Archiv für die Kategorie „Seiteneinstieg ins Lehramt“

Seiteneinstieg ins Lehramt: Sachlage und Anlaufstellen

Noch vor wenigen Jahren galt der Seiteneinstieg ins Lehramt als „Notnagel“. Denn Pädagogik-Crashkurse, stark verkürzte Referendariate und oft wenig praktischer Bezug zur Schulwelt machen den Wechsel in den Schuldienst nicht einfacher – und die Unterrichtsqualität nicht zwangsläufig besser. Doch mit dem dramatisch angestiegenen Lehrkräftemangel vollzieht sich aktuell ein Wandel: Seiteneinsteiger*innen sind gefragt und bringen durchaus ganz eigene Stärken mit. Detaillierte Ergebnisse hierzu liefert die Studie „Unterschiedliche Wege ins Lehramt – unterschiedliche Kompetenzen?“ aus dem Jahr 2020.

Informieren über einen möglichen Wechsel

Die Voraussetzungen für einen Wechsel in den Schuldienst unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Generell hilfreich ist ein abgeschlossenes Studium zweier schulfachrelevanter Fächer – im Idealfall Mangelfächer. Empfehlenswert für die nähere Recherche und das Evaluieren der eigenen Möglichkeiten ist das Informationsportal „Lehrer*in werden“, das 2022 vom Deutschen Bildungsserver aufgesetzt wurde. Hier gelangen Interessierte mithilfe einer einfach Abfrage direkt zu den für sie relevanten Informationen. Eine Karte zeigt den aktuellen Lehrkräftebedarf je nach Bundesland an.

Anlaufstellen in den Bundesländern

Bayern: Informationen zum Quereinstieg
Baden-Württemberg: Voraussetzungen für den Seiteneinstieg
Berlin: So geht der Quereinstieg in Berlin
Brandenburg: Seiteneinstieg in den Schuldienst
Bremen: Der alternative Weg ins Lehramt
Hamburg: Der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst
Hessen: Bewerbungsverfahren für den Quereinstieg
Mecklenburg-Vorpommern: Es wird unterschieden zwischen Quereinstieg und Seiteneinstieg
Niedersachsen: Voraussetzungen für den Quereinstieg, direkter Einstieg in den Schuldienst
Nordrhein-Westfalen: Der Seiteneinstieg in NRW
Rheinland-Pfalz: Fachliche Eignung für den Quer- und Seiteneinstieg
Saarland: Quereinstieg nur in geringem Umfang an berufsbildenden Schulen
Sachsen: Zum Seiteneinstieg
Sachsen-Anhalt: Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
Schleswig-Holstein: Quer- und Seiteneinstieg
Thüringen: Seiteneinstieg in den Lehrerberuf

Die Probezeit meistern: Wissenswertes zum Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis

Im Gegensatz zu staatlichen Schulen sind private Schulträger, auch wenn sie gemeinnützig sind, ganz normale Arbeitgeber. Damit sind sie auch gebunden an arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Probezeit. In der Regel beträgt diese sechs Monate. In Ausnahmefällen – und dies auch nur bei Kandidaten mit Berufserfahrung – kann die Probezeit nach vorheriger Verhandlung verkürzt werden. Eine Verlängerung ist weniger üblich, jedoch mit Einverständnis des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin prinzipiell möglich.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit können beide Seiten – Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen. Liegt ein Tarifvertrag zugrunde, der längere Kündigungsfristen in der Probezeit vorgibt, so gelten diese. Daher: Bei Vertragsunterzeichnung prüfen, ob die normale gesetzliche oder eine abweichende Kündigungsfrist gilt.

Urlaub und Krankheit

Ein Urlaubsanspruch besteht rein rechtlich erst nach Ablauf der Probezeit. Angestelltenverhältnisse von Lehrkräften bilden hier aufgrund der vorgegebenen Ferienzeiten natürlich eine Ausnahme. Tritt während der Probezeit eine Krankheit ein, benötigt der/die Angestellte von Tag 1 an eine ärztliche Bescheinigung. Wichtig jedoch: Im Krankheitsfall während der Probezeit beginnt die Lohnfortzahlung erst in der fünften Woche der Krankschreibung.

Arbeitgeber-Feedback

Nach etwa zwei Monaten sollten Angestellte in Probezeit den Arbeitgeber um ein Feedbackgespräch bitten, sofern nicht ohnehin regelmäßige Feedbackrunden Teil der Schulkultur sind. In diesem gilt es zu besprechen, ob die bisherigen Leistungen den Vorstellungen des Arbeitgebers entsprechen oder ob es noch Verbesserungsbedarf gibt. Nicht immer sind solche Gespräche üblich, jedoch zeugt es von Engagement und Leistungsbereitschaft, sie anzufragen. Ist die Probezeit erfolgreich verlaufen, geht das Arbeitsverhältnis „auf Probe“ über in ein reguläres Arbeitsverhältnis mit den normalen gesetzlichen Bestimmungen zum Kündigungsschutz.

Weitere Informationen

Acht Tipps für das (Vorab-)Job-Interview am Telefon

Im Lehrer/-innenberuf wird ein Job-Interview am Telefon oder via Skype nie das persönliche Vorstellungsgespräch ersetzen können. Zu sehr kommt es in der Schule auf den selbstsicheren Auftritt, Ausstrahlung und Souveränität an – Faktoren, die ein Telefonat nur eingeschränkt abfragen kann.

Um sich jedoch einen konkreteren Eindruck zu verschaffen, der die bereits vorliegenden Bewerbungsunterlagen ergänzt, greifen Schulen durchaus zum Telefon oder nutzen Skype, um in einem ersten Gespräch auszuloten, ob die Chemie grundsätzlich stimmt. Darauf sollten Bewerberinnen und Bewerber vorbereitet sein. Folgende acht Tipps helfen beim souveränen Auftritt am Telefon:

 

  • Während des gesamten Gesprächsverlaufs Zuversicht und eine positive Grundhaltung ausstrahlen und deutlich sowie mit fester Stimme sprechen. Beim Skype-Interview ggf. wie zum Bewerbungsgespräch gekleidet erscheinen.
  • Sich und seine Vita kennen, um auf Fragen antworten zu können. D.h. auch Kopien der versendeten Bewerbung (inkl. Versendedatum), insbesondere den Lebenslauf, bereithalten, denn möglicherweise nimmt die Schule Bezug darauf oder stellt Rückfragen.
  • Nebengeräusche abstellen, Musik/Fernseher und Handy (!) lautlos schalten, nötigenfalls in ein ruhige(re)s Zimmer wechseln und darauf achten, dass während des Gesprächs niemand hereinplatzt. Also alle Mitbewohner informieren, dass man nicht gestört werden möchte.
  • Sich auf den Gesprächspartner vorbereiten, also sich die Website der Schule anschauen und das Wesentliche zum Schulprofil vorab notieren.
  • Möglichst eigene Fragen bereithalten, wenn diese wirklich relevant sind. Ein Telefonat ist ein idealer Zeitpunkt, sich selbst ein genaueres Bild zu verschaffen. Zudem signalisieren Rückfragen, dass eine Beschäftigung mit dem potentiellen neuen Arbeitgeber stattgefunden hat.
  • Sich im Klaren sein über eigene Möglichkeiten und Wünsche: möglicher Eintrittstermin, konkrete Gehaltsvorstellungen, gewünschten Arbeitsumgang, zu unterrichtende Klassenstufen etc. Details werden in der Regel zwar erst im persönlichen Gespräch erörtert, jedoch ist es taktisch gut, beim Telefonat schon etwaige Vorstellungen zu haben, falls das Gegenüber von den üblichen Gepflogenheiten abweicht.
  • Freundlich und höflich, aber nicht zu eilfertig reagieren. Durch ein Telefonat wird noch nichts in Stein gemeißelt. Bei Unsicherheit nachfragen oder sich Bedenkzeit ausbitten.
  • Sich zum Abschluss gerne nach den weiteren Schritten des Bewerbungsverfahrens erkundigen, ggf. Termine vereinbaren und sich für das Gespräch bedanken.

 

Statusfeststellungsverfahren für Honorarkräfte an Privatschulen

Generell ermittelt ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren, ob eine erwerbstätige Person, deren Art der Erwerbstätigkeit nicht genau klassifiziert werden kann, selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt ist. Des Weiteren wird daraus gefolgert, ob aufgrund der Beschäftigungsart Sozialversicherungspflicht besteht und ob dadurch Beitrags(nach)forderungen der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung existieren. Durchgeführt wird die Statusfeststellung von der Deutschen Rentenversicherung mithilfe eines Statusfeststellungsantrags.

 

Warum eine Statusprüfung?

Wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und einen Antrag auf Leistung an die Sozialversicherungsträger stellt (z.B. Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente), kommt es nicht selten vor, dass diese ihre Leistungen verweigern, da sie der Meinung sind, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt bzw. vorlag.

 

Statusabgrenzung bei Lehrkräften

Für Lehrkräfte gibt es mehrere mögliche Arten der Beschäftigung. Neben einem regulären Anstellungsverhältnis existieren befristete Verträge als auch Beschäftigungen auf Honorarbasis.

 

Kriterien zur Abgrenzung der Beschäftigungsarten

Merkmale, die für die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Kontrolle bzw. Einflussnahme durch den Schulträger auf Unterrichtsinhalte und -gestaltung
  • Durchführung von Klassenarbeiten und anderen Leistungsüberprüfungen
  • Recht des Schulträgers, die Lehrkraft zu außerunterrichtlichen Arbeiten (z.B. Teilnahme an Konferenzen, Abhalten von Sprechstunden, Pausenaufsicht) zu verpflichten
  • Verbindliche und für einen längeren Zeitraum festgelegte Stundenpläne
  • Urlaubszeiten bzw. freie Tage sind an die Schulferien gebunden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, eigene Verhinderungen der Schulleitung zu melden
  • Verpflichtung der Lehrkraft, ausgefallene Lehrkräfte zu vertreten
  • Arbeitsplatz im Lehrerzimmer unterscheidet sich nicht von dem der anderen angestellten Lehrkräfte

Merkmale, die gegen die Annahme einer Angestelltentätigkeit sprechen (Auswahl):

  • Der Unterricht zielt nicht auf die Erlangung eines bestimmten Abschlusses bzw. einer konkreten Bildungsreife ab.
  • Bei der Unterrichtserteilung müssen weder Gesetze, noch Verordnungen oder sonstige staatliche Vorschriften beachtet werden.
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen regeln nicht im Einzelnen die Unterrichtsinhalte.
  • Die Lehrkraft unterliegt keiner Weisung hinsichtlich Methodik oder Didaktik.
  • Es besteht keine Pflicht zu Leistungskontrollen, wie etwa Klassenarbeiten oder Tests.
  • Die Lehrkraft übernimmt keine Erziehungsaufgaben.
  • Die Lehrkraft kann nicht zum Abhalten von Vertretungsstunden herangezogen werden.
  • Die Teilnahme der Lehrkraft an Konferenzen erfolgt gegen Zahlung eines zusätzlichen Honorars.

 

Konsequenzen bei Beschäftigung unter „falschem“ Status

Wird eine Lehrkraft an einer Lehranstalt als Honorarkraft geführt, obwohl per o.a. Definitionen ein Anstellungsverhältnis vorliegt, hat die Schule bzw. die Lehranstalt die entsprechenden Konsequenzen zu tragen:

Im Falle eines (auch stillschweigend gegründeten) Arbeitsverhältnisses

  • greift das Arbeitsrecht mit all seinen Schutzgesetzen (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)
  • sind vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen

Die hier erwähnten juristischen Hinweise sind allgemeiner Art, nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für rechtssichere Informationen bitte einen Fachanwalt.

 

Lehrmöglichkeiten an deutschen Schulen im Ausland

Die Möglichkeit, an einer deutschen Schule, Hochschule oder sonstigen Bildungseinrichtung im Ausland zu unterrichten ist für viele Lehrkräfte eine wertvolle und unersetzliche Bereicherung  persönlicher als auch fachlicher Art. Die Chancen auf eine Stelle im Ausland hängen stark von persönlichen Faktoren der Bewerber ab. Dazu gehören neben der Qualifikation vor allem auch die Fächerkombination, der Status und zu einem entscheidenden Teil die persönliche Flexibilität. Nicht zuletzt spielen auch finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Denn das Gehalt kann je nach Art des Einsatzes erheblich variieren.

 

Viele Wege führen ins Ausland

Grundsätzlich haben Lehrkräfte mit Zweitem Staatsexamen und bereits absolvierter Lehrerfahrung gute Chancen bei der Bewerbung um eine Stelle im Ausland. Prinzipiell steht jedoch nicht nur examinierten Lehrerinnen und Lehrern eine Anstellung an Auslandschulen offen. Die Art der zu besetzenden Stelle wird jeweils in der Stellenausschreibung genannt. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich eine kurze Nachfrage bei der ausschreibenden Schule.

Unterschieden werden generell folgende Lehrmöglichkeiten:

  • Auslandsdienstlehrkraft (ADLK): Diese Lehrkräfte müssen im innerdeutschen Schuldienst fest verbeamtet oder unbefristet angestellt sein und mindestens zwei Jahre Lehrerfahrung nachweisen. Wie auch in Deutschland sind im Ausland derzeit besonders die MINT-Fächer nachgefragt. Auch Lehrkräfte, die Fachunterricht in einer Fremdsprache (beispielsweise englischsprachiger Erdkundeunterricht) unterrichten, haben gute Karten bei Auslandsbewerbungen. Generell zählt überdies die Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache (DaF) als gute Voraussetzung für eine Auslandstätigkeit. Die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg.
  • Landesprogrammlehrkraft (LPLK): Wer als LPLK eine Auslandsstelle antreten will, ist normalerweise im Landesschuldienst angestellt oder verbeamtet und wird für die Auslandstätigkeit freigestellt. Die Anzahl der LPLK-Stellen ist jedoch weitaus geringer als die der BPLK- und ADLK-Stellen.
  • Bundesprogrammlehrkraft (BPLK): Voraussetzung ist ein erfolgreich abgelegtes 2. Staatsexamen oder ein gleichwertiger Abschluss, bei verbeamteten und unbefristet angestellten Lehrkräften Gewährleistungs- bzw. Freistellungszusage des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers. Im Gegensatz zu ADLK ist hier keine aktuelle Anstellung nötig. Bewerber können daher beispielsweise auch schon direkt nach dem Referendariat eine Stelle als BPLK antreten. Die Bewerbung erfolgt auf dem Dienstweg.
  • Ortslehrkraft oder Ortskraft (OLK oder OK): Prinzipiell können sich alle Lehrerinnen und Lehrer als OLK bewerben, das Zweite Staatsexamen wird aber nicht immer zwingend vorausgesetzt. OLK werden nach Landesrecht angestellt – und zwar entweder als Lehrkräfte oder als Erzieher/-innen, Sozialpädagog/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen für den außerschulischen Bereich. Entsprechende Bewerber schließen also direkt mit der ausländischen Schule einen Arbeitsvertrag ab und verhandeln auch das Gehalt selbst. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) veröffentlicht auf ihrer Website Stellenangebote auch für OLK/OK, übernimmt jedoch nicht die Vermittlung. Auch LehrCare veröffentlicht regelmäßig Stellenangebote deutscher Schulen im Ausland.

 

Weiterführende Informationen erhalten interessierte Lehrkräfte, Referendare und sonstige pädagogische Fachkräfte bei der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) sowie auf den Seiten der Arbeitsgruppe Auslandslehrerinnen und -lehrer (AGAL).

Eine sehr hilfreiche Anlaufstelle ist auch der Verband Deutscher Lehrer im Ausland (VDLIA). Er verfügt über umfangreiche Informationen zum Auslandsaufenthalt und zu rechtlichen sowie organisatorischen Fragen und unterhält mehrere Regionalgruppen, in denen Mitglieder Unterstützung erfahren und sich austauschen können.

Wege aus dem Tunnelblick: Coaching für Lehrkräfte

Ob Coaching, Training oder Supervision: Die Anforderungen in der Berufswelt werden immer komplexer – und so wächst auch die Bandbreite professioneller Beratungsformen. Richteten sich Beratungs-Dienstleistungen noch vor gut einem Jahrzehnt nahezu ausschließlich an sogenannte High Potentials, also Personen in führenden Management-Positionen, hat sich mittlerweile einiges getan in der Berater-Szene. Coaches und Trainer gibt es für fast alle Berufsformen und ebenso für private Belange. Doch während Berater in der freien Wirtschaft nach wie vor primär die Optimierung des unternehmerischen Gewinns im Blick haben, kümmern sich Coaches und Trainer um die psychosozialen Bedürfnisse und Nöte von Berufstätigen.

Auch in Schulen bzw. für in Schulen Tätige übernehmen immer mehr hochqualifizierte Personen beratende Funktionen. Hauptzielgruppen dort sind einerseits schulische Führungskräfte, andererseits Referendare vor wichtigen Unterrichtsbesuchen, in der Vorbereitungsphase für das zweite Staatsexamen oder „fertige“ Lehrkräfte am Anfang ihrer schulischen Tätigkeit. Immer mehr suchen jedoch auch „gestandene“ Lehrkräfte professionellen Rat, beispielsweise wenn sie sich in Mobbing- oder sonstigen Krisensituationen befinden und für die Lösung ihres Problems keinen Ausweg sehen.

Bevor jedoch externer Rat hinzugezogen werden kann, stellen sich die Fragen „Wie?“, „Woher?“ und „Welche Art von Beratung?“ Eine gesunde Portion Vorsicht ist hier normal – und auch angebracht. Denn am Markt tummeln sich neben vielen sehr kompetenten und exzellent ausgebildeten Beratern auch zahlreiche „Hau-Ruck-Coaches“, die ihre Profession in Wochenendkursen oder im Selbststudium erlernt haben. Um also einschätzen zu können, welche Form von externer Beratung angebracht und wo entsprechende Hilfe zu finden ist, ist einiges Vorwissen von Vorteil.

 

Die passende Beratung finden

Für Lehrkräfte und schulische Führungskräfte ist es ratsam, sich zunächst an eine schulpsychologische Beratungsstelle zu wenden. Diese gibt Hilfestellung bei der Inanspruchnahme von Beratungs-Dienstleistungen. Einen guten Überblick liefert eine Karte aller bundesweiten schulpsychologischen Beratungsstellen. Darüber hinaus sollten sich Ratsuchende damit auseinandersetzen, welche Art von Beratung oder Hilfe sie überhaupt suchen. Folgende Begrifflichkeiten werden unterschieden:

Supervision hat ihren Ursprung im sozialen Bereich, denn gerade Krankenschwestern, Altenpfleger oder Sozialarbeiter – kurzum Berufe mit hoher menschlicher Anteilnahme und Idealismus – neigen dazu, sich zu verausgaben. All dies trifft auch auf Lehrkräfte zu. Die Supervision, durchgeführt von Supervisoren mit umfangreicher sozialpädagogischer, psychologischer oder pädagogischer Ausbildung, sorgt in erster Linie für emotionale Entlastung und bietet eine Plattform für das Reflektieren beruflicher Probleme. Ihr Ziel: Stärkung von Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit und Burnout-Prävention.

Coaching ist eine lösungsorientierte Form der Beratung und als solche stets an einer konkreten beruflichen Situation ausgerichtet. Hier stehen weniger sozial-emotionale, als organisatorisch-strukturelle Aspekte im Vordergrund. Führungskräfte nehmen Coaching in Anspruch, um beispielsweise ihre Führungskompetenzen zu vertiefen und strukturelle Abläufe in der Organisation zu verbessern. Berufseinsteiger können vom Coaching profitieren, indem sie für sich Arbeitsweisen neu entwickeln, Routinen festklopfen und Anfangsbelastungen abpuffern. Charakteristisch für Coaching ist, dass Coaching-Klienten (auch Coachees genannt) einen für sie passenden Lösungsansatz selbst erarbeiten – unter Anleitung eines Coachs.

Beim Training geht es darum, bestimmte Verhaltensweisen und Fertigkeiten durch Übung und Wiederholung einzustudieren – eben zu trainieren. Der Trainer fungiert hier also eher als Anleiter, weniger als Wegweiser. Typische Trainings sind beispielsweise Rhetoriktraining, Sprech- und Stimmtraining, Moderationstraining, Gedächtnistraining oder Motivationstraining.

 

Wie finde ich einen guten Coach?

Vor der Kontaktaufnahme zu einem/einer Coach empfiehlt sich stets zunächst das Umhören im Kollegenkreis: Hat jemand bereits Coaching-Erfahrungen gemacht und kann einen Rat geben? Kommt dann ein/eine Coach in die nähere Auswahl, empfiehlt es sich, ein unverbindliches Vorgespräch zu vereinbaren. Denn für eine erfolgreiche Zusammenarbeit muss die Chemie zwischen Coach und Coachee stimmen.

 

Weiterhin gelten folgende Tipps zur Suche nach dem passenden Coach:

– Ausbildung prüfen: Wo hat der/die Coach seine Ausbildung absolviert?

– Gibt es Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Coachings?

– Ist der/die Coach Mitglied in einem Berufsverband?

– Liegt eine Spezialisierung vor?

– Gibt es seitens des/der Coachs Auswahlkriterien?

– Ist er/sie in der Lage, seine Methoden schlüssig zu erklären?

Sachsen stellt sich dem Problem des Lehrkräftemangels!

QUER – Qualifikationsprogramm für Akademiker zum Einstieg in den Lehrerberuf

Die TU Dresden plant zum Sommersemester 2013 ein postgraduales Qualifizierungsprogramm für den Einstieg von Akademikern in den Lehrberuf. Ziel des QUER Projektes ist es Akademikern mit einem fachwissenschaftlichen Hochschulabschluss (Diplom, Master, Magister) vorzugsweise mit Mangelfächern, wie z.B. Physik oder Mathe, einen Einstieg in den Lehrerberuf zu ermöglichen und die für eine erfolgreiche Lehrtätigkeit erforderlichen pädagogischen, didaktischen und unterrichtsmethodischen Kompetenzen zu vermitteln.

Die Zusatzqualifikationen für das Grundschul-, Mittelschul- oder Gymnasiallehramt  sollen sich an den Lehramtsstudiengängen der TU Dresden orientieren. Nach dem einjährigen Vollzeitstudium bekommen die Teilnehmer/-innen ein Zertifikat, das den Einstieg in den einjährigen Vorbereitungsdienst an sächsischen Schulen ermöglicht.  Dieses wird sich allerdings zunächst auf nur ein Unterrichtsfach beschränken (Diplom Physikerin -> Physik). Der spätere berufsbegleitende Erwerb der Lehrbefähigung in einem zweiten Fach ist geplant.

Das Qualifikationsprogramm befindet sich noch in der Probephase und wird durch das ZLSB der  TU Dresden (Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung) wissenschaftlich begleitet. Weitere Informationen erhält man unter folgender Email-Adresse:  quer@mailbox.tu-dresden.de oder direkt auf der Homepage des ZLSB.

Das Programm wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen.

Modellprogamm „MEHR Männer in Kitas“ – Zum Quereinstieg in den Beruf des Erziehers

Mit der Initiierung des ESF-Modellprogramms ,MEHR Männer in Kitas’ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den nächsten drei Jahren die Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Steigerung des Anteils männlicher Fachkräfte in Kindertagesstätten voranbringen. Ziel ist es, das Interesse von Jungen und Männern am Beruf des Erziehers zu wecken, Männer bei der Entscheidung zu unterstützen, den Erzieherberuf zu wählen und die Perspektiven für Männer (und Frauen) im Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen zu verbessern.

Die Einrichtung des Modellprogramms ist Folge der Ergebnisse der Studie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie „Männliche Fachkräfte in Kindertagesstätten“. Diese  stellt fest, dass Männern die Türen der Kindertageseinrichtungen weit offen stehen. Trotzdem, so die Untersuchung, liegt der Männeranteil an den pädagogischen Fachkräften in Kitas bei gerade einmal 2,4 Prozent.

Die Koordinierungsstelle „Männer in Kitas“

Betreut wird das Programm von der Koordinierungsstelle „Männer in Kitas“. Seit 2010 arbeitet diese mit verschiedenen Partnern zusammen und wird in ihrem Vorhaben von vielen Erzieher/innen, Eltern, Träger-Verantwortlichen, Kita-Leitungen, Politiker/innen und Wissenschaftler/ innen unterstützt. Die Koordinationsstelle ist an die Katholische Hochschule für Sozialwesen angegliedert und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle sind sehr vielfältig: Hauptaufgabe ist die Information über Wege in den Beruf und über die Situation in der Praxis. Dazu stellt die Koordinierungsstelle die Ergebnisse der Studie vor, präsentieren den nationalen und internationalen Forschungsstand und informieren über „best practice“- Beispiele und aktuelle Entwicklungen aus den Regionen. Die Koordinierungsstelle berät politisch Verantwortliche, Träger-Verantwortliche und Netzwerke strategisch, um gemeinsam mit ihnen langfristige Vorgehensweisen zu entwickeln, mit denen mehr männliche Fachkräfte für eine Arbeit in Kindertageseinrichtungen gewonnen werden können. Mit Tagungen, Konferenzen und Experten- und Expertinnenrunden informiert sie über aktuelle Entwicklungen und stellt praktische Ansätze vor. Außerdem unterstützt sie dabei bestehende und initiieren neue Netzwerke, um nachhaltige Strukturen für den fachlichen Austausch zu schaffen.

Der Quereinstieg in den Erzieherberuf

Ein wichtiges Ausgabengebiet der Koordinierungsstelle ist die Information und Beratung über den Quereinstieg in den Erzieherberuf. Auf den informativen und aktuellen Seiten der Koordinierungsstelle finden sich Informationen über die Möglichkeiten für arbeitslose und wechselinteressierte Männer für die jeweiligen Bundesländer. Die Vorgaben zu den Aufnahmevoraussetzungen und der Dauer der Ausbildung zum Erzieher sind laut Auskunft der Koordinierungsstelle in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Es gibt, je nach Bundesland, unterschiedliche Wege, die jeweils den landesrechtlichen Bedingungen gerecht werden. In einigen Bundesländern ist der Quereinstieg zurzeit noch nicht möglich. Ob und wie in Ihrem Bundesland ein Quereinstieg möglich ist, erfahren Sie ebenfalls über die Infoseite zum Quereinstieg. Sie finden dort eine Deutschlandkarte, auf der Sie das gewünschte Bundesland auswählen können und dann weitere Informationen zu den Themen Umschulung, berufsbegleitende Ausbildung/Studium, Externenprüfung, Finanzierung, Aufnahmevoraussetzungen, Ausbildungsstätten und Ansprechpartner/innen im jeweiligen Bundesland erhalten. Wenn Sie berufserfahren sind und Erzieher werden möchten, können Sie sich in diesen Verteiler für Quereinstiegs-Interessierte eintragen. Ihre Daten werden an das BMFSFJ weitergeleitet und ausschließlich dafür genutzt, Sie über besondere allgemeine oder regionale Neuigkeiten zu informieren.

Interessierte können sich außerdem beim Newsletter-Magazin „ImFokus: Mehr Männer in Kitas“ anmelden um im Hinblick auf das Programm auf dem Laufenden zu bleiben.

Chancen und Voraussetzungen des Quer- und Seiteneinstiegs in den Lehrer/innenberuf

In vielen Bundesländern herrscht an bestimmten Schulformen und in einigen Fächern akuter Lehrer/innenmangel. Um diesen auszugleichen, haben die Kultusministerien der Länder spezielle Programme und Verfahren für Quer- und Seiteneinsteiger aufgelegt.  Im Gegensatz zu Seiteneinsteigern absolvieren so genannte Quereinsteiger den normalen, zweijährigen Vorbereitungsdienst und werden so berufsbegleitend pädagogisch qualifiziert. Am Ende des Referendariats legen sie das zweite Staatsexamen ab und stehen dann für die Lehrereinstellungsverfahren zur Verfügung. Der Seiteneinstieg dagegen führt zu einer direkten Einstellung in den Schuldienst, ohne Vorbereitungsdienst. Mit der Direkteinstellung wird der Seiteneinsteiger ausschließlich berufsbegleitend pädagogisch nachqualifiziert.

Gefragt sind an den allgemeinbildenden Schulen vor allem die Fächer Physik, Chemie, Mathematik, Informatik und Latein. An den beruflichen Schulen sucht man nach Lehrer/innen für die Ingenieurs- und Naturwissenschaften, allerdings auch für allgemeine Fächer wie Deutsch und Englisch.

Die meisten Programme bieten Bewerberinnen und Bewerbern mit geeignetem Hochschulabschluss die Möglichkeit, in den Mangelfächern zu unterrichten und sich gleichzeitig pädagogisch zu qualifizieren. Die Verfahrensweisen der einzelnen Länder sind im Wesentlichen gleich. Ein Diplom-Abschluss muss in den meisten Ländern nachgewiesen werden, ein Bachelor-Abschluss reicht meist nicht. Informationen zu Möglichkeiten des Quereinstiegs in den einzelnen Bundesländern finden sich in einer Linksammlung des Deutschen Bildungsservers. Die Altersgrenze für die Seiteneinsteiger-Programme bei den Kultus- und Bildungsministerien liegt in den meisten Ländern bei 37 Jahren. Wer in Mangelfächern unterrichten möchte, hat bisweilen auch mit über 40 noch Chancen .

Was die pädagogische und fachdidaktische Ausbildung angeht, müssen Quereinsteiger mit Lehramtsstudenten während des Vorbereitungsdienstes, dem Referendariat, gleichziehen. Denn die Sonderprogramme ermöglichen oft nur den erleichterten Zugang, bieten aber keine zusätzliche Schulung.

Informationen darüber, wie Seiteneinsteiger an den Schulen angenommen werden und welche Probleme sie selbst dabei sehen, können in einem Blogeintrag von LehrCare vom 8. Februar 2011 nachgelesen werden.  Interessante Online-Artikel zum Thema, oft mit Kommentaren und Erfahrungsberichten von Seiten- und Quereinsteigern, finden sich u. a. auf ZEIT ONLINE, SPIEGEL ONLINE und sueddeutsche.de!

AKLEB – Weiterbildungsangebot für Seiteneinsteiger

Im Rahmen des Projektes „AKLEB“ am Berliner City-Seminar erhalten Akademiker einschlägiger Fachrichtungen eine pädagogische Qualifizierung für den Lehrerberuf. Zwar ersetzt diese Weiterbildung nicht das 2. Staatsexamen eines Lehramtsstudiums, doch sofern eine Schule in Berlin oder Brandenburg Bedarf und Interesse an einem Seiteneinsteiger mit AKLEB-Qualifizierung hat, wird nach den bisherigen Erfahrungen auch eine Unterrichtsgenehmigung erteilt.

Das Angebot richtet sich an Akademiker mit abgeschlossener Ausbildung (Diplom oder diplomvergleichbarer Abschluss), die zum Zeitpunkt des Kursbeginns arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet sind. Für diesen Interessentenkreis ist der Lehrgang mit einem Bildungsgutschein von den Arbeitsagenturen und Job-Centern, aber auch anderer Versicherungsträger förderbar. Der nächste Kurs in Berlin findet vom 07.03. bis 15.12.2011 statt.

Das der Weiterbildung zugrunde liegende Konzept wurde gemeinsam mit dem Fachbereich Erziehungswissenschaften der Freien Universität Berlin erarbeitet und wird von dieser während der gesamten Kursdauer wissenschaftlich begleitet. Insbesondere aufgrund des dreimonatigen Praktikums am Ende des „Lehrgangs“ ist diese Weiterbildung für jeden interessant, der sich mit dem Gedanken trägt, in den Lehrerberuf einzusteigen.

Inhalt der Weiterbildung ist der Kompetenzerwerb in den Bereichen Didaktik, Methodik, Psychologie, Soziologie, Fachdidaktik und Schulpraxis.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder benötigen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an den AKLEB-Lehrgangsleiter, Herrn Mario Pehl (mario.pehl@city-seminar.de ), der Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung steht: CITY – Seminar Pädagogische Akademie, Wilmersdorfer Straße 138 – 140, 10585 Berlin, Tel.: 030 / 88-67-74-35, www.city-seminar.de.

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