Schuljahr 2020/21: Die Planungen der einzelnen Bundesländer

BADEN-WÜRTTEMBERG (Schuljahresbeginn: 14. September)
  • Unterricht in möglichst festen Gruppen, sodass sich die Schüler*innen möglichst wenig durchmischen.
  • Maskenpflicht auf dem Schulgelände und in Gebäuden der weiterführenden Schulen, nicht aber im Unterricht.
  • Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos melden. Dann müssen die Kinder aber aus der Ferne mitlernen.
  • Mitarbeiter*innen an Schulen und Kitas können sich von Mitte August bis Ende September zwei Mal kostenfrei und freiwillig auf das Coronavirus testen lassen.
BAYERN (Schuljahresbeginn: 8. September)
  • Maskenpflicht an Schulen, auch an Grundschulen, bis zum Platz im Klassenzimmer. Je nach Entwicklung der Pandemie regional auch Maskenpflicht während des Unterrichts möglich.
  • Für die Schulen wurde ein Vier-Stufen-Plan entwickelt. Die Hygieneregeln werden je nach Infektionsgeschehen stufenweise verschärft, bis hin zum Distanzunterricht zu Hause.
  • Auch Lehrkräfte ohne Lehramtsstudium werden eingesetzt, um Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören und nicht an die Schule kommen können, zu unterstützen.
  • Für Lehrkräfte gibt es ab Beginn des Schuljahres einmalige Reihentests.
BERLIN (Schuljahresbeginn: 10. August)
  • Geplant ist „durchgehender Unterricht in vollem Umfang“ für alle.
  • Lehrkräfte überprüfen zu Beginn den Lernstand der Schüler*innen und legen dann Konzepte zur Unterrichtsgestaltung und eventuelle Fördermaßnahmen fest.
  • Sport-, Musik- und Theaterunterricht darf wieder stattfinden. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Körperkontakt soll vermieden werden.
  • Maskenpflicht im Schulgebäude auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette. Keine Maskenpflicht in Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort.
BRANDENBURG (Schuljahresbeginn: 10. August)
  • Für Lehrkräfte und Schüler*innen derzeit keine Maskenpflicht geplant.
  • Lehrkräfte können sich zwischen Anfang August und Ende November sechs Mal auf Kosten des Landes freiwillig auf das Coronavirus testen lassen.
  • Im Falle eines Corona-Ausbruchs sollen möglichst nur einzelne Klassen in den Heimunterricht geschickt werden. Es soll nicht gleich die ganze Schule geschlossen werden.
  • Bis zum Ende des ersten Halbjahres sollen für alle Schüler*innen mobile Endgeräte zur Verfügung stehen.
BREMEN (Schuljahresbeginn: 27. August)
  • Das Bremer „Rahmenkonzept Schuljahr 2020/2021“ zielt auf möglichst viel Normalität und Regelbetrieb unter den Auflagen des Hygieneplans ab. Leitmotiv aller Entscheidungen sei das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe.
  • Vorgesehen sind „möglichst feste Klassenteams“.
  • Falls es pandemiebedingt zu Einschränkungen des Schulbetriebs kommen sollte, sollen Schüler*innen, die zu Hause keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten zum selbstständigen Lernen haben, bevorzugt mit Präsenzzeiten versorgt werden.
HAMBURG (Schuljahresbeginn: 6. August)
  • Geplant ist „in allen Schulformen und Jahrgangsstufen“ wieder Regelbetrieb, sofern es die Infektionslage zulässt.
  • Das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen Schülerinnen und Schülern für das Schuljahr 2020/21 wird auf Ebene der Klasse bzw. des Jahrgangs aufgehoben.
  • Das Tragen einer Maske in den Pausen oder im Schulbus wird weiterhin empfohlen.
  • Lehrkräfte und andere Beschäftigte der Schulen können sich mehrfach kostenlos auf Corona testen lassen.
HESSEN (Schuljahresbeginn: 17. August)
  • Der Mindestabstand in den Klassenräumen und beim Sportunterricht wird aufgehoben, er besteht jedoch weiterhin beispielsweise bei Konferenzen.
  • Im Musikunterricht ist gemeinsames Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten nur im Freien erlaubt.
  • Die Schulleitung kann für die Zeiten außerhalb des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung anordnen.
  • Jede Lehrkraft kann sich voraussichtlich vor dem Start ins neue Schuljahr auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN (Schuljahresbeginn: 3. August)
  • Mecklenburg-Vorpommern startete als erstes Bundesland nach den Ferien in den Schulbetrieb.
  • Das Bildungsministerium hat die Schüler*innen jahrgangsmäßig in Gruppen eingeteilt. Beispielsweise sollen die Jahrgangsstufen 1 bis 4 oder 7 und 8 unter sich bleiben. Die verschiedenen definierten Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern begegnen.
  • Es gibt kostenlose Corona-Tests für Lehrkräfte und Kita-Personal. Möglich sind bis zu den Herbstferien fünf Tests pro Person im Abstand von zwei Wochen.
NIEDERSACHSEN (Schuljahresbeginn: 27. August)
  • Angestrebt wird ein „Maximum an Bildung und Betreuung auf der Basis von Normalität“.
  • Entwickelt wurden – je nach Infektionslage – drei Szenarien. Derzeit wird vom „eingeschränkten Regelbetrieb“ ausgegangen, der einen Schulbetrieb „wie immer“ jedoch „mit ein paar Sonderregelungen“ vorsieht.
  • Es wird auf das Abstandsgebot verzichtet, soll aber feste Lerngruppen geben.
  • Auf den Fluren sollen Masken getragen werden.
NORDRHEIN-WESTFALEN (Schuljahresbeginn: 12. August)
  • Angestrebt wird nach den Sommerferien ein „verantwortungsvoller Regelbetrieb“.
  • Es gibt Pläne für die Gewinnung von zusätzlichem Personal zur Sicherstellung des Regelbetriebs.
  • Angekündigt wurde ein Leitfaden für die Schulen, falls diese aus Gründen des Infektionsschutzes doch wieder auf Distanz-Unterricht umschalten müssen.
  • Die Beschäftigten von Schulen und Kitas in NRW können sich bis zu den Herbstferien alle 14 Tage freiwillig und kostenlos auf Corona testen lassen.
RHEINLAND-PFALZ (Schuljahresbeginn: 17. August)
  • Der für das neue Schuljahr weiterentwickelte Hygieneplan enthält kein Abstandsgebot mehr.
  • Je nach Entwicklung der Corona-Infektionen können zwei weitere Szenarien umgesetzt werden: Das bisherige Nebeneinander von Präsenz- und Fernunterricht sowie, bei einem größeren Ausbruch, temporäre Schulschließungen, umfassende Tests und Quarantäne.
SAARLAND (Schuljahresbeginn: 17. August)
  • Unterricht in festen Gruppen innerhalb eines Jahrgangs, um eine Durchmischung mit anderen Jahrgängen nach Möglichkeit zu vermeiden.
  • Ziel ist, dass bei Infektionsfällen für nicht betroffene Personen der Präsenzunterricht weiterläuft.
  • Der Hygieneplan des Landes für die Schulen empfiehlt, Musikunterricht – wenn gesungen wird – bei gutem Wetter im Freien abzuhalten.
  • Schüler*innen, die zur Risikogruppe gehören, können mit ärztlichem Attest vom Schulbesuch befreit werden, müssen aber an Prüfungen teilnehmen. Dafür stellen die Schulen separate Räume zur Verfügung.
SACHSEN (Schuljahresbeginn: 31. August)
  • Die Schüler*innen werden wie gewohnt in ihren Klassen und Kursen nach den geltenden Stundentafeln und Lehrplänen unterrichtet.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nicht mehr.
  • Die Schulleitungen können festlegen, wann und wo eine Maske zu tragen ist.
  • Wer die Schule betritt, muss sich die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Täglich wird dokumentiert, wer in der Schule war, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
SACHSEN-ANHALT (Schuljahresbeginn: 27. August)
  • Alle Schulen sollen sich auf die Rückkehr in den Regelbetrieb vorbereiten.
  • Die Gesundheitsbehörden könnten jedoch weiterhin lokale Schulschließungen vornehmen.
  • Schulen sind gehalten, sich auch auf eine teilweise oder vollständige Abkehr vom Regelbetrieb einzustellen, um kurzfristig wieder Distanzunterricht anbieten zu können.
  • Ein aktualisierter Hygieneplan soll noch vorgelegt werden. Das Ministerium geht grundsätzlich davon aus, „dass das gesamte pädagogische Personal im Regelbetrieb eingesetzt werden kann“.
  • Das Bildungsministerium empfiehlt allen schulischen Akteuren die Nutzung der Corona-Warn-App.
SCHLESWIG-HOLSTEIN (Schuljahresbeginn: 10. August)
  • Geplant ist eine Aufteilung der Schüler in feste Großgruppen nach Jahrgangsstufe.
  • Innerhalb der Jahrgänge fällt die Abstandsregel, dafür sollen Kontakte zwischen den Jahrgängen möglichst vermieden werden.
  • Anstelle des durchgängig einzuhaltenden Abstandsgebots tritt das Kohortenprinzip. Im Infektionsfall kann dann nur die entsprechende Kohorte in Quarantäne geschickt werden, ohne dass die ganze Schule schließen muss.
  • Großflächige Corona-Tests für Lehrkräfte sind nicht geplant.
THÜRINGEN (Schuljahresbeginn: 31. August)
  • Für Schulen existiert ein Ampel-Konzept mit abgestuften Sicherheitsmaßnahmen: Grün bedeutet Normalbetrieb, gelb eingeschränkter Regelbetrieb, wenn beispielsweise ein Infektionsfall an der Schule auftritt, die Kontaktpersonen aber bekannt sind und nach Hause geschickt werden können. Bei Gelb werden die Infektionsschutzmaßnahmen an der Schule verschärft. Ist der Kontakt nicht nachzuvollziehen, tritt Stufe Rot in Kraft und es kann zu einer vorübergehenden Schulschließung kommen.
  • In den Schulen muss überall dort eine Maske getragen werden, wo nötige Abstände zwischen Schülern nicht eingehalten werden können, nicht aber im Unterricht.
  • Klassenfahrten sollen wieder möglich sein.
  • Ab Mitte August sind freiwillige, kostenlose Corona-Tests für Lehrkräfte geplant.

(Quelle: dpa)

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