Bewerben an Privatschulen: Bewerbungsunterlagen (Teil 2)

Bevor Bewerbungsunterlagen angefertigt werden, ist es unabdingbar, sich umfassend über die potenzielle neue Arbeitsstätte zu informieren.

Standardmäßig gehören zu einer Bewerbung

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Examens- bzw. Ausbildungszeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • weitere Qualifikationsnachweise wie z.B. Fortbildungen
  • ggf. Qualifikationsprofil
  • ggf. Arbeitsproben

 

Bewerben per E-Mail oder per Post?

Gibt der Ausschreibungstext vor, auf welchem Wege die Bewerbung erwünscht ist, müssen sich Bewerber unbedingt an diese Vorgabe halten. Ist keine Präferenz angegeben, liegt die Entscheidung im Ermessen des Bewerbers. Im Zweifelsfall gilt: Diejenige Form wählen, für die man bei der Erstellung eher eine sichere Hand hat.

 

Bewerbungen per Post müssen nicht nur einwandfrei aufbereitet, sondern auch schlüssig gegliedert und gut handhabbar sein. Ungünstige Heftungen oder fehlende Unterteilungen der einzelnen Bestandteile erschweren die Begutachtung. Zu bedenken ist auch, dass schriftliche Unterlagen aus Kostengründen meist nicht zurückgesandt werden.

 

Bei Bewerbungen per E-Mail gilt: Keinesfalls einzelne Dokumente oder gar einzelne Seiten schicken. Im Idealfall werden alle Bestandteile der Bewerbung in einem Dokument (z.B. pdf) zusammengefasst. Möglich ist auch, zunächst Anschreiben und/oder Lebenslauf zu senden (da Personalverantwortliche sich dies zuerst ansehen) und dann Examens- und Arbeitszeugnisse in einem weiteren Dokument zusammenzufügen. Unabdingbar ist eine eindeutige Benennung der

Dokumente (z.B. „S. Müller_Bewerbung“ oder „S. Müller_Arbeitszeugnisse“). Doch bedenken Sie stets: Die Datenmenge sollte nur so groß sein, dass der Empfänger sie problemlos empfangen und handhaben kann.

 

Das Anschreiben

Ein Anschreiben darf nicht länger als eine Seite sein und muss auf die in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen eingehen, ohne diese zu wiederholen. Stattdessen gilt es, konkret zu werden: „Als Lehrerin mit langjähriger Berufserfahrung insbesondere in der Sek. II bin ich es gewohnt, selbstständig zu arbeiten. Da wir an unserer Schule die Unterrichtsreihen für die Oberstufe stets gemeinsam mit den Fachkollegen planen, habe ich auch die Arbeit in einem gut funktionierenden Team kennen- und schätzen gelernt.“

Aus dem Anschreiben muss in jedem Fall hervorgehen, warum Sie sich gerade auf diese Stelle bei diesem konkreten Arbeitgeber bewerben. Was reizt Sie an der Position? Was gefällt Ihnen am Schulprofil? Warum können gerade Sie diese Aufgabe am besten erfüllen? Ihre persönliche Lebenssituation, z.B. dass Sie sowieso gerade in die betreffende Stadt ziehen, interessiert dagegen zunächst nicht. Falls verlangt, sollten Sie eine Angabe zu Ihrem gewünschten Gehalt machen.

 

Der Lebenslauf

Der Lebenslauf sollte maximal drei Seiten lang sein. Unabdingbar ist eine klare Gliederung, etwa nach Ausbildung und Berufserfahrung, sowie Lückenlosigkeit. Bewerber, die beispielsweise seit sechs Monaten arbeitssuchend sind, können diese Phase etwa „berufliche Neuorientierung“ nennen. Ein Foto ist mittlerweile keine Pflicht mehr, wird von vielen Arbeitgebern jedoch noch sehr geschätzt. Wenn Sie sich für die Beigabe eines Fotos entscheiden, muss dieses jedoch professionell aufgenommen und gut platziert sein. Besonders wichtig ist die Erwähnung derjenigen Fakten, die für die Position relevant sind, wie z. B. Auslandserfahrung, Praktika oder das exakte Niveau Ihrer Sprachkenntnisse. Umfasst der Lebenslauf bereits mehrere Stationen, kann bei den weniger relevanten Tätigkeiten (z.B. den nebenberuflichen Tätigkeiten während des Studiums) gekürzt werden. Nicht bestandene oder abgebrochene Stationen sollten erwähnt werden, ggf. mit dem Zusatz „abgebrochen“.

Neuester Standard für die zeitliche Gliederung eines Lebenslaufs ist:

 

„2000 – 2003 Lehrkraft Heinrich-Heine-Schule Wiesbaden

Klassenleitung 3., 4. und 6. Klasse, Fachbereichsleitung Erdkunde (seit 2002)“

 

Nicht aber:

 

„08/2000 – 07/2003 Lehrkraft Heinrich-Heine-Schule Wiesbaden“

 

 

Arbeitszeugnisse

Sofern vorhanden, sind Arbeitszeugnisse unabdingbar. In der Regel genügen die Zeugnisse der letzten drei Arbeitgeber. Sind Bewerber noch nicht im Besitz qualifizierter Arbeitszeugnisse (beispielsweise nach dem Referendariat), sollten dienstliche Beurteilungen aus der Ausbildungszeit oder Praktikumszeugnisse bzw. Zeugnisse aus nebenberuflichen Tätigkeiten beigelegt werden. Durch diese kann der potenzielle Arbeitgeber sehen, wie einzelne Leistungen beurteilt wurden.

Da dies gerade im öffentlichen Dienst oft nicht üblich ist, verfügen viele Lehrerinnen und Lehrer nicht über Arbeitszeugnisse. Ausgestellte Dienstzeugnisse weichen zudem oftmals von der üblichen Zeugnissprache ab. Trotzdem empfiehlt es sich, auch nachträglich noch ein Zeugnis zu beantragen. Ist dennoch keines zur Hand, so bietet es sich nach US-amerikanischem Muster an, Referenzen zu nennen. Das sind namentlich und mit Adresse (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) genannte ehemalige Arbeitgeber, die Sie zuvor autorisiert haben, über Sie auf Anfrage Auskunft zu geben. Doch Vorsicht: Bei öffentlichen Arbeitgebern kann es hier rechtliche Bedenken geben.

 

Fortbildungen

Fortbildungsbereitschaft sollte ggf. schon im Anschreiben erwähnt werden, insbesondere dann, wenn diese Bereitschaft in der Ausschreibung ausdrücklich gewünscht wird. Unter Umständen – und im Hinblick auf ein möglicherweise folgendes Vorstellungsgespräch – ist es sinnvoll, sich bereits über geeignete Fortbildungen zu informieren. Ansonsten gehört eine Auflistung der relevanten Fortbildungen in den Lebenslauf. Das Einreichen von Belegen ist nur dann sinnvoll, wenn es nicht zu viele sind.

 

Qualifikationsprofil

Diese Seite könnte auch heißen: „Was Sie sonst noch über mich wissen sollten“ und dient dazu, sich über eine zusätzliche Darstellung der Kompetenzen nochmals zu profilieren. Doch Vorsicht: Die genannten Punkte dürfen nicht bereits in Lebenslauf oder Anschreiben Gesagtes wiederholen.

 

Arbeitsproben

Auch hier muss ein eindeutiger Bezug zur Stellenausschreibung oder Stelle vorhanden sein. Ein Beispiel für eine sinnvolle Arbeitsprobe ist etwa ein Zeitungsartikel, in dem über ein Unterrichtsprojekt von Ihnen berichtet wird. Doch Achtung: Die Erwähnung von akademischen, kulturellen oder anderweitigen Erfolgen ist nicht zwangsläufig auch für die angestrebte Stelle relevant. Hier gilt es, den Nutzen gut abzuwägen.

Doch was heißt das für Sie?

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