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Bewerbung und Vorbereitung: Als deutsche Lehrkraft ins Ausland

 

Grundsätzlich gibt es für Lehrkräfte vier verschiedene Wege, als pädagogische Fachkraft im Ausland tätig zu werden. Je nachdem, ob sich Interessenten als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), Bundesprogrammlehrkraft (BPLK), Landesprogrammlehrkraft (LPLK) oder Ortskraft (OK) bewerben möchten, variiert der Bewerbungsprozess.

 

ADLK: Im ersten Schritt entscheidet die Schulleitung über die grundsätzliche Eignung eines Bewerbers/einer Bewerberin zur Auslandsdienstlehrkraft (ADLK). Die Schulleitung leitet die Bewerbungsunterlagen dann an die Landesschulbehörde weiter. Versehen mit einem Hinweis, ab wann eine Freistellung erfolgen kann (Freistellungsvermerk), werden die Unterlagen dann weiter an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) übermittelt.

 

BPLK: Wer sich als Bundesprogrammlehrkraft bewirbt, ist in der Regel zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht im deutschen Schuldienst beschäftigt. Dies trifft zum Beispiel auf Kandidaten zu, die direkt nach Abschluss des Referendariats ins Ausland gehen möchten. Die Bewerbung als BPLK erfolgt direkt bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA). Interessenten müssen dort zunächst einen Bewerbungsbogen ausfüllen. Anschließend erfolgt ein Auswahlverfahren, das über die Aufnahme in die Bewerberdatenbank entscheidet.

 

LPLK: Landesprogrammlehrkräfte haben den schwerpunktmäßigen Auftrag, den Auf- und Ausbau von Deutsch als Fremdsprache im Ausland voranzutreiben. Eine Lehrbefähigung für das Fach Deutsch oder Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache ist hier klar von Vorteil. LPLK sind in der Regel im Landesschuldienst verbeamtet oder angestellt und werden für die Auslandstätigkeit freigestellt.

 

OK: Wer als Lehrkraft, erzieherische Fachkraft oder Angestellte/r aus der Schulverwaltung mit einer Auslandstätigkeit als Ortskraft (OK) liebäugelt, bewirbt sich direkt bei der Schule im Ausland. Darüber hinaus bezieht er/sie auch das Gehalt direkt von der ausländischen Schule und handelt mit dieser auch den Arbeitsvertrag aus.

 

Eine schematische Übersicht über den Ablauf von Auslands-Bewerbungen gibt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

 

Lehrmöglichkeiten an deutschen Schulen im Ausland

Die Möglichkeit, an einer deutschen Schule, Hochschule oder sonstigen Bildungseinrichtung im Ausland zu unterrichten ist für viele Lehrkräfte eine wertvolle und unersetzliche Bereicherung  persönlicher als auch fachlicher Art. Die Chancen auf eine Stelle im Ausland hängen stark von persönlichen Faktoren der Bewerber ab. Dazu gehören neben der Qualifikation vor allem auch die Fächerkombination, der Status und zu einem entscheidenden Teil die persönliche Flexibilität. Nicht zuletzt spielen auch finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Denn das Gehalt kann je nach Art des Einsatzes erheblich variieren.

 

Viele Wege führen ins Ausland

Grundsätzlich haben Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen und bereits absolvierter Lehrerfahrung gute Chancen bei der Bewerbung um eine Stelle im Ausland. Prinzipiell steht jedoch nicht nur examinierten Lehrerinnen und Lehrern eine Anstellung an Auslandschulen offen. Die Art der zu besetzenden Stelle wird jeweils in der Stellenausschreibung genannt. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich eine kurze Nachfrage bei der ausschreibenden Schule.

Unterschieden werden generell folgende Lehrmöglichkeiten:

  • Auslandsdienstlehrkraft (ADLK): Diese Lehrkräfte müssen im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet angestellt sein und mindestens zwei Jahre Lehrerfahrung nachweisen. Wie auch in Deutschland sind im Ausland derzeit besonders die MINT-Fächer nachgefragt. Auch Lehrkräfte, die Fachunterricht in einer Fremdsprache (beispielsweise englischsprachiger Erdkundeunterricht) unterrichten, haben gute Karten bei Auslandsbewerbungen. Generell zählt überdies die Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache (DaF) als gute Voraussetzung für eine Auslandstätigkeit. Die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg.
  • Landesprogrammlehrkraft (LPLK): Wer als LPLK eine Auslandsstelle antreten will, ist normalerweise im Landesschuldienst angestellt oder verbeamtet und wird für die Auslandstätigkeit freigestellt. Die Anzahl der LPLK-Stellen ist jedoch weitaus geringer als die der BPLK- und ADLK-Stellen.
  • Bundesprogrammlehrkraft (BPLK): Voraussetzung ist ein erfolgreich abgelegtes 2. Staatsexamen oder ein gleichwertiger Abschluss, bei verbeamteten und unbefristet angestellten Lehrkräften Gewährleistungs- bzw. Freistellungszusage des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers. Im Gegensatz zu ADLK ist hier keine aktuelle Anstellung nötig. Bewerber können daher beispielsweise auch schon direkt nach dem Referendariat eine Stelle als BPLK antreten. Die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg.
  • Ortslehrkraft oder Ortskraft (OLK oder OK): Prinzipiell können sich alle Lehrerinnen und Lehrer als OLK bewerben, das Zweite Staatsexamen wird aber nicht immer zwingend vorausgesetzt. OLK werden nach Landesrecht angestellt – und zwar entweder als Lehrkräfte oder als Erzieher/-innen, Sozialpädagog/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen für den außerschulischen Bereich. Entsprechende Bewerber schließen also direkt mit der ausländischen Schule einen Arbeitsvertrag ab und verhandeln auch das Gehalt selbst. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) veröffentlicht auf ihrer Website Stellenangebote auch für OLK/OK, übernimmt jedoch nicht die Vermittlung. Auch LehrCare veröffentlicht regelmäßig Stellenangebote deutscher Schulen im Ausland.

 

Weiterführende Informationen erhalten interessierte Lehrkräfte, Referendare und sonstige pädagogische Fachkräfte bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sowie auf den Seiten der Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und -lehrer (AGAL).

Eine sehr hilfreiche Anlaufstelle ist auch der Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLIA). Er verfügt über umfangreiche Informationen zum Auslandsaufenthalt und zu rechtlichen sowie organisatorischen Fragen und unterhält mehrere Regionalgruppen, in denen Mitglieder Unterstützung erfahren und sich austauschen können.

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