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Verbeamtete Lehrkräfte an Privatschulen: Rechtslage und Wissenswertes

Beamte behalten bei einer Tätigkeit an Privatschulen ihren Beamtenstatus bei, wenn sie der Privatschule zugewiesen wurden. Diese Regelung fußt auf § 20 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG), einem Bundesgesetz, das die beamtenrechtliche Stellung der Beamten der Länder und Kommunen regelt.

 

Welche Rechtsquellen sind relevant?

Als Rechtsquellen relevant sind die jeweiligen Beamtenstatus-/Besoldungs- und Schulgesetze des betreffenden Bundeslandes:

  • Landesversorgungsgesetze bei Fragen zur Anerkennung bei der Pension
  • Landesbeamtengesetze bei Fragen zu Abordnungen und Beurlaubungen
  • Privatschulgesetze für privatschulspezifische Fragen

Für manche Privatschultypen (z.B. Katholische Schulen in freier Trägerschaft in NRW oder Baden-Württemberg) existieren spezifische Regelungen, zu erfragen bei den jeweiligen Trägern. Ebenso gibt es für Waldorfschulen zum Teil im Laufe der Jahre gewachsene Besonderheiten. Genaueres teilt der Bund der Freien Waldorfschulen mit.

 

Ist eine dauerhafte Zuweisung möglich?

Zwar ist eine dauerhafte Zuweisung nicht möglich, wohl aber die Verlängerung der Zuweisung.

 

Gibt es die Möglichkeit, unter Beibehaltung der Bezüge eine Planstelle an einer Privatschule zu besetzen?

Prinzipiell ist ein solches Vorgehen nicht vorgesehen. Jedoch existiert in den meisten Bundesländern ein Vertrag zwischen Kultusministerium und Privatschulen, in dem geregelt ist, dass das Geld weiter vom Land kommt, die Privatschulen aber die Besoldung, einen Teil des Ruhegehaltes und ggf. Sonderzahlungen an das Kultusministerium zahlen. Auf diese Weise behält der Beamte seine Bezüge, aber die Privatschule zahlt an den Staat.

 

Was geschieht mit bereits erworbenen Pensionsansprüchen?

Bleibt der Beamtenstatus über eine Beurlaubungslösung gewahrt, gilt dies auch für die Versorgungsansprüche. Falls für den Privatschuldienst ein Ausscheiden aus dem Beamtendienst erfolgt oder erforderlich wird, findet eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung statt. Hierbei werden dann Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nachgezahlt und zwar in der Form, als sei der Versicherte schon seit jeher Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt u. a. die Deutsche Rentenversicherung.

 

Was geschieht mit der Beihilfe zur Krankenkasse?

Beihilfe zu einer Krankenkasse kann nicht gewährt werden, denn Beihilfe ist immer an beamtenrechtliche Dienstbezüge gekoppelt, also: Beamtenstatus = Beihilfe. Im Angestelltenverhältnis gibt es ggf. einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, abhängig von der Einkommenshöhe. Unter Umständen sind Krankenkostenübernahmen bzw. -zuschüsse auch für Angestellte möglich. Dies fällt dann jedoch unter privatrechtliche Vereinbarungen und hat nichts mit Beamtenrecht zu tun.

 

Wie kommt eine Lehrkraft bzw. ein Schulleiter wieder zurück in die öffentliche Schule?

Sie muss sich bei einer öffentlichen Schule wieder bewerben bzw. die Zuweisung auslaufen lassen.

 

Wer erteilt weiterführende Informationen?

Auskunft geben die landesspezifischen Schulämter oder Kultusministerien. Gewerkschaftsmitglieder können sich an die Landesverbände ihrer jeweiligen Fachgewerkschaft wenden.

 

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

Privatschulen mit besonderen pädagogischen Schwerpunkten Teil 7: Konfessionelle Schulen (evangelisch)

Konfessionelle Schulen zeichnen sich durch ihre enge Anlehnung an eine Glaubensrichtung aus – in Deutschland also hauptsächlich an die katholische oder die evangelische Konfession. 2011 besuchten hierzulande etwa 442.000 Schülerinnen und Schüler eine konfessionelle Schule, von Grundschulen über Haupt- und Realschulen bis zu Gymnasien. Auf evangelische Schulen entfielen hierbei rund 115.000, auf katholische circa 327.000 Schülerinnen und Schüler. Größter und bedeutendster Träger der evangelischen Schulen in Deutschland sind die Landeskirchen, gefolgt von Trägerstiftungen/Trägergemeinschaften, Schulverbänden und Förderstiftungen.

Evangelische Schulen sind jedoch nicht zu verwechseln mit den sogenannten Bekenntnisschulen. Hinter diesem Begriff verbergen sich evangelikal orientierte Schulen. Sie sind organisiert im Verband Evangelischer Bekenntnisschulen e.V.  (VEBS). Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen informiert in einem Statement über deren Ziele und Weltanschauungen und distanziert sich explizit von Bekenntnisschulen.

 

Anforderungen an Lehrkräfte

Neben der fachlichen und pädagogischen Qualifikation ist für eine Tätigkeit an einer evangelischen Schule die Identifizierung mit der konfessionellen Ausrichtung unabdingbar. Generell sind Lehrkräfte an freien konfessionellen Schulen auch als „Persönlichkeitserzieher“ gefragt, die ihren Schülern den christlichen Wertekanon vermitteln sollen. Eine deutliche Nähe zum christlichen Weltbild bzw. Erfahrung in der christlich geprägten Kinder- und Jugendarbeit sind daher Voraussetzung. Jedoch variiert die Rolle der Konfession – und damit auch die Anforderungen an potenzielle Lehrkräfte – von Schule zu Schule.

 

Entfaltungsmöglichkeiten für Lehrkräfte

Da sich freie konfessionelle Schulen eng am staatlich vorgegebenen Lehrplan orientieren, bewegen sich die Möglichkeiten der inhaltlichen Unterrichtsgestaltung größtenteils innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens. Jedoch gibt es für Lehrkräfte umso mehr Möglichkeiten, sich pädagogisch bzw. gestalterisch einzubringen. Viele freie evangelische Schulen verfügen darüber hinaus über ein dezidiertes Schulprofil, für dessen Erarbeitung bzw. Umsetzung sich Lehrkräfte engagieren können.

 

Entstehung

Etwa anderthalb Jahrtausende lang waren in Mitteleuropa Kirchen und andere Religionsgemeinschaften die einzigen Träger von Bildungseinrichtungen. Erst in den letzten Jahrhunderten verbreiteten sich staatliche Schulen in größerem Maße. Heute sind in Deutschland konfessionelle Schulen gegenüber staatlichen Schulen in der Minderzahl. 2007 waren insgesamt 115.000 Schüler an evangelischen und 2009 rund 325.000 Schüler an katholischen Schulen eingeschrieben. Eine Ausnahmeregelung gibt es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Dort sind konfessionelle Schulen als staatliche Schulen in der Trägerschaft von politischen Gemeinden.

 

Umsetzung in die Praxis

In heutigen evangelischen freien Schulen bleibt der vermittelte Stoff von den konfessionellen Lehrinhalten meist unangetastet. So wird im Biologieunterricht natürlich die Evolutionstheorie und nicht die Schöpfungsgeschichte gelehrt. Eines der Hauptziele evangelischer Schulen ist es, die Persönlichkeit der Kinder ausbilden zu helfen und Gemeinschaftsgeist zu entwickeln – nach den Leitbildern der konfessionellen Ausrichtung. Zudem ermöglichen sie Kindern, sich mit ihrem Glauben auseinanderzusetzen. Zum Schulalltag gehören neben morgendlichen Gebeten auch regelmäßige Schulgottesdienste. Der Besuch des Religionsunterrichts ist obligatorisch. Darüber hinaus engagieren sich die Schülerinnen und Schüler oft auch in karitativen Einrichtungen oder helfen schwächeren Mitschülern. Meistens gehören die Kinder der Konfession an, die den Schwerpunkt der pädagogischen Einrichtung bildet, dies ist in evangelischen freien Schulen jedoch nicht Pflicht.

 

Status

Evangelische konfessionelle Schulen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen und vermitteln als solche die Inhalte der Bildungspläne der öffentlichen Schulen. Sie ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern staatlich anerkannte Abschlüsse, sofern nicht ein besonderer pädagogischer Schwerpunkt besteht, der dies einschränkt.

 

Finanzierung

Wie alle Schulen in freier Trägerschaft erhalten evangelische konfessionelle Schulen staatliche Zuschüsse, deren Höhe je nach Bundesland variiert. Sie decken zwischen 50 und 60 % der schulbetrieblichen Kosten. Der restliche Kostenteil stammt aus Elternbeiträgen und Eigenmitteln. Bei den Elternbeiträgen achten konfessionelle Schulen in besonderem Maße auf die finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So gibt es an vielen Schulen reduzierte Schulgelder. Eine zusätzliche Finanzierung erfolgt durch Spenden.

 

Weitere Informationen

Das Portal Evangelische Schulen in Deutschland gibt Auskunft über Organisation und Struktur evangelischer Schulen in freier Trägerschaft. Unterhalten wird es vom Arbeitskreis Evangelische Schule und von der Wissenschaftlichen Arbeitsstelle Evangelische Schule.

Privatschulen mit besonderen pädagogischen Schwerpunkten Teil 6: Montessori-Schulen

Rund 1.000 Schulen und Kindertagesstätten in Deutschland arbeiten nach der reformpädagogischen Montessori-Lehre, davon etwa 600 Kitas, auch „Kinderhäuser“ genannt. Zu den 400 Montessori-Schulen (etwa 300 Primarschulen und 100 weiterführende Schulen) zählen sowohl Schulen in freier Trägerschaft, als auch staatliche Schulen mit Montessori-Zweigen. Bei den freien Trägerschaften handelt es sich in der Regel um kirchliche Trägerschaften oder um Elterninitiativen. Die Verteilung der weiterführenden Montessori-Schulen auf Schulformen stellt sich wie folgt dar: Gymnasien 40 %, Gesamtschulen 25 %, Hauptschulen 20 %, Realschulen 15 %. Zusammengefasst werden die Prinzipien der Montessori-Pädagogik in dem Satz: „Hilf mir, es selbst zu tun.“ Hiernach sollen Kinder und Jugendliche sich möglichst frei entfalten und für sich selbst die passenden Lernwege finden. Sie erhalten dabei zwar Unterstützung durch Erzieher bzw. Lehrkräfte, erfahren aber durch eigenständiges Erarbeiten eine Stärkung ihrer Persönlichkeit.

 

Anforderungen an Lehrkräfte

Pädagogen, die an Montessori-Schulen tätig werden möchten, benötigen eine dezidierte Montessori-Ausbildung, die in der Regel nach der staatlichen Lehramts- bzw. Erzieher-Ausbildung in Montessori-Ausbildungsorganisationen absolviert wird. Unabhängig von der Ausbildung sollten an Montessori-Schulen interessierte Lehrkräfte über fundierte Beobachtungs- und Problemlösungsfähigkeiten verfügen, da diese für den pädagogischen Alltag unverzichtbar sind. Eine wohlwollende Haltung gegenüber der Montessori-Pädagogik wird vorausgesetzt.

 

Entfaltungsmöglichkeiten für Lehrkräfte

Da die Zahl der Montessori-Schulen in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist, stellen Montessori-Schulen immer mehr ein Betätigungsfeld mit Zukunft dar.

 

Entstehung

Die Montessori-Pädagogik fußt auf dem Gedankengut der Ärztin und Reformpädagogin Maria Montessori (1870 – 1952), die ab Beginn des 20. Jahrhunderts ihre Lehren in sogenannten Montessori-Ausbildungskursen weitergab. In Deutschland fanden diese großen Anklang und es entstanden schon vor 1920 mehrere Montessori-Kinderhäuser und -Schulen. 1925 wurde die Deutsche Montessori Gesellschaft gegründet.

Während des Zweiten Weltkriegs mussten alle Montessori-Einrichtungen geschlossen werden, erlebten aber nach 1945 eine rasche Renaissance. Seit den 1980er-Jahren erfreuen sich Montessori-Einrichtungen ungebrochen wachsender Beliebtheit. Gerade die Anzahl von Schulen in freier Trägerschaft ist in den letzten 20 Jahren rasant angestiegen. So waren beispielsweise im Montessori Landesverband Bayern bei seiner Gründung 1985 fünf Montessori-Schulträger organisiert, heute sind es 80.

 

Umsetzung in die Praxis

Ein entscheidendes Element der Montessori-Pädagogik ist die Freiarbeit, die neben dem Fachunterricht gleichberechtigter Teil des Stundenplans ist. Die Freiarbeit gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich denjenigen Lerninhalten zuzuwenden, für die sie sich am meisten interessieren. Auch beim Fachunterricht können die Kinder und Jugendlichen in gewissem Maße entsprechend ihrer Interessen wählen. Feste Lehrpläne, Noten oder Klausuren gibt es an Montessori-Schulen nicht. Die meisten Montessori-Schulen sind Ganztagsschulen, sodass überdies auch das gemeinsame Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung fester Bestandteil des Tagesablaufs sind.

 

Status

Private Montessori-Grundschulen sind generell staatlich genehmigte Ersatzschulen. Bei den weiterführenden Montessori-Schulen ist der Status unterschiedlich: Teils sind es Ergänzungsschulen, an denen kein staatlich anerkannter Abschluss abgelegt werden kann. Neben diesen entstehen jedoch immer mehr Montessori-Oberschulen (MOS), an denen Schülerinnen und Schüler auch das Abitur ablegen können.

 

Finanzierung

Die Finanzierung des Besuchs einer Montessori-Schule hängt eng mit deren Status (s.o.) zusammen. Staatliche Schulen mit Montessori-Zweig sind anderen staatlichen Schulen gleichgestellt. Der Montessori-Fokus ist bei diesen lediglich ein pädagogischer, nicht aber ein konzeptioneller Schwerpunkt.

Montessori-Schulen mit dem Status „staatlich genehmigte Ersatzschule“ erhalten wie alle freien Schulen staatliche Zuschüsse, deren Höhe je nach Bundesland variiert. Sie decken zwischen 50 und 60 % der schulbetrieblichen Kosten. Der restliche Kostenteil stammt aus Elternbeiträgen und Eigenmitteln. Weitere Informationen zum Status und zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft gibt eine entsprechende Broschüre des Verbands deutscher Privatschulverbände (VDP).

 

 

Weitere Informationen

Der Montessori-Dachverband Deutschland (MDD) informiert über Inhalte der Montessori-Pädagogik sowie über Montessori-Einrichtungen.

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