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Klassenfahrten – ein Leitfaden für Lehrkräfte
Ob Bildungsausflug oder mehrtägige Exkursion: Rein rechtlich gesehen handelt es sich für Lehrkräfte bei Klassenfahrten um Dienstreisen. Sie zu organisieren und durchzuführen, gehört zu den dienstlichen Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern.
Wohin die Reise geht, welchen Bildungsauftrag sie erfüllen soll und welches Budget sie umfassen darf, wird je nach Schule und Klassenstufe geregelt. Für Lehrkräfte ist – vor allem, wenn sie noch über wenig Erfahrung in Sachen Klassenfahrt verfügen – wichtig zu wissen, wo genau ihre Rechte und Pflichten liegen und in welchen Gesetzesgrundlagen sie relevante Informationen finden.
Teilnahmepflicht an der Klassenfahrt?
Ein häufiger Streitfall bei anstehenden Klassenfahrten ist die Frage, ob eine Schülerin/ein Schüler zur Teilnahme verpflichtet ist. Grundsätzlich gilt übereinstimmend in allen länderspezifischen Gesetzen: Die Teilnahme an Klassenfahrten ist Pflicht. Aus besonderen Gründen ist jedoch eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Die Entscheidungsgewalt hierüber liegt bei der Schulleitung. Es gilt jedoch: Von der Teilnahmepflicht befreite Schülerinnen oder Schüler haben während des Zeitraums der Klassenfahrt nicht frei, sondern müssen in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen.
Aufsichtspflicht der Lehrkräfte
Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich zunächst nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler. Während Grundschulkinder lückenlos beaufsichtigt werden sollten, kann dies für ältere Kinder und in jedem Fall für Jugendliche gelockert werden. Für Unternehmungen minderjähriger Jugendlicher in Kleingruppen „auf eigene Faust“ benötigen Lehrkräfte die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Jugendschutzgesetz
In Sachen Alkohol- oder Tabakkonsum auf Klassenfahrten ist für Lehrkräfte das Jugendschutzgesetz bindend. Es beinhaltet darüber hinaus auch gesetzliche Regelungen für den Besuch von Gaststätten/Kneipen, Diskotheken, das Abspielen und Betätigen von Filmen und Computerspielen mit Altersfreigabe sowie die Regelungen zum Thema Glücksspiel.
Unfallschutz
Generell sind Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrten gesetzlich unfallversichert, Lehrkräfte sind auf Klassenfahrten entweder im Rahmen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge oder in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler sich jederzeit im Gruppenverband befinden, oder aber dass sie – nach Genehmigung durch die Lehrkraft – von eigenmächtigen Unternehmungen zur verabredeten Zeit wieder zurück sind. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung heranwachsender Schülerinnen und Schüler ist Lehrern jedoch nicht zumutbar, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einem Merkblatt festhält.
Länderspezifische Richtlinien für Schulfahrten
Sicherheit im Internet: Kompetenzen fördern, statt Kontrollen fordern
Bereits zum zehnten Mal fand am 11. Februar 2014 der internationale „Safer Internet Day“ statt. Ziel des Aktionstages ist es, über die verantwortungsvolle Nutzung des World Wide Web zu informieren. Ein Großteil der zu diesem Anlass stattfindenden Aktionen wendet sich vor allem an Kinder und Jugendliche. Veranstalter des Safer Internet Day ist wie jedes Jahr die der EU angegliederte Initiative klicksafe.de. Das diesjährige Schwerpunktthema des Internet-Aktionstages beschäftigt sich mit den Herausforderungen und Gefahren der mobilen Internet-Nutzung.
Wie verändert das mobile Internet unser Leben?
Ob im familiären Umfeld, im Freundeskreis oder in der Schule: Die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderen mobilen Endgeräten ist für die meisten Schülerinnen und Schüler in Deutschland zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Die Folge: Noch viel mehr als beim stationären Rechner zu Hause können sich die Jugendlichen mithilfe von mobilen Geräten einer „Kontrolle“ durch Erziehungsberechtigte entziehen. So sind laut der Studie „Jugend, Information, (Multi-) Media“, genannt JIM-Studie, 12- bis 19-Jährige heute im Schnitt fast drei Stunden täglich online. Dies entspricht einem Anstieg von nahezu 37 % im Vergleich zum Vorjahreswert. Doch so wuchtig diese Zahlen auch daherkommen: Sie sollten, so die Haltung von klicksafe.de, Erziehungsberechtigte und Pädagogen nicht zum mahnenden Zeigefinger, sondern zu Aufklärung, Schulung und kritischem Umgang anhalten. Denn ob Eltern oder Schule dies gutheißen oder nicht: Das Internet hat das kommunikative Verhalten Jugendlicher von Grund auf verändert. Statt es zu verdammen, zu limitieren oder den Zugang zu einzelnen Seiten stark einzuschränken ist es sinnvoller, die Kompetenzen von Jugendlichen für einen verantwortungsvollen Umgang zu stärken. Denn nur auf diese Weise bleiben bzw. werden diese auch fit für noch ausstehende – und bisher noch nicht absehbare – Entwicklungen in Sachen Online-Medien. Zum Einstieg in das Thema mobile Internet-Nutzung empfiehlt sich beispielsweise die Broschüre „Smart mobil?!“, herausgegeben von klicksafe.de.
Stichwort Medienkompetenzerziehung
Doch gerade in Zeiten von Überwachung und Spähaffären ist es für viele Eltern und Lehrkräfte schwierig, einen adäquaten Umgang mit der freien Online-Aktivität ihrer Sprösslinge zu finden. Aus diesem Grund hält die Initiative klicksafe.de ein ganzes Paket an Informationsmaterialien zum Thema mobile Internet-Nutzung bereit. Und mehr noch: Sie ermutigt gerade auch Pädagogen dazu, Online-Medien verstärkt in den Unterricht einzubinden.
Als eine der wichtigsten Verhaltensmaximen sehen die Experten von klicksafe.de hierbei allein schon das Thematisieren der Smartphone-Nutzung im Unterricht. Auf diese Weise signalisieren Lehrkräfte ihr Interesse an der Lebenswelt der Jugendlichen und haben die Möglichkeit, in diese hineinzuhorchen. Ist eine Lehrkraft in Sachen mobiles Internet nicht ganz auf dem Laufenden, kann sie sich hier zudem über den Stand der Dinge informieren und herausfinden, an welchen Stellen noch persönlicher Informationsbedarf besteht.
Doch auch die aktive Nutzung im Unterricht ist denkbar. Je nach Altersklasse und Schulform sind Lerneinheiten möglich, in denen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise unterrichtsbezogene Recherchen mit dem Smartphone durchführen, fotografische oder filmische Dokumentationen erstellen oder sich mit der Sicherheit ihres Online-Verhaltens auseinandersetzen. Anhand derlei Unterrichtseinheiten können Lehrkräfte dann unmittelbar und sehr praxisorientiert elementare Regeln im Umgang mit Online-Medien veranschaulichen.