Die wichtigsten Gutachten und Studien des Jahres 2011 zu Privatschulen

Im letzten Jahr sind eine Vielzahl von Studien und Rechtsgutachten zu Privatschulen erschienen. Die wichtigsten dieser Gutachten und Studien des Jahres 2011 möchten wir Ihnen hier vorstellen.

Prof. Manfred Weiß: Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland

Die Studie „Allgemeinbildende Privatschulen in Deutschland. Bereicherung oder Gefährdung des öffentlichen Schulwesens?“ von Prof. Dr. Manfred Weiß vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) in Frankfurt versucht im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)“ eine stringente und lesbare Studie vorzulegen, die einen datengestützten Eindruck des Gesamtzusammenhangs der Bedeutung und Rolle des Privatschulwesens erlaubt“. Privatschulen finden laut Weiß in der empirischen Bildungsforschung wenig Beachtung und es fehlt bislang an einer systematischen Zusammenführung verfügbarer Daten. Diese Lücke versucht diese Studie zu schließen. Neben den rechtlichen Grundlagen des Privatschulwesens wird daher auf die unterschiedlichen Formen und Verbreitung privater Schulen eingegangen. Außerdem befasst sich der Autor mit statistischen Werten zu Privatschulen, der Finanzierung, der Leistungsfähigkeit, den gesellschaftliche Funktionen und negativen Systemwirkungen von Privatschulen.

Eine Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Alternativschulen (BFAS) setzt sich kritisch mit der FES-Studie und ihren Ergebnissen auseinander. Sie biete einen guten Überblick über die Verbreitung und die verschiedenen Formen von allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft sowie die rechtlichen Grundbedingungen ihrer Existenz. Nach Ansicht des BFAS zeigt die Studie außerdem, „dass die allgemein bildenden Privatschulen bis auf wenige Ausnahmen eben keine solchen sind. Sie werden in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen betrieben, haben sich also staatlich überprüfbar verpflichtet, keine privaten Gewinne zu erzielen, sondern ausschließlich bestimmte als besonders förderungswürdiganerkannte pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Ziele zu verfolgen. Sehr eindeutig seien die Befunde der Studie aber hinsichtlich der negativen Systemwirkungen von Privatschulen. „Diese werden als (bewusste oder unbewusste) Agenten selektionsbedingter Chancenungleichheiten und sozialer und ethnischer Segregation gewertet. Die sich vom Abstieg bedroht fühlende Mittelschicht würde sich in den Schulen in freier Trägerschaft ein Reservat von Milieunähe und Distinktion schaffen. Die freien Schulen würden damit die gesellschaftliche Integrationsfunktion des Schulwesens gefährden und damit Entsolidarisierungsprozessen Vorschub leisten. Außerdem würde die Existenz von Privatschulen aufgrund schulgrößenbedingter Kostennachteile die schülerbezogenen Kosten auch des staatlichen Schulsystems steigern“. Laut BFAS ignoriert die Studie in diesem pauschalen Negativurteil einen Gutteil der eigenen empirischen Befunde. Wenn einerseits die Wahl des Schultyps der weiterführenden
Schule die wesentlichste selektive Entscheidung darstellt, andererseits Schulen in freier Trägerschaft einen sehr geringen „Marktanteil“ haben, der gerade beim Gymnasium auch noch rückläufig ist, dann ist das erwähnte Pauschalurteil laut BFAS nicht nachvollziehbar. Zu ganz ähnlicher Kritik kommt auch der VDP Sachsen-Anhalt in seiner Stellungnahme zur Weiß-Studie.

Helmut Klein: Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinanzierung und der Wettbewerbsbeschränkung

Im Juli 2011 veröffentlichte das Institut der deutschen Wirtschaft Köln eine aktuelle Untersuchung zur Finanzierung der Privatschulen in Deutschland mit dem Titel „Privatschulfinanzierung im Kalkül staatlicher Unterfinan-zierung und der Wettbewerbsbeschränkung“. Der Autor Helmut E. Klein verweist in dieser kurzen Studie auf den Umstand, dass die Privatschulen zu wenig öffentliche Mittel bekommen, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Der Text spricht von „Wettbewerbsbeschränkung“ und sogar von einem „Kalkül staatlicher Unterfinanzierung“. Schulen in freier Trägerschaft erhalten nach Klein deutlich weniger öffentliche Mittel als staatliche Schulen, obwohl die Privatschulen einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene staatliche Finanzhilfe haben. Im Schnitt decken die staatlichen Zuschüsse nur etwa 50 bis 60 Prozent der tatsächlichen Kosten des Privatschulbetriebs. Am größten sei die Lücke zwischen staatlichen Zuwendungen und tatsächlichen Kosten bei den Privatschulen in Hessen: Um den Lehrbetrieb betriebswirtschaftlich betrachtet komplett zu gewährleisten, hätte der Staat dort 2007 fast 5.200 Euro je Schüler/in mehr zahlen müssen, als er an die freien Träger überwiesen hat. Am geringsten sei der Fehlbetrag in Brandenburg, wo sich die Finanzierungslücke der Privatschulen auf annähernd 1.800 Euro pro Schüler/in summierte. Um diese Finanzlöcher zu stopfen, verlangen deshalb viele Schulen in freier Trägerschaft Schulgebühren. Zur Existenzsicherung müssen Privatschulen zudem zunehmend auf Sponsoren, Spendengelder, Eigenmittel und Verschuldung zurückgreifen.

Prof. Hermann Avenarius: Die Herausforderung des öffentlichen Schulwesens durch private Schulen

Unter dem Titel „Die Herausforderung des öffentlichen Schulwesens durch private Schulen. Aktuelle Rechtsfragen in einer angespannten Beziehung.“ erstellte der führende deutsche Schulrechtsexperte Professor  Dr. jur. Hermann Avenarius im Auftrag der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und mit Finanzierung der Max-Traeger-Stiftung ein Rechtsgutachten, in dem  die Genehmigungsbedingungen für Schulen in freier Trägerschaft ungewohnt restriktiv ausgelegt werden. Privatschulen sind durch das Grundgesetz garantiert und stehen wie das gesamte Schulwesen unter staatlicher Aufsicht. Mit dem vorliegenden Gutachten werden, so die GEW im Vorwort, die staatlichen Organe an diesen rechtlichen Rahmen und an das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes erinnert, damit beides nicht weiter in Vergessenheit gerät. Zudem ergäben sich als Folge der demografischen Entwicklung neue Fragen, die von den Vätern des Grundgesetzes nicht vorhersehbar gewesen wären. Etwa die, dass Privatschulgründungen den Bestand staatlicher Schulen gefährden würden. Der Schulrechtsexperte Professor Dr. jur. Hermann Avenarius untersucht in der vorliegenden Studie vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Grundlagen eine Reihe von Fragen, die sich in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Privatschulgründungen ergeben haben. Er kommt laut GEW  zu Ergebnissen, die die rechtlichen Grundlagen und Praktiken einiger Bundesländer als unvereinbar mit dem Grundgesetz einstufen.

Die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Hessen setzt sich kritisch mit der Avenarius-Studie auseinander. Laut dem Autor der Stellungnahme, Norbert Handwerk, diene das Gutachten offensichtlich der Argumentation gegen die ungeliebte Konkurrenz der privaten Schulen. Das Bild der „Privatschulen“ in der Öffentlichkeit sei stark geprägt durch die „Eliteschulen“ für die „Reichen“, die sich vom Volk abgrenzen wollen. Einer Verbesserung der staatlichen Finanzhilfe steht das entgegen. Die Aussagen des Avenarius-Gutachtens seien daher je nach Argumentationszusammenhang unterschiedlich zu bewerten. Die Fragestellungen, die Avenarius in seinem Gutachten aufwirft, liesen die Antworten allerdings schon erahnen: 1. Können private Einrichtungen auch dann als Ersatzschulen genehmigt werden, wenn sie deutlich von der Organisationsform der öffentlichen Schule abweichen? (NEIN)2. Müssen die Landesregierungen die Genehmigung von Privatschulen versagen, wenn dadurch öffentliche Schulen in ihrem Bestand gefährdet werden? (JA)
3. Genügt der Staat seiner Verantwortung für das Schulwesen (Art. 7 Abs. 1 GG), wenn er vorhandene öffentliche Schulen wegen Unterschreitens der vorgeschriebenen Mindestzügigkeit schließt und stattdessen neu errichtete Privatschulen mit einemreligiös-weltanschaulichen Profil auch dann genehmigt und finanziell fördert, wenn sie die für öffentliche Schulen geltenden Anforderungen an die Mindestzügigkeit nicht erfüllen? (NEIN)
4. Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn eine offensichtlich gegen das Sonderungsverbot verstoßende Schule aus Steuermitteln subventioniert wird? (NEIN) 5. Ist eine Finanzierung von Ersatz- und Ergänzungsschulen im allgemeinen schulischen Bereich auf der Grundlage von Bildungsgutscheinen mit dem Grundgesetz vereinbar? (NEIN) 6. Ist ein auf Gewinn abzielendes Geschäftsmodell im allgemeinen schulischen Bereich mit dem Grundgesetz und mit den schulrechtlichen Bestimmungen der Länder vereinbar? (NEIN)

Prof. Dr. Bodo Pieroth: Die Freien Schulen in der Standortkonkurrenz

Unter dem Titel „Die Freien Schulen in der Standortkonkurrenz. Die Verfassungswidrigkeit der Versagung der Genehmigung von privaten Ersatzschulen bei Bestandsgefährdung von öffentlichen Schulen.“ veröffentlichte Prof. Dr. Bode Pieroth beim Institut für Bildungsforschung und -recht (IfBB) eine Studie zur Problematik der Genehmigung von Privatschulen. Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Verfassungsmäßigkeit einer solchen staatlichen Maßnahme, so das Vorwort. Außerdem zeigt das Gutachten, wie weit die spezifische Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen reicht, die den Privatschulen in Gestalt der Ersatzschulen im Unterschied zu sonstigen privaten Rechtsträgern zuerkannt wird. Es soll nämlich Aufgabe der Privatschulen sein, so Pieroth, mit ihren individuellen Bildungsangeboten an der Verwirklichung eines vielfältigen, insgesamt öffentlichen Schulwesens „neben staatlichen Schulen und an ihrer Stelle“ mitzuwirken (Vgl. BVerfGE 75, 40 (65 f.) – Finanzhilfeurteil; BVerwGE 17, 41 (42); 27, 360 (364); J.P. Vogel, 50 Jahre Grundrecht auf Errichtung freier Schulen, in:  Jach/Jenkner, Grundgesetz und Schulverfassung, S. 39 (43)). Schließlich soll das Gutachten ein Beitrag zur Behebung des für das Schulrecht konstatierten Dogmatisierungsdefizits dadurch leisten, dass bei dieser Klärung auf anerkannte Rechtsfiguren aus anderen Bereichen des öffentlichen Rechts zurückgegriffen wird.

IfBB-Symposium „Gerecht und effizient: Anforderungen an die Schulfinanzierung“

Anfang März lud das IfBB (Institut für Bildungsforschung und -recht) zum wissenschaftlichen Schlagabtausch über das Thema Schulfinanzierung. Gerade in Zeiten massiver Kürzungen in den ostdeutschen Bundesländern eine Vielzahl von Gutachten und Studien zum Thema Schulen in Freier Trägerschaft publiziert. So trafen hier u.a. Prof. Weiß (DIPF) und Helmut Klein (IW Köln), Prof. Avenarius (DIPF) und Prof. Pieroth (Uni Münster) aufeinander. Juristische und bildungsökonomische Diskussionen und Kontroversen brachten die deutlichen Unterschiede der Sichtweisen zu Tage. Einige Eindrücke vom Symposium in Leipzig gibt es auf den Seiten des IfBB.

Doch was heißt das für Sie?

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