FAQ: Arbeit an Privatschulen – Fakten, Chancen, Risiken

Warum gibt es Privatschulen?

Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetztes ausdrücklich gewährleistet. Der hohe Rang der Gewährleistung (Art. 7 GG zählt zu den Grund- und Menschenrechten) resultiert aus der Erfahrung im Nationalsozialismus. Um eine Gleichschaltung der Bildung zu vermeiden, wird das Bestandsrecht von Schulen in freier Trägerschaft garantiert.
Gründe für die Bildung von Privatschulen sind das Elterninteresse an der jeweiligen Prägung, das Anliegen einer Verwirklichung alternativer pädagogischer Konzepte oder einer christlichen/weltanschaulichen Prägung, in jüngster Zeit aufgrund des demographischen Wandels verstärkt auch der Erhalt eines wohnortnahen Schulangebots.

Wer betreibt Privatschulen?

Träger können kirchliche Organisationen, Sozialwerke, Vereine, Personengesellschaften oder Privatpersonen sein. Die freien Träger sind, anders als kommunale Schulträger, für das Lehrpersonal wie für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich. Nichtsdestotrotz stehen – zumindest in Europa – auch die freien Schulen unter staatlicher Aufsicht, und verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status. D.h. Privatschulen erfüllen wie die staatlichen Schulen einen öffentlichen Bildungsauftrag. Deshalb auch bevorzugen Sie die Bezeichnung Schulen in Freier Trägerschaft.

Welche Arten privater Schulen gibt es?

Man unterscheidet zunächst Ersatzschulen, die nach ihrem Gesamtzweck auf dieselben Schulabschlüsse hinführen wie die entsprechenden staatlichen und an denen man der Schulpflicht genügen kann, und Ergänzungsschulen, die das vorhandene Bildungsangebot beliebig ergänzen. Nach GG Art. 7(4) und (5) bedürfen nur Ersatzschulen einer staatlichen Genehmigung. Hinzu kommen die sogenannten Internationalen Schulen, die das IB (International Baccalaureate Diploma) anbieten, einen international anerkannten Schulabschluss, und die deshalb nicht der staatlichen Schulaufsicht unterliegen.
Drei Fünftel der Privatschulen sind allgemeinbildende, zwei Fünftel sind berufliche Schulen.

Was unterscheidet Privatschulen von öffentlichen Schulen?

Zunächst einmal nicht viel. Mit Ausnahme der Internationalen Schulen wird an Ihnen nach den Rahmenlehrplänen der jeweiligen Bundesländer unterrichtet. Die Abschlüsse, die insbesondere an den sog. Ersatzschulen erworben werden, sind dieselben, die an staatlichen Schulen erworben werden. Allerdings bieten Privatschulen meist besondere pädagogische Profile (reformpädagogisch, bilingual, international) und zusätzliche Angebote und, vor allem, eine sehr gute Betreuung der Schüler/innen durch zusätzliches Personal wie Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen und Psychologen/innen.

Wie viele Privatschulen gibt es in Deutschland?

Es gibt 43.887 Schulen in Deutschland, davon sind 11,4% in privater Trägerschaft. In Deutschland gibt es mittlerweile fast 5.500 Schulen in Freier Trägerschaft. Seit 1992 ist ihre Zahl 55% gestiegen und steigt weiter. Dazu kommen 140 Deutsche Auslandsschulen und nochmals über 1.000 Schulen in Österreich und der deutschsprachigen Schweiz.

Sind Privatschulen grundsätzlich teure Eliteschulen?

Da die Gründung von Schulen in Freier Trägerschaft durch den Staat garantiert ist, dürfen Kinder grundsätzlich nicht über die Höhe des Schulgeldes vom Besuch der Schule ausgeschlossen werden. Art. 7 Absatz 4 GG verbietet deshalb die soziale Segregation von Schülern aus wirtschaftlichen Gründen. Die meisten Schulen sind als gemeinnützige GmbHs organisiert. Dies bedeutet unter anderem, dass die Gewinne einer gGmbH für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden müssen. Das Schulgeld bewegt sich mit Ausnahmen zwischen 100 und 300 Euro pro Schüler und Monat. Hinzu kommen Pauschalen für Verpflegung und evtl. für den Schulbus. Häufig sind Schulen in freier Trägerschaft gezwungen, Schulgeld zu erheben, da sie in den ersten Jahren keine staatlichen Zuschüsse erhalten und auch später nur 50 bis max. 90 % der Personalkosten vom Staat übernommen werden.

Wie viele und welche Schüler/innen besuchen private Schulen?

Derzeit gehen knapp 10% aller Schüler/innen auf Schulen in privater Trägerschaft. Während die Schülerzahlen aufgrund des demographischen Wandels an öffentlichen Schulen sinkt, wächst sie an Schulen in privater Trägerschaft. Nach einer aktuellen Umfrage des Forsa-Instituts würden 34% aller deutschen Eltern bei entsprechendem Angebot ihre Kinder lieber auf eine Privatschule schicken. Schulen in Freier Trägerschaft werden einerseits von Kindern besucht, deren Eltern als bildungsnah gelten. Keineswegs sind diese Eltern deshalb immer wohlhabend. Es kommt aber vor, dass die Schüler/innen aus sog. „besseren Elternhäusern“ kommen, auch kommt es vor, dass diese Schulen von Schüler/innen besucht werden, die aus den verschiedensten Gründen Probleme in der öffentlichen Regelschule haben.  Viele Schulen in Freier Trägerschaft erheben einkommensabhängige Beiträge beim Schulgeld, einige bieten auch Stipendien für Schüler/innen aus „sozial schwächeren“ Elternhäusern.

Wen suchen Schulen in freier Trägerschaft?

Gesucht werden in erster Linie Lehrer/innen mit 2. Staatsexamen, aber auch Referendare/innen, Seiten- und Quereinsteiger, Erzieher/innen und Sozialpädagogen/innen als schulische Lernbegleiter oder für die Kitas, Vorschulen oder den Hort, Psychologen/innen, Verwaltungspersonal und natürlich Führungskräfte; diese arbeiten dann in der Schulleitung oder im Personalbereich oder, später einmal als Geschäftsführer/innen des Trägervereins.

Zahlen Privatschulen grundsätzlich schlechter als öffentliche Schulen?

Die Situation der Lehrer/innen an privaten Schulen ist wirtschaftlich und rechtlich besonders geschützt. Dennoch kommt es oft vor, dass Schulen in freier Trägerschaft, gerade wenn Sie in der Anfangszeit noch keine staatlichen Zuschüsse erhalten, weniger zahlen als öffentliche Schulen. Dies ist aber keinesfalls immer der Fall, denn zum einen weiß der Schulträger, dass die Qualität des Unterrichts und damit die Attraktivität der Schule von guten Lehrer/innen abhängt und zum anderen zwingt der sog. Lehrer/innen- (aber auch der Erzieher/innen)mangel die privaten Schulen Ihre Lehrer/innen und Erzieher/innen ebenso gut zu bezahlen und abzusichern, wie dies bei Kollegen an öffentlichen Schulen der Fall ist.

Was sind die häufigsten Vorteile einer Arbeit an Privatschulen?

Schulen in freier Trägerschaft bieten auch Nachteile, wie z. B. manchmal eine geringere Bezahlung, auch kann man dort nicht verbeamtet werden. Diese Nachteile werden jedoch meist durch Vorteile aufgewogen. So haben Privatschulen häufig eine angenehmere Schülerklientel als öffentliche Schulen. Nicht immer, aber in der Regel sind die Klassen kleiner und damit die Betreuungsmöglichkeiten besser. Die Entscheidungswege sind meist kurz und der/die Einzelne besitzt Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung eigener Ideen und pädagogischer Vorstellungen. Auch die räumliche wie materielle Ausstattung ist meist gut bis sehr gut. Ein echtes Schulprofil (reformpädagogisch, international, bilingual etc.) sowie eine überschaubare Größe sorgen häufig für ein angenehmes Arbeitsklima, bessere Entfaltungsmöglichkeiten und bessere Aufstiegsmöglichkeiten für den Einzelnen. Häufig kommt eine gute personelle Ausstattung hinzu, z. B. Doppelsteckung im Unterricht, Unterstützung durch Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter sowie ausreichend Personal für Verwaltung und Betreuung, so dass für den/die Einzelne/n eine deutliche Entlastung im Arbeitsalltag spürbar wird.

Kann ich als Beamter/in an einer Schule in Freier Trägerschaft arbeiten?

Grundsätzlich können Sie sich als Beamter/in für eine Arbeit an Schulen in Freier Trägerschaft beurlauben lassen. Die bis dahin erworbenen Pensionsansprüche und auch Ihr Status bleiben somit grundsätzlich erhalten.

Quellen: Statistisches Bundesamt Deutschland (2011), Statistik Austria (2009), Forsa-Umfrage im Auftrag des VDP (2011), Wikipedia

Doch was heißt das für Sie?

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