Artikel-Schlagworte: „Lehrkraft“

Die Stimme: eines der wichtigsten Arbeitswerkzeuge in Lehrberufen

Eine der größten täglichen Belastungen für Lehrkräfte ist der hohe Lärmpegel im Klassenraum. Denn je mehr Lärm vorherrscht, desto mehr Kraft ist nötig, diesen mithilfe der Stimme zu regulieren bzw. einzudämmen. Dies geht zulasten der eigenen Ressourcen und schließlich der eigenen Gesundheit.

Ein Weg, die Stimme schonend einzusetzen, ist die Anwendung der richtigen Sprechtechnik. Dies beinhaltet unter anderem das Vermeiden von Atemfehlleistungen, zu hoher oder geringer Sprechspannung, Rückverlagerungen oder Nuscheln. Viele Lehrkräfte sprechen zudem zu laut oder zu hoch oder versuchen, die Schülerinnen zu übertönen, wenn der Lärmpegel steigt. Lehrkräfte, die an sich selbst stimmliche Schwächen bemerken, können sich beispielsweise von Stimmtherapeutinnen/-coaches oder professionellen Gesangstherapeut*innen trainieren lassen. Einen Überblick gibt die Suchfunktion auf den Seiten des Deutschen Bundesverbands für Logopädie e.V.

Die eigene Stimme evaluieren

Eine Methode, die Leistungsfähigkeit der eigenen Stimme einzuschätzen, ist die Ermittlung des sogenannten Voice Handicap Index (VHI). Dieser evaluiert auf einer vierstufigen Skala den Schweregrad einer potenziellen Stimmstörung und das Handicap des/der Betroffenen. Ermittelt wird der VHI per Fragebogen. Jedoch ist es unbedingt ratsam, ernsthafte stimmliche Probleme medizinisch abklären zu lassen, etwa von Hals-Nasen-Ohren-Ärztinnen oder Stimmärztinnen (Phoniater*innen).

Tipps zum schonenden Umgang mit der Stimme

  • Lärm im Klassenraum nicht zwangsläufig mit stimmlicher Kraft begegnen, sondern nonverbale Signale zum „Runterkühlen“ einführen. Beruhigende, möglichst vorab als verbindlich eingeführte Gesten können hier helfen, mitunter auch längeres Schweigen vonseiten der Lehrkraft. Oder diese stellt sich demonstrativ in die Nähe im Unterricht besonders lauter Schüler*innen, die dann in der Regel schnell merken, was Sache ist.
  • Bei der Unterrichtsplanung auch Ruhephasen einkalkulieren, in denen die Stimme Zeit zum Regenerieren hat.
  • Vor Beginn eines Unterrichtstages (beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit) „einsprechen“. Das lässt die Stimme warmlaufen und vermeidet den stimmlichen „Kaltstart“.
  • Aneignen von gezielten Atem- und Sprechtechniken, ggf. mit professioneller Hilfe von Sprachtherapeut*innen.
  • Die Stimmlage generell nicht zu hoch ansetzen.
  • Deutlich und klar artikuliert sprechen. Schnelles, undeutliches Sprechen führt zu erhöhter Stimmbelastung.
  • Den Klassenraum regelmäßig lüften.
  • Regelmäßig und ausreichend trinken. Doch Vorsicht: Kaffee und Schwarzer Tee trocknen aus, Milch kann verschleimen.
  • Nach Möglichkeit die Umgebungsgeräusche auf ein Minimum reduzieren.

Termine 2022: Messen, Kongresse, Versammlungen für Lehrkräfte und Erzieher*innen (Stand: 14. Dezember 2021)

Welche wichtigen Großveranstaltungen im Bildungssektor finden 2022 statt? Welche Messen, Kongresse oder Versammlungen sind in Präsenz bzw. online geplant? Eine erste Übersicht (ohne Anspruch auf dauerhafte Gültigkeit).

Leipziger Buchmesse
Für Kinder und Jugendliche, aber auch Pädagog*innen gibt es auf der Leipziger Buchmesse ein vielseitiges Lesungsprogramm. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, auf der Leipziger Buchmesse an einem umfangreichen Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 17.–20. März 2022, Leipzig

Bildungsmesse Didacta
Gegliedert in die drei Bereiche Frühe Bildung, Schule und Qualifizierung bietet die didacta den bundesweit größten Einblick in Entwicklungen, Angebote und Medien im Bildungsbereich. Neben der Ausstellung gibt es ein umfassendes Veranstaltungsprogramm. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 22.–26. März 2022, Köln

Learntec
Die Learntec gilt als führende Fachmesse rund ums digitale Lernen. Sie ist gegliedert in die drei Fachbereiche Digitales Lernen in der Schule, Digitales Lernen in der Hochschule und Digitales Lernen im Beruf. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gilt das von der Messe Karlsruhe erarbeitete Hygienekonzept.
Termin: 31. Mai–02. Juni 2022, Karlsruhe

Creativa Dortmund
Die größte Kreativmesse Europas wartet mit einer Ausstellung aller erdenklicher Bastel-, Mal-, Zeichen-, Werk- und Gestaltungsutensilien auf. Für Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher gibt es zudem zahlreiche Workshops und Vorträge. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein Hygienekonzept.
Termin: 16.–20. März 2022, Dortmund

Konferenz Bildung Digitalisierung 2022
Die zweitägige Konferenz bezeichnet sich selbst als die „Leitkonferenz für gute Schule in der digitalen Welt“ und wird veranstaltet vom Forum Bildung Digitalisierung. Sie ermöglicht fachlichen Austausch und Vernetzung der Akteure im Bereich Digitalisierung und schulische Bildung.
Termin: 16./17. November 2022, Berlin

Deutscher Schulleiterkongress 2022
Die nach eigener Aussage „größte Fachveranstaltung für Schulleitungen im gesamten deutschsprachigen Raum“ bietet Workshops, Vorträge von über 120 Top-Speakern, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und eine Ausstellung zu Produkten und Trends. Der Kongress findet in Präsenz statt. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 10.–12. November 2022, Düsseldorf

Messen, Kongresse, Versammlungen: Wichtige Termine für Lehrerinnen und Lehrer 2017

Ob Fortbildungsmaßnahme, Spezialisierung, Qualifizierung oder Erfahrungsaustausch: Welche überregional bedeutenden Termine können oder sollten sich Lehrkräfte, Referendare und schulische Führungskräfte für 2017 im Kalender vormerken?

 

Learntec Karlsruhe: E-Learning und Lernen mit IT sind die Kernthemen der Karlsruher Messe. Darüber hinaus werden hier auch Themen wie Datensicherheit, digitale Lehrmaterialien und schulische Netzwerke visualisiert. Für Lehrkräfte sowie alle anderen schulischen Akteure gibt es eine eigene Sonderschau, das Forum school@learntec.

Termin: 24. – 26. Januar 2017 in Karlsruhe

 

Didacta: Die Bildungsmesse didacta ist die weltweit größte Ausstellung in Sachen Schule und Bildung. Sie findet alljährlich Ende Februar statt, abwechselnd in den Städten Hannover, Köln und Stuttgart. Gegliedert ist die Messe in die Ausstellungsbereiche Frühe Bildung, Schule/Hochschule, Berufliche Bildung/Qualifizierung und Bildung und Technologie.

Termin: 14. – 18. Februar 2017 in Stuttgart

 

Bildungsmedien-Kongress: Der Kongress, veranstaltet vom Verband Bildungsmedien e.V., informiert Lehrkräfte, Bildungsträger und schulische Führungskräfte auf kompakte Weise über Trends in Sachen Bildungsmedienentwicklung. Neben Vorträgen und Workshops gibt es eine umfassende Ausstellung. Motto 2017: „Unterricht in der digitalen Welt“.

Termin: 11. März 2017 in Köln

 

Deutscher Schulleiterkongress: Der alljährlich im Düsseldorfer Kongresszentrum stattfindende DSLK hat sich als wichtiges Forum für Schulleitungen und schulische Führungskräfte etabliert. Geboten werden Vorträge, Workshops und Praxisforen sowie eine Ausstellung.

Termin: 23. – 24. März 2017 in Düsseldorf

 

Deutscher Lehrertag: Auf dem Deutschen Lehrertag treffen sich Lehrkräfte zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung. Die Tagung findet im Rahmen der Leipziger Buchmesse statt. Veranstalter sind der Verband Bildung und Erziehung (VBE) sowie der Verband Bildungsmedien e.V. Auf dem Programm des Deutschen Lehrertags stehen Vorträge zu aktuellen Themen der Schul- und Bildungspolitik sowie praxisbezogene Workshops.

Termin: 23. März 2017 in Leipzig

 

fraMediale: Die Medienmesse und Fachtagung fraMediale findet alle anderthalb Jahre an der Frankfurt University of Applied Sciences statt. Sie versteht sich als Brücke zwischen medienpädagogischer Forschung und der Medienbildungspraxis in Schulen und Hochschulen. Ihr Ziel ist die sinnvolle und lernförderliche Integration digitaler Medien in Bildungseinrichtungen.

Termin: 29. März 2017 in Frankfurt am Main

 

Online Educa: Die Online Educa Berlin bezeichnet sich selbst als internationale Konferenz für technologisch gestützte Aus- und Weiterbildung. Sie gilt als weltweit größtes Event für E-Learning und -Training.

Termin: 6. – 8. Dezember 2017 in Berlin

 

Bewerbungsgespräch für Lehrkräfte: Auf diese Fragen sollten Sie gefasst sein

 

Motivation und Einstellung zum Beruf

  • Warum haben Sie den Lehrerberuf gewählt?
  • Was war Ihr Beweggrund für eine Bewerbung auf diese Stelle?
  • Wie sieht Ihr pädagogisches Leitbild aus?
  • Wie würden Sie sich als Lehrkraft charakterisieren?
  • Was waren die Schwerpunkte Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit?
  • Welche Erfahrungen haben Sie im Referendariat sammeln können?
  • Welche Bestandteile der Lehrtätigkeit sind aus Ihrer Sicht besonders wichtig?
  • Worin sehen Sie die Hauptaufgabe eines Klassenlehrers?
  • Was erwarten Sie von der Schulleitung?
  • Was tun Sie für ein gutes Zusammenarbeiten im Team?
  • Wie sieht für Sie gelungene Elternarbeit aus?
  • Wie würden Sie Eltern in den Unterricht bzw. den Schulalltag einbeziehen?
  • Worauf legen Sie als Pädagoge/erzieherische Fachkraft besonders wert?

Handeln in ausgewählten Situationen

  • Wie gehen Sie mit ständig im Unterricht störenden Schülerinnen und Schülern um?
  • Wie begegnen Sie Schülern, die regelmäßig zu spät zum Unterricht kommen?
  • Wie greifen Sie ein, wenn Sie Streitigkeiten, Aggressionen oder gar Gewalt zwischen Schülern bemerken?
  • Wie reagieren Sie auf Mobbing im Kollegium?
  • Wie fördern Sie interkulturelle Kompetenz und Begegnung in der Klasse/der Schule?
  • Wie könnten Sie mit Vertretern anderer Fächern kooperieren?
  • Welche Unterrichtsformen bevorzugen Sie? Haben Sie Erfahrungen mit „offenen“ Unterrichtsformen?
  • Was könnten Sie fachfremd unterrichten?
  • Welche AG könnten Sie ggf. an unserer Schule anbieten?
  • Welche Kenntnisse haben Sie in digitalen Medien bzw. im Internet? Wie setzen Sie diese ein?
  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Inklusion sammeln können?
  • Welche Lehrerfortbildung würde Sie interessieren?

Bei Lehrkräften aus dem Fachbereich Sprachen

  • Kennen Sie Maßnahmen zur Leseförderung? Welche?
  • Wie könnten Sie eine Theater-AG aufbauen?
  • Wie fördern Sie lese-rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler?
  • Wie sieht für Sie eine handlungsorientierte Förderung der (fremdsprachlichen) Sprachkompetenzen aus?
  • Haben Sie Erfahrungen mit Kooperationen zu Partnerschulen in anderen Ländern? Wie würden Sie solche Partnerschaften aufbauen?

Bei Lehrkräften aus den MINT-Fächern

  • Wie wecken Sie das Interesse an Ihrem Fach bei den Schülerinnen und Schülern?
  • Wie könnten Sie mit ihren Schülern/innen am PC/digitalen Medien arbeiten?
  • Kennen sie Konzepte zur Einbindung von Smartphones in den Unterricht?
  • Welche Folgerungen ziehen Sie aus den neuesten Leistungsstudien der verschiedenen Länder?
  • Halten Sie es für notwendig Mädchen in Ihrem Fach besonders zu fördern? Wenn ja, wie?

Bei Lehrkräften aus den künstlerischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern

  • Haben Sie bereits Kunstausstellungen o.Ä. in der Schule organisiert oder einen Chor/ein Orchester geleitet?
  • Wo sehen Sie die Relevanz des Fachs Religion in der heutigen Zeit?
  • Verfügen Sie über Erfahrungen mit Schulgottesdiensten?
  • Welchen Beitrag können Sie mit Ihrem Fach zu unserem pädagogischen Leitbild leisten?

Verbeamtete Lehrkräfte an Privatschulen: Rechtslage und Wissenswertes

Beamte behalten bei einer Tätigkeit an Privatschulen ihren Beamtenstatus bei, wenn sie der Privatschule zugewiesen wurden. Diese Regelung fußt auf § 20 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), einem Bundesgesetz, das die beamtenrechtliche Stellung der Beamten der Länder und Kommunen regelt.

 

Welche Rechtsquellen sind relevant?

Als Rechtsquellen relevant sind die jeweiligen Beamtenstatus-/Besoldungs- und Schulgesetze des betreffenden Bundeslandes:

  • Landesversorgungsgesetze bei Fragen zur Anerkennung bei der Pension
  • Landesbeamtengesetze bei Fragen zu Abordnungen und Beurlaubungen
  • Privatschulgesetze für privatschulspezifische Fragen

Für manche Privatschultypen (z.B. Katholische Schulen in freier Trägerschaft in NRW oder Baden-Württemberg) existieren spezifische Regelungen, zu erfragen bei den jeweiligen Trägern. Ebenso gibt es für Waldorfschulen zum Teil im Laufe der Jahre gewachsene Besonderheiten. Genaueres teilt der Bund der Freien Waldorfschulen mit.

 

Ist eine dauerhafte Zuweisung möglich?

Zwar ist eine dauerhafte Zuweisung nicht möglich, wohl aber die Verlängerung der Zuweisung.

 

Gibt es die Möglichkeit, unter Beibehaltung der Bezüge eine Planstelle an einer Privatschule zu besetzen?

Prinzipiell ist ein solches Vorgehen nicht vorgesehen. Jedoch existiert in den meisten Bundesländern ein Vertrag zwischen Kultusministerium und Privatschulen, in dem geregelt ist, dass das Geld weiter vom Land kommt, die Privatschulen aber die Besoldung, einen Teil des Ruhegehaltes und ggf. Sonderzahlungen an das Kultusministerium zahlen. Auf diese Weise behält der Beamte seine Bezüge, aber die Privatschule zahlt an den Staat.

 

Was geschieht mit bereits erworbenen Pensionsansprüchen?

Bleibt der Beamtenstatus über eine Beurlaubungslösung gewahrt, gilt dies auch für die Versorgungsansprüche. Falls für den Privatschuldienst ein Ausscheiden aus dem Beamtendienst erfolgt oder erforderlich wird, findet eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Hierbei werden dann Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgezahlt und zwar in der Form, als sei der Versicherte schon seit jeher Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt u. a. die Deutsche Rentenversicherung.

 

Was geschieht mit der Beihilfe zur Krankenkasse?

Beihilfe zu einer Krankenkasse kann nicht gewährt werden, denn Beihilfe ist immer an beamtenrechtliche Dienstbezüge gekoppelt, also: Beamtenstatus = Beihilfe. Im Angestelltenverhältnis gibt es ggf. einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, abhängig von der Einkommenshöhe. Unter Umständen sind Krankenkostenübernahmen bzw. -zuschüsse auch für Angestellte möglich. Dies fällt dann jedoch unter privatrechtliche Vereinbarungen und hat nichts mit Beamtenrecht zu tun.

 

Wie kommt eine Lehrkraft bzw. ein Schulleiter wieder zurück in die öffentliche Schule?

Sie muss sich bei einer öffentlichen Schule wieder bewerben bzw. die Zuweisung auslaufen lassen.

 

Wer erteilt weiterführende Informationen?

Auskunft geben die landesspezifischen Schulämter oder Kultusministerien. Gewerkschaftsmitglieder können sich an die Landesverbände ihrer jeweiligen Fachgewerkschaft wenden.

 

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

So setzen Lehrkräfte das heimische Arbeitszimmer steuerlich ab

Die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers im eigenen Zuhause ist ein Zankapfel im deutschen Steuerrecht. Eine Grundsatzentscheidung (Az.: GrS 1/14) des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27.1.2016 soll nun Klarheit verschaffen – auch für das heimische Büro von Lehrkräften. Im Wesentlichen teilt der BFH Arbeitnehmergruppen in punkto Absetzbarkeit des Arbeitszimmers in drei Gruppen ein:

  1. Arbeitnehmer, die komplett von zu Hause aus arbeiten und im häuslichen Arbeitszimmer ihren Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit haben. Diese Arbeitnehmer können alle Kosten für das Arbeitszimmer komplett absetzen. Hierunter fallen Berufsgruppen wie Journalisten, Redakteure, Schriftsteller, Steuerberater, Künstler.
  2. Arbeitnehmer, die nur einzelne Tätigkeiten ihrer Berufstätigkeit von zu Hause aus erledigen, da sie sich beim Arbeitgeber entweder einen Arbeitsplatz mit einem Kollegen oder einer Kollegin teilen, oder da ihnen in einem bestimmten Bereich ihres Berufs kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht. Arbeitnehmer, auf die diese Arbeitsbedingungen zutreffen, wie zum Beispiel Lehrer, Außendienstmitarbeiter oder Dozenten, können maximal 1.250 Euro im Jahr absetzen.
  3. Wird das häusliche Arbeitszimmer sowohl beruflich als auch privat genutzt, sind keine Kosten absetzbar.

Was ist neu?

Mit dem Grundsatzurteil stellte der BFH vor allem eine bislang strittige Frage klar: Kosten für das häusliche Arbeitszimmer können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Raum ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Nicht absetzbar sind beispielsweise Durchgangszimmer oder abgeteilte Arbeitsecken in einem anderen Zimmer der Wohnung. Folglich sollten im Arbeitszimmer auch kein Gästebett, kein Fernseher oder Kühlschrank stehen. Wohn-Accessoires wie Blumen, Bilder oder eine bequeme Sitzgelegenheit sind erlaubt.

 

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Miete und Nebenkosten (anteilig)
  • Reinigungskosten
  • Ausstattung (z.B. Schreibtisch, Stuhl, Regale, Bücherschrank)
  • Renovierung
  • Abschreibungen, Betriebskosten
  • Hausratversicherung (anteilig)
  • Umzugskosten

Wichtig: Der absetzbare Betrag von 1.250 Euro ist keine Pauschale, sondern ein Höchstbetrag. In der Steuererklärung dürfen nur die tatsächlichen jährlichen Arbeitszimmerkosten angegeben werden, auch wenn sie unter 1.250 Euro liegen.

 

Statusfeststellungsverfahren für Honorarkräfte an Privatschulen

Generell ermittelt ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren, ob eine erwerbstätige Person, deren Art der Erwerbstätigkeit nicht genau klassifiziert werden kann, selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Des Weiteren wird daraus gefolgert, ob aufgrund der Beschäftigungsart Sozialversicherungspflicht besteht und ob dadurch Beitrags(nach)forderungen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung existieren. Durchgeführt wird die Statusfeststellung von der Deutschen Rentenversicherung mithilfe eines Statusfeststellungsantrags.

 

Warum eine Statusprüfung?

Wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und einen Antrag auf Leistung an die Sozialversicherungsträger stellt (z.B. Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente), kommt es nicht selten vor, dass diese ihre Leistungen verweigern, da sie der Meinung sind, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt bzw. vorlag.

 

Statusabgrenzung bei Lehrkräften

Für Lehrkräfte gibt es mehrere mögliche Arten der Beschäftigung. Neben einem regulären Anstellungsverhältnis existieren befristete Verträge als auch Beschäftigungen auf Honorarbasis.

 

Kriterien zur Abgrenzung der Beschäftigungsarten

Merkmale, die für die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Kontrolle bzw. Einflussnahme durch den Schulträger auf Unterrichtsinhalte und -gestaltung
  • Durchführung von Klassenarbeiten und anderen Leistungsüberprüfungen
  • Recht des Schulträgers, die Lehrkraft zu außerunterrichtlichen Arbeiten (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Abhalten von Sprechstunden, Pausenaufsicht) zu verpflichten
  • Verbindliche und für einen längeren Zeitraum festgelegte Stundenpläne
  • Urlaubszeiten bzw. freie Tage sind an die Schulferien gebunden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, eigene Verhinderungen der Schulleitung zu melden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, ausgefallene Lehrkräfte zu vertreten
  • Arbeitsplatz im Lehrerzimmer unterscheidet sich nicht von dem der anderen angestellten Lehrkräfte

Merkmale, die gegen die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Der Unterricht zielt nicht auf die Erlangung eines bestimmten Abschlusses bzw. einer konkreten Bildungsreife ab.
  • Bei der Unterrichtserteilung müssen weder Gesetze, noch Verordnungen oder sonstige staatliche Vorschriften beachtet werden.
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen regeln nicht im Einzelnen die Unterrichtsinhalte.
  • Die Lehrkraft unterliegt keiner Weisung hinsichtlich Methodik oder Didaktik.
  • Es besteht keine Pflicht zu Leistungskontrollen, wie etwa Klassenarbeiten oder Tests.
  • Die Lehrkraft übernimmt keine Erziehungsaufgaben.
  • Die Lehrkraft kann nicht zum Abhalten von Vertretungsstunden herangezogen werden.
  • Die Teilnahme der Lehrkraft an Konferenzen erfolgt gegen Zahlung eines zusätzlichen Honorars.

 

Konsequenzen bei Beschäftigung unter „falschem“ Status

Wird eine Lehrkraft an einer Lehranstalt als Honorarkraft geführt, obwohl per o.a. Definitionen ein Anstellungsverhältnis vorliegt, hat die Schule bzw. die Lehranstalt die entsprechenden Konsequenzen zu tragen:

Im Falle eines (auch stillschweigend gegründeten) Arbeitsverhältnisses

  • greift das Arbeitsrecht mit all seinen Schutzgesetzen (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
  • sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

 

Bewerben an Privatschulen (Teil 4): Hintergrundwissen zur Personalentwicklung an Privatschulen

Im Gegensatz zu staatlichen Schulen sind Schulen in freier Trägerschaft Arbeitgeber mit der Verpflichtung, sich selbst um die Personalentwicklung zu kümmern. Gleichwohl sind Privatschulen nur teilweise vergleichbar mit „normalen“ Wirtschaftsunternehmen, denn auch wenn sie dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb unterstehen und Budgetverantwortung haben, stehen sie doch in einem besonderen Bezug zu den staatlichen bzw. landesspezifischen Vorgaben der Bildungsministerien. Damit bewegen sich Privatschulen in einem besonderen Spannungsfeld zwischen Autonomie und Gebundenheit.

 

Personalentwicklung ist Qualitätsentwicklung

Personellen Entwicklungsprozessen kommt gerade an Privatschulen eine besondere Bedeutung zu, denn noch mehr als in staatlichen Einrichtungen sind dort Lehrpersonen dazu aufgerufen, sich mitsamt ihrer gesamten Persönlichkeit in das Schulleben einzubringen. Dazu können besondere (außerschulische) Fertigkeiten ebenso gehören wie spezifische pädagogische Ansätze oder aber ethische und/oder religiöse Grundeinstellungen. Und mehr noch: Wie aktuelle Erkenntnisse der Bildungsforschung, beispielsweise die Hattie-Studie, zeigen, sind in erster Linie die Lehrkräfte für Lernerfolge der Schüler – und damit für ein entscheidendes Qualitätsmerkmal der Schule – verantwortlich. Um jedoch als Lehrkraft optimale Arbeit leisten zu können, ist eine intakte, gut organisierte Arbeitsumgebung zwingend notwendig. Folglich gibt es an Schulen einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Personal- und Qualitätsentwicklung.

 

Instrumente der Personalentwicklung

Wer sich in einem Bewerbungsverfahren für eine Stelle an einer Privatschule befindet (oder dies plant), sollte sich als Vorbereitung auf die Bewerbung einen Überblick über die Personalentwicklung an der jeweiligen Schule verschaffen. Auch im Vorstellungsgespräch zeugt es von Interesse und Kompetenz, in punkto Personalplanung konkrete Fragen zu stellen.

 

  • Eng zusammen mit der personellen Entwicklung einer Schule hängt die Schulentwicklungsplanung, der „Fahrplan“ für die nächsten Jahre: Welche Schülerzahlen sind zu erwarten? Will sich die Schule vergrößern? Ist eine Verlagerung/Vertiefung von Schwerpunkten vorgesehen? Und vor allem: Welche bildungspolitischen Entwicklungen erfordern personelle Konsequenzen (z.B. Ganztag, Inklusion)?

 

  • Eine weitere entscheidende Rolle spielt in der schulischen Personalentwicklung das Schulprogramm. Stehen strukturelle Veränderungen an, muss die Schule hierfür in punkto Personal rechtzeitig die Weichen stellen.

 

  • Auch die Fortbildungsplanung ist eng verknüpft mit personellen Fragen, sowohl inhaltlich („Welche Fortbildungsmaßnahmen sind nötig?“) als auch zeitlich („Wann muss welche Fortbildung abgeschlossen sein, um mit dem neu erworbenen Wissen arbeiten zu können?“).

 

Die Frage der Befristung

Eine Vielzahl der Anstellungen in Privatschulen beginnen zunächst als befristete Arbeitsverhältnisse – mit der Option, die Befristung in eine Entfristung umzuwandeln. Im Bewerbungsgespräch sollten Bewerberinnen und Bewerber das Thema Befristung offen ansprechen und sich nach den Aussichten für eine Entfristung erkundigen. Nicht zu vergessen: Ein Grund für befristete Arbeitsverhältnisse ist auf Arbeitgeberseite oft der Wunsch, dadurch eine „verlängerte Probezeit“ zu erlangen. Von einer solchen ausgedehnten Erprobungsphase profitieren nicht zuletzt auch beide Seiten.

Bewerben an Privatschulen: Das Vorstellungsgespräch (Teil 3)

Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist die erste große Hürde im Bewerbungsverfahren an einer privaten Schule genommen. Nun gilt es, sich bestmöglich auf das Job-Interview vorzubereiten. Im Gegensatz zur Bewerbung bei einer staatlichen Schule bedeutet die Bewerbung bei einer privaten Schule, sich bei einem (auch) wirtschaftlich denkenden Arbeitgeber vorzustellen. Zwar spielen auch dort Fächerkombination und Notendurchschnitt bei der Entscheidung für oder gegen einen Bewerber eine Rolle, jedoch haben andere Faktoren mitunter mehr Gewicht. Dazu zählen neben der Aussagekraft der Bewerbungsunterlagen beispielsweise die konkreten Kompetenzen, die Berufserfahrung, die pädagogischen Grundeinstellungen sowie das Auftreten im persönlichen Gespräch. Ein Vorstellungsgespräch bei einer Schule in freier Trägerschaft ist somit schärfer auf die Persönlichkeit der sich bewerbenden Person fokussiert und darauf, ob diese zur Schule passt oder nicht.

 

Ablauf und Reihenfolge

Je nachdem wo und wie breit gestreut eine Schule die Stelle ausschreibt, ist davon auszugehen, dass sie mehrere Bewerbungen erhält und diese systematisch auswertet. Wer zu einem Gespräch eingeladen wird, hat grundsätzlich schon einmal das Interesse des Arbeitgebers geweckt. Verläuft das Gespräch zur beidseitigen Zufriedenheit, wird entweder ein weiteres Gespräch anberaumt, oder aber eine Hospitation vereinbart. Bietet die Schule zunächst keine Hospitation an, sollten Bewerber dennoch danach fragen. Denn nur so erhalten sie die Chance, den Alltag in der Schule kennenzulernen.

 

Grundsätzlich gilt: Viel stärker als staatliche Schulen identifizieren sich Schulen in freier Trägerschaft mit ihrem Profil – sei es pädagogischer, inhaltlicher oder aber konfessioneller Art. Bewerber sollten sich daher sehr gut über das Profil informieren und schon im Vorhinein abwägen, ob sie tatsächlich zu diesem passen. In jedem Fall wird das Schulprofil auch im Vorstellungsgespräch eine große Rolle spielen.

Da Bewerbungsverfahren an Schulen in freier Trägerschaft – anders als an öffentlichen Schulen – keinen strengen Reglementierungen unterworfen sind, lässt sich der Verlauf eines Vorstellungsgesprächs nicht im Detail vorhersagen. Bewerber können sich daher an allgemeinen Empfehlungen für Vorstellungsgespräche orientieren. Hierfür ist es sinnvoll, einen Katalog potenzieller Fragen zusammenzustellen und für sich selbst zu beantworten:

 

Fragen zu Motivation und Beweggründen

Warum haben Sie sich auf diese Stelle beworben?

Warum möchten Sie an einer Privatschule tätig werden?

Was erwarten Sie von Kolleginnen und Kollegen bzw. von der Schulleitung?

Was waren Ihre Beweggründe für die Wahl des Lehrerberufs?

Welche Bestandteile unseres Schulprogramms/pädagogischen Konzepts sprechen Sie an? Welche nicht?

Wie haben Sie sich über unsere Schule informiert?

 

Fachliche Fragen

Was waren die Schwerpunkte Ihrer bisherigen Arbeit?

Was war in beruflicher Hinsicht Ihr größter Erfolg bzw. Misserfolg?

Wie beziehen Sie Eltern in die Unterrichtsarbeit und in das Schulgeschehen ein?

Wie reagieren Sie auf regelmäßig störende Schülerinnen und Schüler?

Wie gehen Sie mit sich prügelnden oder verbal attackierenden Schülerinnen und Schülern um?

Wie sieht für Sie die optimale Förderung für ausländische Mitschüler aus?

Wie können Sie mit Vertretern anderer Fächer kooperieren?

Welche Unterrichtsformen bevorzugen Sie?

Durch welche AGs oder außerschulische Aktivitäten könnten Sie unsere Schule bereichern?

Wie stellen Sie eine funktionierende Kommunikation mit den Eltern her?

 

Fragen zur persönlichen Einstellung

Wie würden Sie sich als Lehrer/-in charakterisieren?

Welche Persönlichkeitsmerkmale einer Lehrperson sind Ihrer Ansicht nach besonders wichtig?

Wie gehen Sie mit Kritik um?

Worauf legen Sie in Ihrer Funktion als Erzieher/-in besonders wert?

Wie reagieren Sie auf Mobbing-Situationen?

Wie stehen Sie zu Lehrerfortbildungen? An welcher Maßnahme würden Sie gerne teilnehmen?

 

Auch Wünsche und Forderungen artikulieren

Ein Vorstellungsgespräch an einer privaten Schule ist kein einseitiges „Unter-die-Lupe-nehmen“. Auch Bewerber können (und sollten!) in einem Gespräch ihre Wünsche und Forderungen klar äußern. Neben der Thematisierung des Gehalts sollte beispielsweise auch über Urlaubstage, eventuelle Sondervergütungen, Aufstiegsmöglichkeiten, die Ausstattung des Fachbereiches oder aber die Arbeitsplätze im Schulgebäude gesprochen werden. Sehr wahrscheinlich werden einige dieser Punkte bereits in der Stellenausschreibung erwähnt. Nehmen Sie diese Angaben dann als Grundlage und wägen Sie vor dem Gespräch ab, über welche Punkte Sie mit der Schule noch verhandeln möchten.

Bewerben an Privatschulen: Bewerbungsunterlagen (Teil 2)

Bevor Bewerbungsunterlagen angefertigt werden, ist es unabdingbar, sich umfassend über die potenzielle neue Arbeitsstätte zu informieren.

Standardmäßig gehören zu einer Bewerbung

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Examens- bzw. Ausbildungszeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • weitere Qualifikationsnachweise wie z.B. Fortbildungen
  • ggf. Qualifikationsprofil
  • ggf. Arbeitsproben

 

Bewerben per E-Mail oder per Post?

Gibt der Ausschreibungstext vor, auf welchem Wege die Bewerbung erwünscht ist, müssen sich Bewerber unbedingt an diese Vorgabe halten. Ist keine Präferenz angegeben, liegt die Entscheidung im Ermessen des Bewerbers. Im Zweifelsfall gilt: Diejenige Form wählen, für die man bei der Erstellung eher eine sichere Hand hat.

 

Bewerbungen per Post müssen nicht nur einwandfrei aufbereitet, sondern auch schlüssig gegliedert und gut handhabbar sein. Ungünstige Heftungen oder fehlende Unterteilungen der einzelnen Bestandteile erschweren die Begutachtung. Zu bedenken ist auch, dass schriftliche Unterlagen aus Kostengründen meist nicht zurückgesandt werden.

 

Bei Bewerbungen per E-Mail gilt: Keinesfalls einzelne Dokumente oder gar einzelne Seiten schicken. Im Idealfall werden alle Bestandteile der Bewerbung in einem Dokument (z.B. pdf) zusammengefasst. Möglich ist auch, zunächst Anschreiben und/oder Lebenslauf zu senden (da Personalverantwortliche sich dies zuerst ansehen) und dann Examens- und Arbeitszeugnisse in einem weiteren Dokument zusammenzufügen. Unabdingbar ist eine eindeutige Benennung der

Dokumente (z.B. „S. Müller_Bewerbung“ oder „S. Müller_Arbeitszeugnisse“). Doch bedenken Sie stets: Die Datenmenge sollte nur so groß sein, dass der Empfänger sie problemlos empfangen und handhaben kann.

 

Das Anschreiben

Ein Anschreiben darf nicht länger als eine Seite sein und muss auf die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen eingehen, ohne diese zu wiederholen. Stattdessen gilt es, konkret zu werden: „Als Lehrerin mit langjähriger Berufserfahrung insbesondere in der Sek. II bin ich es gewohnt, selbstständig zu arbeiten. Da wir an unserer Schule die Unterrichtsreihen für die Oberstufe stets gemeinsam mit den Fachkollegen planen, habe ich auch die Arbeit in einem gut funktionierenden Team kennen- und schätzen gelernt.“

Aus dem Anschreiben muss in jedem Fall hervorgehen, warum Sie sich gerade auf diese Stelle bei diesem konkreten Arbeitgeber bewerben. Was reizt Sie an der Position? Was gefällt Ihnen am Schulprofil? Warum können gerade Sie diese Aufgabe am besten erfüllen? Ihre persönliche Lebenssituation, z.B. dass Sie sowieso gerade in die betreffende Stadt ziehen, interessiert dagegen zunächst nicht. Falls verlangt, sollten Sie eine Angabe zu Ihrem gewünschten Gehalt machen.

 

Der Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte maximal drei Seiten lang sein. Unabdingbar ist eine klare Gliederung, etwa nach Ausbildung und Berufserfahrung, sowie Lückenlosigkeit. Bewerber, die beispielsweise seit sechs Monaten arbeitssuchend sind, können diese Phase etwa „berufliche Neuorientierung“ nennen. Ein Foto ist mittlerweile keine Pflicht mehr, wird von vielen Arbeitgebern jedoch noch sehr geschätzt. Wenn Sie sich für die Beigabe eines Fotos entscheiden, muss dieses jedoch professionell aufgenommen und gut platziert sein. Besonders wichtig ist die Erwähnung derjenigen Fakten, die für die Position relevant sind, wie z. B. Auslandserfahrung, Praktika oder das exakte Niveau Ihrer Sprachkenntnisse. Umfasst der Lebenslauf bereits mehrere Stationen, kann bei den weniger relevanten Tätigkeiten (z.B. den nebenberuflichen Tätigkeiten während des Studiums) gekürzt werden. Nicht bestandene oder abgebrochene Stationen sollten erwähnt werden, ggf. mit dem Zusatz „abgebrochen“.

Neuester Standard für die zeitliche Gliederung eines Lebenslaufs ist:

 

„2000 – 2003 Lehrkraft Heinrich-Heine-Schule Wiesbaden

Klassenleitung 3., 4. und 6. Klasse, Fachbereichsleitung Erdkunde (seit 2002)“

 

Nicht aber:

 

„08/2000 – 07/2003 Lehrkraft Heinrich-Heine-Schule Wiesbaden“

 

 

Arbeitszeugnisse

Sofern vorhanden, sind Arbeitszeugnisse unabdingbar. In der Regel genügen die Zeugnisse der letzten drei Arbeitgeber. Sind Bewerber noch nicht im Besitz qualifizierter Arbeitszeugnisse (beispielsweise nach dem Referendariat), sollten dienstliche Beurteilungen aus der Ausbildungszeit oder Praktikumszeugnisse bzw. Zeugnisse aus nebenberuflichen Tätigkeiten beigelegt werden. Durch diese kann der potenzielle Arbeitgeber sehen, wie einzelne Leistungen beurteilt wurden.

Da dies gerade im öffentlichen Dienst oft nicht üblich ist, verfügen viele Lehrerinnen und Lehrer nicht über Arbeitszeugnisse. Ausgestellte Dienstzeugnisse weichen zudem oftmals von der üblichen Zeugnissprache ab. Trotzdem empfiehlt es sich, auch nachträglich noch ein Zeugnis zu beantragen. Ist dennoch keines zur Hand, so bietet es sich nach US-amerikanischem Muster an, Referenzen zu nennen. Das sind namentlich und mit Adresse (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) genannte ehemalige Arbeitgeber, die Sie zuvor autorisiert haben, über Sie auf Anfrage Auskunft zu geben. Doch Vorsicht: Bei öffentlichen Arbeitgebern kann es hier rechtliche Bedenken geben.

 

Fortbildungen

Fortbildungsbereitschaft sollte ggf. schon im Anschreiben erwähnt werden, insbesondere dann, wenn diese Bereitschaft in der Ausschreibung ausdrücklich gewünscht wird. Unter Umständen – und im Hinblick auf ein möglicherweise folgendes Vorstellungsgespräch – ist es sinnvoll, sich bereits über geeignete Fortbildungen zu informieren. Ansonsten gehört eine Auflistung der relevanten Fortbildungen in den Lebenslauf. Das Einreichen von Belegen ist nur dann sinnvoll, wenn es nicht zu viele sind.

 

Qualifikationsprofil

Diese Seite könnte auch heißen: „Was Sie sonst noch über mich wissen sollten“ und dient dazu, sich über eine zusätzliche Darstellung der Kompetenzen nochmals zu profilieren. Doch Vorsicht: Die genannten Punkte dürfen nicht bereits in Lebenslauf oder Anschreiben Gesagtes wiederholen.

 

Arbeitsproben

Auch hier muss ein eindeutiger Bezug zur Stellenausschreibung oder Stelle vorhanden sein. Ein Beispiel für eine sinnvolle Arbeitsprobe ist etwa ein Zeitungsartikel, in dem über ein Unterrichtsprojekt von Ihnen berichtet wird. Doch Achtung: Die Erwähnung von akademischen, kulturellen oder anderweitigen Erfolgen ist nicht zwangsläufig auch für die angestrebte Stelle relevant. Hier gilt es, den Nutzen gut abzuwägen.

Archiv
Kategorien