Rechtsgutachten: Prof. Hermann Avenarius: „Die Herausforderung des öffentlichen Schulwesens durch private Schulen. Aktuelle Rechtsfragen in einer angespannten Beziehung.“

Unter dem Titel „Die Herausforderung des öffentlichen Schulwesens durch private Schulen. Aktuelle Rechtsfragen in einer angespannten Beziehung.“ erstellte der führende deutsche Schulrechtsexperte Professor  Dr. jur. Hermann Avenarius im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und mit Finanzierung der Max-Traeger-Stiftung ein Rechtsgutachten, in dem  die Genehmigungsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft ungewohnt restriktiv ausgelegt werden. Privatschulen sind durch das Grundgesetz garantiert und stehen wie das gesamte Schulwesen unter staatlicher Aufsicht. Mit dem vorliegenden Gutachten werden, so die GEW im Vorwort, die staatlichen Organe an diesen rechtlichen Rahmen und an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erinnert, damit beides nicht weiter in Vergessenheit gerät. Zudem ergäben sich als Folge der demografischen Entwicklung neue Fragen, die von den Vätern des Grundgesetzes nicht vorhersehbar gewesen wären. Etwa die, dass Privatschulgründungen den Bestand staatlicher Schulen gefährden würden. Der Schulrechtsexperte Professor Dr. jur. Hermann Avenarius untersucht in der vorliegenden Studie vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Grundlagen eine Reihe von Fragen, die sich in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Privatschulgründungen ergeben haben. Er kommt laut GEW  zu Ergebnissen, die die rechtlichen Grundlagen und Praktiken einiger Bundesländer als unvereinbar mit dem Grundgesetz einstufen.

Die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Hessen setzt sich kritisch mit der Avenarius-Studie auseinander. Laut dem Autor der Stellungnahme, Norbert Handwerk, diene das Gutachten offensichtlich der Argumentation gegen die ungeliebte Konkurrenz der privaten Schulen. Das Bild der „Privatschulen“ in der Öffentlichkeit sei stark geprägt durch die „Eliteschulen“ für die „Reichen“, die sich vom Volk abgrenzen wollen. Einer Verbesserung der staatlichen Finanzhilfe steht das entgegen. Die Aussagen des Avenarius-Gutachtens seien daher je nach Argumentationszusammenhang unterschiedlich zu bewerten. Die Fragestellungen, die Avenarius in seinem Gutachten aufwirft, liesen die Antworten allerdings schon erahnen: 1. Können private Einrichtungen auch dann als Ersatzschulen genehmigt werden, wenn sie deutlich von der Organisationsform der öffentlichen Schule abweichen? (NEIN)2. Müssen die Landesregierungen die Genehmigung von Privatschulen versagen, wenn dadurch öffentliche Schulen in ihrem Bestand gefährdet werden? (JA)
3. Genügt der Staat seiner Verantwortung für das Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG), wenn er vorhandene öffentliche Schulen wegen Unterschreitens der vorgeschriebenen Mindestzügigkeit schließt und stattdessen neu errichtete Privatschulen mit einemreligiös-weltanschaulichen Profil auch dann genehmigt und finanziell fördert, wenn sie die für öffentliche Schulen geltenden Anforderungen an die Mindestzügigkeit nicht erfüllen? (NEIN)
4. Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn eine offensichtlich gegen das Sonderungsverbot verstoßende Schule aus Steuermitteln subventioniert wird? (NEIN) 5. Ist eine Finanzierung von Ersatz- und Ergänzungsschulen im allgemeinen schulischen Bereich auf der Grundlage von Bildungsgutscheinen mit dem Grundgesetz vereinbar? (NEIN) 6. Ist ein auf Gewinn abzielendes Geschäftsmodell im allgemeinen schulischen Bereich mit dem Grundgesetz und mit den schulrechtlichen Bestimmungen der Länder vereinbar? (NEIN)

IfBB-Symposium „Gerecht und effizient: Anforderungen an die Schulfinanzierung“

Anfang März lud das IfBB (Institut für Bildungsforschung und -recht) zum wissenschaftlichen Schlagabtausch über das Thema Schulfinanzierung. Gerade in Zeiten massiver Kürzungen in den ostdeutschen Bundesländern eine Vielzahl von Gutachten und Studien zum Thema Schulen in Freier Trägerschaft publiziert. So trafen hier u.a. Prof. Weiß (DIPF) und Helmut Klein (IW Köln), Prof. Avenarius (DIPF) und Prof. Pieroth (Uni Münster) aufeinander. Juristische und bildungsökonomische Diskussionen und Kontroversen brachten die deutlichen Unterschiede der Sichtweisen zu Tage. Einige Eindrücke vom Symposium in Leipzig gibt es auf den Seiten des IfBB.

Doch was heißt das für Sie?

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