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Die Stimme: eines der wichtigsten Arbeitswerkzeuge in Lehrberufen

Eine der größten täglichen Belastungen für Lehrkräfte ist der hohe Lärmpegel im Klassenraum. Denn je mehr Lärm vorherrscht, desto mehr Kraft ist nötig, diesen mithilfe der Stimme zu regulieren bzw. einzudämmen. Dies geht zulasten der eigenen Ressourcen und schließlich der eigenen Gesundheit.

Ein Weg, die Stimme schonend einzusetzen, ist die Anwendung der richtigen Sprechtechnik. Dies beinhaltet unter anderem das Vermeiden von Atemfehlleistungen, zu hoher oder geringer Sprechspannung, Rückverlagerungen oder Nuscheln. Viele Lehrkräfte sprechen zudem zu laut oder zu hoch oder versuchen, die Schülerinnen zu übertönen, wenn der Lärmpegel steigt. Lehrkräfte, die an sich selbst stimmliche Schwächen bemerken, können sich beispielsweise von Stimmtherapeutinnen/-coaches oder professionellen Gesangstherapeut*innen trainieren lassen. Einen Überblick gibt die Suchfunktion auf den Seiten des Deutschen Bundesverbands für Logopädie e.V.

Die eigene Stimme evaluieren

Eine Methode, die Leistungsfähigkeit der eigenen Stimme einzuschätzen, ist die Ermittlung des sogenannten Voice Handicap Index (VHI). Dieser evaluiert auf einer vierstufigen Skala den Schweregrad einer potenziellen Stimmstörung und das Handicap des/der Betroffenen. Ermittelt wird der VHI per Fragebogen. Jedoch ist es unbedingt ratsam, ernsthafte stimmliche Probleme medizinisch abklären zu lassen, etwa von Hals-Nasen-Ohren-Ärztinnen oder Stimmärztinnen (Phoniater*innen).

Tipps zum schonenden Umgang mit der Stimme

  • Lärm im Klassenraum nicht zwangsläufig mit stimmlicher Kraft begegnen, sondern nonverbale Signale zum „Runterkühlen“ einführen. Beruhigende, möglichst vorab als verbindlich eingeführte Gesten können hier helfen, mitunter auch längeres Schweigen vonseiten der Lehrkraft. Oder diese stellt sich demonstrativ in die Nähe im Unterricht besonders lauter Schüler*innen, die dann in der Regel schnell merken, was Sache ist.
  • Bei der Unterrichtsplanung auch Ruhephasen einkalkulieren, in denen die Stimme Zeit zum Regenerieren hat.
  • Vor Beginn eines Unterrichtstages (beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit) „einsprechen“. Das lässt die Stimme warmlaufen und vermeidet den stimmlichen „Kaltstart“.
  • Aneignen von gezielten Atem- und Sprechtechniken, ggf. mit professioneller Hilfe von Sprachtherapeut*innen.
  • Die Stimmlage generell nicht zu hoch ansetzen.
  • Deutlich und klar artikuliert sprechen. Schnelles, undeutliches Sprechen führt zu erhöhter Stimmbelastung.
  • Den Klassenraum regelmäßig lüften.
  • Regelmäßig und ausreichend trinken. Doch Vorsicht: Kaffee und Schwarzer Tee trocknen aus, Milch kann verschleimen.
  • Nach Möglichkeit die Umgebungsgeräusche auf ein Minimum reduzieren.

Termine 2022: Messen, Kongresse, Versammlungen für Lehrkräfte und Erzieher*innen (Stand: 14. Dezember 2021)

Welche wichtigen Großveranstaltungen im Bildungssektor finden 2022 statt? Welche Messen, Kongresse oder Versammlungen sind in Präsenz bzw. online geplant? Eine erste Übersicht (ohne Anspruch auf dauerhafte Gültigkeit).

Leipziger Buchmesse
Für Kinder und Jugendliche, aber auch Pädagog*innen gibt es auf der Leipziger Buchmesse ein vielseitiges Lesungsprogramm. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, auf der Leipziger Buchmesse an einem umfangreichen Fortbildungsprogramm teilzunehmen. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 17.–20. März 2022, Leipzig

Bildungsmesse Didacta
Gegliedert in die drei Bereiche Frühe Bildung, Schule und Qualifizierung bietet die didacta den bundesweit größten Einblick in Entwicklungen, Angebote und Medien im Bildungsbereich. Neben der Ausstellung gibt es ein umfassendes Veranstaltungsprogramm. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 22.–26. März 2022, Köln

Learntec
Die Learntec gilt als führende Fachmesse rund ums digitale Lernen. Sie ist gegliedert in die drei Fachbereiche Digitales Lernen in der Schule, Digitales Lernen in der Hochschule und Digitales Lernen im Beruf. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gilt das von der Messe Karlsruhe erarbeitete Hygienekonzept.
Termin: 31. Mai–02. Juni 2022, Karlsruhe

Creativa Dortmund
Die größte Kreativmesse Europas wartet mit einer Ausstellung aller erdenklicher Bastel-, Mal-, Zeichen-, Werk- und Gestaltungsutensilien auf. Für Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher gibt es zudem zahlreiche Workshops und Vorträge. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant. Es gibt ein Hygienekonzept.
Termin: 16.–20. März 2022, Dortmund

Konferenz Bildung Digitalisierung 2022
Die zweitägige Konferenz bezeichnet sich selbst als die „Leitkonferenz für gute Schule in der digitalen Welt“ und wird veranstaltet vom Forum Bildung Digitalisierung. Sie ermöglicht fachlichen Austausch und Vernetzung der Akteure im Bereich Digitalisierung und schulische Bildung.
Termin: 16./17. November 2022, Berlin

Deutscher Schulleiterkongress 2022
Die nach eigener Aussage „größte Fachveranstaltung für Schulleitungen im gesamten deutschsprachigen Raum“ bietet Workshops, Vorträge von über 120 Top-Speakern, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und eine Ausstellung zu Produkten und Trends. Der Kongress findet in Präsenz statt. Es gibt ein eigens erarbeitetes Hygienekonzept.
Termin: 10.–12. November 2022, Düsseldorf

Lehrer-Fortbildungen: Die richtige Anlaufstelle in meinem Bundesland finden

Laut einer Vodafone-Studie aus dem Jahr 2016 erachtet der überwiegende Teil der Lehrerinnen und Lehrer lebenslanges Lernen als entscheidenden Baustein ihrer täglichen Arbeit. Jedoch beklagen Lehrkräfte auch die mangelnden zeitlichen Ressourcen für derlei Maßnahmen. Zudem sei es oft schwierig, die passende Fortbildungsmaßnahme zu finden.

Was bieten die Bildungsportale der Länder?
Die Vorgaben für den Besuch von Lehrerfortbildungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen schulinternen und externen Fortbildungen. Schulinterne Weiterbildungsmaßnahmen sind zumeist verpflichtend für alle an einer Schule tätigen Lehrkräfte. Sie haben das vorrangige Ziel, das Kollegium auf den gleichen Wissensstand zu bringen.

Externe Bildungsmaßnahmen gestalten sich sehr vielfältig, denn das Angebot ist breit gefächert und nur schwer überschaubar. Zudem gilt es, bei der Wahl des Bildungsanbieters dessen Eignung genau unter die Lupe zu nehmen. Zahlreiche private bzw. kommerzielle Anbieter – etwa Software-Entwickler, Schulbuchverlage, freie Institute oder Forschungszentren – zielen primär darauf ab, eigene Produkte zu verkaufen und lassen mitunter eine Anlehnung an Lehrpläne vermissen.

Empfehlenswert ist daher, zuerst die landesspezifischen Angebote der jeweiligen Bildungs- oder Schulministerien zu durchsuchen. Oft halten diese bereits eine breite Palette an Maßnahmen und Bildungsträgern bereit. Parallel dazu sollten weiterbildungswillige Lehrkräfte in einem Gespräch die Haltung der Schulleitung erfragen, denn Fortbildungen müssen von dieser genehmigt werden.

Baden-Württemberg: Bildungsserver Baden-Württemberg Lehrer*innenfortbildung

Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Berlin/Brandenburg: Bildungsserver Berlin/Brandenburg

Bremen: Landesinstitut für Schule Bremen

Hamburg: Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Hessen: Hessisches Kultusministerium – Fortbildungskataloge

Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen: Niedersächsischer Bildungsserver – Fortbildungen

Nordrhein-Westfalen: Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz: Veranstaltungskatalog des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz

Saarland: Landesinstitut für Pädagogik und Medien

Sachsen: Freistaat Sachsen – Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Sachsen-Anhalt: Bildungsserver Sachsen-Anhalt – Lehrerfort- und Weiterbildung

Schleswig Holstein: Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen

Thüringen: Thüringer Schulportal

 

Steuertipps für Lehrkräfte

Ob Lehr- bzw. Fachbücher, Büromaterialien, Kopierkosten oder sonstige Utensilien: Gerade Lehrkräfte müssen für die sachgemäße Vor- und Nachbereitung ihres Unterrichts immer wieder Ausgaben tätigen. Diese sogenannten „berufsbedingten Aufwendungen“ werden im Falle von Lehrerinnen und Lehrern zu einem großen Teil als ebensolche anerkannt und können zu deutlichen Steuersenkungen führen. Wichtig ist stets: Der Bezug zur beruflichen Verwendung muss klar erkennbar sein.

Fachliteratur: Klar berufsbezogen – und damit steuerlich relevant – sind im Unterricht verwendete Lektüren. Auch pädagogische oder andere Fachzeitschriften, die zur persönlichen beruflichen Weiterbildung dienen, gelten als Fachliteratur. Wichtig: Kaufbelege von Büchern müssen den vollen Titel enthalten. Die Angabe „Fachbuch“ auf der Quittung genügt nicht.

Büromaterialien und Arbeitsmittel: Hierzu gehören sämtliche Schreibutensilien, Druckerpapier, Hefter und Ordner, Druckerpatronen, Kopierkarten, Taschenrechner, beruflich genutzter PC/Laptop/Tablet sowie Aktentaschen bzw. Schultaschen. Kommunikationsaufwendungen wie etwa Telefonkosten können zum Teil (meist pauschal 20 Euro) abgesetzt werden.

Arbeitszimmer und Einrichtung: Sofern das häusliche Arbeitszimmer in die Wohnung eingebunden ist und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird, ist es steuerlich absetzbar. Detaillierte Infos im Beitrag „So setzen Lehrkräfte das heimische Arbeitszimmer steuerlich ab“.

Fahrtkosten: Für Fahrten zwischen Wohnort und Schule können pro Arbeitstag für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke 30 Cent Fahrtkosten geltend gemacht werden. Bei Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel können – falls diese höher sind – die tatsächlichen Fahrtkosten abgesetzt werden. Hierfür müssen jedoch die entsprechenden Belege (= Fahrkarten) vorgelegt werden.

Fortbildungen und Beiträge: Sowohl die Kosten der Maßnahme an sich, als auch Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die Maßnahme muss der Lehrtätigkeit dienen (beispielsweise Schulung zu pädagogischen Methoden oder Technikneuerungen). Auch Mitgliedsbeiträge, etwa zu Berufsverbänden, sind steuerlich relevant.

 

Bewerbungsgespräch für Lehrkräfte: Auf diese Fragen sollten Sie gefasst sein

 

Motivation und Einstellung zum Beruf

  • Warum haben Sie den Lehrerberuf gewählt?
  • Was war Ihr Beweggrund für eine Bewerbung auf diese Stelle?
  • Wie sieht Ihr pädagogisches Leitbild aus?
  • Wie würden Sie sich als Lehrkraft charakterisieren?
  • Was waren die Schwerpunkte Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit?
  • Welche Erfahrungen haben Sie im Referendariat sammeln können?
  • Welche Bestandteile der Lehrtätigkeit sind aus Ihrer Sicht besonders wichtig?
  • Worin sehen Sie die Hauptaufgabe eines Klassenlehrers?
  • Was erwarten Sie von der Schulleitung?
  • Was tun Sie für ein gutes Zusammenarbeiten im Team?
  • Wie sieht für Sie gelungene Elternarbeit aus?
  • Wie würden Sie Eltern in den Unterricht bzw. den Schulalltag einbeziehen?
  • Worauf legen Sie als Pädagoge/erzieherische Fachkraft besonders wert?

Handeln in ausgewählten Situationen

  • Wie gehen Sie mit ständig im Unterricht störenden Schülerinnen und Schülern um?
  • Wie begegnen Sie Schülern, die regelmäßig zu spät zum Unterricht kommen?
  • Wie greifen Sie ein, wenn Sie Streitigkeiten, Aggressionen oder gar Gewalt zwischen Schülern bemerken?
  • Wie reagieren Sie auf Mobbing im Kollegium?
  • Wie fördern Sie interkulturelle Kompetenz und Begegnung in der Klasse/der Schule?
  • Wie könnten Sie mit Vertretern anderer Fächern kooperieren?
  • Welche Unterrichtsformen bevorzugen Sie? Haben Sie Erfahrungen mit „offenen“ Unterrichtsformen?
  • Was könnten Sie fachfremd unterrichten?
  • Welche AG könnten Sie ggf. an unserer Schule anbieten?
  • Welche Kenntnisse haben Sie in digitalen Medien bzw. im Internet? Wie setzen Sie diese ein?
  • Welche Erfahrungen haben Sie mit Inklusion sammeln können?
  • Welche Lehrerfortbildung würde Sie interessieren?

Bei Lehrkräften aus dem Fachbereich Sprachen

  • Kennen Sie Maßnahmen zur Leseförderung? Welche?
  • Wie könnten Sie eine Theater-AG aufbauen?
  • Wie fördern Sie lese-rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler?
  • Wie sieht für Sie eine handlungsorientierte Förderung der (fremdsprachlichen) Sprachkompetenzen aus?
  • Haben Sie Erfahrungen mit Kooperationen zu Partnerschulen in anderen Ländern? Wie würden Sie solche Partnerschaften aufbauen?

Bei Lehrkräften aus den MINT-Fächern

  • Wie wecken Sie das Interesse an Ihrem Fach bei den Schülerinnen und Schülern?
  • Wie könnten Sie mit ihren Schülern/innen am PC/digitalen Medien arbeiten?
  • Kennen sie Konzepte zur Einbindung von Smartphones in den Unterricht?
  • Welche Folgerungen ziehen Sie aus den neuesten Leistungsstudien der verschiedenen Länder?
  • Halten Sie es für notwendig Mädchen in Ihrem Fach besonders zu fördern? Wenn ja, wie?

Bei Lehrkräften aus den künstlerischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern

  • Haben Sie bereits Kunstausstellungen o.Ä. in der Schule organisiert oder einen Chor/ein Orchester geleitet?
  • Wo sehen Sie die Relevanz des Fachs Religion in der heutigen Zeit?
  • Verfügen Sie über Erfahrungen mit Schulgottesdiensten?
  • Welchen Beitrag können Sie mit Ihrem Fach zu unserem pädagogischen Leitbild leisten?

Statusfeststellungsverfahren für Honorarkräfte an Privatschulen

Generell ermittelt ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren, ob eine erwerbstätige Person, deren Art der Erwerbstätigkeit nicht genau klassifiziert werden kann, selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Des Weiteren wird daraus gefolgert, ob aufgrund der Beschäftigungsart Sozialversicherungspflicht besteht und ob dadurch Beitrags(nach)forderungen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung existieren. Durchgeführt wird die Statusfeststellung von der Deutschen Rentenversicherung mithilfe eines Statusfeststellungsantrags.

 

Warum eine Statusprüfung?

Wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und einen Antrag auf Leistung an die Sozialversicherungsträger stellt (z.B. Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente), kommt es nicht selten vor, dass diese ihre Leistungen verweigern, da sie der Meinung sind, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt bzw. vorlag.

 

Statusabgrenzung bei Lehrkräften

Für Lehrkräfte gibt es mehrere mögliche Arten der Beschäftigung. Neben einem regulären Anstellungsverhältnis existieren befristete Verträge als auch Beschäftigungen auf Honorarbasis.

 

Kriterien zur Abgrenzung der Beschäftigungsarten

Merkmale, die für die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Kontrolle bzw. Einflussnahme durch den Schulträger auf Unterrichtsinhalte und -gestaltung
  • Durchführung von Klassenarbeiten und anderen Leistungsüberprüfungen
  • Recht des Schulträgers, die Lehrkraft zu außerunterrichtlichen Arbeiten (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Abhalten von Sprechstunden, Pausenaufsicht) zu verpflichten
  • Verbindliche und für einen längeren Zeitraum festgelegte Stundenpläne
  • Urlaubszeiten bzw. freie Tage sind an die Schulferien gebunden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, eigene Verhinderungen der Schulleitung zu melden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, ausgefallene Lehrkräfte zu vertreten
  • Arbeitsplatz im Lehrerzimmer unterscheidet sich nicht von dem der anderen angestellten Lehrkräfte

Merkmale, die gegen die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Der Unterricht zielt nicht auf die Erlangung eines bestimmten Abschlusses bzw. einer konkreten Bildungsreife ab.
  • Bei der Unterrichtserteilung müssen weder Gesetze, noch Verordnungen oder sonstige staatliche Vorschriften beachtet werden.
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen regeln nicht im Einzelnen die Unterrichtsinhalte.
  • Die Lehrkraft unterliegt keiner Weisung hinsichtlich Methodik oder Didaktik.
  • Es besteht keine Pflicht zu Leistungskontrollen, wie etwa Klassenarbeiten oder Tests.
  • Die Lehrkraft übernimmt keine Erziehungsaufgaben.
  • Die Lehrkraft kann nicht zum Abhalten von Vertretungsstunden herangezogen werden.
  • Die Teilnahme der Lehrkraft an Konferenzen erfolgt gegen Zahlung eines zusätzlichen Honorars.

 

Konsequenzen bei Beschäftigung unter „falschem“ Status

Wird eine Lehrkraft an einer Lehranstalt als Honorarkraft geführt, obwohl per o.a. Definitionen ein Anstellungsverhältnis vorliegt, hat die Schule bzw. die Lehranstalt die entsprechenden Konsequenzen zu tragen:

Im Falle eines (auch stillschweigend gegründeten) Arbeitsverhältnisses

  • greift das Arbeitsrecht mit all seinen Schutzgesetzen (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
  • sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

 

Bewerben an Privatschulen: Vorbereiten und Informieren (Teil 1)

Anschreiben, Lebenslauf, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse sind obligatorische Bestandteile einer Bewerbung. Doch bis diese optimal verfasst, gestaltet und auf den potenziellen Arbeitgeber in spe zugeschnitten sind, bedarf es einiger vorbereitender Schritte und Entscheidungen. Dazu gehört neben einem exakten Interpretieren der Stellenausschreibung vor allem auch die Informationsbeschaffung über die potenzielle Arbeitsstätte.

 

Voraussetzungen für die Arbeit an Privatschulen

Generell gilt: Lehrkräfte können sich an Schulen in freier Trägerschaft bewerben, wenn sie über eine fachliche und pädagogische Eignung verfügen. Eine volle staatliche Lehrerausbildung ist nicht verpflichtend, jedoch gern gesehen. Denn nach Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes darf die wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte an Privatschulen nicht hinter denen an öffentlichen Schulen zurückstehen. Je nach Art der Schule in freier Trägerschaft benötigen potenzielle Lehrkräfte jedoch bestimmte Zusatzausbildungen, wie beispielsweise eine Waldorflehrer-Ausbildung. Daher ist es in einem ersten Schritt unerlässlich, sich genau über die Anforderungen der Schule zu informieren.

 

Die Stellenausschreibung

Entscheidende Informationen über die Anforderungen an potenzielle Bewerber sollte zunächst bereits die Stellenausschreibung enthalten. Diese ist daher genau zu lesen und mit den eigenen Qualifikationen abzugleichen. Umgekehrt müssen auch die vom potenziellen Arbeitgeber genannten Angebote kritisch hinterfragt werden: „Ist es wirklich das, was ich suche und leisten kann?“

 

Informieren über den möglichen Arbeitgeber

Selbstverständlich gehört zur Vorbereitung einer Bewerbung das Studieren der Homepage der entsprechenden Schule. Ist die Schule in einem Verband oder einer Trägervereinigung organisiert, sollten Bewerber auch deren Websites intensiv betrachten und sich innerhalb des pädagogischen Konzepts selbst „verorten“: „Welche Bestandteile des Konzeptes passen besonders/gar nicht zu mir?“ und „Verfüge ich in dieser speziellen pädagogischen Richtung schon über Erfahrungen?“ Sehr wertvoll sind, sofern verfügbar, auch Meinungen und Erfahrungen Dritter.

 

Allgemeine Informationen über Vorteile und Eigenschaften von Privatschulen gibt auch der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP). Da gerade Schulen in freier Trägerschaft über ein fundiertes Schulprogramm verfügen und oft bestens vernetzt sind, ist es ratsam, sich auch über die Region und eventuelle Kooperationen zu informieren. Wichtig: Wie alle Arbeitgeber möchten auch Schulen gerne hören, warum man gerade bei ihnen arbeiten möchte. Es ist daher wichtig, hierfür Argumente zu finden. Und nicht zuletzt: Spätestens beim Vorstellungsgespräch wird das Thema Gehalt thematisiert werden. Es kann nur von Vorteil sein, sich hiermit bereits in der Bewerbungsphase auseinanderzusetzen.

 

Das Telefonat vorab

Eine Möglichkeit, sich zusätzlich vorzubereiten bzw. sich bei dem potenziellen Arbeitgeber bereits „einen Namen zu machen“, ist ein Telefonat vorab. Ziel eines solchen Gespräches ist, etwas zu erfahren, das man als Bewerber im späteren Anschreiben verwerten kann, z. B. indem man über ein Telefonat den konkreten Ansprechpartner herausfindet, oder erfährt, worauf dieser in punkto Qualifikation besonderen Wert legt. Gelingt dies, hebt man sich als Bewerber in jedem Fall positiv von Mitbewerbern ab.

Privatschulen vs staatliche Schulen: Wo liegen die Vorteile?

Privatschulen erfreuen sich bundesweit zunehmender Beliebtheit. So gab es im Schuljahr 2012/13 insgesamt 5.651 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland. Dies ist laut Statistischem Bundesamt eine Steigerung von 74,8 % im Vergleich zum Schuljahr 1992/93. Der Anteil der Privatschulen an allen Schulen beträgt somit aktuell 11,1 %. Bundesweit besuchte 2012 jeder elfte Schüler eine Privatschule. Der starke Zulauf liegt in verschiedenen Qualitätsmerkmalen begründet:

 

Hohes Innovationspotenzial: Viele Privatschulen – insbesondere diejenigen mit reformpädagogischem Ansatz  – galten in der Bildungswelt lange als Exoten. In den letzten Jahren jedoch haben manche von Privatschulen erdachte Konzepte sogar Einzug in das staatliche Schulwesen gehalten. Hierzu gehören beispielsweise die Ganztagsschule oder Unterrichtsformen wir Frei- und Projektarbeit. Auch weitere originär von Privatschulen stammende Ideen, wie etwa die Abschaffung des Sitzenbleibens und der Verzicht auf Noten, werden mittlerweile öffentlich diskutiert.

 

Hohe Identifikation mit der Schule: Privatschulen zeichnen sich durch ausgefeilte Profile und Schulprogramme aus, die teils auch über den Unterricht hinausgehen. Dies führt aufseiten der Schülerinnen und Schüler zu einem hohen Maß an Identifikation mit der Schule. Überdies binden die meisten Privatschulen Eltern stärker mit ins Schulgeschehen ein und erleichtern so auch die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten.

 

Größere Gestaltungsfreiheit: Sowohl die Schulen selbst, als auch die Lehrkräfte an Privatschulen haben mehr Freiräume. Zwar sind auch Schulen in freier Trägerschaft an den Lehrplan gebunden, doch dient er ihnen eher als ein roter Faden. Denn in den Methoden, die letztlich zum Schulabschluss führen, sind Schulen in freier Trägerschaft im Vergleich zu staatlichen Schulen frei.

 

Fokus auf Persönlichkeitsentwicklung: Viele Privatschulen (z.B. Waldorfschulen, Montessori-Schulen, Jenaplan-Schulen) erachten die Entfaltung der Persönlichkeit als ebenso wichtig wie das Erlangen von Wissen und kognitiven Fähigkeiten.Diese Wertschätzung der Persönlichkeit stellt einen Gegenentwurf zu den primär auf Leistung ausgerichteten staatlichen Schulen dar, den immer mehr Eltern als wohltuend und angemessen empfinden.

 

Individuelles Lernen: Je nach pädagogischer Ausrichtung der Privatschule ist die individuelle Förderung jeder Schülerin bzw. jedes Schülers eines der Hauptanliegen des Lehrkonzepts. Dies gilt beispielsweise für Montessori-Schulen. Auf Schülerinnen und Schüler, die an staatlichen Schulen schlechte Leistungen erbringen, kann an Privatschulen ganz anders eingegangen werden – ohne stigmatisierende Förderbedarf-Attestierung. Umgekehrt haben auch Hochbegabte durch den individuellen Zugang an Privatschulen beste Entfaltungsmöglichkeiten, wenn sie nicht gar dezidierte Hochbegabtenschulen in freier Trägerschaft besuchen.

 

Entfaltungsmöglichkeiten für Lehrkräfte: Gerade junge, hochmotivierte Lehrkräfte mit starkem Verwirklichungsdrang scheitern an staatlichen Schulen oft an starren Verordnungen. Privatschulen hingegen lassen Lehrkräften mehr Möglichkeiten zur Umsetzung von Ideen und Überzeugungen oder aber von ethischen oder theologischen Überzeugungen. Dieses höhere Maß an Gestaltungsfreiheit sorgt für Zufriedenheit im Beruf.

 

Angenehmes Arbeitsklima: Nicht nur in pädagogischer, auch in organisatorischer Hinsicht bieten Privatschulen für Lehrkräfte gute Arbeitsbedingungen. So verfügen die Schulen meist über einen guten bis sehr guten Personalschlüssel, sowohl des Lehrerkollegiums, als auch des Verwaltungs- und Betreuungspersonals sowie externer Fachkräfte, wie etwa Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen etc. Dies entlastet Lehrkräfte spürbar.

 

Eine Übersicht über verschiedene Arten von Privatschulen bzw. unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte finden Sie hier.

Verdienstmöglichkeiten und Tarifverträge für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft (Stand: II/2014)

Sollten Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft nicht von ihrem Beamtenverhältnis beurlaubt sein, werden sie in der Regel nach den Entgelttabellen des Öffentlichen Dienstes bezahlt. Grundsätzlich gilt: Das Gehalt von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft muss mindestens 75 % des vergleichbaren Gehalts nach dem jeweiligen TV-L betragen.

 

Gehalt als Lehrer – das gilt es zu beachten

Für mögliche Gehaltsverhandlungen sollten sich interessierte Lehrkräfte über die Faktoren informieren, die ihr Gehalt näher bestimmen: Dazu gehört der zuständige Tarifvertrag (TV), die Entgeltgruppe und die Stufenzuordnung innerhalb dieser Entgeltgruppe.

 

Tarifverträge

Für Lehrkräfte kommen zunächst fünf verschiedene Tarifverträge infrage:

  • TV-L „Lehrer“
  • TV-L Berlin
  • TV-H Hessen
  • TV-L allgemein a) Tarifgebiet West b) Tarifgebiet Ost
  • Spezialfall: kommunal beschäftigte Lehrer nach TVÖD

Leistungsfremde Faktoren wie Familienstand, Anzahl der Kinder oder Lebensalter bleiben unberücksichtigt – lediglich Jahressonderzahlungen sind möglich.

 

Entgeltgruppen

1. Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung (1. + 2. STX / „Erfüller“)
Entgeltgruppe Befähigung für das Lehramt
11 an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
13 für Sonderpädagogik
13+Zulage/13*/13SR an Gymnasien und Gesamtschulen (in der Tätigkeit von Studienräten)
13+Zulage an Berufskollegs, Berufsschulen u. Ä.
2. Sogenannte „Nicht-Erfüller“ (nur 1. STX / Universitätsabschluss mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern zu best. Unterrichtsfächern/Fachrichtungen; Seiten-/Quereinsteiger)
11 an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entspr. Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
13 (ohne Zulage) an Gymnasien und Gesamtschulen (in der Tätigkeit von Studienräten)
13 (ohne Zulage) an Berufskollegs, Berufsschulen u. Ä.

Rechtlicher Hinweis: Jede Eingruppierung ist vorläufig und begründet keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand.

Definition Erfüller/Nicht-Erfüller: Angestellte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, nennt man „Erfüller“. Darunter fallen auch Lehrkräfte mit DDR-Lehrbefähigung. Diejenigen, die sie nicht erfüllen (z.B. Seiteneinsteiger oder Kollegen mit anderen Universitätsabschlüssen), nennt man „Nicht-Erfüller“. Zu ihnen zählen auch diejenigen Lehrkräfte, für die im jeweiligen Landesrecht keine Lehrämter vorgesehen sind.

 

Stufenzuordnung

Die Entgeltgruppen sind in Stufen unterteilt. Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung in Stufe 1, sofern keine beruflichen Vorerfahrungen vorliegen. Zeiten einer „einschlägigen Berufserfahrung“ sind bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-L). Dabei muss es sich um berufliche Erfahrungen in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit handeln. Sie liegen vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird.

Darüber hinaus bietet der TV-L die Möglichkeit, im Rahmen des Ermessens „förderliche Zeiten“ bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen (§ 16 Abs. 2 Satz 4) bzw. eine Vorweggewährung von Stufen (§ 16 Abs. 5) vorzunehmen. Für alle neu einzustellenden Lehrkräfte wird durch Erlassregelungen der Ministerien die Anrechnung förderlicher Zeiten unterschiedlich ermöglicht.

Als förderliche Zeit wird jede nachgewiesene berufliche Vorerfahrung, die bei großzügiger Auslegung für den angestrebten Lehrerberuf dienlich ist, berücksichtigt. Maximal ist eine Zuordnung in die Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe möglich, die bei einer berücksichtigungsfähigen Zeit von in der Regel sechs Jahren erreicht wird.

Die Verweildauer in den sechs Entgeltgruppen richtet sich immer nach den Berufsjahren:

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Einstiegsstufe Nach 1 Jahr in Stufe 1 Nach 2 Jahren in Stufe 2 Nach 3 Jahren in Stufe 3 Nach 4 Jahren in Stufe 4 Nach 5 Jahren in Stufe 5
ab Einstellung nach 1 Jahr nach 3 Jahren nach 6 Jahren nach 10 Jahren

 

Jahressonderzahlungen

Zusätzlich zum monatlichen Entgelt haben Tarifbeschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Sie beträgt für Beschäftigte in den Entgeltgruppen

  • E 9 bis E 11 80 v.H.
  • E 12 bis E 13 50 v.H.
  • E 14 bis E 15 35 v.H.

des monatlichen Entgelts, das jeweils in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlt wird.

 

Entgelttabellen für Lehrkräfte

TV-L „Lehrer“

1 2 3 4 5 6
E 15Ü 5076.52 5634.77 6164.55 6512.05 6597.50
E 15 4034.04 4472.68 4637.88 5224.63 5668.97
E 14 3652.39 4051.13 4284.69 4637.88 5179.05
E13Ü 3737.83 3937.21 4284.69 4637.88 5179.05
E 13SR 3367.56 3737.83 3937.21 4324.57 4860.04
E 13 3345.96 3716.23 3915.61 4302.97 4838.44  
E 12 2998.46 3328.86 3795.97 4206.13 4735.90
E 11 2895.92 3209.24 3442.79 3795.97 4308.67
E 10 2787.69 3095.30 3328.86 3562.42 4006.76
E 9 2462.97 2730.71 2867.44 3243.41 3539.64
E 8 2305.87 2556.53 2670.45 2778.69 2898.32 2972.38
E 6 2117.89 2345.75 2459.68 2573.62 2647.67 2727.41

Gültigkeit der Tabelle: 01.01.2014 – 31.12.2014

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/lehrer?id=tv-l-lehrer-2014&matrix=1

Hinweise: Im Tarifgebiet Ost besteht weiterhin eine reduzierte Jahressonderzahlung, für Lehrer in Berlin existiert eine gesonderte Entgelttabelle. Die Entgeltstufen entsprechen den im allgemeinen Teil des TV-L beschriebenen Stufen. Für Lehrkräfte, für welche die Voraussetzungen zur Ernennung zum Studienrat erfüllt sind (E13SR) oder die nach E14 oder E15 eingruppiert sind, gelten die Tabellenwerte der allgemeinen Entgelttabelle.

 

TV-L Berlin

1 2 3 4 5 6
E 15Ü 4974.99 5522.07 6041.26 6381.81 6465.55
E 15 3953.36 4383.23 4545.12 5120.14 5555.59
E 14 3579.34 3970.11 4199.00 4545.12 5075.47
E 13SR 3300.21 3663.07 3858.47 4238.08 4762.84
E 13 3279.04 3641.90 3837.30 4216.91 4741.67  
E 12 2938.49 3262.28 3720.05 4122.01 4641.18
E 11 2838.00 3145.05 3373.93 3720.05 4222.49
E 10 2731.93 3033.39 3262.28 3491.17 3926.62
E 9 2413.71 2676.09 2810.09 3178.54 3468.85
E 8 2259.75 2505.40 2617.04 2723.11 2840.35 2912.93
E 6 2075.53 2298.83 2410.48 2522.14 2594.71 2672.86
E 5 1986.20 2198.34 2310.00 2416.06 2499.81 2555.63

Gültigkeit der Tabelle: ab 01.01.2014

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/berlin/lehrer?id=tv-l-berlin-lehrer-2014&matrix=1

Hinweise: Die Entgeltstufen entsprechen den im allgemeinen Teil des TV-L beschriebenen Stufen. Für Lehrkräfte, für welche die Voraussetzungen zur Ernennung zum Studienrat erfüllt sind (E13SR) oder die nach E14 oder E15 eingruppiert sind, gelten die Tabellenwerte allgemeine Entgelttabelle.

 

TV-H Hessen

1 2 3 4 5 6
E 1 1565.85 1594.53 1628.94 1663.36 1749.39
E 2 1760.85 1950.14 2007.50 2064.85 2196.77 2334.43
E 2Ü 1823.96 2018.96 2093.53 2185.31 2248.41 2300.02
E 3 1909.99 2116.48 2173.84 2265.61 2340.17 2403.27
E 4 1938.67 2150.89 2294.29 2374.60 2454.88 2506.50
E 5 2041.91 2259.87 2374.60 2483.56 2569.60 2626.94
E 6 2133.68 2363.12 2477.83 2592.54 2667.12 2747.40
E 7 2173.84 2409.00 2563.86 2678.58 2770.35 2850.64
E 8 2322.96 2575.34 2690.04 2799.03 2919.48 2994.05
E 9 2483.56 2753.14 2890.80 3269.36 3567.62
E 10 2810.50 3120.23 3355.38 3590.56 4037.95
E 11 2919.48 3234.94 3470.11 3825.71 4341.93
E 12 3022.72 3355.38 3825.71 4238.69 4772.11
E 13 3372.60 3745.43 3946.18 4336.20 4875.35  
E 13Ü 3745.43 3946.18 4296.05 5196.56
E 14 3659.39 4060.89 4296.05 4651.66 5196.56
E 15 4043.68 4485.33 4651.66 5242.44 5689.83
E 15Ü 5093.32 5655.40 6188.83 6538.71 6624.75

Gültigkeit der Tabelle: 01.04.2014 – 31.12.2014

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-h?id=tv-h-2014&matrix=1

 

Allgemeiner TV-L (Tarifgebiet West)

1 2 3 4 5 6
E 15Ü 5076.52 5634.77 6164.55 6512.05 6597.50
E 15 4034.04 4472.68 4637.88 5224.63 5668.97
E 14 3652.39 4051.13 4284.69 4637.88 5179.05
E 13Ü 3737.83 3937.21 4284.69 4637.88 5179.05
E 13 3367.56 3737.83 3937.21 4324.57 4860.04
E 12 3020.06 3350.46 3817.57 4227.73 4757.50
E 11 2917.52 3230.84 3464.39 3817.57 4330.27
E 10 2809.29 3116.90 3350.46 3584.02 4028.36
E 9 2484.57 2752.31 2889.04 3265.01 3561.24
E 8 2325.07 2575.73 2689.65 2797.89 2917.52 2991.58
E 7 2176.96 2410.52 2564.33 2678.26 2769.42 2849.15
E 6 2137.09 2364.95 2478.88 2592.82 2666.87 2746.61
E 5 2045.94 2262.41 2376.35 2484.57 2570.03 2626.99
E 4 1943.40 2154.19 2296.59 2376.35 2456.10 2507.36
E 3 1914.92 2120.00 2176.96 2268.11 2342.16 2404.82
E 2Ü 1829.47 2023.15 2097.22 2188.37 2251.03 2302.28
E 2 1766.81 1954.79 2011.77 2068.73 2199.75 2336.47
E 1 1573.13 1601.60 1635.78 1669.97 1755.42

Gültigkeit der Tabelle: 01.01.2014 – 31.12.2014

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2014&matrix=1

 

Tarifgebiet Ost

1 2 3 4 5 6
E 15Ü 5076.52 5634.77 6164.55 6512.05 6597.50
E 15 4034.04 4472.68 4637.88 5224.63 5668.97
E 14 3652.39 4051.13 4284.69 4637.88 5179.05
E 13Ü 3737.83 3937.21 4284.69 4637.88 5179.05
E 13 3367.56 3737.83 3937.21 4324.57 4860.04
E 12 3020.06 3350.46 3817.57 4227.73 4757.50
E 11 2917.52 3230.84 3464.39 3817.57 4330.27
E 10 2809.29 3116.90 3350.46 3584.02 4028.36
E 9 2484.57 2752.31 2889.04 3265.01 3561.24
E 8 2325.07 2575.73 2689.65 2797.89 2917.52 2991.58
E 7 2176.96 2410.52 2564.33 2678.26 2769.42 2849.15
E 6 2137.09 2364.95 2478.88 2592.82 2666.87 2746.61
E 5 2045.94 2262.41 2376.35 2484.57 2570.03 2626.99
E 4 1943.40 2154.19 2296.59 2376.35 2456.10 2507.36
E 3 1914.92 2120.00 2176.96 2268.11 2342.16 2404.82
E 2Ü 1829.47 2023.15 2097.22 2188.37 2251.03 2302.28
E 2 1766.81 1954.79 2011.77 2068.73 2199.75 2336.47
E 1 1573.13 1601.60 1635.78 1669.97 1755.42

Gültigkeit der Tabelle: 01.01.2014 – 31.12.2014

Quelle: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/ost?id=tv-l-ost-2014

 

Weiterführende Informationen

Auf dem Portal http://oeffentlicher-dienst.info befinden sich neben umfangreichen Informationen zum Thema Gehälter auch ein Forum und eine ergiebige Linksammlung. Außerdem sind hier auch die verschiedenen Gehaltsrechner zu finden:

Digitales Lehren und Lernen: „Quo vadis, Schulbuch?“

Online-Medien, E-Books, Apps, Wikis und andere digitale Lösungen halten immer mehr Einzug in den Schüler- und Lehrer-Alltag. Doch können sie gedruckte Schulbücher eines Tages ersetzen? Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile gedruckter und digitaler Medien? Welche elektronischen Angebote sind beispielsweise für die Unterrichtsvorbereitung hilfreich? Und welche Lösungen wären in Zukunft wünschenswert? Um diesen und verwandten Fragen nachzugehen, hat die Universität Augsburg 2013 im Rahmen des Forschungsprojektes „Bildungsmedien online“ eine bundesweite Umfrage unter rund 900 Lehrkräften durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen: Mehr als die Hälfte der befragten Lehrkräfte nutzt Online-Inhalte, um das in gedruckten Schulbüchern enthaltene Wissen um aktuelle Fakten, Zahlen, Grafiken, Abbildungen oder Videos zu ergänzen. Schulbücher sind zwar nach wie vor hoch anerkannt und werden gegenüber Online-Materialien als höherwertig angesehen. Doch dienen sie mittlerweile vielen Lehrkräften eher als ein roter Faden durch die Vorgaben des Lehrplans als ein Medium, das alle Unterrichtsinhalte abdeckt.

 

Bücher liefern „geprüfte Qualität“

Die Suche im Internet hat ihre Tücken: Eine Recherche nach für den Unterricht verwertbaren Online-Inhalten geschieht bislang zumeist nach dem Trial-and-Error-Prinzip. Anders gesagt: Von einer systematischen Nutzung kann noch keine Rede sein. Dies liegt zum einen daran, dass es eine schier unübersehbare Fülle an geeigneten Materialien gibt, die jedoch permanent neu entstehen – und wieder verschwinden können. Zudem existiert kein zentrales Portal, das fach- und jahrgangsübergreifend Materialien für Lehrkräfte bündelt. Auch ein Austausch der Pädagogen untereinander kann so nicht stattfinden.

Zwischen dem Endverbraucher-Wunsch nach aktuellen, den Unterricht bereichernden Materialien und der Realität in punkto Online-Lernmedien klafft somit eine große Lücke. Dies belegen auch die Bildungszahlen 2014, herausgegeben vom Verband Bildungsmedien: 2011 wünschten sich demnach 70 % der Deutschen die schnelle Einführung digitaler Schulbücher. Im Jahr 2013 jedoch hatten sich nur 0,06 % der Deutschen einen (kostenlosen und anonymen) Account zum Ausprobieren digitaler Schulbücher zugelegt.

Dies zeigt: Auch wenn Online-Bildungsmedien zahlreiche Vorteile haben, ist die Schwellenangst offenbar hoch. Ein Grund mag die Undurchschaubarkeit der Anbieter sein. Endverbraucher denken hier – verständlicherweise – noch in alten Kategorien: Lerninhalte die in Buchform erscheinen, haben einen langen Entstehungsprozess durchlaufen, denn sie sind mindestens durch Autoren- und Verlagsredaktionshände gegangen. Renommierte Verlagsnamen tun ihr Übriges, Büchern zu Seriosität und Glaubwürdigkeit zu verhelfen. Anders ist es jedoch bei online publizierten Inhalten. Hier gibt es nicht automatisch eine „Kontrollinstanz“ und in vielen Fällen auch keinen Verlag, der mit seinem Namen für die Qualität der Inhalte bürgt.

 

„Selbst ist der Lehrer“

Wie sehr sich viele Lehrkräfte an der zeitaufwendigen Suche nach Materialien im Internet stören, zeigt eine Initiative zweier Pädagogen in Berlin. Frustriert von der immer wieder notwendigen Suche nach aktuellen Materialien für den Biologieunterricht kamen sie auf die Idee, eine lehrplankonforme zentrale Plattform, ein „digitales Schulbuch“ für Unterrichtsmaterialien zu gründen. Nach dem Vorbild der Online-Enzyklopädie Wikipedia sollte es frei zugänglich, umsonst und für jeden nutzbar sein. Die beiden Lehrer sammelten also Materialien im Netz, schrieben einige Artikel selbst, vernetzten und machten auf ihr Projekt aufmerksam. Das Ergebnis war bahnbrechend: Als der „Schulbuch-O-Mat“ online ging, konnte er bereits in der ersten Woche über 1.300 Downloads verzeichnen. Auf die Frage, was der Nachteil von Schulbüchern im Vergleich zu digitalem Lehr- und Lernmaterial sei, antworten die beiden Pädagogen im ZEIT-Interview: „Da werden die alten Strukturen überhaupt nicht losgelassen, es ist der immer gleiche Saft, immer wieder aufgefrischt.“ Zudem seien die Herstellungskosten für Bücher hoch und ressourcenintensiv – bei einer relativ kurzen Halbwertszeit des gedruckten Buches. Der Schulbuch-O-Mat hingegen lebt von der Interaktion vieler Nutzer, die die Inhalte selbst auch editieren, ergänzen oder aktualisieren können.

 

Quo vadis?

Bleibt die Frage nach der Zukunft des Schulbuchs: Wie die Augsburger Studie zeigt, ist der Wunsch nach digitalen Medien und Inhalten ohne Zweifel vorhanden. Dennoch ist der Schritt zu einem rein digitalen Schulbuch bei einem Großteil der Lehrerschaft mit Schwellenängsten behaftet. Zum Teil ist dies sicher auch einer Hemmung vor technischen Innovationen geschuldet. Eine der diesbezüglich spannendsten Fragen der nächsten Jahre wird daher sein, ob es den renommierten Schulbuchverlagen gelingt, ihre gute Reputation dazu zu nutzen, auch bei Online-Inhalten zu überzeugen.

 

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