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ChatGPT: Texte aus der Maschine – was heißt das für die Schule?

Einen Aufsatz über Fotosynthese verfassen, Reime dichten oder Bewerbungen schreiben – alles kein Problem für ChatGPT. Seit einigen Wochen macht der Chatbot in den Medien von sich reden und überrascht durch weit intelligenteren Text-Output als erwartet. Müssen Lehrkräfte nun Facharbeiten oder Hausaufgaben aus der Maschine fürchten? Lässt sich der maschinell erzeugte Text erkennen? Und mit welchen Entwicklungen werden wir in Zukunft noch rechnen (müssen)? Ein Überblick.

Die Rechtslage ist kompliziert: Aktuell (Februar 2023) ist ChatGPT kostenlos für jeden und jede nutzbar. Zwar weisen die per Chatbot erstellten Texte mitunter noch kleine Schönheitsfehler auf, überzeugen aber im Großen und Ganzen durch korrekt dargestellte Fakten in leidlich geschliffener Sprache. Insbesondere für Schulen eröffnet sich dadurch eine gewaltige rechtliche Grauzone. Das Problem: Per Google-Suche oder mithilfe von Plagiats-Tools lässt sich in fertigem Text der Gebrauch von ChatGPT nicht nachweisen. Das zieht die Frage nach sich, wie schriftliche Leistungen bewertet werden können und sollen.

An technischen Lösungen, die per ChatGPT erstellte Texte identifizieren können, wird derzeit noch getüftelt. Zudem hat der Bundestag nun eine Studie in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen von Programmen wie ChatGPT auf das Schul- und Bildungssystem untersuchen soll.

Alles hat zwei Seiten

Doch die Entwicklung des Text-Chatbots bringt nicht nur Negatives mit sich. So werden bereits Stimmen laut, die die Entwicklung preisen, da sie zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen könnte – etwa, bei Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen. Möglicherweise könnte das Programm in mittelfristiger Zukunft gar Lehrkräfte entlasten.

Auch in puncto Stellensuche ist der Einsatz von ChatGPT oder ähnlichen Programmen längst ein Thema. Denn nicht jede*r hochqualifizierte*r Bewerber*in muss auch über ein hohes Maß an schriftlicher Ausdrucksfähigkeit verfügen. Eine unterstützend per ChatGPT erstellte Bewerbung könnte in diesem Fall helfen, die Hürde der Textproduktion in der Bewerbung zu nehmen, um eine Chance zu erhalten, sich mit den eigentlichen Stärken optimal präsentieren zu können.

Arbeitgeber-Benefits für Lehrkräfte

Ob im Bewerbungsverfahren oder beim Jahres-Zielgespräch: Zusätzliche Arbeitgeberleistungen sind gerade in Zeiten der Inflation für Arbeitnehmer*innen ein echter Mehrwert. Denn wenn die Arbeitgeberseite einer reinen Gehaltserhöhung eine Absage erteilt, lohnt es sich, über andere Möglichkeiten einer zusätzlichen Vergütung zu sprechen.
Die Bandbreite dieser Möglichkeiten reicht von Zuschüssen zu Gesundheitsmaßnahmen, Diensträdern oder Warengutscheinen bis hin zu immateriellen Leistungen, wie etwa flexiblen Arbeitszeitmodellen oder Gewährleistung einer Kinderbetreuung.
In Stellenausschreibungen halten sich Unternehmen in Sachen Zusatzleistungen mitunter recht bedeckt. Es lohnt sich daher, sich mit prinzipiell möglichen Benefits auseinanderzusetzen, um in der Gehaltsverhandlung den eigenen Standpunkt gut vertreten zu können.

Mögliche Benefits für Lehrkräfte

  • Wird eine betriebliche Altersvorsorge gewährt?
  • Werden vermögenswirksame Leistungen gezahlt?
  • Werden agile Arbeitsmethoden angewandt, also Methoden, die zum einen eine hohe Flexibilität und Eigenverantwortung der Angestellten voraussetzen, dafür aber auch eine große Anpassungsfähigkeit der Arbeitgeberseite ermöglichen?
  • Wird die Mitarbeiterbeteiligung (z.B. Mitspracherecht bei unternehmerischen Entscheidungen) unterstützt?
  • Wie oft/in welchem Umfang werden Weiterbildungen gewährt? Wer zahlt diese?
  • Sind Weiterbildungsmaßnahmen (nach Absprache) frei wählbar oder kommen nur interne Angebote in Frage?
  • Erhalten die Arbeitnehmer ein Diensthandy/-laptop?
  • Gibt es Mitarbeiter-/Teambuilding-Events?
  • Gibt es Supervision?
  • Gibt es Mediation?
  • Wird (externes) Coaching unterstützt?
  • Gibt es Zuschüsse zur Kinderbetreuung oder bietet die Arbeitgeberseite selbst eine Betreuungsmöglichkeit an (ggf. in trägereigenen Kitas)?
  • Gibt es Zuschüsse zu Sportangeboten, Fitnessstudios oder -kursen?
  • Gibt es eine Vereinbarung über Fahrradleasing/Jobrad?
  • Wie ist die Haltung zu Sabbaticals?
  • Wie steht es um die Barrierefreiheit?
  • Wird in ergonomische Arbeitsplätze investiert?
  • Gibt es ein Jobticket oder einen Mobilitätszuschuss bzw. ein Mobilitätsbudget?
  • Stellt der Arbeitgeber Getränke, Obst, ein bezuschusstes Mittagessen (z.B. digitale Essensmarke) oder Ähnliches zur Verfügung?
  • Gibt es einen Pausen- oder Aufenthaltsraum?
  • Werden die Kosten für Klassenfahrten ganz übernommen?

Die Stimme: eines der wichtigsten Arbeitswerkzeuge in Lehrberufen

Eine der größten täglichen Belastungen für Lehrkräfte ist der hohe Lärmpegel im Klassenraum. Denn je mehr Lärm vorherrscht, desto mehr Kraft ist nötig, diesen mithilfe der Stimme zu regulieren bzw. einzudämmen. Dies geht zulasten der eigenen Ressourcen und schließlich der eigenen Gesundheit.

Ein Weg, die Stimme schonend einzusetzen, ist die Anwendung der richtigen Sprechtechnik. Dies beinhaltet unter anderem das Vermeiden von Atemfehlleistungen, zu hoher oder geringer Sprechspannung, Rückverlagerungen oder Nuscheln. Viele Lehrkräfte sprechen zudem zu laut oder zu hoch oder versuchen, die Schülerinnen zu übertönen, wenn der Lärmpegel steigt. Lehrkräfte, die an sich selbst stimmliche Schwächen bemerken, können sich beispielsweise von Stimmtherapeutinnen/-coaches oder professionellen Gesangstherapeut*innen trainieren lassen. Einen Überblick gibt die Suchfunktion auf den Seiten des Deutschen Bundesverbands für Logopädie e.V.

Die eigene Stimme evaluieren

Eine Methode, die Leistungsfähigkeit der eigenen Stimme einzuschätzen, ist die Ermittlung des sogenannten Voice Handicap Index (VHI). Dieser evaluiert auf einer vierstufigen Skala den Schweregrad einer potenziellen Stimmstörung und das Handicap des/der Betroffenen. Ermittelt wird der VHI per Fragebogen. Jedoch ist es unbedingt ratsam, ernsthafte stimmliche Probleme medizinisch abklären zu lassen, etwa von Hals-Nasen-Ohren-Ärztinnen oder Stimmärztinnen (Phoniater*innen).

Tipps zum schonenden Umgang mit der Stimme

  • Lärm im Klassenraum nicht zwangsläufig mit stimmlicher Kraft begegnen, sondern nonverbale Signale zum „Runterkühlen“ einführen. Beruhigende, möglichst vorab als verbindlich eingeführte Gesten können hier helfen, mitunter auch längeres Schweigen vonseiten der Lehrkraft. Oder diese stellt sich demonstrativ in die Nähe im Unterricht besonders lauter Schüler*innen, die dann in der Regel schnell merken, was Sache ist.
  • Bei der Unterrichtsplanung auch Ruhephasen einkalkulieren, in denen die Stimme Zeit zum Regenerieren hat.
  • Vor Beginn eines Unterrichtstages (beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit) „einsprechen“. Das lässt die Stimme warmlaufen und vermeidet den stimmlichen „Kaltstart“.
  • Aneignen von gezielten Atem- und Sprechtechniken, ggf. mit professioneller Hilfe von Sprachtherapeut*innen.
  • Die Stimmlage generell nicht zu hoch ansetzen.
  • Deutlich und klar artikuliert sprechen. Schnelles, undeutliches Sprechen führt zu erhöhter Stimmbelastung.
  • Den Klassenraum regelmäßig lüften.
  • Regelmäßig und ausreichend trinken. Doch Vorsicht: Kaffee und Schwarzer Tee trocknen aus, Milch kann verschleimen.
  • Nach Möglichkeit die Umgebungsgeräusche auf ein Minimum reduzieren.

Feedback einholen als Lehrkraft

Nicht nur junge Lehrkräfte, auch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer sind dankbar für Feedback seitens der Schülerinnen – erst recht, wenn sich zum Präsenzunterricht auch immer mehr Online-Einheiten gesellen. Wie wertvoll Schülerinnen-Feedback ist und welche Schlüsse sich daraus ziehen lassen, zeigt ein Artikel im Deutschen Schulportal. Er gibt auch Hinweise für die Durchführung.

  • Einen beispielhaften Fragebogen gibt es auf den Seiten des Bildungsservers Berlin-Brandenburg.
  • Sehr umfangreich ist weiterhin der online einsehbare „Fragebogen Schüler-Lehrer-Feedback“ . Er entstammt dem Buch: Bangert, Carsten: Was gute Lehrerinnen und Lehrer ausmacht, 2020, Beltz Verlag, Weinheim und Basel
  • Darüber hinaus ist es möglich – und mitunter auch wichtig – die Feedbackrunde nicht anonym, sondern als Gespräch anzulegen. Denn auch die Reflexion und das Formulieren der Gedanken an sich ist eine Leistung mit gewissem Lehrwert. Dabei können verschiedene Feedback-Methoden eingesetzt werden.

Kommerzielle Angebote

Auch komplett online sind Feedbackrunden möglich. Die entsprechenden kommerziellen Tools oder Apps sind zwar meist kostenpflichtig, dafür jedoch oft umfangreicher in ihren Funktionalitäten. Hier eine Auswahl.
Die App FeedbackSchule beispielsweise ermöglicht nicht nur klassenweite, sondern auch schulweite Feedbackrunden – und zwar auf Basis von zahlreichen unterschiedlichen Fragenbögen mit jeweils eigener Gewichtung. Zudem wertet die App die Feedbackrunden aus und stellt sie grafisch dar.

Das Umfrage-Tool Edkimo ist neben Schulen auch in der Verwaltung, in der Lehrkräftebildung sowie in NGOs und Vereinen im Einsatz. Eine Suchmaske ermöglicht die bequeme Suche in einer Datenbank nach dem passsenden Fragebogen.

Das Tool Oncoo setzt auf unkomplizierte, schnelle Nutzung. Schüler*innen können durch Scannen eines QR-Codes oder Klicken eines Links direkt zu einer Umfrage gelangen. Zudem enthält Oncoo auch Anwendungen zur Organisation von Gruppenarbeiten.

Das eher minimalistisch angelegte Tool AnswerGarden stellt Schülerinnen und Schülern für Antworten nur eine begrenzte Zeichenzahl zur Verfügung. Antworten werden gesammelt und können dann in Form einer Wortwolke dargestellt werden, bei der häufig genannte Begriffe größer erscheinen als die seltener genannten.

Seiteneinstieg ins Lehramt: Sachlage und Anlaufstellen

Noch vor wenigen Jahren galt der Seiteneinstieg ins Lehramt als „Notnagel“. Denn Pädagogik-Crashkurse, stark verkürzte Referendariate und oft wenig praktischer Bezug zur Schulwelt machen den Wechsel in den Schuldienst nicht einfacher – und die Unterrichtsqualität nicht zwangsläufig besser. Doch mit dem dramatisch angestiegenen Lehrkräftemangel vollzieht sich aktuell ein Wandel: Seiteneinsteiger*innen sind gefragt und bringen durchaus ganz eigene Stärken mit. Detaillierte Ergebnisse hierzu liefert die Studie „Unterschiedliche Wege ins Lehramt – unterschiedliche Kompetenzen?“ aus dem Jahr 2020.

Informieren über einen möglichen Wechsel

Die Voraussetzungen für einen Wechsel in den Schuldienst unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Generell hilfreich ist ein abgeschlossenes Studium zweier schulfachrelevanter Fächer – im Idealfall Mangelfächer. Empfehlenswert für die nähere Recherche und das Evaluieren der eigenen Möglichkeiten ist das Informationsportal „Lehrer*in werden“, das 2022 vom Deutschen Bildungsserver aufgesetzt wurde. Hier gelangen Interessierte mithilfe einer einfach Abfrage direkt zu den für sie relevanten Informationen. Eine Karte zeigt den aktuellen Lehrkräftebedarf je nach Bundesland an.

Anlaufstellen in den Bundesländern

Bayern: Informationen zum Quereinstieg
Baden-Württemberg: Voraussetzungen für den Seiteneinstieg
Berlin: So geht der Quereinstieg in Berlin
Brandenburg: Seiteneinstieg in den Schuldienst
Bremen: Der alternative Weg ins Lehramt
Hamburg: Der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst
Hessen: Bewerbungsverfahren für den Quereinstieg
Mecklenburg-Vorpommern: Es wird unterschieden zwischen Quereinstieg und Seiteneinstieg
Niedersachsen: Voraussetzungen für den Quereinstieg, direkter Einstieg in den Schuldienst
Nordrhein-Westfalen: Der Seiteneinstieg in NRW
Rheinland-Pfalz: Fachliche Eignung für den Quer- und Seiteneinstieg
Saarland: Quereinstieg nur in geringem Umfang an berufsbildenden Schulen
Sachsen: Zum Seiteneinstieg
Sachsen-Anhalt: Seiteneinstieg in den Lehrerberuf
Schleswig-Holstein: Quer- und Seiteneinstieg
Thüringen: Seiteneinstieg in den Lehrerberuf

Termine 2023: Messen, Kongresse, Versammlungen für Lehrkräfte und Erzieher*innen (Stand: Dezember 2022 )

Welche wichtigen Großveranstaltungen im Bildungssektor finden 2023 statt? Welche sind in Präsenz bzw. online geplant? Eine erste Übersicht (ohne Anspruch auf dauerhafte Gültigkeit).

Eduregio
Auf der Eduregio treffen Lehrkräfte und schulische Führungskräfte auf Akteure aus der Bildungsmedienlandschaft. Kern der Veranstaltung ist ein umfangreiches Fortbildungsprogramm. Die Veranstaltung findet 2023 erstmals statt und wurde vom Verband Bildungsmedien e. V. initiiert.
Termin: 10.–11. Februar 2023, Düsseldorf

Bildungsmesse Didacta
Gegliedert in die drei Bereiche Frühe Bildung, Schule und Qualifizierung bietet die didacta den bundesweit größten Einblick in Entwicklungen, Angebote und Medien im Bildungsbereich. Neben der Ausstellung gibt es ein umfassendes Veranstaltungsprogramm. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant.
Termin: 07.–11. März 2023, Stuttgart

Leipziger Buchmesse
Für Kinder und Jugendliche, aber auch Pädagog*innen gibt es auf der als Präsenzveranstaltung geplanten Leipziger Buchmesse ein vielseitiges Lesungsprogramm sowie den eigenen Messebereich „Fokus Bildung“. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, auf der Messe an Fortbildungen teilzunehmen. Im Zentrum des Programm Bereichs Bildung stehen die Themen Leseförderung und Medienbildung.
Termin: 27.–30. April 2023, Leipzig

Learntec
Die Learntec gilt als größte Veranstaltung für digitale Bildung in Schule, Hochschule und Beruf. Sie ist gegliedert in die drei Fachbereiche Digitales Lernen in der Schule, Digitales Lernen in der Hochschule und Digitales Lernen im Beruf. Im Messezeitraum findet zudem der Learntec Kongress statt.
Termin: 23.–25. Mai 2023, Karlsruhe

Creativa Dortmund
Die größte Kreativmesse Europas wartet mit einer Ausstellung aller erdenklicher Bastel-, Mal-, Zeichen-, Werk- und Gestaltungsutensilien auf. Besonders interessant ist die Messe für Grundschul-Lehrkräfte und Erzieherinnen bzw. Erzieher. Die Messe ist als Präsenzveranstaltung geplant.
Termin: 15.–19. März 2023, Dortmund

Deutscher Schulleiterkongress 2023
Die nach eigener Aussage „größte Fachveranstaltung für Schulleitungen im gesamten deutschsprachigen Raum“ bietet Workshops, Vorträge von über 60 Top-Speakern, Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und eine Ausstellung zu Produkten und Trends.
Termin: 23.–25. November 2023, Düsseldorf

Besoldungstabellen für verbeamtete Lehrkräfte 2022/2023

Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft werden in der Regel in Anlehnung an die
Entgelttabellen des Öffentlichen Dienstes bezahlt (vgl. Verdienstmöglichkeiten und
Tarifverträge für Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft
). In manchen Fällen, beispielsweise bei Funktionsstellen, beim Ausscheiden oder der Beurlaubung vom Beamtenstatus, lohnt es sich, bei Gehaltsverhandlungen mit der Schule bzw. dem Träger auch die Einordnung in die jeweilige Besoldungstabelle für verbeamtete Lehrkräfte zu kennen. Über die unterschiedlich ausfallenden Zulagen, Zuschläge und Prämien für verbeamtete Lehrkräfte informiert das Bundesbesoldungsgesetz (BbesG).

Einordnung von Lehrkräften in Besoldungsgruppen

Im staatlichen Schuldienst fällt die Besoldung verbeamteter Lehrkräfte in die Hoheit der Länder. Die Besoldung erfolgt dementsprechend in der Regel nach verschiedenen Landesbesoldungsordnungen für Beamte. Auch wenn jedes Bundesland eigene, von den unten aufgeführten Besoldungsgrundsätzen abweichende Regelungen hat, lassen sich Lehrkräfte allgemein in folgende Besoldungsgruppen einordnen:

A 12: Lehrkräfte in der Primarstufe oder Sekundarstufe I (an Grund- und Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien)

A 12Z: Konrektor*in an Grundschulen oder kleinen Hauptschulen

A 13: Grundschullehrkräfte in einigen Bundesländern, Realschullehrkräfte, Sonderschullehrkräfte oder Lehrkräfte an der Sek. I im 1. Beförderungsamt,
Rektorinnen an Grundschulen oder Konrektorinnen an Hauptschulen (Anmerkung: Seit 2022 sollen Grundschullehrkräfte schrittweise in A13 eingruppiert werden. Zum Stand der Dinge vgl. diese Übersicht: https://www.gew.de/ja13/a13-stand-der-dinge

A 13Z: Lehrkräfte in der Sekundarstufe II (an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs), Studienrätinnen, Konrektorinnen an größeren Hauptschulen oder Rektor*innen an kleinen Hauptschulen

A 14: Rektorinnen an großen Grund- oder Hauptschulen, Konrektorinnen an Real- oder Sonderschulen, Oberstudienrät*innen, Abteilungsleitende an Gesamtschulen

A 14Z: Funktionsstellen mit Zulage

A 15: Rektorinnen an Real- oder Sonderschulen, Studiendirektorinnen

A 15Z: stellv. Schulleitende an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen

A 16: Oberstudiendirektorinnen, Schulleiterinnen an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen

Aktuelle Beamtenbesoldung nach Bundesländern

Beamtenbesoldung Baden-Württemberg 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Baden-Württemberg 2023

Beamtenbesoldung Bayern 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Bayern 2023

Beamtenbesoldung Berlin 2023
gültig ab 01.12.2022
Besoldungsrechner Berlin 2023

Beamtenbesoldung Brandenburg 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Brandenburg 2023

Beamtenbesoldung Bremen 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Bremen 2023

Beamtenbesoldung Hamburg 2021
gültig 01.01.2021 – 30.09.2021
Besoldungsrechner Hamburg 2021

Beamtenbesoldung Hessen 2022/2023
gültig 01.08.2022 – 31.07.2023
Besoldungsrechner Hessen 2022

Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Mecklenburg-Vorpommern 2023

Beamtenbesoldung Niedersachsen 2023
gültig 01.12.2022 – 31.12.2022
Ab 01.01.2023
Besoldungsrechner Niedersachsen 2023
Ab 01.01.2023

Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Nordrhein-Westfalen 2023

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Rheinland-Pfalz 2023

Beamtenbesoldung Saarland 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Saarland 2023

Beamtenbesoldung Sachsen 2023
gültig ab 01.12.2022
Besoldungsrechner Sachsen 2023 (Prognose)

Beamtenbesoldung Sachsen-Anhalt 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Sachsen-Anhalt 2023

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein 2023
gültig 01.12.2022 – 30.09.2023
Besoldungsrechner Schleswig-Holstein 2023

Beamtenbesoldung Thüringen 2023
gültig 01.12.2022 – 31.12.2022
Ab 01.01.2023
Besoldungsrechner Thüringen 2023 (Prognose)

Weitere Links
Auf dem Portal des Öffentlichen Dienstes befindet sich ein aktuelles, gut besuchtes Forum, verschiedene Gehaltsrechner und eine hilfreiche Linksammlung. Sämtliche Informationen in obigem Artikel stammen, wenn nicht gesondert ausgewiesen, von dieser Quelle. Alle Angaben ohne Gewähr.

Nützliche Apps für Unterricht, Vorbereitung und Selfcare (Stand: November 2022)

Die Bandbreite von Apps für den Einsatz in der Schule ist gewaltig. Neben den Apps renommierter Lehrmedienverlage und Software-Hersteller existieren auch unzählige nicht kommerziell produzierte und vertriebene Anwendungen. Die folgende Aufstellung empfiehlt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit –Blogs und Portale, die verschiedene für Lehrkräfte geeignete Apps einem Praxistest unterzogen haben.

  • Sehr hilfreich ist das Portal von Digitale-Schule.net. Denn es hat die verschiedenen empfohlenen Apps thematisch sortiert – inklusive Suchfunktion.
  • Der Blog Medien | Schule | Unterricht führt verschiedene iPad-Apps auf, die vom Autor tatsächlich im Unterricht auf dem iPad Anwendung finden. Eine kurze Erläuterung verdeutlicht Sinn und Zweck der jeweiligen App.
  • Eine Auflistung eigens getesteter Tools für Planung, Organisation und Zeitmanagement (vor allem auf Schüler*innenseite) liefert Sofatutor.
  • Speziell an User von Android-basierten Geräten richtet sich die (eher kommerziell ausgerichtete) Seite 24Android.com. Sie gibt eine kurze Übersicht über die besten Android Apps für die Schule.
  • Eine riesige Datenbank voller Smartphone Apps bietet www.heise.de. Zudem gibt es hier die Möglichkeit, nach verschiedenen Kriterien bzw. Themen zu filtern.
  • Die App-Auflistung im Forum examtime ist zwar schon einige Jahre alt, sie empfiehlt jedoch noch immer auch einige ungewöhnliche digitale Hilfsmittel, wie beispielsweise die App „Too Noisy“, die die Lautstärke im Klassenraum überwacht und bei zu hohem Geräuschpegel ein Signal aussendet.
  • Das iPad Projekt der Waldschule Hatten versorgt unter dem Menüpunkt „Unsere Apps“ Lehrkräfte mit einer Zusammenstellung hilfreicher digitaler Anwendungen. Allesamt von Schüler*innen erprobt.
  • Die GEW hält eine Seite mit App-Empfehlungen speziell für die Grundschule bereit – sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte.

Energiesparen in der Schule

Wie lässt sich die Heizung regulieren? Welche Leuchtmittel befinden sich in den Lampen? Welche Geräte sind Stromfresser? Mit Fragen des Energieverbrauchs in der Schule werden Lehrkräfte in der Regel eher selten konfrontiert. Denn um die Gebäudetechnik und die Versorgung mit Heizung, Strom und Leuchtmitteln kümmern sich in der Regel die Kommunen. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es dennoch für schulisches Personal, sich in Sachen Energiesparen zu engagieren?

  • Energieberatung beauftragen: Über die Kommune (bzw. den Schulträger) kann ein*e unabhängige*r Energieberater*in beauftragt werden. Er oder sie spürt Energiefresser auf und empfiehlt Handlungsmöglichkeiten.
  • Mit der Heizungsregulierung vertraut machen: Wird die Heizung zentral geregelt oder gibt es in der Schule bzw. in einzelnen Räumen die Möglichkeit, selbst zu regeln? Alle Mitarbeiter*innen der Schule sollten mit der Heizung vertraut gemacht werden.
  • Nur Stoßlüften, keine Kippstellung: Aufgrund von Corona ohnehin ratsam: regelmäßiges Stoßlüften, idealerweise so, dass im ganzen Raum einmal Durchzug entsteht. Danach Fenster wieder schließen. Nicht kippen! Gekippte Fenster liefern nur wenig Lüftwirkung, kühlen aber die Wände stark aus.
  • Heizung früher als sonst herunterfahren: Vor Wochenenden, Ferien oder Feiertagen die Heizung schon eine Weile vor Unterrichtsende ausschalten bzw. drosseln. Selbst nach dem Ausschalten heizt sie noch eine bestimmte Zeit lang nach. Diese Nachwärme sollte noch genutzt werden.
  • Bewegungsmelder einbauen: In Fluren, Toiletten, im Keller oder anderen Räumen muss nicht permanent das Licht brennen. Abhilfe schaffen Bewegungsmelder.
  • Stand-by ausschalten: Geräte, die nicht permanent im Einsatz sind, immer komplett ausschalten. Gibt es keinen Ausschaltknopf: Stecker ziehen.
  • Licht aus nach Verlassen der Klasse: Wird ein Raum zum Unterrichtsschluss, zur Pause oder zum Raumwechsel verlassen: immer das Licht ausschalten.
  • „Energiewächter*innen nominieren: Im wöchentlichen Wechsel können in jeder Klasse zwei Energiewächter*innen ernannt werden, die sich um die Einhaltung der (vorher gemeinsam besprochenen) Energiesparmaßnahmen kümmern.

Energiesparen als Unterrichtsthema

Ob in Physik, Chemie, Wirtschaft oder Ethik: Das Thema Energiesparen lässt sich sehr gut in den Unterricht integrieren. Hier einige Websites mit Anregungen:

Kommerzielle Beratung

Einige Energieberatungen haben sich auf die Belange von öffentlichen Gebäuden und/oder Bildungseinrichtungen spezialisiert. Hier eine Auswahl:

Klassenfahrten – ein Leitfaden für Lehrkräfte (Stand: Oktober 2022)

Ob Abschlussfahrt, Bildungsausflug oder mehrtägige Exkursion: Rein rechtlich gesehen sind Klassenfahrten für Lehrkräfte Dienstreisen. Sie zu organisieren und durchzuführen, gehört zu den dienstlichen Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern.
Wohin die Reise geht, welchen Bildungsauftrag sie erfüllen soll und welches Budget sie umfassen darf, wird je nach Schule und Klassenstufe geregelt. Für Lehrkräfte ist, vor allem, wenn sie noch über wenig Erfahrung in Sachen Klassenfahrt verfügen, wichtig zu wissen, wo genau ihre Rechte und Pflichten liegen und in welchen Gesetzesgrundlagen sie relevante Informationen finden.

Teilnahmepflicht an der Klassenfahrt?

Ein häufiger Streitfall bei anstehenden Klassenfahrten ist die Frage, ob eine Schülerin zur Teilnahme verpflichtet ist. Grundsätzlich gilt übereinstimmend in allen länderspezifischen Gesetzen: Die Teilnahme an Klassenfahrten ist Pflicht. Aus besonderen Gründen ist jedoch eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Die Entscheidungsgewalt hierüber liegt bei der Schulleitung. Von der Teilnahmepflicht befreite Schülerinnen oder Schüler haben jedoch während des Zeitraums der Klassenfahrt nicht frei, sondern müssen in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen.

Aufsichtspflicht der Lehrkräfte

Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich zunächst nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler. Während Grundschulkinder lückenlos beaufsichtigt werden sollten, kann dies für ältere Kinder und in jedem Fall für Jugendliche gelockert werden. Für Unternehmungen minderjähriger Jugendlicher in Kleingruppen „auf eigene Faust“ benötigen Lehrkräfte die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.

Jugendschutzgesetz

In Sachen Alkohol- oder Tabakkonsum auf Klassenfahrten ist für Lehrkräfte das Jugendschutzgesetz bindend. Es beinhaltet darüber hinaus auch gesetzliche Regelungen für den Besuch von Gaststätten/Kneipen, Diskotheken, das Abspielen und Betätigen von Filmen und Computerspielen mit Altersfreigabe sowie die Regelungen zum Thema Glücksspiel.

Unfallschutz

Generell sind Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrten gesetzlich unfallversichert, Lehrkräfte sind auf Klassenfahrten entweder im Rahmen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge oder in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Lehrkräfte haben dafür Sorge zu tragen, dass Schülerinnen und Schüler jederzeit im gruppenverband befinden, oder aber dass sie – nach Genehmigung durch die Lehrkraft – von eigenmächtigen Unternehmungen zur verabredeten Zeit wieder zurück sind. Eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung heranwachsender Schülerinnen und Schüler ist Lehrern jedoch nicht zumutbar, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einem Merkblatt festhält.

Länderspezifische Richtlinien für Schulfahrten

Baden-Württemberg: Außerunterrichtliche Veranstaltung (AuV)
Bayern: Durchführungshinweise zu Schülerfahrten
Berlin: Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen)
Brandenburg: Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen (VV-Schulfahrten – VVSchulf)
Bremen: Bremer Schulblatt
Hamburg: Richtlinien für Schulfahrten
Hessen: Hessisches Kultusministerium – Schulwanderungen und Schulfahrten
Mecklenburg-Vorpommern: Lernen am anderen Ort
Niedersachsen: Schulfahrten
Nordrhein-Westfalen: Richtlinien für Schulfahrten
Rheinland-Pfalz: Richtlinien für Schulfahrten
Saarland: Richtlinien über Schulwanderungen, Lehrfahrten, Schullandheimaufenthalte und andere außerunterrichtliche Schulveranstaltungen
Sachsen: Schulfahrten
Sachsen-Anhalt: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten
Schleswig-Holstein: Lernen am anderen Ort
Thüringen: Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Wandertagen und Klassenfahrten

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