thematisieren. Doch Vorsicht: Mitunter ist die Frage auch rein rhetorisch als ein Mittel gedacht, den/die Bewerbungskandidat*in noch einmal zu prüfen oder die Motivation auf den Prüfstand zu stellen. Es ist daher ratsam, sich auf diese Phase vorzubereiten und für die „Frage nach den Fragen“ gewappnet zu sein.
- Um als Bewerbungskandidat*in nicht den Eindruck zu erwecken, dass eine Frage in der Schlussphase des Bewerbungsgesprächs nur als Lückenfüller gestellt wurde, am besten die eigenen Beweggründe mit nennen: „Mir persönlich ist es wichtig, zu wissen, wie die Strukturen im Kollegium sind, daher interessiert mich, ob es an der Schule Arbeitsteams gibt…“ (o.Ä.).
- Die Frage „Was braucht es, um den Job sehr gut zu machen?“ signalisiert ernsthaftes Interesse an der Stelle und demonstriert Leistungswillen. Im Idealfall lässt die Antwort Rückschlüsse auf die Prioritäten der Entscheider zu.
- Falls die Arbeitgeberseite im Laufe des Gesprächs noch kein (oder nur ein minimales) Feedback über die Eignung der/des Kandidaten geäußert hat, ist jetzt ein Zeitpunkt, direkt danach zu fragen, beispielsweise durch die Frage: „Was ist Ihr Eindruck nach unserem Gespräch?“
- Falls noch kein Rundgang durch die Schule bzw. das Schulgelände stattgefunden hat oder für einen späteren Zeitpunkt vereinbart wurde und der Bewerber/die Bewerberin fremd ist, bietet es sich an, hiernach oder nach konkreten Räumlichkeiten zu fragen: „Sie erwähnten das jährliche Chorkonzert, wäre es möglich, einmal einen Blick in die Aula zu werfen?“
- Keine Frage um jeden Preis: Falls im Job-Interview tatsächlich schon alle Fragen geklärt wurden, ist es empfehlenswert, das Gespräch nicht um jeden Preis noch in die Länge zu ziehen. Mit der Aussage „Vielen Dank, wir haben über alles für mich Wichtige gesprochen“ signalisiert der Bewerber/die Bewerberin, dass er/sie sich vorab genau Gedanken über die zu klärenden Sachverhalte gemacht hat.
Online-Bewerbungsgespräche meistern
Schulen und Kindergärten führen derzeit pandemiebedingt ihre Erstgespräche mit interessierten Kandidat*innen vermehrt online. Und vermutlich wird dies auch noch eine ganze Weile so bleiben. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig mit dem Thema Online-Bewerbungsgespräche vertraut zu machen. Hilfreiche Tipps dazu gibt Recruiting-Experte Dr. Jörg Köbke, Geschäftsführer der Personalberatung LehrCare.
Werden Neueinstellungen vorgenommen, bei denen das Kennenlernen ausschließlich online erfolgte?
Interviews per Skype, Zoom oder andere Anbieter sind insbesondere pandemiebedingt mittlerweile absolut üblich. Neben dem Schutz der eigenen Gesundheit hat das durchaus Vorteile. Als Kandidatin zeigt man sich technisch affin und up-to-date und beide Seiten sparen sich zunächst eine Menge Zeit und auch Kosten, vor allem wenn man dann feststellt, dass man doch nicht zueinander passen sollte.
Medial geführte Interviews ersetzen aber auch in Pandemiezeiten in der Regel nicht das persönliche Kennenlernen, das dann als Zweitgespräch, sobald es geht, unter entsprechenden Vorkehrungen doch vor Ort stattfinden sollte. Bei deutschen Auslandsschulen ist es zwar schon länger üblich, Jobinterviews auch ausschließlich online zu führen und danach Einstellungen vorzunehmen, ohne dass man sich vorab persönlich kennengelernt hat. In Deutschland bleibt dies trotz der Pandemie wohl eher eine Ausnahme. Nicht nur den Arbeitgeber*innen, auch interessierten Bewerber*innen sollte es wichtig sein, sich ihrem/ihrer künftigen Arbeitgeber*in letztlich auch persönlich vorzustellen und, etwa über eine Hospitation, einen ersten persönlichen Eindruck von der Einrichtung und den Kolleg*innen zu erhalten, bevor sie eine Beschäftigungszusage erteilen.
Wie sieht die Vorbereitung aus?
Bei medial geführten Interviews sollte man sich vorab genauso gut informieren, wie bei persönlichen Vorstellungsgesprächen und sich auf relevante Fragen beiderseits vorbereiten. Es gilt zu bedenken, dass ein Interview per Skype oder Zoom ein Präsenzinterview derzeit oft ersetzt. Es ist daher nicht weniger wert und genauso ernst zu nehmen wie jenes. Auch bei einem medial geführten Interview entscheidet auf beiden Seiten oft bereits der erste Eindruck.
Deshalb gilt für beide Interviewformen: Wenn es vorab nicht ohnehin mitgeteilt wird, ist es immer ratsam, gut vorbereitet zu sein, d.h. sich danach zu erkundigen, wer die Gesprächspartner*innen sein werden, welche Funktion sie bekleiden und auch, worum es im Gespräch voraussichtlich gehen wird. Handelt es sich um ein erstes Kennenlernen, um sich einen persönlichen Eindruck voneinander zu verschaffen oder geht es bereits um konkrete Fragen, z.B. zur Einrichtung, den Voraussetzungen für die Position, den Anforderungen und Aufgaben etc.?
Welche technischen Vorkehrungen sind zu treffen?
Auch wenn Online-Gespräche ein sehr „zweidimensionales“ Bild der Bewerber*innen vermitteln, ist auch hier der Gesamtauftritt wichtig. Dazu gehört neben angemessener Kleidung, aufrechter Haltung und einer störungsfreien Umgebung beispielsweise der Bildschirmhintergrund. Am Schreibtisch zu sitzen, mit einem Bücherregal im Rücken, ist sicher ansprechender für den künftigen Arbeitgeber als der Blick in die Küche. Auch sollte Licht, das durch ein Fenster kommt oder eine dahinterstehende Lampe nicht blenden. Ideal ist natürliches Tageslicht, das von vorne kommt, also mit dem Gesicht einem Fenster zugewandt. Einen Tontest kann man vorab am verwendeten PC durchführen. Klingt die Stimme „blechern“ oder undeutlich, ist es ratsam, ein externes Mikrofon zu verwenden. Während des Gesprächs gilt: Nach Möglichkeit immer in die Kamera schauen (und nicht auf das Bild des Gegenübers auf dem Monitor). Hilfreich kann es hierfür sein, eine entsprechende Gedankenstütze neben die Kameralinse zu kleben. Nicht zuletzt können Kandidaten sich bei Online-Interviews „Spickzettel“ parat legen – etwa mit Hintergrundinfos zum Arbeitgeber o.Ä. Dies kann im Gespräch für mehr Sicherheit und Gewandtheit sorgen.
Corona: Bewerben in der Krise
Frisch examinierte Lehrkräfte oder auch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer, die sich aktuell auf Jobsuche befinden, sind derzeit häufig verunsichert: Finden momentan überhaupt Bewerbungsverfahren statt? Und wenn ja, auf welche Besonderheiten muss ich mich gegebenenfalls einstellen? Recruiting-Experte Dr. Jörg Köbke, Geschäftsführer der Personalberatung LehrCare, gibt Auskunft.
1. Finden Schulen momentan überhaupt Zeit, sich um Bewerber und eingehende Bewerbungen zu kümmern?
Die derzeitige Situation ist aufgrund von Corona für Bildungsträger und wechselbereites Pädagog*innen nicht ganz leicht. Da die Schulen und Kitas ihren Betrieb noch nicht bzw. noch nicht ganz wiederaufgenommen haben und ggf. eine zweite Welle droht, sollte man im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen und bleiben, wo man ist. Auch haben wir erlebt, dass es bei einigen Schulträgern letzthin zur Verzögerung im Bewerbungsprozess kam. Dort, wo derzeit aber Stellen ausgeschrieben sind, besteht eine gute Chance, dass diese auch wie geplant besetzt werden. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, die Stelle zu wechseln oder derzeit eine sucht, weil er keine hat, sollte sich wie üblich bewerben.
2. Finden derzeit überhaupt Vorstellungsgespräche statt oder werden diese online durchgeführt?
Die ganz harten Zeiten sind vorbei. Vorstellungsgespräche fanden kurzzeitig entweder gar nicht oder verstärkt online statt. Mittlerweile aber geht alles vielfach wieder seinen gewohnten Gang, da auch die Träger künftige Mitarbeiter lieber persönlich kennenlernen möchten.
3. Sollen sich Bewerber ganz normal bewerben oder gilt es, Besonderheiten zu beachten?
Ich würde als Bewerber*in auf jeden Fall immer eine Skype-Adresse angeben bzw. vorab eine einrichten und auch mit einem Freund oder einer Freundin einmal ein Probegespräch führen, damit die Technik im Fall der Fälle auch funktioniert. Gibt es Online-Jobinterviews mit mehreren Beteiligten, erfahren Kandidat*innen meist vom künftigen Arbeitgeber, wie das funktioniert. Bei Zoom zum Beispiel kann man sich als Kandidat*in dazuschalten, ohne Zoom selbst installieren zu müssen.
4. Was raten Sie Bewerbern, die nach erfolgtem Gespräch nichts vom potenziellen Arbeitgeber hören?
Das hat ja mit der Krise nichts zu tun und kommt immer mal vor. Hat man sich postalisch oder online beworben oder schon ein Gespräch gehabt, egal ob online oder vor Ort, sollte man, auch wenn nichts Weiterführendes vereinbart wurde, immer nachhaken, wenn es zu lange dauert. Dabei sollte man natürlich freundlich bleiben und sich auf einmalige Nachfrage beschränken. In Kita und Schule tauchen immer kurzfristige Herausforderungen auf, die zu Verzögerungen im Bewerbungsprozess führen, selbst wenn der Träger das nicht möchte. Nachzuhaken zeugt von Interesse an der ausgeschriebenen Position.
11 Tipps für erfolgreiche Gehaltsverhandlungen
Recruiting-Experte Dr. Jörg Köbke, Geschäftsführer der Personalberatung LehrCare: „Die Gehaltsverhandlung ist vielfach ein heikler Punkt, denn ist in der Stellenausschreibung die Angabe einer Gehaltsvorstellung erwünscht, müssen Bewerberinnen und Bewerber hierauf eingehen! Doch wer sich gut vorbereitet und die eigenen Standpunkte verinnerlicht hat, kann diese Verhandlung sachlich und ruhig angehen. Folgende Punkte gilt es zu beachten:
1. Vorab informieren: Vor der Gehaltsverhandlung mit dem TV-L (für Lehrkräfte) bzw. mit dem TV-ÖD (für Erzieherinnen und Erzieher) auseinandersetzen. Dies sind die Tarifverträge, an denen sich die meisten pädagogischen Einrichtungen orientieren. Vergütet der Arbeitgeber anhand anderer Tarifwerke, zum Beispiel nach speziellen Haustarifen oder kirchlichen Tarifen, sollten sich Kandidaten selbstverständlich mit diesen auseinandersetzen.
2. Argumente bereithalten: Wer ein höheres Gehalt aushandeln will, braucht schlüssige Argumente, die den eigenen „Wert“ belegen: relevante Zusatzqualifikationen, einschlägige Erfahrungen, hohe Flexibilität etc. Diese daher vor dem Gespräch bereits verinnerlichen und bei der Verhandlung in die Waagschale werfen.
3. Kein Alleingang: Das Thema Gehalt sollten Kandidaten im Gesprächsverlauf nicht von sich aus ansprechen, sondern warten, bis dies das Gegenüber tut – mitunter wohlmöglich auch erst im zweiten Gespräch.
4. Konkret werden: Bei der Angabe des Gehaltswunschs besser eine konkrete Zahl nennen, statt einer Marge. Konkrete Zahlen wirken entschlossener und eröffnen weniger Angriffsfläche für Verhandlungen „nach unten“.
5. Puffer einbauen: Auf die tatsächlich gewünschte Summe prinzipiell immer noch einen Puffer aufschlagen und gleichzeitig die gewünschte Mindestsumme immer im Hinterkopf behalten.
6. Gesamtpaket im Auge behalten: Bietet der Arbeitgeber geldwerte Vorteile, wie etwa Jobticket, Dienstwagen, Betreuungsplätze für eigene Kinder o.Ä. an? Wirken sich diese auf das Gehalt aus?
7. Gehaltsstaffelung erfragen: Wie gliedert sich ein ggf. schon im Raum stehendes Jahreseinkommen? Umfasst es 12 oder 13 Monatsgehälter?
8. Auf Wortwahl achten: Zu vermeiden sind Formulierungen wie „Ich brauche die Summe xyz“ oder „Ich hatte bisher…“
9. Gehaltsentwicklung erfragen: Wie gestaltet der Arbeitgeber die Gehaltsprogression? Ist diese Entwicklung beispielsweise unter- oder überdurchschnittlich gut, wirkt sich das unter Umständen auf die Bereitschaft zu Zugeständnissen aus.
10. Nachverhandlungen ansprechen: Sind in dem Arbeitsverhältnis Nachverhandlungen in puncto Gehalt vorgesehen, etwa nach erfolgreich absolvierter Probezeit? Wenn ja, diese genau erfragen und auch vertraglich festhalten.
11. Wenn nicht übers Gehalt gesprochen wird: In manchen Fällen unterbreiten Arbeitgeber Kandidaten ein Angebot, statt das Gehalt zu verhandeln. Ein solches Angebot sollten Bewerberinnen und Bewerber von einem Anwalt prüfen lassen und ggf. um ein Telefonat bitten, um Weiteres mit dem Arbeitgeber zu klären.
Bewerbung: Nachhaken nach dem Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch ist absolviert und nach dem verabschiedenden Händeschütteln folgt der berühmte Satz: „Wir melden uns bei Ihnen“. Nun beginnt für viele Stellensuchende das große Hoffen und Bangen – und die Frage: Soll ich mich selbst bei dem Unternehmen/der Schule nach dem Stand der Dinge erkundigen? Und wenn ja, wann? Folgende Schritte sollten Bewerberinnen und Bewerber einhalten:
1. Schritt: Für das Gespräch bedanken
Möglichst unmittelbar nach dem Gespräch, idealerweise am gleichen Tag, beim Gesprächspartner per E-Mail für das Job Interview bedanken. Dies signalisiert gute Umgangsformen und (sofern vorhanden) Interesse an der Stelle. Wichtig dabei: Möglichst den Tonfall und das Level an Vertraulichkeit beibehalten, das auch im Gespräch angeschlagen wurde.
2. Schritt: Ausharren
Nun gilt es abzuwarten, ob darauf eine Antwort vonseiten der anvisierten Stelle erfolgt. Ist dies nicht der Fall, muss das durchaus nichts Schlechtes bedeuten. Möglicherweise ist ein derartiges Kommunikationsmuster schlicht der persönliche Stil der/des Personalverantwortlichen.
3. Schritt: Eigene Situation ausloten
Wurden im Gespräch bereits potenzielle Eintrittstermine oder zeitliche Eckdaten für einen möglichen Arbeitsbeginn angesprochen und sind mehrere Wochen ohne ein Signal des angepeilten Arbeitgebers verstrichen, gilt es abzugleichen, ob die besprochenen Zeitmarken noch zu halten wären: Hat sich die eigene Situation verändert? Gelten noch die gleichen Prämissen wie am Tag des Gesprächs? Oder hat der/die Bewerbende mittlerweile andere Pläne und Optionen?
4. Schritt: Nachhaken
Besteht nach einer Prüfung der eigenen Position weiterhin Interesse an der Stelle und gab es nach mehreren Wochen keinerlei Reaktion seitens des anvisierten Arbeitsgebers, ist ein Nachhaken per E-Mail angebracht. Erfolgt erneut keine Antwort, kann noch eine zweite Nachfrage erfolgen. Wird auch dieses nicht positiv erwidert, sollten Bewerbende dies als eine abschlägige Antwort werten.
Acht Tipps für das (Vorab-)Job-Interview am Telefon
Im Lehrer/-innenberuf wird ein Job-Interview am Telefon oder via Skype nie das persönliche Vorstellungsgespräch ersetzen können. Zu sehr kommt es in der Schule auf den selbstsicheren Auftritt, Ausstrahlung und Souveränität an – Faktoren, die ein Telefonat nur eingeschränkt abfragen kann.
Um sich jedoch einen konkreteren Eindruck zu verschaffen, der die bereits vorliegenden Bewerbungsunterlagen ergänzt, greifen Schulen durchaus zum Telefon oder nutzen Skype, um in einem ersten Gespräch auszuloten, ob die Chemie grundsätzlich stimmt. Darauf sollten Bewerberinnen und Bewerber vorbereitet sein. Folgende acht Tipps helfen beim souveränen Auftritt am Telefon:
- Während des gesamten Gesprächsverlaufs Zuversicht und eine positive Grundhaltung ausstrahlen und deutlich sowie mit fester Stimme sprechen. Beim Skype-Interview ggf. wie zum Bewerbungsgespräch gekleidet erscheinen.
- Sich und seine Vita kennen, um auf Fragen antworten zu können. D.h. auch Kopien der versendeten Bewerbung (inkl. Versendedatum), insbesondere den Lebenslauf, bereithalten, denn möglicherweise nimmt die Schule Bezug darauf oder stellt Rückfragen.
- Nebengeräusche abstellen, Musik/Fernseher und Handy (!) lautlos schalten, nötigenfalls in ein ruhige(re)s Zimmer wechseln und darauf achten, dass während des Gesprächs niemand hereinplatzt. Also alle Mitbewohner informieren, dass man nicht gestört werden möchte.
- Sich auf den Gesprächspartner vorbereiten, also sich die Website der Schule anschauen und das Wesentliche zum Schulprofil vorab notieren.
- Möglichst eigene Fragen bereithalten, wenn diese wirklich relevant sind. Ein Telefonat ist ein idealer Zeitpunkt, sich selbst ein genaueres Bild zu verschaffen. Zudem signalisieren Rückfragen, dass eine Beschäftigung mit dem potentiellen neuen Arbeitgeber stattgefunden hat.
- Sich im Klaren sein über eigene Möglichkeiten und Wünsche: möglicher Eintrittstermin, konkrete Gehaltsvorstellungen, gewünschten Arbeitsumgang, zu unterrichtende Klassenstufen etc. Details werden in der Regel zwar erst im persönlichen Gespräch erörtert, jedoch ist es taktisch gut, beim Telefonat schon etwaige Vorstellungen zu haben, falls das Gegenüber von den üblichen Gepflogenheiten abweicht.
- Freundlich und höflich, aber nicht zu eilfertig reagieren. Durch ein Telefonat wird noch nichts in Stein gemeißelt. Bei Unsicherheit nachfragen oder sich Bedenkzeit ausbitten.
- Sich zum Abschluss gerne nach den weiteren Schritten des Bewerbungsverfahrens erkundigen, ggf. Termine vereinbaren und sich für das Gespräch bedanken.