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Termine 2022: Messen, Kongresse, Versammlungen für Lehrkräfte und Erzieher*innen (Stand: 14. Dezember 2021)

Welche wichtigen Großveranstaltungen im Bildungssektor finden 2022 statt? Welche Messen, Kongresse oder Versammlungen sind in Präsenz bzw. online geplant? Eine erste Übersicht (ohne Anspruch auf dauerhafte Gültigkeit).

Leipziger Buchmesse
Für Kinder und Jugendliche, aber auch Pädagog*innen gibt es auf der Leipziger Buchmesse ein vielseitiges Lesungsprogramm. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, auf der Leipziger Buchmesse an einem umfangreichen Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 17.–20. März 2022, Leipzig

Bildungsmesse Didacta
Gegliedert in die drei Bereiche Frühe Bildung, Schule und Qualifizierung bietet die didacta den bundesweit größten Einblick in Entwicklungen, Angebote und Medien im Bildungsbereich. Neben der Ausstellung gibt es ein umfassendes Veranstaltungsprogramm. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 22.–26. März 2022, Köln

Learntec
Die Learntec gilt als führende Fachmesse rund ums digitale Lernen. Sie ist gegliedert in die drei Fachbereiche Digitales Lernen in der Schule, Digitales Lernen in der Hochschule und Digitales Lernen im Beruf. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gilt das von der Messe Karlsruhe erarbeitete Hygienekonzept.
Termin: 31. Mai–02. Juni 2022, Karlsruhe

Creativa Dortmund
Die größte Kreativmesse Europas wartet mit einer Ausstellung aller erdenklicher Bastel-, Mal-, Zeichen-, Werk- und Gestaltungsutensilien auf. Für Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher gibt es zudem zahlreiche Workshops und Vorträge. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein Hygienekonzept.
Termin: 16.–20. März 2022, Dortmund

Konferenz Bildung Digitalisierung 2022
Die zweitägige Konferenz bezeichnet sich selbst als die „Leitkonferenz für gute Schule in der digitalen Welt“ und wird veranstaltet vom Forum Bildung Digitalisierung. Sie ermöglicht fachlichen Austausch und Vernetzung der Akteure im Bereich Digitalisierung und schulische Bildung.
Termin: 16./17. November 2022, Berlin

Deutscher Schulleiterkongress 2022
Die nach eigener Aussage „größte Fachveranstaltung für Schulleitungen im gesamten deutschsprachigen Raum“ bietet Workshops, Vorträge von über 120 Top-Speakern, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und eine Ausstellung zu Produkten und Trends. Der Kongress findet in Präsenz statt. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 10.–12. November 2022, Düsseldorf

Termine 2020: Messen, Kongresse, Versammlungen für Lehrerinnen und Lehrer

Welche überregional relevanten Termine sollten sich Lehrkräfte, Referendare und schulische Führungskräfte für 2020 im Kalender vormerken?

Fachgespräch Digitalisierung an Schulen: Das Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation führt aktuell eine Bestandsaufnahme zum Thema „Digitalisierung an Schulen“ durch. Recherchiert werden Tools zur Lernverlaufsdiagnostik und zum digitalen Klassenbuch, aber auch Ausstattung und Initiativen der einzelnen Bundesländer. Die Ergebnisse der Recherche werden in diesem Fachgespräch erörtert, das in Kooperation mit dem Forum Bildung Digitalisierung stattfindet. Termin: 14./15. Januar 2020 in Frankfurt am Main

Learntec Karlsruhe: Gegliedert in die Bereiche Schule, Hochschule und Beruf hat sich die Learntec zur führenden Messe für technologiegestütztes Lernen entwickelt. Präsentiert werden unter anderem digitale Lösungen wie E-Learning, Mobile Learning, Lern-Nuggets, Gamification oder Virtual Reality. Die Messe richtet sich an Lehrkräfte, Schulleitungen sowie alle rund ums Schulwesen Tätigen. Termin: 28. – 30. Januar 2020 in Karlsruhe

Bildungsmesse Didacta: Rund 800 Aussteller aus etwa 40 Ländern werden Ende März zur weltweit größten Messe rund um Schule und Bildung erwartet. Die Expo findet jährlich statt, abwechselnd in den Städten Hannover, Köln und Stuttgart. Gegliedert ist sie in die Ausstellungsbereiche Frühe Bildung, Schule/Hochschule, Berufliche Bildung/Qualifizierung und Didacta Digital. Zudem gibt es rund 1.500 Vortragsangebote. Termin: 24. – 28. März 2020 in Stuttgart

Creativa Dortmund: Die Creativa gilt als „Europas größte Messe für kreatives Gestalten“ und wartet mit einer Ausstellung aller erdenklicher Bastel-, Mal-, Zeichen-, Werk- und Gestaltungsutensilien auf. Für Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher gibt es zahlreiche Workshops und Vorträge. Schulklassen können sich auf den eigens eingerichteten Aktionsflächen im kreativen Gestalten ausprobieren. Termin: 18. – 22. März 2020 in Dortmund

Deutscher Schulleiterkongress: Die nach eigener Aussage „größte Fachveranstaltung für Schulleitungen im gesamten deutschsprachigen Raum“ bietet schulischen Führungskräften Workshops, Vorträge von Top-Speakern, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und eine Ausstellung zu Produkten und Trends. Der Kongress richtet sich auch an den Lehrkraft-Nachwuchs sowie an diejenigen Lehrkräfte, die eine Führungsposition ansteuern möchten. Termin: 19. – 21. März 2020 in Düsseldorf

Fokus Bildung auf der Leipziger Buchmesse: Der Programmbereich Fokus Bildung der Leipziger Buchmesse richtet sich speziell an Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher. Neben einer Ausstellung von Lehr- und Lernmedien gilt ein Schwerpunkt der Veranstaltung den Themen Vorlesen und Leseförderung. Für pädagogische Fachkräfte gibt es zahlreiche Sonderveranstaltungen. Termin: 12. – 15. März 2020 in Leipzig

Forum Bildung Digitalisierung 2020: Der zweitägige Kongress wird veranstaltet vom Forum Bildung Digitalisierung. Eine der zentralen Fragen der Veranstaltung lautet: Wie kann Schule auf eine zunehmend digitalisierte Welt vorbereiten? Dabei werden sowohl Beispiele aufgezeigt als auch Visionen für die Zukunft eruiert. Termin: 19./20. November 2020 in Berlin

Lehrer-Fortbildungen (Teil 2): Private Anbieter

Die Frage der Bildungsqualität ist ein „heißes Eisen“. Gerade auch aus diesem Grund wünschen sich die meisten Lehrerinnen und Lehrer eine konstante Fort- und Weiterbildung – und zwar sowohl fachlich, pädagogisch, didaktisch-methodisch als auch persönlichkeitsbezogen. Dabei ist die Palette der Fortbildungs-Anbieter unüberschaubar groß und Lehrkräfte sollten Aufwand und Nutzen genau abwägen. Zudem gilt es, zu prüfen, ob etwa bei privaten Anbietern nicht primär kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen.

Tipp daher: Den eigenen Bildungsbedarf so konkret wie möglich formulieren, das Vorhaben mit der Schulleitung besprechen und dann Anbieter vergleichen. Wer tiefer ins Thema einsteigen möchte, findet hilfreiche Informationen in der Studie „Gebrauchsanweisung fürs lebenslange Lernen“
Weiterführende Informationen zum Thema Lehrer-Fortbildung erteilt auch der länderübergreifend arbeitende Deutsche Verein zur Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung e.V.

 

Private bzw. kommunale (= nichtstaatliche) Fortbildungsanbieter (Auswahl)
Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
Comenius Institut – Evangelische Arbeitsstätte für Erziehungswissenschaft e.V.
Deutsche Olympische Akademie
Erziehungswissenschaftliches Fort- und Weiterbildungsinstitut der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz (EFWI)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Goethe Institut – Fortbildungsangebot für Deutschlehrende
ILF Mainz
ILF Saarbrücken
Institut für Lehrerfortbildung Mülheim
Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)
School Education Gateway
Verband Bildung und Erziehung (VBE)
Verband Bildungsmedien

 

Steuertipps für Lehrkräfte

Ob Lehr- bzw. Fachbücher, Büromaterialien, Kopierkosten oder sonstige Utensilien: Gerade Lehrkräfte müssen für die sachgemäße Vor- und Nachbereitung ihres Unterrichts immer wieder Ausgaben tätigen. Diese sogenannten „berufsbedingten Aufwendungen“ werden im Falle von Lehrerinnen und Lehrern zu einem großen Teil als ebensolche anerkannt und können zu deutlichen Steuersenkungen führen. Wichtig ist stets: Der Bezug zur beruflichen Verwendung muss klar erkennbar sein.

Fachliteratur: Klar berufsbezogen – und damit steuerlich relevant – sind im Unterricht verwendete Lektüren. Auch pädagogische oder andere Fachzeitschriften, die zur persönlichen beruflichen Weiterbildung dienen, gelten als Fachliteratur. Wichtig: Kaufbelege von Büchern müssen den vollen Titel enthalten. Die Angabe „Fachbuch“ auf der Quittung genügt nicht.

Büromaterialien und Arbeitsmittel: Hierzu gehören sämtliche Schreibutensilien, Druckerpapier, Hefter und Ordner, Druckerpatronen, Kopierkarten, Taschenrechner, beruflich genutzter PC/Laptop/Tablet sowie Aktentaschen bzw. Schultaschen. Kommunikationsaufwendungen wie etwa Telefonkosten können zum Teil (meist pauschal 20 Euro) abgesetzt werden.

Arbeitszimmer und Einrichtung: Sofern das häusliche Arbeitszimmer in die Wohnung eingebunden ist und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, ist es steuerlich absetzbar. Detaillierte Infos im Beitrag „So setzen Lehrkräfte das heimische Arbeitszimmer steuerlich ab“.

Fahrtkosten: Für Fahrten zwischen Wohnort und Schule können pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent Fahrtkosten geltend gemacht werden. Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel können – falls diese höher sind – die tatsächlichen Fahrtkosten abgesetzt werden. Hierfür müssen jedoch die entsprechenden Belege (= Fahrkarten) vorgelegt werden.

Fortbildungen und Beiträge: Sowohl die Kosten der Maßnahme an sich, als auch Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die Maßnahme muss der Lehrtätigkeit dienen (beispielsweise Schulung zu pädagogischen Methoden oder Technikneuerungen). Auch Mitgliedsbeiträge, etwa zu Berufsverbänden, sind steuerlich relevant.

 

Messen, Kongresse, Versammlungen: Wichtige Termine für Lehrerinnen und Lehrer 2017

Ob Fortbildungsmaßnahme, Spezialisierung, Qualifizierung oder Erfahrungsaustausch: Welche überregional bedeutenden Termine können oder sollten sich Lehrkräfte, Referendare und schulische Führungskräfte für 2017 im Kalender vormerken?

 

Learntec Karlsruhe: E-Learning und Lernen mit IT sind die Kernthemen der Karlsruher Messe. Darüber hinaus werden hier auch Themen wie Datensicherheit, digitale Lehrmaterialien und schulische Netzwerke visualisiert. Für Lehrkräfte sowie alle anderen schulischen Akteure gibt es eine eigene Sonderschau, das Forum school@learntec.

Termin: 24. – 26. Januar 2017 in Karlsruhe

 

Didacta: Die Bildungsmesse didacta ist die weltweit größte Ausstellung in Sachen Schule und Bildung. Sie findet alljährlich Ende Februar statt, abwechselnd in den Städten Hannover, Köln und Stuttgart. Gegliedert ist die Messe in die Ausstellungsbereiche Frühe Bildung, Schule/Hochschule, Berufliche Bildung/Qualifizierung und Bildung und Technologie.

Termin: 14. – 18. Februar 2017 in Stuttgart

 

Bildungsmedien-Kongress: Der Kongress, veranstaltet vom Verband Bildungsmedien e.V., informiert Lehrkräfte, Bildungsträger und schulische Führungskräfte auf kompakte Weise über Trends in Sachen Bildungsmedienentwicklung. Neben Vorträgen und Workshops gibt es eine umfassende Ausstellung. Motto 2017: „Unterricht in der digitalen Welt“.

Termin: 11. März 2017 in Köln

 

Deutscher Schulleiterkongress: Der alljährlich im Düsseldorfer Kongresszentrum stattfindende DSLK hat sich als wichtiges Forum für Schulleitungen und schulische Führungskräfte etabliert. Geboten werden Vorträge, Workshops und Praxisforen sowie eine Ausstellung.

Termin: 23. – 24. März 2017 in Düsseldorf

 

Deutscher Lehrertag: Auf dem Deutschen Lehrertag treffen sich Lehrkräfte zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung. Die Tagung findet im Rahmen der Leipziger Buchmesse statt. Veranstalter sind der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sowie der Verband Bildungsmedien e.V. Auf dem Programm des Deutschen Lehrertags stehen Vorträge zu aktuellen Themen der Schul- und Bildungspolitik sowie praxisbezogene Workshops.

Termin: 23. März 2017 in Leipzig

 

fraMediale: Die Medienmesse und Fachtagung fraMediale findet alle anderthalb Jahre an der Frankfurt University of Applied Sciences statt. Sie versteht sich als Brücke zwischen medienpädagogischer Forschung und der Medienbildungspraxis in Schulen und Hochschulen. Ihr Ziel ist die sinnvolle und lernförderliche Integration digitaler Medien in Bildungseinrichtungen.

Termin: 29. März 2017 in Frankfurt am Main

 

Online Educa: Die Online Educa Berlin bezeichnet sich selbst als internationale Konferenz für technologisch gestützte Aus- und Weiterbildung. Sie gilt als weltweit größtes Event für E-Learning und -Training.

Termin: 6. – 8. Dezember 2017 in Berlin

 

So setzen Lehrkräfte das heimische Arbeitszimmer steuerlich ab

Die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers im eigenen Zuhause ist ein Zankapfel im deutschen Steuerrecht. Eine Grundsatzentscheidung (Az.: GrS 1/14) des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.1.2016 soll nun Klarheit verschaffen – auch für das heimische Büro von Lehrkräften. Im Wesentlichen teilt der BFH Arbeitnehmergruppen in punkto Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in drei Gruppen ein:

  1. Arbeitnehmer, die komplett von zu Hause aus arbeiten und im häuslichen Arbeitszimmer ihren Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit haben. Diese Arbeitnehmer können alle Kosten für das Arbeitszimmer komplett absetzen. Hierunter fallen Berufsgruppen wie Journalisten, Redakteure, Schriftsteller, Steuerberater, Künstler.
  2. Arbeitnehmer, die nur einzelne Tätigkeiten ihrer Berufstätigkeit von zu Hause aus erledigen, da sie sich beim Arbeitgeber entweder einen Arbeitsplatz mit einem Kollegen oder einer Kollegin teilen, oder da ihnen in einem bestimmten Bereich ihres Berufs kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Arbeitnehmer, auf die diese Arbeitsbedingungen zutreffen, wie zum Beispiel Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Dozenten, können maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen.
  3. Wird das häusliche Arbeitszimmer sowohl beruflich als auch privat genutzt, sind keine Kosten absetzbar.

Was ist neu?

Mit dem Grundsatzurteil stellte der BFH vor allem eine bislang strittige Frage klar: Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Nicht absetzbar sind beispielsweise Durchgangszimmer oder abgeteilte Arbeitsecken in einem anderen Zimmer der Wohnung. Folglich sollten im Arbeitszimmer auch kein Gästebett, kein Fernseher oder Kühlschrank stehen. Wohn-Accessoires wie Blumen, Bilder oder eine bequeme Sitzgelegenheit sind erlaubt.

 

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Miete und Nebenkosten (anteilig)
  • Reinigungskosten
  • Ausstattung (z.B. Schreibtisch, Stuhl, Regale, Bücherschrank)
  • Renovierung
  • Abschreibungen, Betriebskosten
  • Hausratversicherung (anteilig)
  • Umzugskosten

Wichtig: Der absetzbare Betrag von 1.250 Euro ist keine Pauschale, sondern ein Höchstbetrag. In der Steuererklärung dürfen nur die tatsächlichen jährlichen Arbeitszimmerkosten angegeben werden, auch wenn sie unter 1.250 Euro liegen.

 

Statusfeststellungsverfahren für Honorarkräfte an Privatschulen

Generell ermittelt ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren, ob eine erwerbstätige Person, deren Art der Erwerbstätigkeit nicht genau klassifiziert werden kann, selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Des Weiteren wird daraus gefolgert, ob aufgrund der Beschäftigungsart Sozialversicherungspflicht besteht und ob dadurch Beitrags(nach)forderungen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung existieren. Durchgeführt wird die Statusfeststellung von der Deutschen Rentenversicherung mithilfe eines Statusfeststellungsantrags.

 

Warum eine Statusprüfung?

Wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und einen Antrag auf Leistung an die Sozialversicherungsträger stellt (z.B. Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente), kommt es nicht selten vor, dass diese ihre Leistungen verweigern, da sie der Meinung sind, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt bzw. vorlag.

 

Statusabgrenzung bei Lehrkräften

Für Lehrkräfte gibt es mehrere mögliche Arten der Beschäftigung. Neben einem regulären Anstellungsverhältnis existieren befristete Verträge als auch Beschäftigungen auf Honorarbasis.

 

Kriterien zur Abgrenzung der Beschäftigungsarten

Merkmale, die für die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Kontrolle bzw. Einflussnahme durch den Schulträger auf Unterrichtsinhalte und -gestaltung
  • Durchführung von Klassenarbeiten und anderen Leistungsüberprüfungen
  • Recht des Schulträgers, die Lehrkraft zu außerunterrichtlichen Arbeiten (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Abhalten von Sprechstunden, Pausenaufsicht) zu verpflichten
  • Verbindliche und für einen längeren Zeitraum festgelegte Stundenpläne
  • Urlaubszeiten bzw. freie Tage sind an die Schulferien gebunden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, eigene Verhinderungen der Schulleitung zu melden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, ausgefallene Lehrkräfte zu vertreten
  • Arbeitsplatz im Lehrerzimmer unterscheidet sich nicht von dem der anderen angestellten Lehrkräfte

Merkmale, die gegen die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Der Unterricht zielt nicht auf die Erlangung eines bestimmten Abschlusses bzw. einer konkreten Bildungsreife ab.
  • Bei der Unterrichtserteilung müssen weder Gesetze, noch Verordnungen oder sonstige staatliche Vorschriften beachtet werden.
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen regeln nicht im Einzelnen die Unterrichtsinhalte.
  • Die Lehrkraft unterliegt keiner Weisung hinsichtlich Methodik oder Didaktik.
  • Es besteht keine Pflicht zu Leistungskontrollen, wie etwa Klassenarbeiten oder Tests.
  • Die Lehrkraft übernimmt keine Erziehungsaufgaben.
  • Die Lehrkraft kann nicht zum Abhalten von Vertretungsstunden herangezogen werden.
  • Die Teilnahme der Lehrkraft an Konferenzen erfolgt gegen Zahlung eines zusätzlichen Honorars.

 

Konsequenzen bei Beschäftigung unter „falschem“ Status

Wird eine Lehrkraft an einer Lehranstalt als Honorarkraft geführt, obwohl per o.a. Definitionen ein Anstellungsverhältnis vorliegt, hat die Schule bzw. die Lehranstalt die entsprechenden Konsequenzen zu tragen:

Im Falle eines (auch stillschweigend gegründeten) Arbeitsverhältnisses

  • greift das Arbeitsrecht mit all seinen Schutzgesetzen (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
  • sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

 

Bewerben an Privatschulen: Das Vorstellungsgespräch (Teil 3)

Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist die erste große Hürde im Bewerbungsverfahren an einer privaten Schule genommen. Nun gilt es, sich bestmöglich auf das Job-Interview vorzubereiten. Im Gegensatz zur Bewerbung bei einer staatlichen Schule bedeutet die Bewerbung bei einer privaten Schule, sich bei einem (auch) wirtschaftlich denkenden Arbeitgeber vorzustellen. Zwar spielen auch dort Fächerkombination und Notendurchschnitt bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber eine Rolle, jedoch haben andere Faktoren mitunter mehr Gewicht. Dazu zählen neben der Aussagekraft der Bewerbungsunterlagen beispielsweise die konkreten Kompetenzen, die Berufserfahrung, die pädagogischen Grundeinstellungen sowie das Auftreten im persönlichen Gespräch. Ein Vorstellungsgespräch bei einer Schule in freier Trägerschaft ist somit schärfer auf die Persönlichkeit der sich bewerbenden Person fokussiert und darauf, ob diese zur Schule passt oder nicht.

 

Ablauf und Reihenfolge

Je nachdem wo und wie breit gestreut eine Schule die Stelle ausschreibt, ist davon auszugehen, dass sie mehrere Bewerbungen erhält und diese systematisch auswertet. Wer zu einem Gespräch eingeladen wird, hat grundsätzlich schon einmal das Interesse des Arbeitgebers geweckt. Verläuft das Gespräch zur beidseitigen Zufriedenheit, wird entweder ein weiteres Gespräch anberaumt, oder aber eine Hospitation vereinbart. Bietet die Schule zunächst keine Hospitation an, sollten Bewerber dennoch danach fragen. Denn nur so erhalten sie die Chance, den Alltag in der Schule kennenzulernen.

 

Grundsätzlich gilt: Viel stärker als staatliche Schulen identifizieren sich Schulen in freier Trägerschaft mit ihrem Profil – sei es pädagogischer, inhaltlicher oder aber konfessioneller Art. Bewerber sollten sich daher sehr gut über das Profil informieren und schon im Vorhinein abwägen, ob sie tatsächlich zu diesem passen. In jedem Fall wird das Schulprofil auch im Vorstellungsgespräch eine große Rolle spielen.

Da Bewerbungsverfahren an Schulen in freier Trägerschaft – anders als an öffentlichen Schulen – keinen strengen Reglementierungen unterworfen sind, lässt sich der Verlauf eines Vorstellungsgesprächs nicht im Detail vorhersagen. Bewerber können sich daher an allgemeinen Empfehlungen für Vorstellungsgespräche orientieren. Hierfür ist es sinnvoll, einen Katalog potenzieller Fragen zusammenzustellen und für sich selbst zu beantworten:

 

Fragen zu Motivation und Beweggründen

Warum haben Sie sich auf diese Stelle beworben?

Warum möchten Sie an einer Privatschule tätig werden?

Was erwarten Sie von Kolleginnen und Kollegen bzw. von der Schulleitung?

Was waren Ihre Beweggründe für die Wahl des Lehrerberufs?

Welche Bestandteile unseres Schulprogramms/pädagogischen Konzepts sprechen Sie an? Welche nicht?

Wie haben Sie sich über unsere Schule informiert?

 

Fachliche Fragen

Was waren die Schwerpunkte Ihrer bisherigen Arbeit?

Was war in beruflicher Hinsicht Ihr größter Erfolg bzw. Misserfolg?

Wie beziehen Sie Eltern in die Unterrichtsarbeit und in das Schulgeschehen ein?

Wie reagieren Sie auf regelmäßig störende Schülerinnen und Schüler?

Wie gehen Sie mit sich prügelnden oder verbal attackierenden Schülerinnen und Schülern um?

Wie sieht für Sie die optimale Förderung für ausländische Mitschüler aus?

Wie können Sie mit Vertretern anderer Fächer kooperieren?

Welche Unterrichtsformen bevorzugen Sie?

Durch welche AGs oder außerschulische Aktivitäten könnten Sie unsere Schule bereichern?

Wie stellen Sie eine funktionierende Kommunikation mit den Eltern her?

 

Fragen zur persönlichen Einstellung

Wie würden Sie sich als Lehrer/-in charakterisieren?

Welche Persönlichkeitsmerkmale einer Lehrperson sind Ihrer Ansicht nach besonders wichtig?

Wie gehen Sie mit Kritik um?

Worauf legen Sie in Ihrer Funktion als Erzieher/-in besonders wert?

Wie reagieren Sie auf Mobbing-Situationen?

Wie stehen Sie zu Lehrerfortbildungen? An welcher Maßnahme würden Sie gerne teilnehmen?

 

Auch Wünsche und Forderungen artikulieren

Ein Vorstellungsgespräch an einer privaten Schule ist kein einseitiges „Unter-die-Lupe-nehmen“. Auch Bewerber können (und sollten!) in einem Gespräch ihre Wünsche und Forderungen klar äußern. Neben der Thematisierung des Gehalts sollte beispielsweise auch über Urlaubstage, eventuelle Sondervergütungen, Aufstiegsmöglichkeiten, die Ausstattung des Fachbereiches oder aber die Arbeitsplätze im Schulgebäude gesprochen werden. Sehr wahrscheinlich werden einige dieser Punkte bereits in der Stellenausschreibung erwähnt. Nehmen Sie diese Angaben dann als Grundlage und wägen Sie vor dem Gespräch ab, über welche Punkte Sie mit der Schule noch verhandeln möchten.

Bewerben an Privatschulen: Vorbereiten und Informieren (Teil 1)

Anschreiben, Lebenslauf, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse sind obligatorische Bestandteile einer Bewerbung. Doch bis diese optimal verfasst, gestaltet und auf den potenziellen Arbeitgeber in spe zugeschnitten sind, bedarf es einiger vorbereitender Schritte und Entscheidungen. Dazu gehört neben einem exakten Interpretieren der Stellenausschreibung vor allem auch die Informationsbeschaffung über die potenzielle Arbeitsstätte.

 

Voraussetzungen für die Arbeit an Privatschulen

Generell gilt: Lehrkräfte können sich an Schulen in freier Trägerschaft bewerben, wenn sie über eine fachliche und pädagogische Eignung verfügen. Eine volle staatliche Lehrerausbildung ist nicht verpflichtend, jedoch gern gesehen. Denn nach Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes darf die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte an Privatschulen nicht hinter denen an öffentlichen Schulen zurückstehen. Je nach Art der Schule in freier Trägerschaft benötigen potenzielle Lehrkräfte jedoch bestimmte Zusatzausbildungen, wie beispielsweise eine Waldorflehrer-Ausbildung. Daher ist es in einem ersten Schritt unerlässlich, sich genau über die Anforderungen der Schule zu informieren.

 

Die Stellenausschreibung

Entscheidende Informationen über die Anforderungen an potenzielle Bewerber sollte zunächst bereits die Stellenausschreibung enthalten. Diese ist daher genau zu lesen und mit den eigenen Qualifikationen abzugleichen. Umgekehrt müssen auch die vom potenziellen Arbeitgeber genannten Angebote kritisch hinterfragt werden: „Ist es wirklich das, was ich suche und leisten kann?“

 

Informieren über den möglichen Arbeitgeber

Selbstverständlich gehört zur Vorbereitung einer Bewerbung das Studieren der Homepage der entsprechenden Schule. Ist die Schule in einem Verband oder einer Trägervereinigung organisiert, sollten Bewerber auch deren Websites intensiv betrachten und sich innerhalb des pädagogischen Konzepts selbst „verorten“: „Welche Bestandteile des Konzeptes passen besonders/gar nicht zu mir?“ und „Verfüge ich in dieser speziellen pädagogischen Richtung schon über Erfahrungen?“ Sehr wertvoll sind, sofern verfügbar, auch Meinungen und Erfahrungen Dritter.

 

Allgemeine Informationen über Vorteile und Eigenschaften von Privatschulen gibt auch der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP). Da gerade Schulen in freier Trägerschaft über ein fundiertes Schulprogramm verfügen und oft bestens vernetzt sind, ist es ratsam, sich auch über die Region und eventuelle Kooperationen zu informieren. Wichtig: Wie alle Arbeitgeber möchten auch Schulen gerne hören, warum man gerade bei ihnen arbeiten möchte. Es ist daher wichtig, hierfür Argumente zu finden. Und nicht zuletzt: Spätestens beim Vorstellungsgespräch wird das Thema Gehalt thematisiert werden. Es kann nur von Vorteil sein, sich hiermit bereits in der Bewerbungsphase auseinanderzusetzen.

 

Das Telefonat vorab

Eine Möglichkeit, sich zusätzlich vorzubereiten bzw. sich bei dem potenziellen Arbeitgeber bereits „einen Namen zu machen“, ist ein Telefonat vorab. Ziel eines solchen Gespräches ist, etwas zu erfahren, das man als Bewerber im späteren Anschreiben verwerten kann, z. B. indem man über ein Telefonat den konkreten Ansprechpartner herausfindet, oder erfährt, worauf dieser in punkto Qualifikation besonderen Wert legt. Gelingt dies, hebt man sich als Bewerber in jedem Fall positiv von Mitbewerbern ab.

Privatschulen vs staatliche Schulen: Wo liegen die Vorteile?

Privatschulen erfreuen sich bundesweit zunehmender Beliebtheit. So gab es im Schuljahr 2012/13 insgesamt 5.651 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland. Dies ist laut Statistischem Bundesamt eine Steigerung von 74,8 % im Vergleich zum Schuljahr 1992/93. Der Anteil der Privatschulen an allen Schulen beträgt somit aktuell 11,1 %. Bundesweit besuchte 2012 jeder elfte Schüler eine Privatschule. Der starke Zulauf liegt in verschiedenen Qualitätsmerkmalen begründet:

 

Hohes Innovationspotenzial: Viele Privatschulen – insbesondere diejenigen mit reformpädagogischem Ansatz  – galten in der Bildungswelt lange als Exoten. In den letzten Jahren jedoch haben manche von Privatschulen erdachte Konzepte sogar Einzug in das staatliche Schulwesen gehalten. Hierzu gehören beispielsweise die Ganztagsschule oder Unterrichtsformen wir Frei- und Projektarbeit. Auch weitere originär von Privatschulen stammende Ideen, wie etwa die Abschaffung des Sitzenbleibens und der Verzicht auf Noten, werden mittlerweile öffentlich diskutiert.

 

Hohe Identifikation mit der Schule: Privatschulen zeichnen sich durch ausgefeilte Profile und Schulprogramme aus, die teils auch über den Unterricht hinausgehen. Dies führt aufseiten der Schülerinnen und Schüler zu einem hohen Maß an Identifikation mit der Schule. Überdies binden die meisten Privatschulen Eltern stärker mit ins Schulgeschehen ein und erleichtern so auch die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten.

 

Größere Gestaltungsfreiheit: Sowohl die Schulen selbst, als auch die Lehrkräfte an Privatschulen haben mehr Freiräume. Zwar sind auch Schulen in freier Trägerschaft an den Lehrplan gebunden, doch dient er ihnen eher als ein roter Faden. Denn in den Methoden, die letztlich zum Schulabschluss führen, sind Schulen in freier Trägerschaft im Vergleich zu staatlichen Schulen frei.

 

Fokus auf Persönlichkeitsentwicklung: Viele Privatschulen (z.B. Waldorfschulen, Montessori-Schulen, Jenaplan-Schulen) erachten die Entfaltung der Persönlichkeit als ebenso wichtig wie das Erlangen von Wissen und kognitiven Fähigkeiten.Diese Wertschätzung der Persönlichkeit stellt einen Gegenentwurf zu den primär auf Leistung ausgerichteten staatlichen Schulen dar, den immer mehr Eltern als wohltuend und angemessen empfinden.

 

Individuelles Lernen: Je nach pädagogischer Ausrichtung der Privatschule ist die individuelle Förderung jeder Schülerin bzw. jedes Schülers eines der Hauptanliegen des Lehrkonzepts. Dies gilt beispielsweise für Montessori-Schulen. Auf Schülerinnen und Schüler, die an staatlichen Schulen schlechte Leistungen erbringen, kann an Privatschulen ganz anders eingegangen werden – ohne stigmatisierende Förderbedarf-Attestierung. Umgekehrt haben auch Hochbegabte durch den individuellen Zugang an Privatschulen beste Entfaltungsmöglichkeiten, wenn sie nicht gar dezidierte Hochbegabtenschulen in freier Trägerschaft besuchen.

 

Entfaltungsmöglichkeiten für Lehrkräfte: Gerade junge, hochmotivierte Lehrkräfte mit starkem Verwirklichungsdrang scheitern an staatlichen Schulen oft an starren Verordnungen. Privatschulen hingegen lassen Lehrkräften mehr Möglichkeiten zur Umsetzung von Ideen und Überzeugungen oder aber von ethischen oder theologischen Überzeugungen. Dieses höhere Maß an Gestaltungsfreiheit sorgt für Zufriedenheit im Beruf.

 

Angenehmes Arbeitsklima: Nicht nur in pädagogischer, auch in organisatorischer Hinsicht bieten Privatschulen für Lehrkräfte gute Arbeitsbedingungen. So verfügen die Schulen meist über einen guten bis sehr guten Personalschlüssel, sowohl des Lehrerkollegiums, als auch des Verwaltungs- und Betreuungspersonals sowie externer Fachkräfte, wie etwa Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen etc. Dies entlastet Lehrkräfte spürbar.

 

Eine Übersicht über verschiedene Arten von Privatschulen bzw. unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte finden Sie hier.

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