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Onboarding: strukturierter Einstieg in den neuen Job

Onboarding ist mehr als nur eine umfangreiche Einarbeitung. Es ist das Anwenden von arbeitgeberspezifischen, eigens implementierten Instrumenten zur schnellen Integration neuer Mitarbeiter*innen. Dabei ist Onboarding nicht nur eine einseitig von Arbeitgeberseite an die neue Arbeitskraft herangetragene Leistung, sondern umfasst auch dessen (Re)Aktion. Bereits in der Bewerbungsphase ist es sinnvoll, sich nach Onboarding-Maßnahmen zu erkundigen und sich der eigenen Bedürfnisse in puncto Einarbeitung bewusst zu sein.

Im Schuldienst gestaltet sich das Einbinden neuer Lehrkräfte als besonders anspruchsvoll. Denn zum einen ist eine explizite Einarbeitungsphase nicht immer vorgesehen, zum anderen offenbaren sich mögliche Fragen erst „im Ernstfall“ – also wenn die Lehrkraft bereits voll im Unterricht präsent sein muss. Vor allem bei der Aufnahme junger Lehrkräfte – möglicherweise nach dem Referendariat – oder bei Kolleg*innen mit Bundeslandwechsel – und erst recht bei Quereinsteiger*innen gibt es teils massives Einarbeitungspotenzial. Bewährt hat sich ein dreistufiges Onboarding.

1. Phase: Kurz vor dem ersten Arbeitstag

  • Gibt es einen Mentor für die Einarbeitung und ist der Kontakt hergestellt?
  • Wurden die Ansprechpartner*innen für einzelne Bereiche des schulischen Alltags (fachlich, organisatorisch, technisch etc.) mitgeteilt?
  • Ist ein Arbeitsplatz im Lehrerzimmer zugewiesen?
  • Wurde eine Info-Mappe der Schule mit Unterlagen wie Terminübersicht, Namensliste des Kollegiums inkl. Fächer und Zuständigkeiten, Raumplan der Schule, Telefonliste etc. übersandt?
  • Wurden Leitbild, Schulprofil und Schulprogramm überreicht und ggf. erläutert?
  • Ist das Kollegium informiert?
  • Wurden Schlüssel, Zugangskarten etc. überreicht?

2. Phase: In den ersten Arbeitstagen

  • Sind alle anstehenden Termine bekannt?
  • Ist ein Termin für eine erste Sitzung mit dem Mentor/der Mentorin festgelegt?
  • Funktionieren Online-Zugänge, Passwörter, Chipkarten etc.?

3. Phase: In den ersten Wochen

  • Ist der neue Kollege/die neue Kollegin mit den Örtlichkeiten vertraut?
  • Wurde eine Mitarbeit in Arbeitsgruppen bzw. spezialisierten Teams angebahnt?
  • Und ganz wichtig: Gibt es einen Termin für ein erstes Feedbackgespräch? Dieses sollte frühestens nach einem Monat, spätestens jedoch nach drei Monaten, also rechtzeitig vor dem Ende der gesetzlichen Probezeit erfolgen.

Die Probezeit meistern: Wissenswertes zum Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis

Im Gegensatz zu staatlichen Schulen sind private Schulträger, auch wenn sie gemeinnützig sind, ganz normale Arbeitgeber. Damit sind sie auch gebunden an arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Probezeit. In der Regel beträgt diese sechs Monate. In Ausnahmefällen – und dies auch nur bei Kandidaten mit Berufserfahrung – kann die Probezeit nach vorheriger Verhandlung verkürzt werden. Eine Verlängerung ist weniger üblich, jedoch mit Einverständnis des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin prinzipiell möglich.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit können beide Seiten – Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Liegt ein Tarifvertrag zugrunde, der längere Kündigungsfristen in der Probezeit vorgibt, so gelten diese. Daher: Bei Vertragsunterzeichnung prüfen, ob die normale gesetzliche oder eine abweichende Kündigungsfrist gilt.

Urlaub und Krankheit

Ein Urlaubsanspruch besteht rein rechtlich erst nach Ablauf der Probezeit. Angestelltenverhältnisse von Lehrkräften bilden hier aufgrund der vorgegebenen Ferienzeiten natürlich eine Ausnahme. Tritt während der Probezeit eine Krankheit ein, benötigt der/die Angestellte von Tag 1 an eine ärztliche Bescheinigung. Wichtig jedoch: Im Krankheitsfall während der Probezeit beginnt die Lohnfortzahlung erst in der fünften Woche der Krankschreibung.

Arbeitgeber-Feedback

Nach etwa zwei Monaten sollten Angestellte in Probezeit den Arbeitgeber um ein Feedbackgespräch bitten, sofern nicht ohnehin regelmäßige Feedbackrunden Teil der Schulkultur sind. In diesem gilt es zu besprechen, ob die bisherigen Leistungen den Vorstellungen des Arbeitgebers entsprechen oder ob es noch Verbesserungsbedarf gibt. Nicht immer sind solche Gespräche üblich, jedoch zeugt es von Engagement und Leistungsbereitschaft, sie anzufragen. Ist die Probezeit erfolgreich verlaufen, geht das Arbeitsverhältnis „auf Probe“ über in ein reguläres Arbeitsverhältnis mit den normalen gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsschutz.

Weitere Informationen

Bewerben an Privatschulen (Teil 4): Hintergrundwissen zur Personalentwicklung an Privatschulen

Im Gegensatz zu staatlichen Schulen sind Schulen in freier Trägerschaft Arbeitgeber mit der Verpflichtung, sich selbst um die Personalentwicklung zu kümmern. Gleichwohl sind Privatschulen nur teilweise vergleichbar mit „normalen“ Wirtschaftsunternehmen, denn auch wenn sie dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb unterstehen und Budgetverantwortung haben, stehen sie doch in einem besonderen Bezug zu den staatlichen bzw. landesspezifischen Vorgaben der Bildungsministerien. Damit bewegen sich Privatschulen in einem besonderen Spannungsfeld zwischen Autonomie und Gebundenheit.

 

Personalentwicklung ist Qualitätsentwicklung

Personellen Entwicklungsprozessen kommt gerade an Privatschulen eine besondere Bedeutung zu, denn noch mehr als in staatlichen Einrichtungen sind dort Lehrpersonen dazu aufgerufen, sich mitsamt ihrer gesamten Persönlichkeit in das Schulleben einzubringen. Dazu können besondere (außerschulische) Fertigkeiten ebenso gehören wie spezifische pädagogische Ansätze oder aber ethische und/oder religiöse Grundeinstellungen. Und mehr noch: Wie aktuelle Erkenntnisse der Bildungsforschung, beispielsweise die Hattie-Studie, zeigen, sind in erster Linie die Lehrkräfte für Lernerfolge der Schüler – und damit für ein entscheidendes Qualitätsmerkmal der Schule – verantwortlich. Um jedoch als Lehrkraft optimale Arbeit leisten zu können, ist eine intakte, gut organisierte Arbeitsumgebung zwingend notwendig. Folglich gibt es an Schulen einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Personal- und Qualitätsentwicklung.

 

Instrumente der Personalentwicklung

Wer sich in einem Bewerbungsverfahren für eine Stelle an einer Privatschule befindet (oder dies plant), sollte sich als Vorbereitung auf die Bewerbung einen Überblick über die Personalentwicklung an der jeweiligen Schule verschaffen. Auch im Vorstellungsgespräch zeugt es von Interesse und Kompetenz, in punkto Personalplanung konkrete Fragen zu stellen.

 

  • Eng zusammen mit der personellen Entwicklung einer Schule hängt die Schulentwicklungsplanung, der „Fahrplan“ für die nächsten Jahre: Welche Schülerzahlen sind zu erwarten? Will sich die Schule vergrößern? Ist eine Verlagerung/Vertiefung von Schwerpunkten vorgesehen? Und vor allem: Welche bildungspolitischen Entwicklungen erfordern personelle Konsequenzen (z.B. Ganztag, Inklusion)?

 

  • Eine weitere entscheidende Rolle spielt in der schulischen Personalentwicklung das Schulprogramm. Stehen strukturelle Veränderungen an, muss die Schule hierfür in punkto Personal rechtzeitig die Weichen stellen.

 

  • Auch die Fortbildungsplanung ist eng verknüpft mit personellen Fragen, sowohl inhaltlich („Welche Fortbildungsmaßnahmen sind nötig?“) als auch zeitlich („Wann muss welche Fortbildung abgeschlossen sein, um mit dem neu erworbenen Wissen arbeiten zu können?“).

 

Die Frage der Befristung

Eine Vielzahl der Anstellungen in Privatschulen beginnen zunächst als befristete Arbeitsverhältnisse – mit der Option, die Befristung in eine Entfristung umzuwandeln. Im Bewerbungsgespräch sollten Bewerberinnen und Bewerber das Thema Befristung offen ansprechen und sich nach den Aussichten für eine Entfristung erkundigen. Nicht zu vergessen: Ein Grund für befristete Arbeitsverhältnisse ist auf Arbeitgeberseite oft der Wunsch, dadurch eine „verlängerte Probezeit“ zu erlangen. Von einer solchen ausgedehnten Erprobungsphase profitieren nicht zuletzt auch beide Seiten.

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