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Unzulässige oder kritische Fragen beim Vorstellungsgespräch
Einige Fragen sind im Bewerbungsgespräch unzulässig, andere kritische Fragen wiederum in gewissen Berufsgruppen durchaus legitim. Und auf manche Fragen dürfen Bewerber*innen gar mit einer Lüge antworten. Ein Überblick.
Unzulässig:
- Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft
- Frage nach einer geplanten Schwangerschaft. Diese Frage darf von einer Frau auch bewusst falsch beantwortet werden, ohne dass negative Konsequenzen drohen.
- Frage nach einer bestehenden oder geplanten Eheschließung
- Frage nach dem bisherigen Gehalt
- Frage nach der Religions- oder Parteizugehörigkeit
- Frage nach Vorerkrankungen und/oder dem aktuellen Gesundheitszustand
- Frage nach Erbkrankheiten in der Familie
- Frage nach einer Behinderung sowie nach einer Einstufung als Schwerbehinderte*r (vgl. Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX für Schwerbehinderte und Gleichgestellte)
- Frage nach den Vermögensverhältnissen
- Frage nach der ethnischen Herkunft und Kultur
In gewissen Berufen erlaubt
- Bei sogenannten Tendenzbetrieben (z.B. Parteizentralen, parteilichen Medien oder sonstigen politisch untermauerten Betrieben) sowie (im Einzelfall) bei kirchlichen Einrichtungen ist die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit nach § 118 BetrVG zulässig.
- Ebenfalls erlaubt bei Tendenzbetrieben ist die Frage nach der Religions- oder Parteizugehörigkeit.
- Sofern die künftige Tätigkeit des Bewerbers oder der Bewerberin dies erfordert, darf der Arbeitgeber nach Vorstrafen fragen (z.B. Verkehrsdelikte bei Kraftfahrer*innen). Ist die Vorstrafe nicht (mehr) im Bundeszentralregister eingetragen, darf sich der Bewerber bzw. die Bewerberin als unbestraft bezeichnen
Wie reagieren auf unzulässige Fragen?
Zwar ist es naheliegend, in diesem Fall auf die Unzulässigkeit der Frage zu verweisen und die Antwort zu verweigern. Für den weiteren Verlauf des Gesprächs ist dies jedoch nicht förderlich und sollte daher vermieden werden, zumal es durchaus eine bewusste Provokation seitens des Personalers oder der Personalerin sein könnte. Zu empfehlen ist, im Falle einer unzulässigen Frage freundlich und zugewandt zu bleiben. Als Antwort eignet sich die Äußerung: „Inwieweit ist diese Frage denn relevant für die Besetzung der Stelle?“ Hiermit setzt der/die Kandidat*in das deutliche Signal: Ich weiß, dass ich hierauf nicht antworten muss, bleibe aber dennoch gesprächsbereit.
Soft Skills: So wichtig sind die „weichen Kompetenzen“
Sie sind schwer greifbar, kaum zu überprüfen und oft schwammig formuliert. Dennoch betonen Karriereexperten die stetig zunehmende Bedeutung von Soft Skills in Bewerbungsprozessen. Der Definition nach sind Soft Skills persönliche, soziale und methodische Kompetenzen, die über reines berufsbezogenes Fachwissen hinausgehen.
Warum sind Soft Skills so wichtig?
Soft Skills verleihen dem Bewerber bzw. der Bewerberin eine eigene Note. Während „Hard Skills“ wie Zeugnisse oder Nachweise von erlangten Qualifikationen nur den Erwerb von standardisiertem Wissen bescheinigen, formen Soft Skills die Bewerberpersönlichkeit und geben ihr eine individuelle Note. Auf Pädagog*innen übertragen bedeutet dies beispielsweise: Es genügt nicht, ein fundiertes Fachwissen zu haben. Vielmehr müssen Personen in lehrenden Berufen offen, kontaktfreudig, flexibel sein und einen „Draht“ zu Kindern oder Jugendlichen haben.
Nicht nur darüber reden
Spätestens im Vorstellungsgespräch haben Bewerber*innen dann die Chance, ihre individuellen Kompetenzen zu zeigen. Hier gilt: unbedingt authentisch bleiben. Nichts kann ein Gespräch schneller ruinieren als ein schlechtes Schauspiel. Daher: Zur eigenen Persönlichkeit stehen, die uneingeschränkt positiven Kompetenzen betonen, andere vielleicht geschickt verpacken. So kann beispielsweise eine eher ruhige, weniger durchsetzungsstarke Persönlichkeit über glasklare analytische Fähigkeiten verfügen und Auseinandersetzungen auf diese Weise stets pragmatisch lösen. Entsprechend wären genau diese Fähigkeiten im Gespräch hervorzuheben.
Welche Soft Skills sind gefragt?
Selbstverständlich hängen die für einen Job vorteilhaften Soft Skills entscheidend von der zur Debatte stehenden Stelle ab. Es gibt jedoch Statistiken über die am häufigsten gefragten Kompetenzen für Arbeitnehmer.
Nach der Erfahrung von LehrCare werden folgende Soft Skills am häufigsten nachgefragt:
Kommunikations- und Sozialkompetenz
Reflektionskompentenz
Kritik- und Konfliktfähigkeit
Teamgeist
Empathie
Flexibilität
Engagement
Belastbarkeit
Eigenständige und strukturierte Arbeitsweise
Hohe Eigenverantwortung
Freude an der Arbeit
Offenheit
Kreativität
Motivation
Begeisterungsfähigkeit
Natürliche Autorität
Verlässlichkeit
Nur Leitungskräfte
Führungs- und Steuerungskompetenz
Kommunikationsfähigkeiten
Entwicklungskompetenz
Strategisches und unternehmerisches Denken und Handeln
Überzeugtes Auftreten
Organisationstalent
Tipp: Ein Kompetenztest gibt Aufschluss über die eigenen Stärken.
Bewerbungs-Anschreiben: 8 wissenswerte Fakten
Das Anschreiben gilt als „Visitenkarte“ der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Denn es ermöglicht, Persönlichkeit zu zeigen und eigene Vorzüge in den Vordergrund zu rücken. In der freien Wirtschaft jedoch legen Personaler immer weniger Wert auf diesen Bewerbungs-Bestandteil. Denn viele Anschreiben verlieren sich in Floskeln, lesen sich zäh und sind wenig aussagekräftig. Konzerne wie Deutsche Bahn, Henkel und auch Google verzichten daher komplett auf sie. Welchen Stellenwert hat das Anschreiben bei pädagogischen Berufen? Und welche Punkte gilt es zu beachten?
- Generell gilt: In pädagogischen Berufen ist die Bewerberinnen-Persönlichkeit von großer Bedeutung. Sofern in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, sollten Kandidatinnen daher nicht auf ein Anschreiben verzichten und es stattdessen als Chance nutzen, sich angemessen darzustellen.
- Wiederholungen vermeiden. Was bereits im Lebenslauf steht, muss im Anschreiben nicht wiederholt werden. Vielmehr sollte dieses Ergänzungen zum Lebenslauf liefern und im Idealfall Lust darauf machen, einen näheren Blick auf die Vita zu werfen.
- Keine Schmeicheleien. Ein Eigentor schießen Kandidat*innen, wenn sie das Unternehmen als Ganzes zu offensiv loben. Stattdessen lieber konkrete Aspekte des potenziellen Arbeitgebers hervorheben: Schwerpunkte der Arbeit, Ausstattung, angestrebte Ziele etc.
- Motivation muss ersichtlich sein. Egal ob es sich um die erste Stelle nach Studium oder Ausbildung handelt oder sich Bewerbende aus einer noch bestehenden Anstellung heraus bewerben: Personaler wollen erfahren, worin ihre Motivation für einen potenziellen Wechsel liegt. Diese Antwort muss das Anschreiben also liefern.
- Nicht zu lang. Das Anschreiben sollte nicht länger als eine Seite sein.
- Keine gestelzte Sprache. Die Bemühungen, kompetent und umfassend gebildet zu erscheinen, münden oft in einer unnatürlichen, gestelzten Sprache. Dies wirkt nicht nur aufgesetzt, sondern ermüdet den Leser bzw. die Leserin.
- Augenmaß bei der Gestaltung. Beim Anschreiben haben viele Kandidat*innen den Wunsch, sich gestalterisch „auszutoben“. Doch Vorsicht: Zum einen muss das Anschreiben optisch zum Rest der Bewerbung passen, zum anderen sind zu viele Schriftarten oder gestalterische Elemente störend beim Lesen und inhaltlichen Erfassen.
- Eigene Worte verwenden. Bei der intensiven Auseinandersetzung mit einer Stellenausschreibung und einem Unternehmen gehen schnell dessen Begrifflichkeiten in den eigenen Sprachgebrauch über. Vorsicht: Dies wirkt anbiedernd und ermüdend. Daher auf die Wahl eigener Begriffe und Formulierungen achten.
Checkliste: Wissenswertes zum Probearbeitstag an der Schule
Mehr noch als an staatlichen Schulen ist an Privatschulen auch die Bewerber*innen-Persönlichkeit relevant für die Eignung für eine konkrete Stelle. Ist das Vorstellungsgespräch positiv verlaufen, beginnt die nächste Phase des Bewerbungsprozesses. Hierzu bieten viele Schulen in freier Trägerschaft die Möglichkeit eines Probearbeitstages an. Wie ist dieser rechtlich einzuordnen und was gilt es zu beachten?
- Der Probearbeitstag dient dem näheren Kennenlernen. Er ist eine für beide Seiten unverbindliche Maßnahme.
- Der Probearbeitstag darf nicht mit der vertraglich geregelten Probezeit verwechselt werden. Diese beginnt erst nach der Vertragsunterzeichnung und nach dem Start des Arbeitsverhältnisses.
- Je nach Schule kann ein Probetag unterschiedliche Bezeichnungen haben. Gebräuchlich sind u.a. Kennenlerntag, Schnuppertag oder Hospitation.
- Aus juristischer Sicht handelt es sich beim Probearbeitstag um ein sogenanntes „Einfühlungsverhältnis“. Bei diesem haben die Bewerbungskandidat*innen weder Anspruch auf Versicherungsschutz, noch auf Lohn.
- Bewerbende sollten sich genau nach den üblichen Modalitäten für die Einfühlungstage erkundigen. Denn es besteht zwischen Schule und hospitierender Lehrkraft die Möglichkeit, einen schriftlichen Vertrag zum Einfühlungsverhältnis abzuschließen. Es empfiehlt sich jedoch, als Kandidat*in nicht auf einen solchen Vertrag zu beharren.
- Empfehlenswert ist es hingegen, sich beim potenziellen neuen Arbeitgeber nach dessen Vorstellungen zum Probearbeitstag zu erkundigen: In welche Bereiche wird der Kandidat bzw. die Kandidatin reinschnuppern dürfen?
- Ebenfalls wichtig: Darf bzw. soll der/die Bewerbende etwas vorbereiten? Wird es die Gelegenheit geben, sich „in Aktion“ zu präsentieren und mit Schüler*innen zu arbeiten?
- Nicht zuletzt sollte schon vorab geklärt werden, wie der weitere Verlauf des Bewerbungsverfahrens nach dem Probearbeitstag ist. Gibt es weitere Hospitationen? Oder einen weiteren Gesprächstermin?
Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.
Bewerbungsgespräch: Auf diese Fragen sollten Sie gefasst sein (Stand: Juni 2022)
Es lohnt sich, sich vor einem Vorstellungsgespräch mit den gängigsten Fragen auseinanderzusetzen. Nicht zuletzt helfen diese auch dabei, eigene Wünsche und Vorstellungen zu sortieren und Erwartungen klarer herauszuarbeiten.
Motivation und Einstellung zum Beruf
• Welche Motivation hatten bzw. haben Sie für die Wahl des Lehrer*innenberufs?
• Haben Sie ein pädagogisches Leitbild?
• Wie würden Sie sich als Lehrkraft charakterisieren?
• Haben Sie bislang besondere Schwerpunkte in Ihrer beruflichen Tätigkeit setzen können?
• Nennen Sie uns die drei prägendsten Erfahrungen im Referendariat.
• Worin sehen Sie die Hauptaufgabe der Klassenleitung?
• Was tragen Sie zu einem guten Zusammenarbeiten im Team bei?
• Wie sieht für Sie gelungene Elternarbeit aus?
• Was erwarten Sie von der Schulleitung?
• Wie würden Sie Eltern in den Unterricht bzw. den Schulalltag einbeziehen?
• Worauf legen Sie als pädagogische/erzieherische Fachkraft besonders wert?
• Was war Ihr Beweggrund für eine Bewerbung auf diese Stelle?
Fragen an Bewerbende an Privatschulen
• Was war Ihr Beweggrund für eine Bewerbung an einer Privatschule?
• Was spricht Sie an unserem Schulprofil besonders an?
• Warum sind Sie, Ihrer Einschätzung nach, an einer Privatschule gut aufgehoben?
• Was sind für Sie die herausragenden Vorteile von Privatschulen?
• Sehen Sie an Privatschulen auch negative Punkte? Welche?
• Wie würden Sie unsere Schule gerne mitgestalten?
Handeln in ausgewählten Situationen
• Wie gehen Sie mit störenden Schülerinnen und Schülern um?
• Hatten Sie bereits einmal mit Aggressionen oder gar Gewalt auf Schüler*innenseite zu tun? Wie haben Sie darauf reagiert?
• Wie schätzen Sie Ihre interkulturelle Kompetenz ein?
• Welche (technischen und pädagogischen) Erfahrungen haben Sie während der Pandemie im Distanzlernen gesammelt?
• Wie reagieren Sie auf Mobbing im Kollegium?
• Wie könnten Sie mit Vertretern anderer Fächern kooperieren?
• Haben Sie Erfahrungen mit „offenen“ Unterrichtsformen?
• Was könnten Sie fachfremd unterrichten?
• Mit welcher AG könnten Sie unsere Schule bereichern?
• Welche Kenntnisse haben Sie in digitalen Medien bzw. im Internet? Wie setzen Sie diese ein?
• Welche Erfahrungen haben Sie mit Inklusion sammeln können?
• Welche Lehrerfortbildung würde Sie interessieren?
Bei Lehrkräften aus dem Fachbereich Sprachen
• Kennen Sie Maßnahmen zur Leseförderung? Welche?
• Wie könnten Sie eine Theater-AG aufbauen?
• Wie fördern Sie Schülerinnen und Schüler mit LRS?
• Wie sieht für Sie eine handlungsorientierte Förderung der (fremdsprachlichen) Sprachkompetenzen aus?
• Haben Sie Erfahrungen mit Kooperationen zu Partnerschulen in anderen Ländern? Wie würden Sie solche Partnerschaften aufbauen?
Bei Lehrkräften aus den MINT-Fächern
• Wie wecken Sie das Interesse an Ihrem Fach bei den Schülerinnen und Schülern?
• In welchem Umfang haben Sie im Unterricht bereits mit Tablets/PCs gearbeitet?
• Haben Sie Erfahrung mit der Nutzung von Whiteboards?
• Binden Sie Apps bzw. das Smartphone in den Unterricht ein? Wie?
• Halten Sie es für notwendig Mädchen in den MINT-Fächern besonders zu fördern? Wenn ja, wie?
Bei Lehrkräften aus den künstlerischen und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern
• Haben Sie bereits Kunstausstellungen o.Ä. in der Schule organisiert oder einen Chor/ein Orchester geleitet?
• Wo sehen Sie die Relevanz des Fachs Religion in der heutigen Zeit?
• Verfügen Sie über Erfahrungen mit Schulgottesdiensten?
• Welchen Beitrag können Sie mit Ihrem Fach zu unserem pädagogischen Leitbild leisten?
• Wie regen Sie eine Diskussionskultur im Unterricht an?
Impfstatus: Was müssen Bewerber*innen offenlegen?
Prinzipiell gelten Gesundheitsinformationen, wie etwa auch die Frage nach Impfungen, im Bewerbungsverfahren zu den besonders schützenswerten Informationen. Sie dürfen im Normalfall nicht abgefragt werden. In Anbetracht von Corona sieht die Lage jedoch anders aus: In der Pandemie ist die Schutzpflicht der Arbeitgeberseite gegenüber Angestellten und Geschäftspartner*innen übergeordnet. Zur Schutzpflicht gehört die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes. Doch welche Daten dürfen Arbeitgeber abfragen? Was müssen Bewerber*innen offenlegen?
Vorgehensweise in der Praxis
Die Mindestanforderung an Angestellte in Deutschland ist aktuell 3G. Mitarbeitende müssen also mindestens genesen, getestet oder geimpft sein. Um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen, darf von Angestellten der 3G-Nachweis verlangt werden. Die Bekanntgabe des Impf- oder Genesenenstatus hingegen ist für Angestellte nicht verpflichtend. Teilen diese den Status jedoch auf freiwilliger Basis mit, sind keine weiteren Zugangskontrollen zum Arbeitsplatz mehr nötig. Anders sieht es aus, wenn etwa eine Behörde eine offizielle Kontrolle der Einhaltung der 3G-Regeln am Arbeitsplatz durchführt. In diesem Fall müssen Arbeitnehmer*innen ihren Impfstatus offenlegen.
Sonderregelungen für Beschäftigte in Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen
Für Arbeitnehmer*innen, die mit besonders vulnerablen Personengruppen in Kontakt kommen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Kranke und Pflegebedürftige), gelten in Deutschland Sonderregelungen. Hier dürfen Arbeitgeber den Impfstatus der Angestellten abfragen. Weniger eindeutig ist die Lage bei Bewerbungsgesprächen. Für die Abfrage des Impfstatus bei Bewerber*innen gibt es derzeit keine rechtliche Grundlage. Arbeitgeber bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Weitere Informationen liefert die FAQ-Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Zu beachten:
Die vorgenannten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie berufen sich auf den rechtlichen Stand vom 07. Januar 2022. Je nach weiterem Verlauf des Infektionsgeschehens ist eine Anpassung/Verschärfung dieser Regelungen nicht ausgeschlossen.
Online-Bewerbungsgespräche meistern
Schulen und Kindergärten führen derzeit pandemiebedingt ihre Erstgespräche mit interessierten Kandidat*innen vermehrt online. Und vermutlich wird dies auch noch eine ganze Weile so bleiben. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig mit dem Thema Online-Bewerbungsgespräche vertraut zu machen. Hilfreiche Tipps dazu gibt Recruiting-Experte Dr. Jörg Köbke, Geschäftsführer der Personalberatung LehrCare.
Werden Neueinstellungen vorgenommen, bei denen das Kennenlernen ausschließlich online erfolgte?
Interviews per Skype, Zoom oder andere Anbieter sind insbesondere pandemiebedingt mittlerweile absolut üblich. Neben dem Schutz der eigenen Gesundheit hat das durchaus Vorteile. Als Kandidatin zeigt man sich technisch affin und up-to-date und beide Seiten sparen sich zunächst eine Menge Zeit und auch Kosten, vor allem wenn man dann feststellt, dass man doch nicht zueinander passen sollte.
Medial geführte Interviews ersetzen aber auch in Pandemiezeiten in der Regel nicht das persönliche Kennenlernen, das dann als Zweitgespräch, sobald es geht, unter entsprechenden Vorkehrungen doch vor Ort stattfinden sollte. Bei deutschen Auslandsschulen ist es zwar schon länger üblich, Jobinterviews auch ausschließlich online zu führen und danach Einstellungen vorzunehmen, ohne dass man sich vorab persönlich kennengelernt hat. In Deutschland bleibt dies trotz der Pandemie wohl eher eine Ausnahme. Nicht nur den Arbeitgeber*innen, auch interessierten Bewerber*innen sollte es wichtig sein, sich ihrem/ihrer künftigen Arbeitgeber*in letztlich auch persönlich vorzustellen und, etwa über eine Hospitation, einen ersten persönlichen Eindruck von der Einrichtung und den Kolleg*innen zu erhalten, bevor sie eine Beschäftigungszusage erteilen.
Wie sieht die Vorbereitung aus?
Bei medial geführten Interviews sollte man sich vorab genauso gut informieren, wie bei persönlichen Vorstellungsgesprächen und sich auf relevante Fragen beiderseits vorbereiten. Es gilt zu bedenken, dass ein Interview per Skype oder Zoom ein Präsenzinterview derzeit oft ersetzt. Es ist daher nicht weniger wert und genauso ernst zu nehmen wie jenes. Auch bei einem medial geführten Interview entscheidet auf beiden Seiten oft bereits der erste Eindruck.
Deshalb gilt für beide Interviewformen: Wenn es vorab nicht ohnehin mitgeteilt wird, ist es immer ratsam, gut vorbereitet zu sein, d.h. sich danach zu erkundigen, wer die Gesprächspartner*innen sein werden, welche Funktion sie bekleiden und auch, worum es im Gespräch voraussichtlich gehen wird. Handelt es sich um ein erstes Kennenlernen, um sich einen persönlichen Eindruck voneinander zu verschaffen oder geht es bereits um konkrete Fragen, z.B. zur Einrichtung, den Voraussetzungen für die Position, den Anforderungen und Aufgaben etc.?
Welche technischen Vorkehrungen sind zu treffen?
Auch wenn Online-Gespräche ein sehr „zweidimensionales“ Bild der Bewerber*innen vermitteln, ist auch hier der Gesamtauftritt wichtig. Dazu gehört neben angemessener Kleidung, aufrechter Haltung und einer störungsfreien Umgebung beispielsweise der Bildschirmhintergrund. Am Schreibtisch zu sitzen, mit einem Bücherregal im Rücken, ist sicher ansprechender für den künftigen Arbeitgeber als der Blick in die Küche. Auch sollte Licht, das durch ein Fenster kommt oder eine dahinterstehende Lampe nicht blenden. Ideal ist natürliches Tageslicht, das von vorne kommt, also mit dem Gesicht einem Fenster zugewandt. Einen Tontest kann man vorab am verwendeten PC durchführen. Klingt die Stimme „blechern“ oder undeutlich, ist es ratsam, ein externes Mikrofon zu verwenden. Während des Gesprächs gilt: Nach Möglichkeit immer in die Kamera schauen (und nicht auf das Bild des Gegenübers auf dem Monitor). Hilfreich kann es hierfür sein, eine entsprechende Gedankenstütze neben die Kameralinse zu kleben. Nicht zuletzt können Kandidaten sich bei Online-Interviews „Spickzettel“ parat legen – etwa mit Hintergrundinfos zum Arbeitgeber o.Ä. Dies kann im Gespräch für mehr Sicherheit und Gewandtheit sorgen.
Corona: Bewerben in der Krise
Frisch examinierte Lehrkräfte oder auch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer, die sich aktuell auf Jobsuche befinden, sind derzeit häufig verunsichert: Finden momentan überhaupt Bewerbungsverfahren statt? Und wenn ja, auf welche Besonderheiten muss ich mich gegebenenfalls einstellen? Recruiting-Experte Dr. Jörg Köbke, Geschäftsführer der Personalberatung LehrCare, gibt Auskunft.
1. Finden Schulen momentan überhaupt Zeit, sich um Bewerber und eingehende Bewerbungen zu kümmern?
Die derzeitige Situation ist aufgrund von Corona für Bildungsträger und wechselbereites Pädagog*innen nicht ganz leicht. Da die Schulen und Kitas ihren Betrieb noch nicht bzw. noch nicht ganz wiederaufgenommen haben und ggf. eine zweite Welle droht, sollte man im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen und bleiben, wo man ist. Auch haben wir erlebt, dass es bei einigen Schulträgern letzthin zur Verzögerung im Bewerbungsprozess kam. Dort, wo derzeit aber Stellen ausgeschrieben sind, besteht eine gute Chance, dass diese auch wie geplant besetzt werden. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, die Stelle zu wechseln oder derzeit eine sucht, weil er keine hat, sollte sich wie üblich bewerben.
2. Finden derzeit überhaupt Vorstellungsgespräche statt oder werden diese online durchgeführt?
Die ganz harten Zeiten sind vorbei. Vorstellungsgespräche fanden kurzzeitig entweder gar nicht oder verstärkt online statt. Mittlerweile aber geht alles vielfach wieder seinen gewohnten Gang, da auch die Träger künftige Mitarbeiter lieber persönlich kennenlernen möchten.
3. Sollen sich Bewerber ganz normal bewerben oder gilt es, Besonderheiten zu beachten?
Ich würde als Bewerber*in auf jeden Fall immer eine Skype-Adresse angeben bzw. vorab eine einrichten und auch mit einem Freund oder einer Freundin einmal ein Probegespräch führen, damit die Technik im Fall der Fälle auch funktioniert. Gibt es Online-Jobinterviews mit mehreren Beteiligten, erfahren Kandidat*innen meist vom künftigen Arbeitgeber, wie das funktioniert. Bei Zoom zum Beispiel kann man sich als Kandidat*in dazuschalten, ohne Zoom selbst installieren zu müssen.
4. Was raten Sie Bewerbern, die nach erfolgtem Gespräch nichts vom potenziellen Arbeitgeber hören?
Das hat ja mit der Krise nichts zu tun und kommt immer mal vor. Hat man sich postalisch oder online beworben oder schon ein Gespräch gehabt, egal ob online oder vor Ort, sollte man, auch wenn nichts Weiterführendes vereinbart wurde, immer nachhaken, wenn es zu lange dauert. Dabei sollte man natürlich freundlich bleiben und sich auf einmalige Nachfrage beschränken. In Kita und Schule tauchen immer kurzfristige Herausforderungen auf, die zu Verzögerungen im Bewerbungsprozess führen, selbst wenn der Träger das nicht möchte. Nachzuhaken zeugt von Interesse an der ausgeschriebenen Position.
Die Probezeit meistern: Wissenswertes zum Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis
Im Gegensatz zu staatlichen Schulen sind private Schulträger, auch wenn sie gemeinnützig sind, ganz normale Arbeitgeber. Damit sind sie auch gebunden an arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Probezeit. In der Regel beträgt diese sechs Monate. In Ausnahmefällen – und dies auch nur bei Kandidaten mit Berufserfahrung – kann die Probezeit nach vorheriger Verhandlung verkürzt werden. Eine Verlängerung ist weniger üblich, jedoch mit Einverständnis des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin prinzipiell möglich.
Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit können beide Seiten – Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Liegt ein Tarifvertrag zugrunde, der längere Kündigungsfristen in der Probezeit vorgibt, so gelten diese. Daher: Bei Vertragsunterzeichnung prüfen, ob die normale gesetzliche oder eine abweichende Kündigungsfrist gilt.
Urlaub und Krankheit
Ein Urlaubsanspruch besteht rein rechtlich erst nach Ablauf der Probezeit. Angestelltenverhältnisse von Lehrkräften bilden hier aufgrund der vorgegebenen Ferienzeiten natürlich eine Ausnahme. Tritt während der Probezeit eine Krankheit ein, benötigt der/die Angestellte von Tag 1 an eine ärztliche Bescheinigung. Wichtig jedoch: Im Krankheitsfall während der Probezeit beginnt die Lohnfortzahlung erst in der fünften Woche der Krankschreibung.
Arbeitgeber-Feedback
Nach etwa zwei Monaten sollten Angestellte in Probezeit den Arbeitgeber um ein Feedbackgespräch bitten, sofern nicht ohnehin regelmäßige Feedbackrunden Teil der Schulkultur sind. In diesem gilt es zu besprechen, ob die bisherigen Leistungen den Vorstellungen des Arbeitgebers entsprechen oder ob es noch Verbesserungsbedarf gibt. Nicht immer sind solche Gespräche üblich, jedoch zeugt es von Engagement und Leistungsbereitschaft, sie anzufragen. Ist die Probezeit erfolgreich verlaufen, geht das Arbeitsverhältnis „auf Probe“ über in ein reguläres Arbeitsverhältnis mit den normalen gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsschutz.
Weitere Informationen
- Das Bildungsportal Nordrhein-Westfalen stellt mehrere Unterlagen zur Beurteilung von Lehrkräften zur Verfügung. Diese geben einen Einblick in Anforderungen und Beurteilungskriterien.
- Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine Seite zum Thema Probezeit für Lehrkräfte zusammengestellt
Bewerbungskosten steuerlich absetzen
Bewerbungskosten können als sogenannte Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Zeitpunkt der stattgefundenen Bewerbung – ob aus einem Arbeitsverhältnis heraus, während einer Phase der Arbeitslosigkeit oder direkt nach Ausbildungs- bzw. Studienabschluss – spielt dabei keine Rolle. Ebenso ist steuerlich nicht ausschlaggebend, ob eine Bewerbung erfolgreich war oder nicht.
Neu: Seit dem 1.1.2019 haben Steuerzahler zwei Monate mehr Zeit für das Einreichen ihrer Steuererklärung beim Finanzamt. Statt dem 31.5. gilt nun der Stichtag 31.7.
Folgende Bewerbungskosten sind absetzbar:
Materialien & Zubehör
- Bewerbungsmappen
- Kopien
- Papier, Briefumschläge, Klarsichthüllen, Klebestifte
- Druckerpatronen
- Briefmarken
- Telefonkosten (anteilig, mit Einzelnachweis und Nummernnachweis)
- Bewerbungsratgeber (Buch)
Dienstleistungen & Reisekosten
- Bewerbungsfotos
- Teilnahme an Kursen (z.B. Bewerbungstraining)
- Beglaubigungen von Zeugnissen
- Grafische Gestaltung (z.B. von Online-Bewerbungen)
- Dreh eines Bewerbungsvideos
- Erstellen einer eigenen Bewerbungswebseite
- Schalten einer Stellengesuch-Anzeige
- Ggf. Übersetzungskosten
- Anreise zum Vorstellungsgespräch (Bahn, Auto, ggf. Taxi)
- Parkgebühren
- Ggf. Übernachtungskosten und Verpflegung
Nachweis der Bewerbungen und der Kosten
Die größten Chancen auf eine wohlwollende Reaktion des Finanzamts haben Bewerber, wenn sie eine lückenlose, detaillierte Tabelle ihrer Bewerbungsaktivitäten einreichen. Darin enthalten sollten sein: Name und Ansprechpartner des Unternehmens, Datum der Bewerbung, Art der Bewerbung (Papier/online), erfolgte Reaktionen des Unternehmens (Eingangsbestätigung, Gesprächseinladung, Absage o.Ä.). Auf Wunsch können Kopien dieser Schreiben dem Finanzamt nachgereicht werden.
Wichtig: Belege für den Kauf von beispielsweise Büromaterialien oder Ratgebern müssen die genaue Artikelbezeichnung bzw. den Buchtitel enthalten, um die tatsächliche Verwendung für den Bewerbungszweck nachweisen zu können.
Bewerbungskosten pauschal geltend machen
Eine weitere Möglichkeit der Erstattung ist das Pauschalverfahren. Jedoch gibt es hierfür keine verbindliche Rechtsgrundlage und demnach keinen Rechtsanspruch. Vielmehr liegt die Entscheidung im Ermessen eines jeden Finanzamts bzw. Sachbearbeiters. Die Höchstgrenze fürs pauschale Geltendmachen von Bewerbungskosten liegt bei 1.000 Euro.
Eine grobe Richtlinie liefert ein Urteil des Finanzgerichts Köln aus dem Jahr 2004 (Az.: 7 K 932/03, FG Köln vom 7.7.2004). Demnach sind für schriftliche Bewerbungen Kosten in Höhe von 8,50 Euro und für Online-Bewerbungen in Höhe von 2,50 Euro angemessen.