Wegweiser durch die Krankenversicherung im Referendariat

Das Lehramtsstudium ist beendet, das Referendariat steht vor der Tür. Mit dem neuen Lebensabschnitt beginnt für Referendare auch ein neues Kapitel in punkto Krankenversicherung. Welche Versicherung hat nun zu folgen? Was ist zu Beginn des Referendariats in Sachen Krankenversicherung zu unternehmen? Wie unterschieden sich Gesetzliche (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV)? Inwiefern verändert sich der Status als Versicherungsnehmer?

Veränderter Status

Referendare, oder Lehramtsanwärter, sind per definitionem Beamte auf Widerruf, da das Beamtenverhältnis jederzeit durch den Dienstherrn, also das Land, widerrufbar ist. Der Status „Beamte auf Widerruf“ endet mit dem erfolgreichen Ablegen (oder endgültigen Nicht-Bestehen) des Zweiten Staatsexamens.

Je nach Art der darauf folgenden Beschäftigung geht er dann entweder über in den Status Beamte/r auf Probe (bei Stellen, die auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit hinführen), oder aber es folgt eine temporäre oder dauerhafte Tätigkeit als angestellter Lehrer.

Beihilfe – wie funktioniert sie?

Während des Referendariats sind angehende Lehrkräfte beihilfeberechtigt. Dies bedeutet, dass der Dienstherr – anders als der Arbeitgeber bei einem Angestelltenverhältnis – zwar keinen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt, dass er aber entstandene Krankheitskosten durch die Beihilfe erstattet. Dieser Anteil des Dienstherrn heißt Beihilfebemessungssatz. Die Beihilfe deckt je nach familiärer Situation jedoch nur einen Teil der Krankheitskosten ab: Für Referendare ohne Kinder beträgt er in der Regel 50 % der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten.

Die „Lücke“ versichern

Die verbleibende Versorgungslücke müssen die angehenden Lehrkräfte ab dem ersten Tag ihres Referendariats selbst durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung schließen. Zusätzlich ist eine Pflegepflichtversicherung nachzuweisen.

Welche Krankenversicherung?

Grundsätzlich bleiben Referendaren bei der Wahl der Krankenversicherung zwei Optionen: Die GKV und die PKV. Wer vor Beginn des Referendariats bereits als Pflichtversicherter Mitglied in der GKV war, kann bzw. muss seinen Status dann in eine freiwillige Mitgliedschaft ändern. Freiwilliges Mitglied einer GKV kann prinzipiell werden, wer aufgrund einer Statusänderung aus der Pflichtversicherung ausscheidet, aber alle Voraussetzungen zur freiwilligen Mitgliedschaft erfüllt.

In der Praxis gestaltet sich die Mitgliedschaft in der PKV für Referendare zumeist kostengünstiger, da das Land als Arbeitgeber eben nicht den bei Angestellten üblichen Arbeitgeberanteil zahlt. Der Markt der Privaten Krankenversicherungen ist jedoch nahezu unüberschaubar. Es empfiehlt sich der Vergleich mehrere Anbieter und Tarife. Hilfreich ist die Verwendung eines unabhängigen Tarifrechners, wie beispielsweise tarifcheck24.com oder das Beamten Infoportal.

Übersicht Vor- und Nachteile GKV

Übersicht Vor- und Nachteile PKV

Wie geht es nach dem Referendariat weiter?

Nach Beendigung des Referendariats und Ablegen des Zweiten Staatsexamens entscheidet unter anderem die Art der nun folgenden Beschäftigung über die Art der Krankenversicherung. Folgt ein Angestelltenverhältnis, ist für die angestellten Lehrkräfte wieder die GKV zuständig. Folgt eine Verbeamtung, verbleiben die entsprechenden Lehrkräfte in der PKV – müssen jedoch den Tarif anpassen.

Doch was heißt das für Sie?

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